BT-Drucksache 18/6501

Stand des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020

Vom 23. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6501
18. Wahlperiode 23.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, Oliver Krischer,
Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen),
Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020

Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klima-
schutz 2020 beschlossen. Ziel der Bundesregierung ist eine Verminderung der
Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 bis zum
Jahr 2020. Die Maßnahmen dieses Programms sollen die im letzten Jahr identifi-
zierte Klimaschutzlücke von 6 bis 8 Prozent schließen. Während der Ausstoß von
Treibhausgasen zwischen den Jahren 1990 und 2014 um 27 Prozent gesunken ist,
erfordert das Ziel der Bundesregierung eine Minderung von weiteren 13 Prozent
in der verbliebenen Zeit. Die Minderungsrate der Treibhausgasemissionen muss
dafür mehr als verdoppelt werden. Daher ist die Umsetzung von effektiven Maß-
nahmen zur Emissionsminderung von großer Bedeutung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welches war der ursprüngliche Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen aus
dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, und bei welchen Maßnahmen
hält die Bundesregierung diesen Zeitplan zur Umsetzung nicht ein?

2. Wird die Bundesregierung ihre Prognose zum Anteil der verkauften Fahr-
zeuge mit Diesel- bzw. Benzinmotoren bis zum Jahr 2020 bzw. bis zum
Jahr 2030 nach dem Bekanntwerden der VW-Abgasmanipulationen ändern?

Falls ja, in welchem Umfang, und falls nein, mit welcher Begründung?

3. Rechnet die Bundesregierung durch die Manipulation der Abgaswerte bei
Dieselfahrzeugen im VW-Konzern mit höheren CO2-Emissionen?

Falls ja, in welchem Umfang, und falls nein, mit welcher Begründung?

4. Um wie viele Fahrzeuge könnte die Zahl der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark
des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder durch die im
Jahr 2015 geplante gemeinsame Beschaffungsaktion steigen?

5. Wie hoch ist der derzeitige Marktanteil von Elektrofahrzeugen in Deutsch-
land, und wie war die Entwicklung des Marktanteils in den vergangenen fünf
Jahren?

6. Wie müsste der Marktanteil in den nächsten Jahren steigen, um die
Zielmarke der Bundesregierung von 1 Mio. Fahrzeugen im Jahr 2020
(www.bmub.de „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“) zu erreichen?

Drucksache 18/6501 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Geht die Bundesregierung weiter davon aus, diese Zielmarke bis zum
Jahr 2020 zu erreichen, und falls ja, mit welchen konkreten Maßnahmen will
sie dies erreichen?

8. Plant die Bundesregierung, den Kauf privat oder gewerblich genutzter
Elektro-PKW finanziell zu fördern, wie vom Bundesminister für Wirtschaft
und Energie, Sigmar Gabriel, und von der Bundesministerin für Umwelt, Na-
turschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendriks, vorgeschlagen
(vgl. www.faz.net/agenturmeldungen/adhoc/roundup-umweltministerin-
hendricks-will-kaufpraemie-fuer-elektroautos-13856707.html), um die Zahl
der Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2020 auf eine Million zu erhöhen, und
falls ja, wie und ab wann soll der Kauf gefördert werden? Wenn nein, wie
will die Bundesregierung die eigene Zielmarke von einer Million Elektro-
fahrzeugen stattdessen erreichen?

9. Inwiefern zieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer Umschichtung
von Subventionen zur Erreichung der selbstgesetzten Ziele in Betracht, bei-
spielsweise im Verkehrssektor (11 Mrd. Euro Subventionen jährlich für den
Luftverkehr sowie 6,6 Mrd. Euro pro Jahr für Dieselfahrzeuge; www.
umweltbundesamt.de „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland –
Aktualisierte Ausgabe 2014“)?

10. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Inkrafttreten der Förderricht-
linie für energieeffiziente Nutzfahrzeuge?

11. In welcher Höhe wurden die Mittel für den Radwegebau an Bundesfernstra-
ßen für die Jahre 2015 und 2016 erhöht?

12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Verfehlen
der Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien als Konsequenz der erfolgten
EEG-Reform (www.sueddeutsche.de vom 27. November 2014 „Bundesre-
gierung verfehlt Solarziel“), und welche Maßnahmen will die Bundesregie-
rung ergreifen, um eine angemessene Beteiligung der Energiewirtschaft am
Einsparziel zu gewährleisten?

13. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der dritten Säule der Energie-
wende – dem Einsparen von Strom – als Ergänzung zu Maßnahmen der Ener-
gieeffizienz und Förderung der erneuerbaren Energien zu, und wie und wo
spiegelt sich das wider?

14. Wie hoch werden die jeweiligen Ausgaben für die einzelnen Maßnahmen im
Rahmen der vom Kabinett beschlossenen Fördermaßnahmen für Energieef-
fizienz mit einem Gesamtvolumen von 5,8 Mrd. Euro zur Einsparung von
5,5 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 (www.bmwi.de vom 29. Sep-
tember 2015 „Kabinettbeschluss zum Nachtragshaushalt stärkt Energie- und
Klimafonds“) sein?

15. Wie verteilt sich die erhoffte Einsparung von 5,5 Millionen Tonnen CO2-
Emissionen auf die einzelnen Maßnahmen der vom Kabinett beschlossenen
Fördermaßnahmen für Energieeffizienz?

16. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass Emissionsminderungen in
Deutschland lediglich durch eine Verlagerung von Produktionsstandorten ins
Ausland, ohne eine Auswirkung auf die reale Menge der globalen Emissio-
nen („carbon leakage“), erreicht werden?

17. Wann plant die Bundesregierung, die Düngeverordnung zu novellieren?

Berlin, den 23. Oktober 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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