BT-Drucksache 18/6397

Erfahrungen mit dem Greening im Jahr 2015

Vom 12. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6397
18. Wahlperiode 12.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Herbert Behrens,

Eva Bulling-Schröter, Birgit Menz, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Erfahrungen mit dem Greening im Jahr 2015

Ein zentrales Element der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Euro-
päischen Union (EU) in der Finanzperiode der Jahre 2014 bis 2020 ist das so ge-
nannte Greening. Unter diesem Begriff werden verschiedene Förderbedingungen
und -elemente zusammengefasst, die die Landbewirtschaftung in der EU klima-
und umweltfreundlicher machen sollen.

Im Vorfeld der GAP-Reform wurde teilweise sehr heftig über einzelne Vor-
schläge des damaligen Agrarkommissars Dacian Ciolos zum Greening gestritten.
Während Umweltverbände und alternative Agrarverbände sowie drei der vier
Fraktionen des Deutschen Bundestages beispielsweise die Anlage von „ökologi-
schen Vorrangflächen“ begrüßten, lehnte die vierte Fraktion sie als „Stilllegungs-
flächen“ kategorisch ab.

Doch letztlich wurden zentrale Vorschläge von Agrarkommissar Dacian Ciolos
als Greening-Anforderungen an die europäischen Landwirte bei der Beantragung
von Agrarfördermitteln bestätigt. Seit Januar 2015 müssen die Bedingungen des
Greenings verpflichtend erfüllt werden. Das Greening setzt sich dabei aus den
drei Komponenten Anbaudiversifizierung, Dauergrünlanderhalt und dem Vorhal-
ten der ökologischen Vorrangfläche („im Umweltinteresse genutzte Flächen“) zu-
sammen.

Im ersten Umsetzungsschritt sind die Agrarbetriebe verpflichtet, ökologische
Vorrangflächen auf 5 Prozent ihres Ackerlandes anzulegen, beispielsweise als
Pufferstreifen, Hecken, Brachen, Knicks oder Baumreihen. „Damit werden Leis-
tungen der Landwirtschaft für den Klimaschutz, zum Erhalt von Arten, für viel-
fältige Kulturlandschaften und eine nachhaltige Produktion gefördert“
(www.bundesregierung.de, 23. Mai 2014).

Nach der Vegetationsperiode im Jahr 2015 liegen nun die ersten Erfahrungen vor.
Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes (DBV) wurden von den deut-
schen Landwirtschaftsbetrieben im Jahr 2015 auf rund 1,23 Millionen Hektar
Ackerland ökologische Vorrangflächen angelegt. Gewichtet nach ökologischer
Wertigkeit ergibt das laut dem DBV eine Fläche von 590 000 Hektar. Im Hinblick
auf die weitere Ausgestaltung des Greenings und die Weiterentwicklung der GAP
ergeben sich daraus einige Fragen (www.agrarheute.com vom 15. Oktober 2015
„Ranking: Die häufigsten Greening-Maßnahmen“).

Drucksache 18/6397 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Flächen, die die Betriebe
im Jahr 2015 zur Anrechnung als „ökologische Vorrangfläche“ genutzt ha-
ben (bitte nach Flächennutzungsart, -größe, -anteil und Bundesländer auf-
schlüsseln)?

2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von Legumi-
nosen im Jahr 2015 in der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu den
Jahren 2010 bis 2014 (bitte den Anbau auf ökologischen Vorrangflächen
extra ausweisen und nach Bundesländer aufschlüsseln)?

3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob für die Kulturen auf
geplanten ökologischen Vorrangflächen ausreichend und geeignetes Saatgut
bzw. Saatgutmischungen im Anbaujahr 2014/2015 zur Verfügung standen?

4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zustand und der Flä-
chenanteil des Dauergrünlandes seit Beginn dieser im Verhältnis zu den Jah-
ren 2010 bis 2014 verändert (bitte für die Bundesländer getrennt angeben)?

5. Wie haben sich die Greening-Anforderungen zur Anbaudiversifizierung
nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Vielfalt in der Agrarland-
schaft ausgewirkt (bitte für die Bundesländer getrennt angeben)?

6. Welche Schwierigkeiten (z. B. Bürokratieaufwand und Umsetzbarkeit) ge-
hen nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem Greening einher, und
welche werden aus ihrer Sicht kurzfristig verbessert werden können?

7. Hält die Bundesregierung die Vorgaben zu Mindest- und Maximalbreite von
Streifenbiotopen (Ackerrandstreifen, Gewässerrandstreifen, Waldrandstrei-
fen, etc.) innerhalb der ökologischen Vorrangflächen in Hinsicht auf die Um-
setzung vor Ort für praktikabel (bitte begründen)?

8. Wie wird die Wirkung der Greening-Maßnahmen auf die Umwelt sowie den
Arten- und Klimaschutz in der Bundesrepublik Deutschland erfasst und be-
wertet?

9. Wen hat die Bundesregierung mit der wissenschaftlichen Begleitung des
Greenings mit welcher konkreten Aufgabenstellung beauftragt?

10. Welche Änderungen am Greening strebt die Bundesregierung zur Halbzeit-
bewertung der aktuellen GAP-Förderperiode an?

11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, aus der bisherigen Flächen-
förderung auszusteigen, da die Direktzahlungen ihre Legitimation verloren
haben (vgl. Interview mit dem Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier in der
AgraEurope vom 17. August 2015, S. 2; bitte begründen)?

12. Wie sollte sich die GAP nach dem Jahr 2020 aus heutiger Sicht der Bundes-
regierung weiterentwickeln?

13. Hat die Bundesregierung Belege dafür, ob sich die Veröffentlichung der
EU-Agrarzahlungs-Empfänger negativ auf die Agrarbetriebe ausgewirkt hat,
wie dies teilweise im Vorfeld befürchtet worden war?

Berlin, den 12. Oktober 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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