BT-Drucksache 18/6230

Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung

Vom 25. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6230
18. Wahlperiode 25.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,

Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Susanna Karawanskij,

Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung

Google, Apple, Amazon, Starbucks und Ikea zahlen häufig kaum oder gar keine
Steuern. Sie übertragen Gewinne auf Briefkastenfirmen in Steueroasen auf kari-
bischen Inseln, in Irland oder in den US-Bundesstaat Delaware. Doch auch
Länder wie Luxemburg oder Deutschland sind für viele multinationale Unter-
nehmen ein Steuerparadies. „Die große Steuerhinterziehung findet nicht im
Ausland statt, sondern hier bei uns“, sagte dazu der frühere Steuerfahnder
Reinhard Kilmer (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/steueroase-deutschland-
von-markus-meinzer-die-oase-lebt-a-1052334.html). Im Fall von Apple schrieb
die Wochenzeitung „Die Zeit“ gerade: „Der Konzern ist ein Weltmeister im Steu-
ersparen. In den vergangenen fünf Jahren hat Apple nach eigenen Angaben im
Durchschnitt lediglich rund 2,8 Prozent Steuern auf seine Auslandsgewinne ge-
zahlt. In Europa verschiebt der Konzern diese seit Jahren in das Steuerparadies
Irland. Legt man die Quote von rund 2,8 Prozent zugrunde, hat Apple für das
iPhone statt neun Milliarden vermutlich etwa eine Milliarde Euro in fünf Jahren
bezahlt. Europa sind also in fünf Jahren acht Milliarden Euro an Steuereinnahmen
verloren gegangen“ (www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2015-09/iphone-
apple-steuern-europa).

Beratungsfirmen, wie „Ernst & Young“ oder KPMG, haben sich darauf speziali-
siert, Firmen vor ihrer Steuerverantwortung zu bewahren und verdienen damit
sogar noch Millionen von Euro. Staaten verlieren so wichtige Einnahmen für ihre
öffentlichen Haushalte. Besonders in armen Ländern hat dies oftmals katastro-
phale Folgen für die öffentliche Daseinsvorsorge, etwa weil kein Geld für Schu-
len und Krankenhäuser zur Verfügung steht. Steuervermeidung heizt außerdem
den internationalen Steuerunterbietungswettbewerb an, da die betroffenen Länder
ihrerseits mit Steuersenkungen mittels niedrigerer Steuersätze und/oder hoher
Freibeträge reagieren.

Offizielle Zahlen zum Ausmaß der Steuervermeidung existieren nicht. Offenle-
gungspflichten über Steuerzahlungen für Unternehmen scheiterten bisher an dem
Hinweis auf die Notwendigkeit der Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses, was
dem privatwirtschaftlichen Interesse höheren Rang einräumt als dem Gemein-
wohl.

Die Schätzungen zu den Verlusten armer Länder infolge illegaler Steuervermei-
dung von Unternehmen variieren. Konservativen Rechnungen zufolge entgehen ar-
men Ländern aufgrund illegaler Steuerpraktiken pro Jahr insgesamt rund 100 Mrd.
US-Dollar an Steuereinnahmen. Zwischen den Jahren 2002 und 2011 sollen die 134
Länder der G 77 allein rund 992 Mrd. US-Dollar an Steuereinnahmen auf diesem

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Wege verloren haben. Entwicklungsländer haben seit der Finanzkrise mehr als dop-
pelt so viele Finanzressourcen verloren, wie in diesem Zeitraum an öffentlichen
Entwicklungshilfegeldern geflossen sind (www.eurodad.org/files/pdf/54f986669
25bf.pdf ). Oxfam hat jüngst mit der Studie „Money Talks: Africa at the G7“ (Juni
2015) nachgewiesen, dass Unternehmen und Investoren mit Sitz in den G7-Staaten
jedes Jahr Milliardengewinne am Fiskus insbesondere afrikanischer Staaten vorbei
schleusen. Allein im Jahr 2010 haben sie mit manipulierten Verrechnungspreisen
afrikanische Steuerbehörden um geschätzte 6 Mrd. Dollar geprellt. Mit nur einem
Drittel dieses Beitrages ließe sich die Finanzierungslücke im Gesundheitswesen
der Ebola-betroffenen Länder Sierra Leone, Liberia, Guinea und Guinea-Bissau
schließen (www.oxfam.org/sites/www.oxfam.org/files/mb-money-talks-africa-g7-
summit-020615-en.pdf ).

