BT-Drucksache 18/6161

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/5271 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2010 zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

Vom 28. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6161
18. Wahlperiode 28.09.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/5271 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 24. Juni 2010
zur Änderung des am 25. und 30. April 2007
unterzeichneten Luftverkehrsabkommens
zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika
und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

A. Problem

Das Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens vom 25. und 30. April
2007 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und der Europäi-
schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits bedarf unter anderem
der Notifikation der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Abschluss
der zum Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Verfahren. Die Europäische
Union besitzt für Einzelbereiche der geregelten Materie des Protokolls keine aus-
schließliche Zuständigkeit. Es handelt sich um eine gemischte völkerrechtliche
Vereinbarung, bei der neben der Europäischen Union auch ihre Mitgliedstaaten
Vertragsparteien geworden sind.

Die erforderliche Notifikation der Erfüllung der innerstaatlichen Voraussetzun-
gen für das Inkrafttreten des Protokolls bedarf daher nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für
die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundes-
gesetzes.

B. Lösung

Schaffung der Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgeset-
zes für die erforderliche Notifikation der Erfüllung der innerstaatlichen Voraus-
setzungen für das Inkrafttreten des Protokolls durch Annahme des Gesetzentwurfs
der Bundesregierung.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 18/6161 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6161
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5271 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 23. September 2015

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Herbert Behrens
Berichterstatter
Drucksache 18/6161 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht des Abgeordneten Herbert Behrens

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5271 in seiner 115. Sitzung am 2. Juli 2015
beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie an den
Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit und an den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen. Der Parla-
mentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die
erforderliche Notifikation der Erfüllung der innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Protokolls
zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten
Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten geschaffen werden. Mit dem
Protokoll soll unter anderem eine Vertiefung der Zusammenarbeit der Vertragsparteien in den Bereichen Umwelt,
Flugsicherheit und Luftsicherheit sowie in Bezug auf die Luftverkehrsmanagementsysteme der Europäischen
Union („SESAR“) und der Vereinigten Staaten von Amerika („Next Gen“) erreicht werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5271 in seiner 47. Sitzung am 23. Septem-
ber 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 23. Septem-
ber 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Gesetzentwurf in seiner 58. Sit-
zung am 23. September 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 23. September 2015 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. und Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende gutachtliche
Stellungnahme übermittelt (Ausschussdrucksache 18(15)231, 18(23)42-1) :

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) am 21. Mai 2015 mit dem Entwurf eines Gesetzes zu dem
Protokoll vom 24. Juni 2010 zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkom-
mens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitglied-
staaten (BR-Drs. 204/15) befasst und festgestellt:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist nicht gegeben.

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:

‚Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Das Gesetz be-
rührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung. Gleichstellungspolitische Auswirkungen sind nicht zu er-
warten.‘

Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.

Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6161

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf in seiner 47. Sitzung am 23. Sep-
tember 2015 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, es sei dringend, das Abkommen endlich zu ratifizieren. In der Sache han-
dele es sich um die bisherige bilaterale Regelung zwischen Deutschland und den USA, die an die europarechtli-
chen Vorgaben angepasst werde, aber im Übrigen bestehen bleibe. Sie sei der Überzeugung, dass sich die von
den Kritikern des Abkommens prophezeiten Szenarien nicht verwirklichen würden.

Die Fraktion der SPD führte aus, Basis des Protokolls sei das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt,
das Chicagoer Abkommen, welches die die nationale bzw. supranationale Regelungskompetenz im Bereich des
Luftverkehrs anerkenne. Diese Regelungskompetenz der Vertragspartner im Bereich des Luftverkehrs erkenne
auch das Protokoll an. Änderungen bei den luftverkehrsrechtlichen Regelungen seien den Vertragspartnern zwar
schriftlich zu benennen und könnten von dem in dem Protokoll vorgesehenen gemeinsamen Ausschuss erörtert
werden. Dieser könne sie aber nicht verändern. Sie wende sich gegen den Versuch, Argumente, die Hinblick auf
ein TTIP-Abkommen vorgetragen würden, auf das vorliegende Protokoll übertragen zu wollen, obwohl dies nicht
zutreffe. Eine Gefahr, dass die Geltung deutscher oder europäischer Rechtsstandards im Bereich des Luftverkehrs
durch das Protokoll in Frage gestellt werden könne, sehe sie nicht.

Die Fraktion DIE LINKE. vertrat die Auffassung, man habe es bei dem Protokoll im Kern – wie bei TTIP – mit
einem Freihandelsabkommen zu tun. Mit diesem würden die Emissionsstandards unter den Vorbehalt der Inte-
ressen der Luftverkehrsindustrie gestellt. Zugespitzt formuliert hätten die Regelungen des Abkommens zur Folge,
dass den Fluggesellschaften bei Entscheidungen über lokale Betriebsbeschränkungen an Flughäfen faktisch ein
Vetorecht eingeräumt werde. Zudem kritisiere sie, dass der gemeinsame Ausschuss nach dem Protokoll ein deut-
lich höheres politisches Gewicht erhalten und verbindliche Entscheidungen treffen können solle. Sie bemängle
weiterhin, dass es nach dem Abkommen möglich sein solle, ein Schiedsgericht anzurufen. Durch das Abkommen
werde ein völkerrechtliches Korsett geschaffen, durch welches der politische Handlungsspielraum hinter betriebs-
wirtschaftliche Interessen zurücktrete. Dies müsse verhindert werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass das Abkommen eine Antidumping-Regelung bein-
halte. Dies sei aber auch das einzige positive Element des Abkommens. Sie teile Bedenken im Hinblick auf die
Auswirkungen des Abkommens auf lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an Flughäfen; solche Betriebsbe-
schränkungen würden durch das Abkommen zumindest erschwert. Sie sei auch der Auffassung, dass Streitigkei-
ten über Marktzugangsmöglichkeiten vor ordentliche Gerichte gehörten und nicht vor Schiedsgerichte.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/5271.

Berlin, den 23. September 2015

Herbert Behrens
Berichterstatter

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