BT-Drucksache 18/6499

Finanzierung und Projekte des Grünen Klimafonds in der internationalen Klimafinanzierung

Vom 20. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6499
18. Wahlperiode 20.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke,

Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Sabine Leidig,

Birgit Menz, Niema Movassat, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und

der Fraktion DIE LINKE.

Finanzierung und Projekte des Grünen Klimafonds in der internationalen
Klimafinanzierung

Wenige Wochen vor der Weltklimakonferenz in Paris (30. November bis 9. De-
zember 2015) rückt die Frage der internationalen Klimafinanzierung wieder ins
öffentliche Interesse. Der Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) gilt als
wichtigste multilaterale Institution künftiger internationaler Klimafinanzierung.
Im Jahr 2010 auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Cancún/Me-
xiko ins Leben gerufen, soll der Fonds einen wesentlichen Teil jener jährlichen
Finanzmittel für Klimaschutz und Anpassung von den Industriestaaten in die Ent-
wicklungsländer transferieren, die schon jetzt einfließen. Ab dem Jahr 2020 soll
die internationale Klimafinanzierung eine Höhe von 100 Mrd. US-Dollar im Jahr
erreichen. Der GCF kann damit bestehende bi- und multilaterale Instrumente der
internationalen Klimafinanzierung wirksam und zusätzlich ergänzen. Die Erst-
auffüllung des Fonds und seine künftige Funktions- und Arbeitsweise gelten be-
sonders für die Entwicklungsländer als eine der grundlegenden vertrauensbilden-
den Bedingungen, um bei den Verhandlungen auf der UN-Weltklimakonferenz
in Paris zu einem neuen globalen Klimavertrag zu kommen.

Über den aus privaten und öffentlichen Mitteln gespeisten Fonds sollen Projekte
und Programme für eine emissionsärmere und klimarobuste Entwicklung in den
Teilen der Welt finanziert werden, die historisch die geringste Schuld am Klima-
wandel tragen und deren Bevölkerungen die Folgen der fortschreitenden Erder-
wärmung schon heute am stärksten zu spüren haben.

Der GCF strebt an, mit 50 Prozent der Mittel Klimaschutzprojekte zu finanzieren,
die Entwicklungsländer dabei unterstützen sollen, einen klimafreundlichen
Wachstumspfad zu verfolgen. Die anderen 50 Prozent der Mittel sollen für die
Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt werden, wovon wiederum die
Hälfte für die Staaten Afrikas sowie für die am stärksten vom Klimawandel be-
troffenen bzw. ärmsten Länder der Welt bestimmt ist.

Aktuell befindet sich der GCF im Aufbau. Beim 9. und 10. Treffen des Direkto-
riums des Grünen Klimafonds vom 24. bis 26. März 2015 und vom 6. bis
9. Juli 2015 in Songdo/Südkorea, dem offiziellen Sitz des Fonds, wurden erste
Institutionen akkreditiert, die Projekte und Programme durchführen können.
Beim anstehenden 11. Treffen des Direktoriums des Grünen Klimafonds vom 2.
bis 5. November 2015 in Livingstone/Zambia sollen die ersten Projekte bewilligt
werden.

Drucksache 18/6499 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

Erste Kritik von Beobachtern und von Staatenvertretern des Fonds an der Arbeits-
weise des GCF wird unter anderem an den Modalitäten bei der Förderprojektbe-
willigung durch das GCF-Direktorium und der Transparenz geübt sowie an der
Expertenbenennung von Beratungsgremien, der Auswahl von privaten Partnern
und Durchführungsorganisationen, an der Möglichkeit zur Finanzierung von
Kohle- und Atomkraftprojekten, dem nicht ausreichenden Mittelvolumen für eine
globale Energiewende, der Anrechnungsmöglichkeit von internationaler Klima-
finanzierung auf die internationale Entwicklungszusammenarbeit bzw. Armuts-
bekämpfung und der mangelhaften Evaluierung von Projekten (www.deut-
scheklimafinanzierung.de/).

