BT-Drucksache 18/6183

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 18/3494 - Elfter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik

Vom 29. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6183
18. Wahlperiode 29.09.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 18/3494 –

Elfter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik

A. Problem
Mit dem Elften Bericht über ihre Menschenrechtspolitik kommt die Bundesregie-
rung dem Auftrag des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 12/1735
vom 4. Dezember 1991) nach, über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärti-
gen Beziehungen wie auch in anderen Politikbereichen zu berichten.
Der Berichtszeitraum erstreckt sich vom 1. März 2012 bis zum 28. Februar 2014.
Jedoch finden in einigen wenigen Fällen wichtige aktuelle Entwicklungen Erwäh-
nung, die nach dem Berichtszeitraum erfolgt sind.
In Umsetzung der Empfehlung des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember
2011 (Bundestagsdrucksache 17/7941) behandelt der Bericht auch weiterhin die
Entwicklungen im nationalen, europäischen und internationalen Menschenrechts-
schutzsystem und die deutsche Menschenrechtspolitik.
Der Bericht stellt die innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen der
Bundesregierung im Berichtszeitraum dar. Hierdurch werde nach Auffassung der
Bundesregierung der Anspruch der deutschen Menschenrechtspolitik, dass der
Einsatz für die Menschenrechte eine alle Politikfelder durchziehende Quer-
schnittsaufgabe sei, hervorgehoben. Dies entspreche auch dem Auftrag des Deut-
schen Bundestages, die Menschenrechte nach Maßgabe von Artikel 1 des Grund-
gesetzes in allen Aspekten staatlichen Handelns zu reflektieren.
Insgesamt bringe der Elfte Menschenrechtsbericht der Bundesregierung den ho-
hen Stellenwert, der dem Einsatz für die Menschenrechte im innen- und außenpo-
litischen Handeln Deutschlands zukomme, zum Ausdruck. Der Bericht werde von
der Erkenntnis getragen, dass die Wahrung der Menschenrechte für alle Staaten
gelte und daher auch entwickelte und wohlhabende Staaten wie Deutschland vor
Herausforderungen stelle. Auch die Gesellschaft in Deutschland müsse Antwor-
ten auf Fragen finden, die eine komplexe globalisierte Welt für den Schutz der
Menschenrechte aufwerfe. Die Bundesregierung werde ihrem Anspruch nur dann
gerecht, wenn sie die Wahrung der Menschenrechte als beständige, immer neue
Anstrengungen erfordernde Aufgabe begreife. Auf diesem Verständnis beruhe der
Elfte Menschenrechtsbericht der Bundesregierung.

