BT-Drucksache 18/6229

Mögliche Neuauflage einer zivil-militärischen EUBAM-Mission in Tunesien unter Beteiligung der Bundeswehr

Vom 25. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6229
18. Wahlperiode 25.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Ulla Jelpke,

Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Niema Movassat,

Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Mögliche Neuauflage einer zivil-militärischen EUBAM-Mission in Tunesien unter
Beteiligung der Bundeswehr

Nach den Anschlägen im Bardo-Museum in Tunis und im Küstenort Sousse hat
das Auswärtige Amt der Regierung Tunesiens eine weitere Unterstützung ihrer
Sicherheitssektorreform zugesagt (Süddeutsche Zeitung vom 10. Juli 2015). Aus-
bildungshilfen und die Lieferung von technischem Equipment sollen demnach
„noch mal massiv ausgebaut werden“. Für die nächsten Jahre stünden dafür
100 Mio. Euro zur Verfügung. Die Gelder würden vom Auswärtigen Amt und
vom Bundesministerium der Verteidigung aufgebracht. Im Fokus stehe die
Grenzsicherung zu Libyen. Laut dem Blatt habe der Bundesminister des Auswä-
tigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, „einen neuen Versuch unternommen“, mit
den Regierungen in London und Paris eine Initiative für eine EU-Grenzsiche-
rungsmission (EUBAM) zu starten. Ein solcher Ansatz sei im Jahr 2014 geschei-
tert. Nun sollen alle 28 Außenminister der Europäischen Union (EU) die
EUBAM-Mission beschließen. Ziel der deutschen Maßnahmen sei auch der Auf-
bau „effektiver Polizeibehörden“. Das Bundesministerium des Innern werde
hierzu vom Bundeskriminalamt und von der Bundespolizei „unterstützt“. Die Re-
gierung Tunesiens hat mit dem Bau einer 168 Kilometer langen und zwei Meter
hohen Sperranlage an der libyschen Grenze begonnen. Das Auswärtige Amt hat
hierfür 50 hochwertige Wärmebildkameras an die Grenzpolizei verschenkt.

Zur Beihilfe bei der Grenzüberwachung verhandelt auch die Europäische Kom-
mission mit Tunesien und stellt der Regierung Ausgaben von 25 Mio. Euro in
Aussicht (Bundestagsdrucksache 18/5600). Ziel von Kooperationen der Bundes-
polizei ist die Verhinderung unerwünschter Migration auf dem Land- und Seeweg
nach Europa. Das Bundeskriminalamt schult seine Partner in der „Terrorismus-
bekämpfung“. Nun sollen Lehrgänge zur Telekommunikationsüberwachung,
Ausforschung des Internets sowie zu Lauschangriffen folgen. Zusammen mit
Frankreich will Deutschland in weiteren Projekten die Institutionen des Strafsys-
tems stärken. Auch dies könnte an frühere Maßnahmen zur IT-Überwachung an-
knüpfen.

Nach einer Reise der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der
Leyen, deutete sie nach Angaben von „SPIEGEL ONLINE“ vom 29. Juli 2015
an, „was sie sich an konkreter Unterstützung für das Land vorstellen kann“. Ne-
ben Schnellbooten und einem Schwimmdock zur Bootsreparatur werde die Bun-
deswehr „Hunderte Lastwagen liefern und für die Ausbildung der Techniker sor-
gen“. Dazu gebe es „Hunderte Doppelfernrohre und Helme sowie fünf Unimogs“.
Zudem werde auch das Bundesverteidigungsministerium bei der Sicherung der

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500 Kilometer langen Grenze mit Libyen eingesetzt. Offen sei aber, wie die Un-
terstützung umgesetzt werde. Auf Geheimdienstebene laufe die Zusammenarbeit
schon länger. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ habe sich die Bundesregierung
auch entschlossen, ihre G-7-Präsidentschaft zu nutzen, „um Geld und Know-how
für einige Großprojekte im Land freizumachen“. Hierzu gehöre etwa der Ausbau
des Hafens von Tunis, wofür Genehmigungsverfahren „beschleunigt“ werden
müssten.