In einer Serie von insgesamt drei Kleinen Anfragen befragt die Fraktion DIE
LINKE. die Bundesregierung zum Grünen Klimafonds. In zwei Anfragen wird
die Arbeitsweise sowie die Finanzierung und die Projekte des Grünen Klimafonds
behandelt. In einer früheren Kleinen Anfrage wurde nach der Deutschen Bank
AG als erstem privaten Partner des Grünen Klimafonds gefragt (Bundestags-
drucksache 18/6436).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind die öffentlichen Mittel für die internationale Klimafinanzie-
rung, die Deutschland für den GCF bisher bereitgestellt hat, und wofür wur-
den diese Mittel konkret verwendet (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte
nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual und nach realisierten Projek-
ten auflisten)?

2. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel für die internationale Klimafi-
nanzierung, die Deutschland künftig für den GCF bereitstellen wird (mit An-
gabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut und prozen-
tual auflisten)?

3. Wie hoch sind die öffentlichen Mittel für die internationale Klimafinanzie-
rung, die Deutschland jenseits des GCF bereits bereitgestellt hat, und wofür
wurden diese Mittel konkret verwendet (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte
nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual und nach realisierten Projek-
ten auflisten)?

4. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel für die internationale Klimafi-
nanzierung, die Deutschland bisher für andere Finanzierungsinstitutionen be-
reitgestellt hat, und wofür wurden diese Mittel konkret verwendet (mit An-
gabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut, prozentual
und nach realisierten Projekten auflisten)?

5. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel für die internationale Klimafi-
nanzierung, die Deutschland künftig für andere Finanzierungsinstitutionen
bereitstellen wird (mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Auf-
wuchs absolut und prozentual auflisten)?

6. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel, die Deutschland seit dem
Jahr 2009 insgesamt für internationale Klimafinanzierung bereitgestellt hat
(mit Angabe der Haushaltstitel; bitte nach Jahren und Aufwuchs absolut, pro-
zentual und realisierten Projekten auflisten)?

7. Wie hoch ist der kreditgebundene, von den Empfängern zurückzuzahlende
Anteil der bisher von Deutschland beim GCF angemeldeten Mittel der inter-
nationalen Klimafinanzierung (bitte nach den Kategorien absolut, Art der Fi-
nanzierung, prozentual zu den gesamten deutschen GCF-Mitteln auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6499

 

8. Werden die in den Fragen 1 bis 7 bereitgestellten öffentlichen Mittel für die
internationale Klimafinanzierung auf die ODA-Quote der Entwicklungszu-
sammenarbeit angerechnet?

Wenn ja, warum, und wie hoch ist der Gesamtanteil der internationalen Kli-
mafinanzierung an der deutschen ODA-Quote (bitte mit Angabe des Jahres
und differenziert nach Finanzierungsinstitution)?

9. Wie lautet das Votum des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in der
Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 11. Sep-
tember 2015 für die 2554. Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter
(AStV), TOP 66, zur Positionierung der Europäischen Union in Bezug auf
die Klimakonferenz in Paris/Frankreich bezüglich „dynamischer Steigerun-
gen“ bei der internationalen Klimafinanzierung, und wie bewertet die Bun-
desregierung das Votum?

10. Ist die Position des BMF aus Frage 9 eine Minder- oder Mehrheitsmeinung
in der Bundesregierung, und welche Überlegungen bestehen zur gesetzlich
verbindlichen Verankerung des deutschen Beitrags zur internationalen Kli-
mafinanzierung sowohl auf nationaler wie nach Kenntnis der Bundesregie-
rung auf EU-Ebene?

11. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele UN-Mitgliedstaaten im
Prinzip berechtigt sind, Mittel des GCF zu beantragen?

Wenn ja, welche sind das (nach Ländergruppen), und wenn nein, warum
nicht?

12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die von den Entwick-
lungsländern bisher in ihren an das UNFCCC gemeldeten nationalen Klima-
zielen (INDCs) enthaltenen Finanzierungsbeträge für Adaption und Anpas-
sung sind (bitte tabellarische Auflistung mit Angabe der Länder, Adaption,
Anpassung und der Gesamtsumme), und wenn nein, warum nicht?

