BT-Drucksache 18/6433

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Luise Amtsberg, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/4430 - Den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen stärken

Vom 20. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6433
18. Wahlperiode 20.10.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Luise Amtsberg, Omid Nouripour,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4430 –

Den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen stärken

A. Problem

Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt die Bedeutung
des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen als wichtigstes Menschenrechts-
gremium der Vereinten Nationen hervor. Laut Gründungsresolution (A/RES/60/251)
sind die wesentlichen Aufgaben des Menschenrechtsrats, alle Menschenrechte und
Grundfreiheiten zu schützen und zu fördern, sich mit Menschenrechtsverletzungen
zu befassen und Empfehlungen abzugeben, Menschenrechtsfragen in das System
der Vereinten Nationen zu integrieren sowie zur Weiterentwicklung des Völker-
rechts beizutragen. Deutschland ist seit 2012 zum zweiten Mal Mitglied des Men-
schenrechtsrats und bewirbt sich für die Wiederwahl von 2016 bis 2018. Im Jahr
2015 hat Deutschland mit Botschafter Joachim Rücker erstmals den Vorsitz dieses
Gremiums übernommen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, dass es dem Menschenrechts-
rat in den letzten Jahren trotz aller Schwächen immer wieder gelungen sei, seiner
Rolle gerecht zu werden. Doch auch wenn er als schlagkräftiger gelte als seine
Vorgängerorganisation, die viel kritisierte Menschenrechtskommission, sei sein
Potential noch keineswegs ausgeschöpft. Die andauernde Unterfinanzierung des
Rats, seine ständig drohende Politisierung und die mangelnde Umsetzung seiner
Empfehlungen gehörten zu den Herausforderungen, denen der Rat aktiv begegnen
müsse. Der Erfolg des Menschenrechtsrats stehe und falle mit dem Engagement
seiner Mitgliedstaaten. Für Deutschland ergebe sich die besondere Chance, die
Arbeit des Rats wesentlich und über das Jahr 2015 hinaus positiv zu beeinflussen.
Diese Chance könne die Bundesregierung nutzen, indem sie sich für eine Verbes-
serung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsweise des Rates einsetze, seiner Poli-
tisierung entgegenwirke, über Regionalgruppen hinweg diplomatische Allianzen
aufbaue, innovative Themenschwerpunkte setze und auch im Inland den Men-
schenrechtsschutz weiterhin ernst nehme und damit ihre Glaubwürdigkeit inter-
national unter Beweis stelle.

Drucksache 18/6433 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Antrag zielt neben einer Feststellung zur Bedeutung des Menschenrechtsrats
der Vereinten Nationen auf konkrete Forderungen an die Bundesregierung zu des-
sen Stärkung, etwa durch Ausbau der Mittelausstattung und Vorgaben zur Gestal-
tung der Arbeit im Menschenrechtsrat, ab.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6433
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/4430 abzulehnen.

