BT-Drucksache 18/6427

Nachhaltigkeit, Effizienz und Gerechtigkeit in der Filmförderung

Vom 14. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6427
18. Wahlperiode 14.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tabea Rößner, Ulle Schauws, Corinna Rüffer, Katja Dörner,
Kai Gehring, Dr. Franziska Brantner, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth
Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate
Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nachhaltigkeit, Effizienz und Gerechtigkeit in der Filmförderung

Die Ausrichtung der Filmförderung ist seit Jahren ein wiederkehrender Bestand-
teil öffentlicher Diskussionen, innerhalb und außerhalb der direkt betroffenen
Branche. Während des regelmäßigen Novellierungsprozesses des Filmförde-
rungsgesetzes stellen sich Fragen nach der Transparenz der Institutionen, der Ver-
gabepraxis und der Effizienz der Maßnahmen. Obwohl die Filmförderung ein
Mittel zur Stärkung des Sektors sein und die Möglichkeiten für eine reichhaltige
und produktive Filmlandschaft verbessern sollte, ist von vielen Seiten sehr deut-
liche Kritik laut geworden. So schrieb etwa die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“
in der Ausgabe vom 20. März 2015, dass die Filmförderung zwar zwingend not-
wendig sei für den Erhalt der Branche, aber entgegen der Zielsetzung regelmäßig
das Vorhersehbare und das bereits durch private Mittel oder Fernsehkoprodukti-
onen Abgesicherte bevorzuge und somit eine „Diktatur des Mittelmaßes“ ent-
stehe, die künstlerische Innovationen und eine nachhaltige Stärkung des deut-
schen Films national wie international verhindere. Darüber hinaus zeigen Unter-
suchungen, dass Frauen als Autorinnen oder Regisseurinnen bei der Filmförde-
rung unterrepräsentiert sind. Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes steht
nun wieder an.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der Organisa-
tionserlass aus dem Jahr 1998, der die Zuständigkeit des bzw. der Beauftrag-
ten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Filmförde-
rung sowohl nach wirtschaftlichen als auch nach kulturellen Gesichtspunkten
regelt, weiterhin Bestand hat, wenn das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie ab dem Jahr 2016 ebenfalls Filmförderung betreiben wird?

2. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die verschiedenen Etappen
der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) aus, insbesondere wann
wird der Referentenentwurf fertiggestellt, und wann wird er veröffentlicht,
wann wird der Gesetzentwurf fertiggestellt, und wann wird er in den Deut-
schen Bundestag eingebracht?

3. Welche Verbände, Institutionen und Personen hat die Bundesregierung in der
18. Wahlperiode um Stellungnahme zum künftigen FFG gebeten, von wem
sind Stellungnahmen eingegangen, und wann werden diese veröffentlicht?

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4. Welche Verbände, Institutionen und Personen hat die Bundesregierung zum
Runden Tisch zum FFG, der für den 16. und 17. November 2015 angekün-
digt ist, eingeladen?

5. Welchen Verbänden, Institutionen und Personen hat die Filmförderungsan-
stalt (FFA) nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt die
Studien „Evaluierungsbericht zur Entwicklung des Abgabeaufkommens vor
dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des Filmmarktes in Deutsch-
land gemäß § 75 Abs. 1 FFG“ und „Analyse und Bewertung der Entwicklung
der FFA-Förderungen 2009 - 2013“ in ungekürzter Fassung zur Verfügung
gestellt, und aus welchen Gründen wurden sie anderen Verbänden wie der
AG Verleih in einer redigierten bzw. gekürzten Fassung zur Verfügung ge-
stellt (Pressemitteilung vom 3. August 2015)?

6. Wie lautet der Auftrag, mit dem die FFA nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Expertenkommission zu einem Bericht über die derzeit anstehende No-
vellierung des FFG beauftragt hat, wer hat nach welchen Kriterien die Ex-
pertenkommission besetzt, und wessen Entscheidung war es, dass die Exper-
tenkommission allein jene Vorschläge in den Bericht aufnimmt, die in der
Kommission mehrheitlich angenommen wurden (Pressemitteilung der AG
Verleih vom 3. August 2015 unter www.programmkino.de)?

7. Wie viele Anträge auf Verleihförderung sind in welcher Höhe in Euro bei
der FFA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis
2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Regisseurinnen
und Regisseuren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in welcher
Höhe bewilligt, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Regisseurinnen
und Regisseuren?

8. Wie viele Anträge auf Drehbuchförderung sind in welcher Höhe in Euro bei
der FFA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis
2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und
Autoren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in welcher Höhe be-
willigt, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und Autoren?

9. Wie viele Anträge auf Kurzfilmförderung sind in welcher Höhe in Euro bei
der FFA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis
2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und
Autoren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in welcher Höhe be-
willigt, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und Autoren?

