BT-Drucksache 18/6143

Schnellladestationen an Raststätten

Vom 24. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6143
18. Wahlperiode 24.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hebert Behrens, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Birgit Menz,

Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Schnellladestationen an Raststätten

An der Autobahnraststätte Köschinger Forst (A9) wurden am 14. September 2015
Schnellladestationen für Elektroautos in Betrieb genommen. Diese sind die ersten
eines flächendeckenden E-Tankstellenprogramms („Immer ein Stecker in der
Nähe“, DIE WELT vom 14. September 2015). Bis zum Jahr 2017 sollen alle
Raststätten des Betreibers Tank & Rast mit Ladestationen ausgestattet werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur soll die Kosten für
die Aufstellung übernehmen; Tank & Rast die Betriebskosten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind die Kosten, die der Bund trägt?

2. Wie setzen sich die Kosten im Einzelnen zusammen?

3. Wie hoch schätzt der Bund die Kosten, die Tank & Rast entstehen?

4. Welche Kosten übernimmt Tank & Rast im Einzelnen (Wartungs- und In-
standsetzungskosten etc.)?

5. Welche Kosten entstehen den Nutzern der Ladestationen (beispielsweise für
den Strom)?

6. Wie lange wird die Nutzung der Ladestationen für Fahrzeugführer kostenfrei
sein?

7. Bleibt der Bund Eigentümer der Ladestationen (bitte begründen)?

8. Zieht der Aufbau der Ladesäulen weitere Infrastrukturmaßnahmen nach
sich?

9. Welche Gründe sprechen dafür, die Raststätte Köschinger Forst zuerst aus-
zustatten?

10. Wie kam es zu der Absprache zwischen Bund und dem Raststättenbetreiber
Tank & Rast?

11. In welcher Form wurde bei anderen Raststättenbetreibern für das Projekt ge-
worben?

12. Wurden die Bundesländer in die Auswahl der Raststätte mit einbezogen
(bitte begründen)?

13. In welchen Schritten soll der Ausbau im Rahmen des E-Tankstellenpro-
gramms in Richtung einer flächendeckenden Versorgung mit Ladestationen
in Deutschland erfolgen (bitte mit Zeitplan angeben)?

Drucksache 18/6143 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

14. Wie viele Ladestationen an wie vielen Raststätten von Tank & Rast werden
geschaffen?

15. Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der Raststätten, die mit La-
destationen erschlossen werden?

16. An welchen Standorten sollen im Rahmen des E-Tankstellenprogramms La-
destationen errichtet werden (bitte mit Zeitplan angeben)?

17. Wie wird der Bedarf an Ladestationen ermittelt?

a) Nach welchen Kriterien wird festgelegt, wie viele Ladeplätze es für einzelne
Elektrofahrzeuge an den einzelnen Standorten geben soll?

b) Von welchen Annahmen, die Aufschluss über das Ladeverhalten von Fahr-
zeugnutzern geben, geht das Bundesverkehrsministerium aus?

c) Wie lange schätzt das Bundesverkehrsministerium die durchschnittliche
Verweildauer eines PKW an einer Ladestation von der Ankunft bis zur Ab-
fahrt?

18. Ist das E-Tankstellenprogramm abgestimmt mit Initiativen der Privatwirt-
schaft für eine Ladeinfrastruktur (beispielsweise des Autoherstellers Tesla)?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

19. Welche Unterschiede gibt es zwischen dem E-Tankstellenprogramm des
Bundesverkehrsministeriums und des SLAM-Programms des Bundesminis-
teriums für Wirtschaft und Energie, und inwieweit sind die Projekte aufei-
nander abgestimmt?

20. Mit welchen Standards (beispielsweise Combined Charging System, kurz
CCS) sind die Ladestationen kompatibel?

21. Wird für den Betrieb der Ladestationen Strom aus erneuerbaren Energien
eingesetzt, und wer ist Stromlieferant?

22. Was verbirgt sich hinter der Initiative „Raststätte der Zukunft“?

Berlin, den 23. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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