BT-Drucksache 18/6514

Sachstand der geplanten Sanierungsarbeiten des Bundespolizeirevieres Cottbus

Vom 28. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6514
18. Wahlperiode 28.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Petra Sitte,

Kersten Steinke, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Sachstand der geplanten Sanierungsarbeiten des Bundespolizeirevieres Cottbus

Der bauliche Zustand des Bundespolizeirevieres Cottbus entspricht nach Infor-
mation der Fragesteller vor allem im Sanitärbereich nicht den Anforderungen ei-
ner durchgängig besetzten Dienststelle.

Die Bundespolizei erbringt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben wesentliche
Dienstleistungen für die Gesellschaft, die letztlich auch im wirtschaftlichen Inte-
resse der Deutschen Bahn AG liegen. Insofern sollte die Deutsche Bahn AG ein
großes Entgegenkommen aufbringen, um die Arbeit der Bundespolizei zu unter-
stützen. Aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen der Deutschen Bahn AG und
der Bundespolizei hinsichtlich der Finanzierung der Sanierung bzw. der Auftei-
lung der Sanierungskosten sind in den vergangenen Jahren unzumutbare Arbeits-
bedingungen für die Polizistinnen und Polizisten der Dienststelle, insbesondere
im Sanitärbereich, nicht abgestellt worden. Nach Auskunft der Deut-
schen Bahn AG gegenüber dem Abgeordneten Frank Tempel vom 10. August
2015 wurden kürzlich Absprachen zwischen der zuständigen Bundespolizeidirek-
tion und der Deutschen Bahn AG getroffen. Diese sehen vor, dass noch im Jahr
2015 alle nötigen vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden, damit die Bau-
maßnahmen ab dem ersten Quartal 2016 umgesetzt werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen der Polizistinnen
und Polizisten des Bundespolizeirevieres Cottbus im Hinblick auf die Für-
sorgepflicht des Dienstherrn?

2. Wie sind die Zuständigkeiten zwischen der Deutschen Bahn AG und der
Bundespolizei im Hinblick auf Umbaumaßnahmen von Bundespolizeiin-
spektionen an Bahnanlagen aufgeteilt?

3. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuständigkeiten bei der
Deutschen Bahn AG hinsichtlich des Bauprojekts Bundespolizeirevier Cott-
bus aufgeteilt?

4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die nach Information der
Fragesteller vorliegende Verzögerung der Umbaumaßnahmen der Bundes-
polizeiinspektion Cottbus?

5. Inwiefern reglementiert die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesmi-
nisterium des Innern und der Deutschen Bahn AG Umbaumaßnahmen von
Bundespolizeiinspektionen auf Bahnanlagen?

Drucksache 18/6514 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

6. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den derzeitigen Sach-
stand der kürzlich getroffenen Vereinbarung zwischen der Bundespolizeidi-
rektion und der Deutschen Bahn AG hinsichtlich des Umbaus des Bundes-
polizeirevieres Cottbus (Schreiben vom 10. August 2015)?

7. Inwieweit kann die Bundesregierung abschätzen, ob die Baugenehmigung
für den Umbau der Bundespolizeiinspektion Cottbus zeitnah erteilt wird?

8. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Dauer der geplanten
Baumaßnahmen im ersten Quartal 2016?

9. Wie wird die dauerhafte Nutzbarkeit des Bundespolizeireviers während der
Umbaumaßnahmen im Frühjahr 2016 gewährleistet?

10. Hat die Bundesregierung Informationen über die anfallenden Kosten der ge-
planten Umbaumaßnahmen des Bundespolizeirevieres?

11. Ist die weitere Nutzung der Sanitäranlagen des Bundespolizeireviers bis zum
Beginn der Umbaumaßnahmen mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz
vereinbar?

12. An welchen Standorten der Bundespolizei an Bahnanlagen wird gegenwärtig
gebaut?

Berlin, den 28. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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