13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die nationalen Klimaziele
(INDC) der Industriestaaten eine Verpflichtung zur Klimafinanzierung über
den GCF oder andere Fonds enthalten, und wenn ja, wie sieht diese Ver-
pflichtung aus?

Sofern es keine Verpflichtung gibt, warum nicht, und was ist die Position der
Bundesregierung dazu?

14. Stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung überein, dass die für den
Klimaschutz in den Entwicklungsländern benötigten Finanzierungmittel mit
100 Mrd. US-Dollar im Jahr ab dem Jahr 2020 nicht ausreichen (www.
klima-retter.info/politik/nachricht/19411-klimarechnung-liegt-schon-bei-
300-milliarden)?

Wenn nein, wie hoch schätzt sie den künftigen Finanzierungsbedarf?

15. Welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium und in
internationalen Verhandlungen zur Entwicklung einer Methodik, um Dop-
pelzählungen von in den GCF eingezahlter Mittel zu verhindern, etwa wenn
Geber miteinander oder mit den multilateralen Entwicklungsbanken in Pro-
jekten kooperieren?

16. Welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium und in
internationalen Verhandlungen bezüglich der konkreten Definition der Kli-
mafinanzierung?

Welche Definition legt die Bundesregierung zugrunde, um die Klimafinan-
zierung in Abgrenzung zu anderen Finanzierungen, wie etwa der Entwick-
lungszusammenarbeit, zur Armutsbekämpfung oder zum Schutz der Bio-
diversität, zu bestimmen und abzugrenzen?

Drucksache 18/6499 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

17. Wird im Falle von öffentlichen Kreditvergaben Deutschlands an Länder des
Globalen Südens nur der Wert der Zinsverbilligung oder das gesamte Kre-
ditvolumen auf die Summe angerechnet, die Deutschland anteilmäßig an den
bis zum Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar aufwachsenden Transfer für Kli-
maschutz und Anpassung bzw. zur GCF-Finanzierung übernehmen wird?

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hier generelle Regelungen im
GCF?

18. Wird im Falle von privaten Kreditvergaben deutscher Herkunft an Länder
des Globalen Südens der jeweilige Kredit auf jene Mittel angerechnet, die
Deutschland anteilmäßig an den bis zum Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar
aufwachsenden Transfer für Klimaschutz und Anpassung bzw. zur GCF-Fi-
nanzierung übernehmen wird?

Wenn ja, wird nur der Wert der Zinsverbilligung oder das gesamte Kreditvo-
lumen auf die Summe angerechnet?

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hier generelle Regelungen im
GCF?

19. Gelten Vorhaben des Clean Development Mechanismus (CDM) und anderer
so genannter flexibler Instrumente des UN-Klimaprozesses als Beitrag, den
Deutschland oder andere Industriestaaten anteilmäßig an den bis zum
Jahr 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar aufwachsenden Transfer für Klimaschutz
und Anpassung bzw. zur GCF-Finanzierung übernehmen werden, und wenn
ja, in welchem Umfang (gesamte ermöglichte Investitionssumme oder nur
Beitrag des Industriestaates)?

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung hier generelle Regelungen im
GCF?

20. Welche Position vertritt die Bundesregierung im GCF-Direktorium und in
internationalen Verhandlungen bezüglich der bisher geltenden Praxis zur
Anrechenbarkeit von Projekten für Effizienzmaßnahmen von Kohlekraft-
werken oder ihrer Ertüchtigung auf die internationale Klimafinanzierung,
und für welche Bewertungskriterien („assessment scale“) setzt sie sich ein?

Wurden die Bewertungskriterien bereits festgelegt?

Wenn ja, welche sind die bisher gültigen, und wann sollen neue Bewertungs-
kriterien beschlossen werden?

21. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche nichtmonetären Maßnah-
men als Beitrag zur GCF-Finanzierung geltend gemacht werden oder künftig
gemacht werden könnten, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es
sich dabei?

22. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob GCF-Mittel für Atomkraft-
werke eingesetzt und angerechnet werden können?