Mit der Beteiligung an der Grenzsicherung der tunesischen Regierung gegenüber
Libyen wird nach Ansicht der Fragesteller die EU-Politik neuer Zäune, Gräben
und hochgerüsteter Grenzüberwachung nach Nordafrika exportiert. Eine Mission
EUBAM Tunesien würde ein ähnliches Ziel verfolgen wie die im Jahr 2013 ge-
startete Mission EUBAM Libyen. Das Auswärtige Amt muss Lehren aus dieser
schließlich gescheiterten EUBAM-Mission ziehen, denn es wurden staatliche und
nichtstaatliche Verbände ausgebildet, die sich seitdem gegenseitig bewaffnet be-
kämpfen. In diesem Klima wurde auch die Ansiedlung des Islamischen Staates in
Libyen begünstigt. Das übrig gebliebene Gerippe von EUBAM Libyen wurde
nach Tunis verlegt. Es kann vermutet werden, dass die neue Mission EUBAM
Tunesien die praktische Fortführung von EUBAM Libyen wäre. Außer „Terro-
rismus“ sollte die Mission die Verhinderung unerwünschter Migration nach Eu-
ropa besorgen. Die Bundeswehr und die Bundespolizei wollen sich in genau der
Grenzregion ansiedeln, aus der viele Menschen mit Booten in Richtung Sizilien
in See stechen. Indirekt unterstützt die Bundesregierung auf diese Weise auch den
italienischen Vorschlag, an der tunesisch-libyschen Grenze ein EU-Polizeizen-
trum zur Migrationskontrolle einzurichten. Anstatt die Länder des Arabischen
Frühlings zu Bollwerken der europäischen Migrationsabwehr auszubauen, muss
die EU zu einer Migrationspolitik finden, die Geflüchteten mit Solidarität statt
Abwehr begegnet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was ist der Bundesregierung inzwischen über den Stand der Verhandlungen
zu einem „Anti-Terror-Abkommen“ bekannt, das dem tunesischen Premier-
minister bei seinem Besuch in Brüssel vorgestellt wurde und „einen breiten
Fächer von möglichen EU-Unterstützungsmaßnahmen (Verstärkung des Di-
alogs, verbesserter Informationsaustausch, Foreign Terrorist Fighters, De-
Radikalisierung, Verhinderung der Terror-Finanzierung) für Tunesien auf-
zeigt“ (Bundestagsdrucksache 18/5600)?

2. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die „ver-
tieften Dialoge zur Terrorismusbekämpfung“ unter anderem mit Marokko,
Tunesien, Algerien, Ägypten, Jordanien und Libanon geführt werden sollen,
wer sind die Akteure und Adressaten, und inwiefern wurde bereits mit ent-
sprechenden Maßnahmen begonnen?

3. Inwiefern verfügt die Bundesregierung inzwischen über Informationen zu
Inhalten eines Vorhabens der Europäischen Kommission, die ein „Projekt
zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien“ plant und hierfür im Rahmen
eines „laufenden Aktionsplans“ 25 Mio. Euro aufwenden will?

a) Auf welche Weise soll das Vorhaben „der Modernisierung des Sicher-
heitssektors im Allgemeinen“ sowie der „Verbesserung der Grenzsicher-
heit“ gewidmet sein?

b) Inwiefern liegen mittlerweile Einzelheiten aus Verhandlungen seitens der
Europäischen Kommission mit Tunesien dazu vor, wie die Unterstützung
der Bereiche „Grenzmanagement, Aus- und Fortbildung, grenzpolizeili-
che Aufgabenwahrnehmung an Grenzübergängen sowie Seesicherheit“
umgesetzt werden soll?

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c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wer hierzu zwei Peer Re-
views durchgeführt hat?

d) Inwiefern hat auch die Bundesregierung Zugang zu den Ergebnissen der
Peer Reviews, welchen Inhalt haben diese Berichte, und welche Schluss-
folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

4. Was ist der Bundesregierung über Ziele und Beteiligte eines Projekts
„Rechtsstaatskonforme Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung im
Maghreb“ bekannt, das vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung durchgeführt wird und Strafjustiz- und Strafverfol-
gungsbeamte der adressierten Länder Mauretanien, Marokko, Algerien, Tu-
nesien und Libyen in der Terrorismusbekämpfung unterstützen soll, und
wozu der Bundesregierung im Juli 2015 noch nicht über konkrete Angaben
zur Durchführung und Beteiligung verfügte (Bundestagsdrucksa-
che 18/5600)?

5. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Ländern die Eu-
ropäische Kommission oder der Europäische Auswärtige Dienst derzeit
„Migrationsdialoge“ führen?

a) Welches Ziel verfolgen die Dialoge im Einzelnen?

b) Wann und wo wird ein solcher Dialog mit Tunesien weitergeführt?

6. In welchen weiteren MENA-Ländern außer an die EU-Delegationen „im Li-
banon, im Jemen (evakuiert) und in Libyen (evakuiert nach Tunis)“ wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung „Experten im Bereich Terrorismusbe-
kämpfung/Sicherheit“ entsandt?

7. Welche konkreten Aufgaben sollen die „Experten“ nach Kenntnis der Bun-
desregierung übernehmen, und auf welche Weise werden diese koordiniert?

8. Welchen Stand haben die Verhandlungen über die Neuauflage des deutsch-
tunesischen bilateralen Sicherheitsabkommens vom 7. April 2003?

a) Welche Regelungen soll das Abkommen aus Sicht der Bundesregierung
treffen?

b) Wann und wo ist die Unterzeichnung des Abkommens anvisiert?

9. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten prüfte die Bundesregierung
„im Lichte der Anschläge in Sousse“ (Bundestagsdrucksache 18/5600), und
mit welchen tunesischen Stellen hat sie sich dazu ausgetauscht?

10. Welche Sachmittel hat das Auswärtige Amt seit dem Jahr 2010 an welche
tunesische Sicherheitsbehörden, Geheimdienste und Militärs geliefert (bitte
der Jahreszahl zuordnen)?

11. Welche weitere Unterstützung ihrer Sicherheitssektorreform hat das Aus-
wärtige Amt der Regierung Tunesiens zugesagt?

12. Woher stammen entsprechende Gelder, und wofür sollen sie ausgegeben
werden?

13. Inwiefern treffen Berichte zu, wonach der Bundesaußenminister „einen
neuen Versuch unternommen“ habe, mit den Regierungen in London und
Paris eine Initiative für eine EU-Grenzsicherungsmission (EUBAM) zu star-
ten?

14. Inwiefern wurde die Initiative auch auf EU-Ebene behandelt, und welche Er-
gebnisse kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?

15. Inwiefern war oder ist anvisiert, eine Mission EUBAM Tunesien ganz oder
teilweise mit den Resten der Mission EUBAM Libyen zu verzahnen oder
entsprechende Ressourcen zu nutzen?

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16. Inwiefern soll das laut Bundestagsdrucksache 18/5600 gestartete gemein-
same „Grenzpolizeiprojekt“ mit Tunesien außer der „Bekämpfung illegaler
Migration“ auch der Verhinderung von „Terrorismus“ dienen?

17. Inwiefern hat die Bundesregierung bereits „Experten der Bundespolizei“
nach Tunesien entsandt, um dort Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorzu-
nehmen, für die das Auswärtige Amt für das Jahr 2015 Haushaltsmittel in
Höhe von 827 000 Euro aus Mitteln der Transformationspartnerschaften zur
Verfügung stellt (Bundestagsdrucksache 18/5600)?

18. Mit welchen Maßnahmen will das Bundesverteidigungsministerium die Re-
gierung Tunesiens unterstützen?

a) Welche Dienstreisen haben hierzu bereits stattgefunden?

b) Wann und welcher Behörde werden welche Sachmittel überlassen (bitte
detaillierte Zahlen angeben)?

c) Über welche Bewaffnung verfügen etwaige überlassene Fahrzeuge?

d) Welche Behörden werden auf welche Weise mit Personalmitteln unter-
stützt?

