BT-Drucksache 18/6320

Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5362)

Vom 12. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6320
18. Wahlperiode 12.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay,

Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Kerstin Kassner, Thomas Lutze,

Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen (Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5362)

Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ist ein finanzwirksamer
Erweiterungsschritt des bestehenden Mautsystems und würde ca. 2,3 Mrd. Euro
pro Jahr an zusätzlichen Einnahmen generieren.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-
tagsdrucksache 18/5362 gab die Bundesregierung an, noch keine Entscheidung
darüber getroffen zu haben, ob die technische Aufrüstung des Mautsystems durch
eine Direktvergabe an den Mautbetreiber Toll Collect GmbH erfolgen oder dieser
Auftrag per Ausschreibungsverfahren vergeben werden soll (siehe Antwort zu
Frage 1). Angesichts der Tatsache, dass bis zu dem von der Bundesregierung an-
visierten Start der Erhebung der Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen im Septem-
ber 2018 nur noch drei Jahre an Planungs- und Umsetzungszeit für diese Auswei-
tung der Mautpflicht verbleiben und hier vergaberechtlich bedingte Verzögerun-
gen zu hohen Mautausfällen führen können, sollte schnell eine rechtssichere Ent-
scheidung getroffen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wurde das von einer „externen Rechtsanwaltskanzlei“ (siehe Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksa-
che 18/5362) erstellte Gutachten, welches die Bundesregierung u. a. bezüg-
lich vergaberechtlicher Fragen im Hinblick auf die Ausschreibung bzw. Di-
rektvergabe der vorbereitenden Arbeiten für die Ausweitung der Lkw-Maut
auf alle Bundesstraßen in Auftrag gegeben hat, inzwischen fertiggestellt und
abgenommen (bitte begründen)?

2. Welche Optionen hat die Bundesregierung hier „ergebnissoffen“ (siehe Ant-
wort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestags-
drucksache 18/5362) prüfen lassen, und wann wird das Gutachten dem Ver-
kehrsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt?

3. Welche „externe Rechtsanwaltskanzlei“ hat dieses Gutachten zu welchen
Kosten erstellt?

Drucksache 18/6320 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

4. Sind der Bundesregierung inzwischen (siehe Antwort der Bundesregierung
zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5362) verga-
berechtliche Probleme bei einer freihändigen Vergabe der technischen Vor-
bereitung der Mautausweitung auf alle Bundesstraßen an die Toll Collect
GmbH bekannt?

Wenn ja, welche sind dies insbesondere im Hinblick auf eine Ausschrei-
bungspflicht der vorbereitenden Arbeiten für die Ausweitung der Lkw-Maut
auf alle Bundesstraßen?

Wenn nein, inwiefern sind aus Sicht der Bundesregierung vergaberechtliche
Bedenken für die freihändige Vergabe der Vorbereitung der Ausweitung der
Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeräumt (bitte unter Angabe gutachter-
licher Stellungnahmen ausführen)?

5. Ist die Entscheidung über die freihändige Vergabe der technischen Vorberei-
tung der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen an die Toll Col-
lect GmbH inzwischen getroffen worden?

Wenn ja, mit welcher Begründung, und wann soll eine freiwillige ex ante
Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU erscheinen?

Wenn nein, welche weiteren Optionen erwägt die Bundesregierung zur Vor-
bereitung dieser Ausweitung, und bis wann soll eine Entscheidung getroffen
werden?

6. Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit der Toll Collect GmbH über
die freihändige Vergabe der technischen Vorbereitung der Ausweitung der
Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen geführt, und wenn ja, wann (bitte alle
Treffen termingenau aufführen)?

7. Hat die Bundesregierung bereits Vertragsverhandlungen mit der Toll
Collect GmbH bezüglich der technischen Vorbereitung der Ausweitung der
Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen begonnen?

Wenn ja, wann sollen die Verhandlungen abgeschlossen werden?

8. Aus welchen Gründen sind die vorbereitenden Arbeiten für die Ausweitung
der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen bei der Vertragsverlängerung mit der
Toll Collect GmbH im Jahr 2014 nicht in den Betreibervertrag aufgenommen
worden?

9. Warum sind keine Regelungen hinsichtlich einer Absenkung der Mautpflicht
auf Lkw ab 3,5 Tonnen bei Vertragsverlängerung in den Betreibervertrag mit
der Toll Collect GmbH aufgenommen worden?

10. Kann ein EEMD-Anbieter (EEMD: Europäischer Elektronischer Maut-
dienst) mit der Aufgabe der Erhebung der Lkw-Maut auf allen bisher nicht
mautpflichtigen Bundesstraßen beliehen werden (bitte unter Angabe der
Rechtsgrundlage ausführen)?

Wenn ja, warum prüft die Bundesregierung nicht die Möglichkeit, die Aus-
weitung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen unter Rückgriff auf einen
EEMD-Anbieter zu realisieren (bitte begründen)?

Wenn nein, warum kann nur die Toll Collect GmbH bzw. nur ein Anbieter
mit der Erhebung der Lkw-Maut beliehen werden?

11. Kann nach Auffassung der Bundesregierung ein EEMD-Anbieter jenseits ei-
ner Beleihung vertraglich von der Bundesregierung angehalten werden, im
Falle der Vergabe des Auftrages der Erweiterung der Mautpflicht auf alle
Bundesstraßen keinen Kunden abzuweisen (bitte begründen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6320

 

12. Inwiefern kann sich die Toll Collect GmbH als privatwirtschaftlicher Maut-
dienstleister im Gegensatz zu EEMD-Anbietern „seine Kunden [nicht] selbst
aussuchen“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen An-
frage auf Bundestagsdrucksache 18/5362)?

13. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung technische Gründe, die gegen eine
Ausweitung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen unter Rückgriff auf ei-
nen EEMD-Anbieter sprechen, und wenn ja, welche?

14. Ist nach Ansicht der Bundesregierung angesichts ihrer Aussage, dass „das
vorhandene Mautsystem auch nach Auslaufen des verlängerten Betreiberver-
trages mit der Toll Collect GmbH weitergenutzt werden muss“ (siehe Ant-
wort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestags-
drucksache 18/5362), auch die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundes-
straßen nur mit der Technik der Toll Collect GmbH durchführbar (bitte be-
gründen)?

15. Ist die Leistungsbeschreibung für den Auftrag zur technischen Aufrüstung
bzw. Ausweitung des Mautsystems für die Mauterhebung auf allen Bundes-
straßen bereits erstellt worden (bitte begründen)?

Berlin, den 12. Oktober 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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