Berlin, den 14. Oktober 2015

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Dr. Bernd Fabritius
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Drucksache 18/6433 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Bernd Fabritius, Frank Schwabe, Annette Groth und
Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/4430 in seiner 97. Sitzung am 26. März 2015 beraten
und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung sowie an den Aus-
wärtigen Ausschuss und den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag eine Feststellung zur Bedeutung des Men-
schenrechtsrats der Vereinten Nationen treffen soll. Des Weiteren soll der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auffordern, sich im Rahmen der Budgetverhandlungen in der VN-Generalversammlung dafür einzusetzen,
dass ein größerer Anteil des Kernbudgets des VN-Sekretariats der Menschenrechtsarbeit (OHCHR und Men-
schenrechtsrat) zukommt und den deutschen Beitrag für das Hochkommissariat für Menschenrechte zu erhöhen.
Gemeinsam mit den EU-Partnern soll die Bundesregierung dafür werben, dass Kandidaten für die Mitgliedschaft
im Menschenrechtsrat gegenüber Sonderverfahren kooperationsbereit sind, sich innerhalb ihrer Regionalgruppen
einer kompetitiven Wahl stellen und die freiwilligen Verpflichtungen (pledges), die die Kandidaten vor ihrer Wahl
ausgesprochen haben, bei einer Wiederwahl durch die VN-Generalversammlung auf ihre Umsetzung überprüft
werden. Die Bundesregierung soll außerdem auf eine rasche und angemessene Reaktion auf Menschenrechtsver-
letzungen drängen und hierfür das vorhandene Instrumentarium auf allen Ebenen möglichst flexibel nutzen. Sie
soll dafür eintreten, dass unabhängige Auslösemechanismen (wie zum Beispiel das Votum mehrerer Sonderbe-
richterstatter) die Befassung mit der Menschenrechtssituation in einem Land ermöglichen, beziehungsweise dass
systematisch betriebene massive Menschenrechtsverletzungen automatisch auf die Agenda des Rates gesetzt wer-
den. Die Bundesregierung soll weiterhin aufgefordert werden, sich konsequent für die Unabhängigkeit und Stär-
kung der Sonderverfahren und für deren bessere finanzielle Ausstattung einzusetzen und verstärkt thematische
und innovative Schwerpunkte für die Arbeit im Menschenrechtsrat zu setzen. Sie soll auch aufgefordert werden,
sich für die Stärkung des Schutzes von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern einzusetzen und auf
die Umsetzung der entsprechenden Resolutionen des Menschenrechtsrats zu drängen, insbesondere der Resolu-
tion 24/24. Sie soll weiter aufgefordert werden, sicherzustellen, dass die Unabhängigkeit des Hochkommissariats
für Menschenrechte auch im Zuge künftiger institutioneller Reformen erhalten bleibt. Alle menschenrechtlichen
Abkommen sollen vorbehaltlos ratifiziert und in Deutschland umgesetzt und die Partnerländer im Rahmen des
politischen Dialogs zu einer vorbehaltlosen Ratifizierung und Umsetzung aufgefordert werden. Empfehlungen
aus den Staatenberichtsverfahren (Concluding Observations/Abschließende Bemerkungen) sollen öffentlich dis-
kutiert und produktiv zur Menschenrechtsarbeit im Inland genutzt werden. Die Bundesregierung soll zudem auf-
gefordert werden, einen ressortübergreifenden Follow-up-Mechanismus einzurichten, mit dem in Deutschland die
Umsetzung der relevanten Empfehlungen aus dem Staatenüberprüfungsverfahren sowie der Treaty Bodies und
der VN-Sonderverfahren überwacht werden kann, den Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Staaten-
überprüfungsverfahren auch in einem Zwischenbericht bzw. in einer Datenbank zu dokumentieren und diesen
Zwischenbericht sowie die regulären Berichte mit dem Bundestag abzustimmen sowie auch in Deutschland den
Menschenrechtsschutz zu priorisieren, indem die damit betrauten Institutionen wie z. B. die Zentralstelle zur Ver-
hütung von Folter, die Anti-Diskriminierungsstelle und das Deutsche Institut für Menschenrechte adäquat ausge-
stattet werden und politisch unabhängig bleiben.

Schließlich soll die Bundesregierung aufgefordert werden, das Verhalten anderer Staaten im Menschenrechtsrat
sowie gegenüber Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern zu einem wesentlichen Aspekt in der Gestal-
tung der bilateralen Beziehungen mit diesen Ländern zu machen und die Implementierung der Menschenrechts-
mandate der Vereinten Nationen auch vor Ort durch direkte Diplomatie der Botschaften zu unterstützen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6433

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 50. Sitzung am 14. Oktober 2015 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner 38. Sitzung am 14. Oktober 2015 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/4430 in seiner
43. Sitzung am 14. Oktober 2015 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Berlin, den 14. Oktober 2015

Dr. Bernd Fabritius
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

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