BT-Drucksache 18/644

Atomkraftwerk Gundremmingen

Vom 21. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/644
18. Wahlperiode 21.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke,
Dieter Janecek, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg,
Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn,
Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald,
Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Atomkraftwerk Gundremmingen

Bis Dezember 2013 war für das Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen ein
Antrag auf Leistungserhöhung anhängig. Bei der Bearbeitung dieses Antrags
durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
(StMUV) als zuständige Genehmigungsbehörde, den TÜV SÜD als Sachverstän-
digenorganisation des StMUV, das damalige Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als Bundesatomaufsicht sowie die
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) als Sachverständigenor-
ganisation des BMU haben sich Fragen zur Auslegung von Gundremmingen er-
geben, wie unter anderem der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An-
frage „Besonderheiten des Notkühlsystems im Atomkraftwerk Gundremmingen
B und C (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/14454)“ auf Bundestagsdrucksache 17/14606 zu
entnehmen ist.
Sie sind größtenteils auch heute noch relevant, da es letztlich darum geht, ob
Gundremmingen die deutschen Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke
erfüllt oder nicht – unabhängig davon, dass der Leistungserhöhungsantrag am
17. Dezember 2013 vom Betreiber zurückgezogen wurde. Ihnen soll hier insbe-
sondere mit Bezug zum aktuellen Wissensstand der GRS nachgegangen werden,
da die GRS nach Einschätzung der Fragesteller aufgrund der Bearbeitung der
fachlichen/technischen Aspekte des damaligen Antrags mittlerweile über einen
Kenntnisstand verfügt, der es ermöglichen müsste, Fragen zu bestimmten Ein-
zelaspekten auch dann beantworten zu können, falls seitens des StMUV ab-
schließende Bewertungen zu der übergeordneten Frage, ob Gundremmingen den
Sicherheitsanforderungen genügt oder nicht, immer noch nicht vorliegen sollten
(vgl. hierzu die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 11 bis 13 und
14 bis 16 zu noch nicht vorliegenden abschließenden Bewertungen auf Bundes-
tagsdrucksache 17/14606).
Die Einschätzung der Fragesteller stützt sich ebenso wie die nachfolgenden Fra-
gen auf die im Zuge des Antragsverfahrens für die Leistungserhöhung erstellte
GRS-Stellungnahme vom November 2013 für das BMU, die die Abgeordnete
Sylvia Kotting-Uhl im Februar 2014 auf Anfrage vom jetzt zuständigen Bundes-
ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) er-
hielt. Bezüglich derjenigen Fragen, die sich nicht explizit auf den bereits vorhan-
denen Wissensstand der GRS und des BMUB beziehen, wird gebeten, dass das
BMUB sie wie üblich beantwortet (vgl. zum Beispiel die Antwort der Bundes-
regierung auf die Schriftliche Frage 110 auf Bundestagsdrucksache 18/412).

Drucksache 18/644 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Bereichen genau und inwiefern ist nach derzeitigem Kenntnis-

stand
a) der GRS und
b) des BMUB
das zusätzliche Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystem (ZUNA) des AKW
Gundremmingen nicht als System der Sicherheitsebene 3 klassifiziert (ge-
fragt wird explizit nicht nach abschließenden Bewertungen, sondern nach
dem derzeitigen Kenntnisstand)?

2. Zur Beherrschung welcher Störfälle wird das ZUNA nach derzeitigem
Kenntnisstand der GRS und des BMUB herangezogen und jeweils inwiefern
und in welchem Umfang?

3. Inwiefern und in welchem Umfang wurde das ZUNA nach derzeitigem
Kenntnisstand der GRS und des BMUB bislang zur Bewertung der Erdbe-
benfestigkeit der Nachkühlketten des AKW Gundremmingen herangezogen?

4. Um welche Einrichtungen handelt es sich konkret bei denjenigen, die aus
Sicht der GRS zu den aktivitätsführenden Systemen gehören, die grundsätz-
lich atomrechtlich zu bewerten sind, aber vom TÜV SÜD im Zuge der Be-
arbeitung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Leistungser-
höhungsantrags nicht einer Bewertung unterzogen wurden?

5. Sind beim Ereignis „Ausfall der Eigenbedarfsversorgung“ bezüglich der
Aspekte „Brennelementekühlung“ und „Hüllrohrintegrität“ aus Sicht der
GRS auch für die bestehende Reaktorleistung jeweils zusätzliche Nachweise
erforderlich, oder bestand das Nachweiserfordernis aus Sicht der GRS nur im
Zusammenhang mit dem mittlerweile zurückgezogenen Leistungser-
höhungsantrag (bitte mit Begründung)?

6. Liegen seitens des StMUV zur Frage
a) der Einhaltung des Einzelfehlerkonzepts im Erdbebenfall und
b) der Zulässigkeit, das ZUNA zur Störfallbeherrschung und die Bewertung

der Erdbebenfestigkeit der Nachkühlketten heranzuziehen,
mittlerweile abschließende Bewertungen vor?
Falls nein, bis voraussichtlich wann soll welche abschließende Bewertung zu
welcher dieser Fragen vorliegen?

7. Bis voraussichtlich wann soll welche abschließende Bewertung zu welcher
der anderen Fragen zum AKW Gundremmingen, die aufsichtlich zwischen
BMUB und StMUV noch zu klären sind, vorliegen (vgl. hierzu die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache
18/247)?

8. Wie lauten die einzelnen Fragen der in der Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 18/247 erwähnten soge-
nannten Prüfaufgabenliste im Wortlaut (vgl. hierzu die Aussage der Bundes-
regierung in derselben Antwort, die im Hinblick auf das Verfahren zur Leis-
tungserhöhung erstellte Prüfaufgabenliste habe sich erledigt)?

Berlin, den 21. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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