BT-Drucksache 18/6184

zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Azize Tank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Doppelstandards beenden - Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren - Drucksache 18/4332 -

Vom 29. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6184
18. Wahlperiode 29.09.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Azize Tank, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
sowie der Abgeordneten Tom Koenigs, Omid Nouripour, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4332 –

Doppelstandards beenden – Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen
und ratifizieren

A. Problem

Der Antrag zielt neben einer Feststellung auf eine Aufforderung des Deutschen
Bundestages an die Bundesregierung, das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt
unverzüglich zu unterzeichnen und dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ra-
tifizierung vorzulegen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die nach Artikel
10 Ziffer 1 und Artikel 11 Ziffer 1 dieses Fakultativprotokolls erforderlichen Er-
klärungen abgeben, sich für die Einrichtung eines Treuhandfonds gemäß Artikel
14 Ziffer 3 des Fakultativprotokolls einsetzen und sich durch Beitragsleistungen
daran beteiligen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/6184 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/4332 abzulehnen.

Berlin, den 23. September 2015

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Karamba Diaby
Stv. Vorsitzender

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6184
Bericht der Abgeordneten Erika Steinbach, Frank Schwabe, Annette Groth und Tom
Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/4332 in seiner 103. Sitzung am 7. Mai 2015 erstmals
beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung sowie an
den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heben in ihrem Antrag die Verantwortung der
Bundesregierung für die Stärkung der Menschenrechtsarbeit in Deutschland und den internationalen Einsatz für
eine Durchsetzung der Menschenrechte hervor. Dies beinhalte nicht nur die Forderung der Einhaltung der Men-
schenrechte in anderen Ländern, sondern vor allem eine vollständige Umsetzung vorhandener Menschenrechts-
verträge in Deutschland und die Ratifikation ausstehender Verträge seitens der Bundesregierung. Der am 16.
Dezember 1966 gemeinsam mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) von
der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete und am 3. Januar 1976 völkerrechtlich in Kraft
getretene Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) enthalte die
wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ebenso wie Forderungen nach der Gleichstellung
der Geschlechter, ein umfassendes Diskriminierungsverbot und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Mit dem
Beitritt Deutschlands zu den Vereinten Nationen im Jahr 1973 und der im gleichen Jahr erfolgten Ratifizierung
des UN-Sozialpakts in Deutschland sei der Sozialpakt bereits geltendes Recht. Die Antragsteller verweisen auf
die am 10. Dezember 2008 durch die UN-Generalversammlung erfolgte Verabschiedung des Fakultativprotokolls
zum UN-Sozialpakt. Das Fakultativprotokoll ermögliche unter anderem ein Verfahren, mit dem Einzelpersonen
beim zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Beschwerde einlegen könnten,
wenn sie ihre im UN-Sozialpakt garantierten Rechte verletzt sähen. Das Fakultativprotokoll sehe in seinen Arti-
keln 10, 11 und 14 noch drei weitere Instrumentarien vor, die ausdrücklich durch Abgabe einer Erklärung aner-
kannt werden bzw. denen die Staaten ausdrücklich beitreten müssten. Dies seien die Möglichkeiten der Staaten-
beschwerde, des Untersuchungsverfahrens und die Einrichtung eines Treuhandfonds.

Die Antragsteller heben hervor, dass das am 5. Mai 2013 in Kraft getretene Fakultativprotokoll bislang von 17
Staaten ratifiziert worden sei, darunter von den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Finnland, Slowakei, Spanien und
Portugal sowie von zahlreichen lateinamerikanischen Staaten. Von 45 Staaten sei das Protokoll unterschrieben
und damit die Ratifizierungsabsicht verbindlich bekundet worden, darunter Frankreich, Irland, Italien, Luxem-
burg, den Niederlanden und Slowenien. Die Antragsteller bedauern, dass Deutschland das Fakultativprotokoll
zum UN-Sozialpakt bis heute weder unterschrieben noch ratifiziert habe, obwohl es in der Vergangenheit bereits
die in den Fakultativprotokollen zur UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), zu der UN-Behindertenrechtskon-
vention (CRPD) und zuletzt der UN-Kinderrechtskonvention (CRC) verbürgten wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechte und die dort etablierte Individualbeschwerdemöglichkeit ratifiziert und als justiziabel aner-
kannt habe. Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, das Fakultativprotokoll zum UN-So-
zialpakt unverzüglich zu unterzeichnen und dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung vorzulegen.
Darüber hinaus soll die Bundesregierung die nach Artikel 10 Ziffer 1 und Artikel 11 Ziffer 1 dieses Fakultativ-
protokolls erforderlichen Erklärungen abgeben sowie sich für die Einrichtung eines Treuhandfonds gemäß Artikel
14 Ziffer 3 des Fakultativprotokolls einsetzen und sich durch Beitragsleistungen daran beteiligen.

Drucksache 18/6184 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 44. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 54. Sitzung am 23. September 2015 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 65. Sitzung am 23. September 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in seiner 49. Sitzung am 23. September 2015 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag in seiner 42. Sitzung am 23. Septem-
ber 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag in seiner 39. Sitzung
am 23. September 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/4332 in seiner
40. Sitzung am 23. September 2015 abschließend beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag abzulehnen.

Berlin, den 23. September 2015

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

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