Mit Hilfe so genannter firmeninterner Verrechnungspreise senken Unternehmen
auf ganz simple und legale Weise ohne jede plausible Berechtigung ihre Steuer-
pflicht. Die Muttergesellschaft stellt einem Tochterunternehmen für die Überlas-
sung von Know-how, etwa in Form von Lizenzen und Patenten oder so genannten
Managementleistungen, Leistungen in beliebiger Höhe in Rechnung, weil für
diese keine exakten Marktpreise vorliegen, und erhöht so künstlich die Ausgaben
der Tochtergesellschaft. Dies senkt ihren offiziellen Gewinn und somit auch das
zu zahlende Steueraufkommen. Neben juristisch legalen Steuervermeidungsstra-
tegien bedienen sich viele Unternehmen jedoch auch illegaler Methoden, um ih-
ren Profit immer weiter zu maximieren.

Das Problem der Steuervermeidung steht mittlerweile auch stärker auf der inter-
nationalen politischen Agenda. Die Steigerung der heimischen Ressourcen in
Entwicklungsländern soll einer der zentralen Punkte bei der Finanzierung der
nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG) im Rah-
men der neuen Post-2015-Agenda sein (Ziel 17, „Means of Implementation“).
Höhere Steuereinnahmen durch faire internationale Steuerregeln und die Stär-
kung der Steuersysteme ärmerer Staaten sind hierfür essentiell. Das betonte auch
der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, auf der Dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfi-
nanzierung im Juli 2015. Er forderte, mit Hilfe internationaler Transparenzstan-
dards die Steuervermeidung transnationaler Konzerne einzudämmen. Konkret
initiierte die Bundesregierung aber gemeinsam mit den Niederlanden, Großbri-
tannien und den USA am Rande der Konferenz in Addis Abeba die so genannte
„Addis Tax Initiative“. Sie beruht auf der vom Bundesministerium für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2009 ins Leben gerufe-
nen Plattform „International Tax Compact“ die zwar eine engere Kooperation in
Steuerfragen etablieren will (www.taxcompact.net „The Addis Tax Initiative –
Declaration“). Im Mittelpunkt stehen aber weder die Abschaffung legaler Steuer-
vermeidungstricks noch die Bekämpfung illegaler Steuerhinterziehung durch Un-
ternehmen aus den Industriestaaten.

Auch die Gruppe der G20-Staaten beurteilt das internationale Unternehmenssteu-
ersystem als reformbedürftig. Der im Herbst 2015 tagende G20-Gipfel wird über
den BEPS Action Plan (BEPS: Base Erosion and Profit Shifting) beraten und will
diesen noch dieses Jahr fertig stellen. Er soll eine Besteuerung multinationaler
Unternehmen vorgeblich dort sicherstellen, wo die wirtschaftlichen Aktivitäten
real stattfinden. Damit sind aber nicht etwa die Entwicklungsländer gemeint, in
denen internationale Konzerne häufig ihre rentabelsten Geschäfte tätigen, son-
dern die Staaten, in denen transnationale Konzerne ihren Hauptsitz haben. Am
Ende könnte BEPS so vor allem wieder zur Steigerung der Steuereinnahmen in
den reicheren Ländern beitragen. Die Länder des globalen Südens würden im Er-
gebnis wieder nicht über mehr Gelder für den Kampf gegen Hunger und Armut
verfügen.

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Am 29. Oktober 2014 verpflichteten sich 51 Länder und Steuerrechtsgebiete, un-
ter ihnen alle OECD- und G20-Länder sowie fast alle Finanzzentren, beim Jah-
restreffen des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch in
Berlin dazu, Informationen über Steuersubjekte automatisch zwischen den zu-
ständigen Behörden auszutauschen. Die beteiligten Steueradministrationen sollen
dabei im gleichen Umfang Steuerdaten bereitstellen. Für Entwicklungsländer ist
dies jedoch kaum zu leisten, da ihren Steuerverwaltungen aufgrund schwächerer
Kapazitäten nicht im gleichen Umfang Informationen zur Verfügung stehen, was
häufig auch eine erschöpfende Auswertung der erhaltenen Informationen unmög-
lich macht. Die aktuell verhandelte Aufwertung der Amtshilferichtlinie zum Aus-
tausch von Steuervorbescheiden soll außerdem nicht EU-weit zusammengefasst
veröffentlicht werden, was auch Entwicklungsländern einen besseren Einblick er-
möglichen würde, die bisher vom EU-internen Informationsaustausch ausge-
schlossen sind.

