BT-Drucksache 18/6509

Ausbau der Bahnstrecke 1522 im Stadtgebiet von Oldenburg

Vom 28. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6509
18. Wahlperiode 28.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay,

Eva Bulling-Schröter, Dr. Diether Dehm, Jutta Krellmann und

der Fraktion DIE LINKE.

Ausbau der Bahnstrecke 1522 im Stadtgebiet von Oldenburg

Am 20. Oktober 2015 gab das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur in der Pressemitteilung 115/2015 bekannt, dass die Finanzierungs-
vereinbarung über den Ausbau der Bahnstrecke 1522 (Oldenburg – Wilhelms-
haven) in Höhe von 423 Mio. Euro zwischen dem Bund und der Deutschen
Bahn AG (DB) beschlossen wurde. Durch den zweigleisigen Ausbau wird die
Gesamtstrecke elektrifiziert. Zusätzlich soll die zulässige Radsatzlast von
22,5 Tonnen auf 23,5 Tonnen erhöht und die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf 120 km/h gesteigert werden (www.bauprojekte.deutschebahn.com/p/
oldenburg-wilhelmshaven). Die Stadt Oldenburg hat für den Bundesverkehrs-
wegeplan (BVWP) 2015 eine Güterumfahrung als zu prüfende Alternative (Lfd.-
Nr.: 314) eingereicht. Vom 2. bis zum 16. Dezember 2015 findet ein Erörterungs-
verfahren des Eisenbahn-Bundesamtes in Oldenburg statt, bei dem die 8 600 pri-
vaten Einwendungen und 35 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange
gegen den Ausbau nach dem Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 erörtert werden
sollen (www.strassenbau.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=20988
&article_id=136916&_psmand=135). Die Einwenderinnen und Einwender be-
fürchten vor allem (vgl.www.strassenbau.niedersachsen.de/portal/live.php?
navigation_id=21073& article_id=121747&_psmand=135):

 eine räumliche Zerteilung der Stadt Oldenburg durch die Errichtung von
Lärmschutzwänden und nachteilige Auswirkungen auf das Stadtbild,

 gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und Anwohner
durch die Erhöhung der Lärm- und Feinstaubbelastung,

 Gebäudeschäden durch zunehmende Erschütterungen,

 eine Wertminderung von Grundstücken und die Verminderung von Mietein-
nahmen,

 Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs durch lange Wartezeiten vor
Schranken,

 eine Erhöhung der Anzahl und des Anteils von Gefahrguttransporten durch
Oldenburg,

 Beeinträchtigungen des Schiffsverkehrs auf der Hunte und des Hafenbetriebs
durch verkürzte Öffnungszeiten der Hunteklappbrücke,

 Beeinträchtigungen während der Bauphase durch Lärm, Erschütterungen,
Verkehrsbehinderungen und verringertem Parkraum.

Drucksache 18/6509 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der DB AG be-
reits der entsprechende Beschluss zur Umsetzung des Ausbaus der Bahnstre-
cke 1522 durch Oldenburg nach dem PFA1 oder sind weitere Verfahrens-
schritte nötig?

Wenn weitere Verfahrensschritte notwendig sind, welche sind diese, und bis
wann sollen sie umgesetzt werden?

2. Wird im Rahmen des Erörterungsverfahrens des Eisenbahn-Bundesamtes
eine Bewertung der von Oldenburg für den BVWP 2015 als Alternative zum
Ausbau angemeldeten Güterumfahrungsbahn (Lfd.-Nr. 314) stattfinden
(bitte begründen)?

Wenn nein, warum nicht?

3. Handelt es sich bei den 423 Mio. Euro um die Gesamtkosten des Ausbaus
der Bahnstrecke 1522 inklusive bisheriger Planungs- und Umsetzungskosten
oder handelt es sich um die Summe, die ab dem Zeitpunkt der Finanzierungs-
vereinbarung noch investiert werden muss?

Wenn letzteres der Fall ist, wie hoch sind die bisherigen Kosten und die noch
anfallenden Kosten für den Ausbau der Strecke Oldenburg − Wilhelmshaven
in Euro?

4. Welche Kosten in Euro entfallen dabei auf den Abschnitt Oldenburg −
Rastede (nach dem PFA1)?

5. Wie verteilen sich die Gesamtkosten für den Gesamtausbau (Oldenburg −
Wilhelmshaven) auf die Kostenstellen

 Oberbau,

 Erdbauwerke und Entwässerung,

 Bahnübergänge,

 Ingenieurbauwerke,

 Leit- und Sicherungstechnische Anlagen,

 Bahnstrom,

 Anpassungsmaßnahmen,

 Sicherung und Verlegung von kreuzenden Ver- und Entsorgungsleitun-
gen (Strom, Straßenbeleuchtung, Fernmelde, Gas Wasser, Abwasser
usw.),

 Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen,

 Verkehrssicherung von Schiene und Straße

sowie gesondert auf

 die Kleinleistungen

 die Baustelleneinrichtung

 den Grunderwerb

(bitte jeweils nach Beträgen in Mio. Euro aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6509

6. Welche Faktoren haben die Kostensteigerung von 196 Mio. Euro (Verkehrs-
investitionsbericht 2008, Ausbau Oldenburg − Wilhelmshaven inklusive
Ausbaustrecke Langwedel − Uelzen; Bundestagsdrucksache 16/11850,
S. 136) auf 423 Mio. Euro verursacht?

Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis hatte das Projekt zum Zeitpunkt des In-
vestitionsberichts 2008, und von welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis geht
die Bundesregierung gegenwärtig aus?

7. Hält die Bundesregierung weitere Kostensteigerungen für möglich (bitte be-
gründen)?

Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Berechnun-
gen der Stadt Oldenburg, nach denen der Ausbau der Stadtstrecke durch
Oldenburg bei einem zwangsläufigen Neubau der Huntebrücke genauso
teuer wäre, wie die Umfahrung der Stadt Oldenburg (www.oldenburg.
de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Kostenabschaetzung_
Stand18.09.12.pdf, S. 21)?

Berlin, den 28. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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