Drucksache 18/6183 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6183
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/3494 folgende Entschließung
anzunehmen:
„Der Deutsche Bundestag würdigt den Elften Menschenrechtsbericht der Bundes-
regierung als einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen im internati-
onalen und europäischen Menschenrechtsschutzsystem und über die deutsche
Menschenrechtspolitik. Er bietet eine gute Ausgangsbasis für die parlamentari-
sche sowie die gesellschaftliche Debatte über die Menschenrechtspolitik der Bun-
desregierung im Berichtszeitraum von März 2012 bis Februar 2014. Die Tatsache,
dass die Bundesregierung ihre Menschenrechtspolitik sowohl nach innen als auch
nach außen darstellt und dabei bürgerliche und politische Menschenrechte ebenso
wie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte erfasst, unterstreicht
die Unteilbarkeit, Gleichrangigkeit und Interdependenz aller Menschenrechte.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass der Elfte Menschenrechtsbericht der Bun-
desregierung das in den Vorgängerberichten etablierte Format weiterführt und in
dieser Form den Querschnittscharakter der Menschenrechtspolitik der Bundesre-
gierung abbildet. Im Bericht wird insbesondere die Konkretisierung des Men-
schenrechtsansatzes als Querschnittsansatz in der deutschen Entwicklungspolitik
aufgezeigt, indem thematisch sehr verschiedene Projekte und Programme an men-
schenrechtlichen Standards und Prinzipien ausgerichtet sind.
Im Brennpunktthema „Weibliche Genitalverstümmelung“ werden die besonderen
Herausforderungen dieser fundamentalen Menschenrechtsverletzung sowie die
internationalen Aktivitäten zu deren Bekämpfung verdeutlicht und die Fort-
schritte in der nationalen Gesetzgebung – im Kern die Einführung eines eigenen
Straftatbestands in § 226a StGB für die Verstümmelung weiblicher Genitalien –
dokumentiert. Das fokussierende Brennpunktthema hat sich bewährt und sollte
sich auch zukünftig einer der globalen Herausforderungen der Menschenrechts-
politik widmen.
Die Bundesregierung blickt im Elften Menschenrechtsbericht nicht nur bilanzie-
rend zurück, sondern listet im Nationalen Aktionsplan ihre Prioritäten für die Zu-
kunft auf. Die besondere Aufmerksamkeit, die sie auf die weltweite Lage religiö-
ser Minoritäten richten will, unterstützt der Deutsche Bundestag ausdrücklich.
Laut Bericht hat sich die Bundesregierung bisher schon gemeinsam mit den EU-
Partnern regelmäßig dafür engagiert, Resolutionen zum Thema Religionsfreiheit
in die Generalversammlung und den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
einzubringen. Der vom Deutschen Bundestag für Mitte 2016 angeforderte „Be-
richt der Bundesregierung über die weltweite Lage der Religions- und Glaubens-
freiheit“ unterstreicht die aktuelle Bedeutung des Themas noch zusätzlich.
Der Deutsche Bundestag begrüßt den im Aktionsplan des Menschenrechtsberichts
angekündigten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitlinien über
die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen.
Künftig soll der Erscheinungstermin des Menschenrechtsberichts wieder dem
Rhythmus der Legislaturperioden angepasst werden. Der Bericht soll in jener Le-
gislaturperiode beraten werden, in die der Berichtszeitraum fällt. Deshalb soll der
Zwölfte Menschenrechtsbericht bis 31. Januar 2017 dem Deutschen Bundestag
zugeleitet werden und einen Berichtszeitraum vom 1. März 2014 bis zum 30. Sep-
tember 2016 umfassen.

Drucksache 18/6183 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung, bei der Erstellung des Zwölf-
ten Menschenrechtsberichts
1. wie bereits bei der Erstellung des vorliegenden Elften Berichts der Bundesre-

gierung über ihre Menschenrechtspolitik die Anmerkungen des Deutschen
Bundestages zu den vorhergehenden Berichten weiter zu berücksichtigen;

2. über die Arbeit der Bundesregierung während des deutschen Vorsitzes im UN-
Menschenrechtsrat zu berichten;

3. weiterhin besonderes Augenmerk auf die weltweite Abschaffung der Todes-
strafe und die Ächtung der Folter zu legen;

4. aufbauend auf dem „Bericht der Bundesregierung über die weltweite Lage der
Religions- und Glaubensfreiheit“, der Mitte 2016 erscheinen wird, besonderes
Augenmerk auf dieses Thema zu legen und dabei die Lage christlicher und
anderer religiöser Minderheiten insbesondere hinsichtlich der Aspekte Kon-
version und Blasphemie-Gesetzgebung zu berücksichtigen;

5. über die weltweite Verflechtung des Sklaven- und Menschenhandels zu infor-
mieren sowie über ihre Ansätze, ihn zu bekämpfen;

6. weiterhin einen thematischen Schwerpunkt zur Situation von Menschenrechts-
verteidigern zu setzen und diesen um die Aspekte der Folgen der Einschrän-
kung von Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu erweitern.“

Berlin, den 23. September 2015

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Karamba Diaby
Stv. Vorsitzender