Diese Beispiele verdeutlichen ein Grundproblem der internationalen Finanzarchi-
tektur im Steuerbereich: Entwicklungsländer sitzen nicht gleichberechtigt mit am
Verhandlungstisch. Die Industriestaaten berücksichtigen ihre Interessen bei inter-
nationalen Steuerverhandlungen kaum. Im Vorfeld der Konferenz hatten sich die
G77-Staaten für die Umwandlung des bestehenden Expertenkomitees der Verein-
ten Nationen (UN) zur internationalen Kooperation in Steuerangelegenheiten zu
einer regulären Kommission des UN-Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC)
stark gemacht. Diese deutliche Aufwertung der UN im Steuerbereich hatte auch
Nobelpreisträger Joseph Stiglitz unterstützt. Die reichen Industriestaaten lehnten
nicht nur dieses Anliegen ab, sondern ebenso einen von den G77-Staaten unter-
breiteten Kompromissvorschlag, der vorsah, in künftigen Verhandlungen die Er-
richtung eines solchen zwischenstaatlichen Steuergremiums zumindest zu prüfen
(www.taz.de/!5211984/). Die Industriestaaten werden die internationale Steuer-
politik also auch in Zukunft weiter im Rahmen der von ihnen dominierten OECD
(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) koordinie-
ren. Die Bundesregierung hat in Addis Abeba aktiv verhindert, dass Entwick-
lungsländer in Zukunft gleichberechtigte Mitsprache beim Agenda-Setting und
bei der Regelsetzung der internationalen Steuerpolitik haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung des Vorschlags der G77
in Addis Abeba zur Aufwertung des UN-Expertengremiums zu einer inter-
nationalen Steuerorganisation unter dem Dach der UN, mit dem die
G77-Staaten unter anderem einen effektiveren Kampf gegen die Steuerver-
meidungsstrategien internationaler Unternehmen ermöglichen wollten?

2. Wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung des Kompromissvor-
schlags der G77 in Addis Abeba, eine Errichtung eines solchen zwischen-
staatlichen UN-Steuergremiums auch nur zu prüfen?

3. Wie will die Bundesregierung stattdessen die gleichberechtigte Mitsprache
von Entwicklungsländern in Steuerfragen sicherstellen?

4. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Zustand, dass nach Auffassung der Fragesteller die weltweiten de
facto Standards in Steuersachen derzeit insbesondere im Rahmen der G20
bzw. OECD gesetzt werden und Entwicklungsländer, vor allem insoweit sie
nicht Mitglieder der G20 sind, bei diesen Verhandlungen nicht gleichberech-
tigt vertreten sind?

5. Welche konkreten Reformen auf EU-Ebene erachtet die Bundesregierung für
notwendig, um das Problem der Steuervermeidung wirkungsvoll zu bekämp-
fen?

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6. Erwägt die Bundesregierung, sich für einen Steuerpakt auf EU-Ebene stark
zu machen und beispielsweise eine Strafsteuer (erhöhter Quellensteuersatz
auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen) für Finanzströme von Unternehmen
und Privatpersonen in durch eine Schwarze Liste definierte Steueroasen ein-
zuführen?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

7. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass multinationale Kon-
zerne in ihren Sitzländern zu einer Rechnungslegung verpflichtet werden, die
für den gesamten Konzern nach Ländern und Projekten aufgeschlüsselt sämt-
liche Umsatzzahlen, Gewinne vor und nach Steuern, Steuerzahlungen nach
Steuerarten und Angaben zur Zahl der Beschäftigten, also eine öffentliche
„Country-by-Country“- sowie „Project-by-Project“-Berichterstattung, ent-
halten?

Wenn nein, mit welcher Begründung, und wenn ja, wird sich die Bundesre-
gierung dafür einsetzen, dass diese Daten öffentlich zugänglich sein werden
(bitte mit Begründung)?

8. Wird sich die Bundesregierung im Rat der EU für den Kompromiss des Eu-
ropäischen Parlaments zur Aktionärsrechtsrichtlinie inklusive der darin vor-
gesehenen Vorschriften zur „Country-by-Country“-Berichterstattung einset-
zen?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

9. Wird sich die Bundesregierung auf Ebene der OECD dafür einsetzen, Stan-
dards der „Country-by-Country“-Berichterstattung öffentlich zu machen?

10. Soll es im Rahmen der aktuell verhandelten Aufwertung der Amtshilfericht-
linie zum Austausch von Steuervorbescheiden eine Zusammenfassung und
EU-weite Veröffentlichung der Ergebnisse geben, um so auch den Steuerbe-
hörden der Entwicklungsländer einen besseren Einblick zu gewähren, und
wenn nein, warum nicht?

11. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Nichtregie-
rungsorganisationen, Daten zu den natürlichen Personen (wirtschaftlich Be-
rechtigte im Sinne der Vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU) hinter
Unternehmen, Trusts und Stiftungen zu veröffentlichen?

12. Wann wird die Bundesregierung die in der vierten Überarbeitung der
EU-Geldwäsche-Richtlinie geforderte Erfassung der wirtschaftlich Berech-
tigten in einem zentralen Register umsetzen und dazu einen Gesetzentwurf
vorlegen, und plant die Bundesregierung eine Erfassung aller Betroffenen im
Handelsregister?

Wenn nein, in welchem dann?

