BT-Drucksache 18/6222

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/6043 - Erziehungsleistung von Adoptiveltern würdigen - Mütterrente anerkennen

Vom 1. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6222
18. Wahlperiode 01.10.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6043 –

Erziehungsleistung von Adoptiveltern würdigen – Mütterrente anerkennen

A. Problem

Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz benachteiligt nach Einschätzung der an-
tragstellenden Fraktion Adoptiveltern. In Fällen, in denen einem vor 1992 gebo-
renen Kind zum 1. Juli 2014 ein Zuschlag für die Kindererziehungszeit zugeord-
net worden sei, sei die Anerkennung des gleichen Zeitraumes für Adoptiveltern
rechtlich ausgeschlossen, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption älter als
zwölf Monate gewesen sei.

B. Lösung

Die Fraktion DIE LINKE. fordert einen Gesetzentwurf, wonach Adoptiveltern auf
Antrag für den 13. bis 24. Kalendermonat nach dem Geburtsmonat des Kindes
Kindererziehungszeiten zugeordnet werden könnten. Dies solle auch für den Fall
gelten, dass den leiblichen Eltern im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungsge-
setzes ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für vor 1992 geborene Kinder
gewährt worden sei.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kostenberechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 18/6222 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/6043 abzulehnen.

Berlin, den 30. September 2015

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6222
Bericht des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/6043 ist in der 124. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. September 2015
an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz habe das Ziel, ungleiche Honorierung von Kindererziehungszeiten in der
Rente zu verringern, argumentieren die Antragsteller. Das habe u. a. den Grund, dass für vor 1992 geborene
Kinder teils nur ein unzureichendes Betreuungsangebot bereitgestanden habe und Eltern so in ihrer Alterssiche-
rung benachteiligt seien.

Zwar gälten für Adoptiveltern in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich die gleichen Kindererzie-
hungszeiten wie für leibliche Eltern, Stief- und Pflegeeltern. Die Pauschalisierungsregelung gemäß § 307d
SGB VI führe jedoch dazu, dass Adoptiveltern für ein vor 1992 geborenes Adoptivkind benachteiligt würden, da
ihnen die zusätzliche Kindererziehungszeit nach der „Mütterrente“ nicht angerechnet werde. Die leibliche Mutter
erhalte hingegen zusätzlich zu den ersten zwölf Monaten nach dem vereinfachten Verfahren auch den vollen
Zuschlag an Kindererziehungszeit, insgesamt 24 Monate.

Dies habe zur Folge, dass es völlig unerheblich sei, wer wann für die Erziehung des Kindes verantwortlich gewe-
sen sei, weil eine individuelle Prüfung nicht erfolge. In der Praxis führe dies dazu, dass Adoptiveltern zu Erzie-
henden zweiter Klasse degradiert würden.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 18/6043 in seiner
Sitzung am 30. September 2015 beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/6043 in seiner 50. Sitzung am 30. Sep-
tember 2015 beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab. Die Mütterrente habe erhebliche Vorteile für fast alle Mütter
gebracht. Bei Neurentnern würden alle gleich behandelt. Nur durch die geltende Pauschalregelung bei der An-
rechnung der Rentenentgeltpunkte sei allerdings die gewünschte zügige Umsetzung der Mütterrente innerhalb
weniger Monate auch für Bestandsrentner und -rentnerinnen möglich gewesen. Wer diese Vorteile wolle, müsse
aber jetzt auch zu der Pauschalregelung stehen, bei der der Mutter im zwölften Lebensmonat des Kindes der
Rentenanspruch gutgeschrieben werde. Der jetzt vorliegende Vorschlag sei entsprechend unlogisch, weil er nur
auf eine von vielen Fallgestaltungen eingehe. Er sei mit dem beschlossenen Verfahren nicht vereinbar, weil die
Überprüfung von 9,4 Millionen Konten mehrere Jahre gedauert hätte.

Die Fraktion der SPD stellte fest, dass die Einführung der Mütterrente für Millionen von Frauen zu höheren
Renten geführt habe. In bemerkenswert kurzer Zeit habe auch für Frauen, die schon Rente bezogen hätten, der
nun höhere Zahlbetrag zur Auszahlung gebracht werden können. Das müsse man bedenken, wenn man jetzt die
gefundene Lösung kritisiere. Sie merkte an, dass Pauschal- und Stichtagsregelungen im Einzelfall in der Tat zu
nicht immer befriedigenden Ergebnissen führen könnten. Klar sei aber auch, dass eine spezielle Regelung für eine

Drucksache 18/6222 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Gruppe sofort die Forderung nach einer neuen Regelung für andere Gruppen nach sich ziehen würde. Das Recht
auf Einzelfallprüfung könne nicht – wie von den Antragstellern vorgeschlagenen – nur einer Gruppe vorbehalten
bleiben, sondern müsse dann für jeden Bürger und jede Bürgerin gelten. Andernfalls würde eine verfassungswid-
rige Ungleichbehandlung geschaffen.

Die Fraktion DIE LINKE. zeigte Verständnis für den Unmut bei Adoptiveltern über die geltende Regelung. Sie
hätten die Erziehungsleistung erbracht, die Anerkennung durch eine höhere Rente erhielten aber die leiblichen
Mütter. Und die Betreuung eines adoptierten Kindes sei oft mit höherem Aufwand verbunden. Es handele sich
bei der Benachteiligung in der Rente keineswegs um Einzelfälle. Betroffen seien nach Schätzungen rund 40.000
Adoptivfamilien. Die Fraktion wolle nicht das ganze Verfahren der Mütterrente rückgängig machen, sondern
fordere lediglich eine rentenrechtliche Anerkennung auf Antrag durch die Betroffenen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigte Verständnis für den Unmut der Adoptiveltern und forderte
eine unbürokratische Lösung. Möglicherweise sei es rentenrechtlich ja nicht zwingend, dafür den leiblichen Müt-
tern den angerechneten Entgeltpunkt in der Rente wieder abzuerkennen. Und der Antrag sehe ja auch vor, dass
die Anrechnung der zusätzlichen Entgeltpunkte lediglich auf Antrag erfolgen solle.

Berlin, den 30. September 2015

Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter

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