19. Welche einzelnen Maßnahmen und Vorhaben will das Bundesverteidigungs-
ministerium mit welchen tunesischen Behörden zur Sicherung der 500 Kilo-
meter langen Grenze mit Libyen durchführen?

a) Wann sollen diese Maßnahmen beginnen?

b) Welche weiteren Partner werden an den Maßnahmen beteiligt?

20. Inwiefern treffen Berichte zu, wonach die Bundesregierung ihre G-7-Präsi-
dentschaft nutzte, „um Geld und Know-how für einige Großprojekte im Land
freizumachen“?

a) Um welche einzelnen Projekte handelt es sich dabei?

b) An welchen dieser Projekte ist die Bundesregierung auf welche Weise
beteiligt?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und aus wel-
chem Grund für den Ausbau des Hafens von Tunis Genehmigungsverfah-
ren „beschleunigt“ werden müssten?

21. Welche weiteren Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen Koope-
rationsformen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei, des Bundes-
kriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundes-
nachrichtendienstes wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5600 mit welchen tunesischen
Behörden abgehalten, und welche weiteren sind geplant?

22. Welche Abteilungen welcher deutschen, französischen und tunesischen Be-
hörden sind mit welchen Aufgaben am Twinning Projekt „Renforcement des
institutions de lʼadministration pénitentiaire“ beteiligt?

23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und in welchen
Ländern die Umsetzung des im Jahr 2015 beschlossenen Programms „Coun-
tering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“ in Verzahnung mit der
Vorgängermaßnahme des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschafts-
instruments „Supporting rule-of-law-compliant investigations and prosecu-
tions in the Maghreb region“ inzwischen begonnen wurde?

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24. Welche weiteren einzelnen Maßnahmen „aufbauend auf der bisherigen Zu-
sammenarbeit“ werden hinsichtlich von „Ausbildungs-und Beratungshilfen
zu verschiedenen kriminalpolizeilichen Themen“ durch das Bundeskriminal-
amt im Jahr 2015 durchgeführt, und welche Behörden werden davon adres-
siert (Bundestagsdrucksache 18/5600)?

a) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und Bera-
tungshilfen“ zur „Kriminalitätsbekämpfung“ kann die Bundesregierung
hierzu erläutern?

b) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und Bera-
tungshilfen“ zur „Terrorismusbekämpfung“ kann die Bundesregierung
hierzu erläutern?

c) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und Bera-
tungshilfen“ zur „Kriminaltechnik“ kann die Bundesregierung hierzu er-
läutern?

d) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und Bera-
tungshilfen“ zur „Sprengstoffentschärfung“ kann die Bundesregierung
hierzu erläutern?

25. Welche Techniken bzw. technischen Anwendungen welcher Hersteller wur-
den bei dem Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ zu den Themen „Tele-
kommunikationsüberwachung“, „Observation und sonstige akustische und
visuelle Überwachung“, „Terrorismus im Internet“ sowie „Datenverarbei-
tung“ vom 10. bis 17. März 2015 in Tunis vorgestellt?

26. An welche Einrichtungen welcher EU-Mitgliedstaaten bzw. EU-Delegatio-
nen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung „Europäische Migrationsver-
bindungsbeamte“ (EMLO) entsandt werden, und welche Haltung vertritt die
Bundesregierung zur Notwendigkeit dieser Maßnahmen?

a) Welche Aufgaben sollen die EMLO aus Sicht der Bundesregierung über-
nehmen?

b) Auf welche Weise sollen die EMLO mit den Verbindungsbeamtinnen und
Verbindungsbeamten von Polizeibehörden kooperieren?

27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, an welche Einrichtungen wel-
cher EU-Mitgliedstaaten bzw. EU-Delegationen Verbindungsbeamtinnen
und Verbindungsbeamte der Grenzagentur FRONTEX entsandt wurden bzw.
werden sollen?

28. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, für welche Staaten
der Sub-Sahara die Europäische Kommission ein Mandat zur Verhandlung
von EU-Rückübernahmeabkommen erhalten sollte?

29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob zum „Valletta-Gipfel“ zum
Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit afrikanischen Ländern sowie
zur Zusammenarbeit in der Grenzüberwachung am 11. und 12. Novem-
ber 2015 auch die sudanesische Regierung eingeladen wurde?

Berlin, den 24. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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