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6183
Bericht der Abgeordneten Erika Steinbach, Frank Schwabe, Annette Groth und
Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Unterrichtung auf Drucksache 18/3494 in seiner 82. Sitzung am 29. Januar 2015
erstmals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Verteidigungsaus-
schuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In seinem Aufbau orientiert sich der Elfte Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik am For-
mat der beiden Vorgängerberichte:
Teil A „Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäi-
schen Union“ geht auf Querschnittsbereiche ein, mit denen die Bandbreite menschenrechtlicher Themenfelder in
der deutschen und europäischen Innenpolitik abgedeckt und die Tätigkeit der Bundesregierung im Berichtszeit-
raum dargestellt wird. Damit wird der Bitte des Deutschen Bundestages gefolgt, innenpolitische Vorgänge mit
menschenrechtlicher Relevanz ausführlich darzustellen und die innerstaatliche Umsetzung der von Deutschland
ratifizierten Menschenrechtsabkommen näher zu erörtern.
Teil B „Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik“ beschreibt in mehreren Kapiteln die
Grundlagen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik im Ausland sowie deren konkrete Umsetzung
in internationalen Organisationen und Foren, insbesondere im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und im
Dritten Ausschuss der Generalversammlung wie auch im Rahmen des Europarats und der Organisation für Si-
cherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Teil C „Menschenrechte weltweit“ stellt die Entwicklung der Menschenrechtslage in 72 ausgewählten Staaten
und Gebieten im Berichtszeitraum dar und beschreibt die diesbezügliche deutsche und europäische Menschen-
rechtspolitik. Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Menschenrechtspolitik unter anderem durch die Eu-
ropäische Grundrechteagentur sowie durch die Gremien des Europarats gründlich beobachtet wird, die Vereinig-
ten Staaten von Amerika und Kanada werden im Länderteil nicht berücksichtigt.
Jedoch werden menschenrechtlich relevante Themen, die diesen Länderkreis im Berichtszeitraum zum Teil be-
sonders betroffen haben – zum Beispiel die Lage von Minderheiten, Vollstreckung der Todesstrafe – im außen-
politischen Teil B behandelt.
Teil D enthält den auf die Zukunft ausgerichteten „Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2014 –
2016“, in dem innen- und außenpolitische Kernanliegen deutscher Menschenrechtspolitik formuliert sind. Über
den Aktionsplan wurden seitens der Bundesregierung das Forum Menschenrechte sowie das Deutsche Institut für
Menschenrechte konsultiert.
Der Anhang („Handbuchteil“) gibt eine Übersicht über die wichtigsten Institutionen und Verfahren des nationalen
und internationalen Menschenrechtsschutzes.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat die Unterrichtung in Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt einver-
nehmlich Kenntnisnahme.
In ihren Sitzungen am 23. September 2015 haben der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Ver-
teidigungsausschuss, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Gesund-

Drucksache 18/6183 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
heit, der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Ausschuss für die An-
gelegenheiten der Europäischen Union die Unterrichtung beraten und empfehlen ebenfalls einvernehmlich
Kenntnisnahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 33. Sitzung am 25. März 2015 die Durch-
führung einer öffentlichen Sachverständigenanhörung zur Unterrichtung auf Drucksache 18/3494 beschlossen.
An der Anhörung am 6. Mai 2015 haben folgende Sachverständige teilgenommen:
- PD Dr. Jan Eckel, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- Prof. Dr. Michael Klundt, Hochschule Magdeburg-Stendal
- Martin Lessenthin, Internationale Gesellschaft für Menschenrechte Deutsche Sektion e. V.
- Markus Rode, Open Doors Deutschland e. V.
- Prof. Beate Rudolf, Deutsches Institut für Menschenrechte.
Zu dem Ergebnis der Anhörung wird auf das Protokoll der 35. Sitzung vom 6. Mai 2015 mit den anliegenden
Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen (Protokoll 18/35).
In seiner 40. Sitzung am 23. September 2015 hat der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe die
Unterrichtung abschließend beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgende
Entschließung auf Ausschussdrucksache 18(17)91 anzunehmen:

„Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/3494 folgende Entschließung anzunehmen:
Der Deutsche Bundestag würdigt den Elften Menschenrechtsbericht der Bundesregierung als einen umfassenden
Überblick über die Entwicklungen im internationalen und europäischen Menschenrechtsschutzsystem und über
die deutsche Menschenrechtspolitik. Er bietet eine gute Ausgangsbasis für die parlamentarische sowie die gesell-
schaftliche Debatte über die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung im Berichtszeitraum von März 2012 bis
Februar 2014. Die Tatsache, dass die Bundesregierung ihre Menschenrechtspolitik sowohl nach innen als auch
nach außen darstellt und dabei bürgerliche und politische Menschenrechte ebenso wie wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Menschenrechte erfasst, unterstreicht die Unteilbarkeit, Gleichrangigkeit und Interdependenz aller
Menschenrechte.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass der Elfte Menschenrechtsbericht der Bundesregierung das in den Vorgän-
gerberichten etablierte Format weiterführt und in dieser Form den Querschnittscharakter der Menschenrechtspo-
litik der Bundesregierung abbildet. Im Bericht wird insbesondere die Konkretisierung des Menschenrechtsansat-
zes als Querschnittsansatz in der deutschen Entwicklungspolitik aufgezeigt, indem thematisch sehr verschiedene
Projekte und Programme an menschenrechtlichen Standards und Prinzipien ausgerichtet sind.
Im Brennpunktthema „Weibliche Genitalverstümmelung“ werden die besonderen Herausforderungen dieser fun-
damentalen Menschenrechtsverletzung sowie die internationalen Aktivitäten zu deren Bekämpfung verdeutlicht
und die Fortschritte in der nationalen Gesetzgebung – im Kern die Einführung eines eigenen Straftatbestands in
§ 226a StGB für die Verstümmelung weiblicher Genitalien – dokumentiert. Das fokussierende Brennpunktthema
hat sich bewährt und sollte sich auch zukünftig einer der globalen Herausforderungen der Menschenrechtspolitik
widmen.
Die Bundesregierung blickt im Elften Menschenrechtsbericht nicht nur bilanzierend zurück, sondern listet im
Nationalen Aktionsplan ihre Prioritäten für die Zukunft auf. Die besondere Aufmerksamkeit, die sie auf die welt-
weite Lage religiöser Minoritäten richten will, unterstützt der Deutsche Bundestag ausdrücklich. Laut Bericht hat
sich die Bundesregierung bisher schon gemeinsam mit den EU-Partnern regelmäßig dafür engagiert, Resolutionen
zum Thema Religionsfreiheit in die Generalversammlung und den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
einzubringen. Der vom Deutschen Bundestag für Mitte 2016 angeforderte „Bericht der Bundesregierung über die
weltweite Lage der Religions- und Glaubensfreiheit“ unterstreicht die aktuelle Bedeutung des Themas noch zu-
sätzlich.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6183
Der Deutsche Bundestag begrüßt den im Aktionsplan des Menschenrechtsberichts angekündigten Nationalen Ak-
tionsplan zur Umsetzung der UN-Leitlinien über die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen.
Künftig soll der Erscheinungstermin des Menschenrechtsberichts wieder dem Rhythmus der Legislaturperioden
angepasst werden. Der Bericht soll in jener Legislaturperiode beraten werden, in die der Berichtszeitraum fällt.
Deshalb soll der Zwölfte Menschenrechtsbericht bis 31. Januar 2017 dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden
und einen Berichtszeitraum vom 1. März 2014 bis zum 30. September 2016 umfassen.
Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung, bei der Erstellung des Zwölften Menschenrechtsberichts
1. wie bereits bei der Erstellung des vorliegenden Elften Berichtes der Bundesregierung über ihre Menschen-

rechtspolitik die Anmerkungen des Deutschen Bundestages zu den vorhergehenden Berichten weiter zu
berücksichtigen;

2. über die Arbeit der Bundesregierung während des deutschen Vorsitzes im UN-Menschenrechtsrat zu be-
richten;

3. weiterhin besonderes Augenmerk auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe und die Ächtung der Fol-
ter zu legen;

4. aufbauend auf dem „Bericht der Bundesregierung über die weltweite Lage der Religions- und Glaubens-
freiheit“, der Mitte 2016 erscheinen wird, besonderes Augenmerk auf dieses Thema zu legen und dabei die
Lage christlicher und anderer religiöser Minderheiten insbesondere hinsichtlich der Aspekte Konversion
und Blasphemie-Gesetzgebung zu berücksichtigen;

5. über die weltweite Verflechtung des Sklaven- und Menschenhandels zu informieren sowie über ihre An-
sätze, ihn zu bekämpfen;

6. weiterhin einen thematischen Schwerpunkt zur Situation von Menschenrechtsverteidigern zu setzen und
diesen um die Aspekte der Folgen der Einschränkung von Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungs-
freiheit zu erweitern.“

Berlin, den 23. September 2015

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

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