Wenn ja, inwieweit unterstützt sie diese Ausrichtung vor dem Hintergrund
des deutschen Atomausstiegs, und wie setzt sie sich dafür ein, eine Finanzie-
rung aus dem GCF nicht zu ermöglichen?

23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob GCF-Mittel für Carbon Cap-
ture and Utilization (CO2-Abscheidung und Verwendung) eingesetzt und an-
gerechnet werden können?

Wenn ja, inwieweit unterstützt sie diese Ausrichtung vor dem Hintergrund
technischer Risiken, und wie setzt sie sich dafür ein, eine Finanzierung aus
dem GCF nicht zu ermöglichen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6499

 

24. Beabsichtigt die Bundesregierung nichtmonetäre Maßnahmen als nationalen
Beitrag anrechnen zu lassen, wie lautet die Definition für nichtmonetäre
Maßnahmen, und was sind diese nichtmonetären Maßnahmen konkret?

25. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf Export-Garan-
tien, die zur Klimafinanzierung angerechnet werden sollen, und um welche
Art der Export-Garantien handelt es sich hierbei?

26. Wie bewertet die Bundesregierung das von Vertretern der Zivilgesellschaft
vorgetragene Risiko eines Austrocknens bestehender Fonds der internationa-
len Klimafinanzierung, wie des Adaptation Funds, das dadurch entstehen
soll, dass Geber Mittel für den GCF zurückhalten, dieser aber erst im
Jahr 2020 seine Arbeit aufnehmen wird und für laufende Projekte Mittel feh-
len werden, und gedenkt die Bundesregierung bei der Klimakonferenz in Pa-
ris auf einen gesicherten Mittelzufluss für den Adaption Fund zu werben?

Wenn nein, warum nicht?

27. Wie gedenkt die Bundesregierung, die von Akteuren der Zivilgesellschaft
vorgetragene Forderung nach mehr Transparenz in der internationalen Kli-
mafinanzierung zu berücksichtigen, nachdem zwischen 39 bis 49 Prozent der
Projekte ohne öffentlich einsehbare Projektbeschreibung durchgeführt wer-
den, sowie die Forderung nach besserer Abstimmung und Abgrenzung zwi-
schen Klimafinanzierung und Armutsbekämpfung umzusetzen (www.deut-
scheklimafinanzierung.de/wp-content/uploads/2015/07/Aktuell_52_Kli-
mafinanzierung.pdf)?

Bestehen Arbeitsgruppen oder andere Planungen in dieser Richtung, und
wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

28. Warum wird mehr Transparenz bei Treffen des GCF-Direktoriums nicht, wie
beim Adaptation Fund, über eine Live-Übertragung per Web Cast bereitge-
stellt, wie hoch sind die Kosten des Web Cast beim Adaptation Fund, und
inwieweit hat die Bundesregierung die Ablehnung von Web Cast durch das
Direktorium mit dem Argument zu hoher Kosten unterstützt?

29. Wie gedenkt die Bundesregierung die unabhängige Evaluation von Projekten
der Klimafinanzierung künftig zu stärken?

Welche öffentlichen Mittel werden für die externe, wissenschaftliche Evalu-
ierung der internationalen Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt, und
welche sind künftig geplant (bitte tabellarisch mit dem Namen der For-
schungs- oder Evaluierungseinrichtung, Betrag pro Projekt, der Projektbe-
zeichnung bzw. Gesamtsumme auflisten)?

30. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den bisher beim GCF beantragten
und bewilligten zu finanzierenden Projekte, und wenn ja, welche sind das
(bitte tabellarisch nach Antragsteller, Sitzstaat, Region, privat bzw. öffent-
lich, Datum des Antrags, Datum der Bewilligung, Grund der Bewilligung
bzw. Ablehnung, Finanzierungsform, Finanzierungsdauer, Finanzierungs-
summe auflisten)?

Wenn nein, wie begründet sie die mangelnde Transparenz, und was gedenkt
sie dagegen zu unternehmen?

Berlin, den 20. Oktober 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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