10. Wie viele Anträge auf Produktionsförderung A sind in welcher Höhe in Euro
bei der BKM nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994
bis 2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Regisseu-
rinnen und Regisseuren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in wel-
cher Höhe bewilligt, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Regisseurin-
nen und Regisseuren?

11. Wie viele Anträge auf Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme
sind in welcher Höhe in Euro bei der BKM nach Kenntnis der Bundesregie-
rung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach
der Beteiligung von Autorinnen und Autoren, und wie viele dieser Anträge
wurden jeweils in welcher Höhe bewilligt, aufgeschlüsselt nach der Beteili-
gung von Autorinnen und Autoren?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6427
12. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Förderkriterien oder
andere Aspekte, die im Regelungsbereich des Gesetzgebers liegen, ursäch-
lich sind für die unterdurchschnittliche Repräsentanz von Regisseurinnen bei
Produktionen, für die beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) eine Projekt-
förderung beantragt wird (siehe Antworten der Bundesregierung auf die
Mündlichen Fragen 27 und 28 der Abgeordneten Tabea Rößner in der Fra-
gestunde vom 10. Juni 2015, Plenarprotokoll 18/108, Anlagen 13 und 14)?

13. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Förderkriterien, Gre-
mienzusammenstellung oder andere Aspekte, die im Regelungsbereich des
Gesetzgebers liegen, ursächlich sind für die unterdurchschnittliche Reprä-
sentanz von Regisseurinnen bei Produktionen, für die bei der FFA eine Pro-
jektförderung beantragt wird, sowie deren unterdurchschnittliche Förder-
quote (siehe Antworten der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 27
und 28 der Abgeordneten Tabea Rößner in der Fragestunde vom
10. Juni 2015, Plenarprotokoll 18/108, Anlagen 13 und 14)?

14. Wie lautet der Auftrag der von der FFA geplanten Studie zur Geschlechter-
gerechtigkeit in der Filmförderung, plant die Bundesregierung die Veröffent-
lichung dieses Auftrags, und wann wird die Fertigstellung der Studie und
deren Veröffentlichung erwartet?

15. Was plant die Bundesregierung, um den Anteil von Projekten unter Beteili-
gung von Regisseurinnen und Autorinnen in der Filmförderung zu erhöhen?

16. In welcher Höhe in Euro sind bis zum aktuellen Zeitpunkt im laufenden Jahr
beim DFFF nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf Produktionsför-
derung eingegangen, für die vollständige Antragsunterlagen vorliegen und
bei denen die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind, die aber noch nicht
bewilligt wurden, und in welcher Höhe wurden Anträge im selben Zeitraum
bewilligt?

17. In welcher Höhe in Euro sind im laufenden Jahr beim DFFF nach Kenntnis
der Bundesregierung Anträge auf Produktionsförderung eingegangen, für die
vollständige Antragsunterlagen vorliegen und bei denen die Bewilligungs-
voraussetzungen erfüllt sind, für die die nötigen Mittel im Haushaltstitel für
das Jahr 2015 aber nicht mehr ausreichten und denen eine Zustimmung auf
einen vorzeitigen Drehbeginn im Jahr 2015 erteilt wurde, und bis zu welcher
Höhe in Euro ist die Bundesregierung bereit, den Etat für das Jahr 2016 durch
solche Zustimmungen für einen vorzeitigen Drehbeginn bis Ende des Jah-
res 2015 bereits im Vorjahr zu belasten?

18. Wie plant die Bundesregierung, mit der im Jahr 2015 festgestellten Überbu-
chung des DFFF umzugehen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 8 der Abgeordneten Tabea Rößner in der Fragestunde vom
23. September 2015, Plenarprotokoll 18/123, Anlage 7), und wie wird die
Bundesregierung für das Jahr 2016 im Fall eines gleichbleibenden Etats
Sorge tragen, dass alle Projekte dieselben Chancen auf Förderung erhalten,
unabhängig vom Antragzeitpunkt im laufenden Jahr?

19. Wie viele der nach dem FFG vorgeschriebenen barrierefreien Filmfassungen
mit deutscher Audiodeskription beziehungsweise mit deutschen Untertiteln
für hörgeschädigte Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2014 und 2015 jeweils hergestellt, wie viele davon wurden im
Kinobetrieb eingesetzt, und wie viele kamen nicht zum Einsatz?

Welchem Anteil an allen geförderten Filmen bzw. an allen Aufführungen der
jeweiligen Filme entspricht dies jeweils?

20. Inwiefern wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die barriere-
freien Filmfassungen künftig häufiger zum Einsatz kommen?

Drucksache 18/6427 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
21. Wie viele von der FFA jeweils in der Drehbuch-, Projekt- und der Referenz-
förderung geförderte Filme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 1994 bis 2013 jeweils bei den Filmfestivals Berlinale, Cannes,
Venedig, Locarno gezeigt, getrennt nach Wettbewerb und Nebenreihen?