13. Wer hat nach Auffassung der Bundesregierung ein „berechtigtes Interesse“,
Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten an Unternehmen und Stiftungen
einzusehen, wie es die EU-Geldwäsche-Richtlinie verlangt, und zählen dazu
auch Journalisten bzw. Journalistinnen und Nichtregierungsorganisationen,
die Recherchen durchführen?

14. Wann wird die Bundesregierung die Daten zu den wirtschaftlich Berechtig-
ten von Trusts offenlegen, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD angekündigt wurde, und wird sich dies auch auf alle Treuhandkon-
struktionen beziehen?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

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15. Erwägt die Bundesregierung, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung die
Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge, die hohe Einkünfte aus Vermö-
gen gegenüber solchen aus Arbeit privilegiert, sofort abzuschaffen, vor allem
vor dem Hintergrund des jetzt kommenden automatischen Informationsaus-
tausches?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

16. Unterstützt die Bundesregierung die Praxis, dass multinationale Konzerne,
darunter auch deutsche, mit Ausnahmeregelungen in Freihandelszonen, in
denen sie oft gar keine Steuern zahlen müssen, investieren?

17. Auf welche Weise plant die Bundesregierung, den Aufbau von Steuerver-
waltungen in den Entwicklungsländern zu stärken, da schwache Behörden
oft mit den internationalen Steuervermeidungsstrategien von multinationalen
Unternehmen überfordert sind (bitte einzelne Maßnahmen oder Projekte auf-
listen)?

18. Welche konkreten Formen soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Un-
terstützung der „Addis Tax Initiative“ durch die „Bill and Melinda Gates
Foundation“ annehmen?

19. Erwägt die Bundesregierung, eine Definition der Begriffe Steueroase und
Steuerparadies vorzunehmen?

Falls nein, warum nicht, und falls ja, welche Kriterien würde die Bundesre-
gierung für die Definition heranziehen?

20. Hält die Bundesregierung die Kündigung von Doppelbesteuerungsabkom-
men mit bei der Bekämpfung von legaler und illegaler Steuervermeidung un-
kooperativer Staaten für eine geeignete Maßnahme für diese Bekämpfung
(bitte mit Begründung)?

21. Erwägt die Bundesregierung, alle Verhandlungen mit Entwicklungsländern
über Doppelbesteuerungsabkommen auf Basis des UN-Musterabkommens
statt auf Basis des OECD-Musterabkommens bzw. der deutschen Verhand-
lungsgrundlage zu führen?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

22. Setzt sich die Bundesregierung bei der laufenden Überarbeitung der EU-Zin-
sen-und-Gebühren-Richtlinie dafür ein, dass Quellensteuern auf alle gezahl-
ten Schuldzinsen und Lizenzgebühren künftig auch zwischen verbundenen
Unternehmen zulässig sind?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

23. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Anti-Missbrauchs-
klausel (§ 42 der Abgabenordnung) ein, und in welchen Gerichtsfällen, vor
allem in letztinstanzlichen Urteilen, kam sie nach Kenntnis der Bundesregie-
rung bisher zur Anwendung (bitte einzeln auflisten)?

24. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, eine gesetzliche Offenlegungs-
pflicht für Steuergestaltungsmodelle von Unternehmen einzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

25. Erwägt die Bundesregierung, gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, da-
mit Banken mit Aktivitäten in bei der Bekämpfung von legaler und illegaler
Steuervermeidung unkooperativen Staaten die Lizenz entzogen werden
kann?

Falls nein, mit welcher Begründung?

Drucksache 18/6230 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

26. Wie sollen internationale Transparenzstandards, die der Bundesentwick-
lungsminister Dr. Gerd Müller in seiner Rede im Rahmen der Dritten Inter-
nationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung im Juli 2015 eingefor-
dert hat, nach Ansicht der Bundesregierung im Detail ausgestaltet werden?

27. Was will die Bundesregierung tun, um Entwicklungsländer am automati-
schen Informationsaustausch teilhaben zu lassen vor dem Hintergrund, dass
sich am 29. Oktober 2014 51 Länder und Rechtsgebiete in Berlin dazu
verpflichtet haben, Informationen über Steuersubjekte automatisch zwischen
den zuständigen Behörden auf der Basis von Gegenseitigkeit auszutauschen
(www.derwesten.de vom 29. Oktober 2014 „Abkommen gegen Steuer-
flucht – 51 Länder für Datenaustausch“)?

28. Plant die Bundesregierung, auch Steuerinformationen auf nicht-reziproker
Basis mit Entwicklungsländern auszutauschen?

29. Plant die Bundesregierung eine Untersuchung zur Entwicklungsfreundlich-
keit der von ihnen geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Bezug
auf die von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Doppelbesteue-
rungsabkommen?

Berlin, den 24. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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