22. Wie viele von der BKM jeweils in der Produktionsförderung A und in der
Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme geförderte Filme wur-
den nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1994 bis 2013 jeweils
bei den Festivals Berlinale, Cannes, Venedig, Locarno gezeigt, getrennt nach
Wettbewerb und Nebenreihen?

23. Wie viele vom DFFF geförderte Filme wurden nach Kenntnis der Bundesre-
gierung in den Jahren 2007 bis 2013 jeweils bei den Festivals Berlinale, Can-
nes, Venedig, Locarno gezeigt, getrennt nach Wettbewerb und Nebenreihen?

24. Was plant die Bundesregierung, um den Anteil der deutschen Filme zu erhö-
hen, die auf internationale A-Festivals außerhalb Deutschlands eingeladen
werden?

25. Bei wie vielen von der FFA in der selektiven Produktionsförderung (Projekt-
filmförderung) geförderten Filmen hat es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 keinerlei Tilgung der bedingt rück-
zahlbaren Darlehen gegeben, bei wie vielen hat es eine vollständige Tilgung
gegeben, und wie hoch war die Tilgung insgesamt in Euro, aufgeschlüsselt
nach Besucherzahlen in den Klassen unter 250 000, zwischen 250 000 und
500 000, zwischen 500 000 und einer Million, zwischen einer und zwei Mil-
lionen, zwischen zwei und drei Millionen und mehr als drei Millionen Zu-
schauer?

26. Bei wie vielen von der FFA in der Verleihförderung geförderten Filmen hat
es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013
keinerlei Tilgung der bedingt rückzahlbaren Darlehen gegeben, bei wie vie-
len hat es eine vollständige Tilgung gegeben, und wie hoch war die Tilgung
bei diesen Filmen insgesamt in Euro, aufgeschlüsselt nach Besucherzahlen
in den Klassen unter 250 000, zwischen 250 000 und 500 000, zwischen
500 000 und einer Million, zwischen einer und zwei Millionen, zwischen
zwei und drei Millionen und mehr als drei Millionen Zuschauer?

27. Wie viele von der FFA in der Videoprogrammanbieter-Förderung geförderte
Filme haben nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2004
bis 2013 ihre bedingt rückzahlbaren Darlehen innerhalb von weniger als zwei
Wochen abgerufen und wieder zurückgezahlt?

28. Bei wie vielen von der FFA in der Videoprogrammanbieter-Förderung ge-
förderten Filmen hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die geför-
derten Mittel nicht benötigt wurden und mit dem Zweck beantragt wurden,
durch die Rückzahlung Referenzmittel auszulösen?

29. Wie viele Anträge auf selektive Produktionsförderung (Projektfilmförde-
rung) sind in welcher Höhe in Euro nach Kenntnis der Bundesregierung bei
der FFA jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 eingegangen, bei denen eine
der in der FFA-Studie „Analyse und Bewertung der Entwicklung der FFA-
Förderungen 2009 - 2013“ als „Majors“ benannten Firmen UFA, Constantin,
Babelsberg, Bavaria, Rat Pack und X-Filme als Produktionsfirma beteiligt
war, bei wie vielen waren ausschließlich andere Unternehmen, sogenannte
Independents, beteiligt und wie viele dieser Anträge wurden in welcher Höhe
in Euro jeweils bewilligt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6427
30. Bei wie vielen von der FFA in der selektiven Produktionsförderung (Projekt-
filmförderung) geförderten Filmen waren nach Kenntnis der Bundesregie-
rung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 als Produktionsfirmen „Majors“
und „Independents“ beteiligt, bei wie vielen davon hat es jeweils keinerlei
Tilgung der bedingt rückzahlbaren Darlehen gegeben, bei wie vielen hat es
eine vollständige Tilgung gegeben, und wie hoch war die Tilgung jeweils bei
diesen Filmen insgesamt in Euro, aufgeschlüsselt nach Besucherzahlen in
den Klassen unter 250 000, zwischen 250 000 und 500 000, zwischen
500 000 und einer Million, zwischen einer und zwei Millionen, zwischen
zwei und drei Millionen und mehr als drei Millionen Zuschauer?

31. Bei wie vielen von der FFA in der Verleihförderung geförderten Filmen wa-
ren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013
als Produktionsfirmen „Majors“ und „Independents“ beteiligt, bei wie vielen
davon hat es jeweils keinerlei Tilgung der bedingt rückzahlbaren Darlehen
gegeben, bei wie vielen hat es eine vollständige Tilgung gegeben, und wie
hoch war die Tilgung jeweils bei diesen Filmen insgesamt in Euro, aufge-
schlüsselt nach Besucherzahlen in den Klassen unter 250 000, zwischen
250 000 und 500 000, zwischen 500 000 und einer Million, zwischen einer
und zwei Millionen, zwischen zwei und drei Millionen und mehr als drei
Millionen Zuschauer?

Berlin, den 14. Oktober 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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