BT-Drucksache 18/6086

zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Karl Schiewerling, Jutta Eckenbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kerstin Tack, Katja Mast, Dr. Matthias Bartke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 18/5377- Integrationsbetriebe fördern - Neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen

Vom 23. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6086
18. Wahlperiode 23.09.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Karl Schiewerling,
Jutta Eckenbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Kerstin Tack, Katja Mast, Dr. Matthias Bartke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 18/5377 –

Integrationsbetriebe fördern – Neue Chancen für schwerbehinderte
Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen

A. Problem

Menschen mit Behinderungen haben nach Darlegung der antragstellenden Frak-
tionen nicht ausreichend von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt profi-
tiert. Vor diesem Hintergrund seien neue Investitionen in die Teilhabe von Men-
schen mit Behinderung am Arbeitsleben notwendig. Dafür hätten bisher die Mittel
gefehlt.

B. Lösung

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD fordern u. a. mehr Plätze in Integrations-
betrieben. Die Anschubfinanzierung solle aus den vorhandenen Mitteln des Aus-
gleichsfonds kommen. Darüber hinaus sei der Personenkreis der in Integrations-
betrieben Beschäftigten um die Gruppe der langzeitarbeitslosen Schwerbehinder-
ten zu erweitern. Integrationsbetriebe sollten bei der Vergabe öffentlicher Auf-
träge besonders berücksichtigt werden u. a. m.

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Antrags.

Drucksache 18/6086 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

D. Kosten

Die Antragsteller verweisen zur Deckung der Mehrkosten für zusätzliche Plätze
in Integrationsbetrieben auf den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) verwalteten Ausgleichsfonds, in dem finanzielle Mittel vorhanden seien.
Hiervon sollten für die Jahre 2015, 2016 und 2017 jeweils rund 50 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6086
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/5377 anzunehmen.

Berlin, den 23. September 2015

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Corinna Rüffer
Berichterstatterin
Drucksache 18/6086 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Corinna Rüffer

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/5377 ist in der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2015 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss
für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung und den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Bundesweit würden ca. 10.500 Menschen mit Behinderung in Integrationsbetrieben beschäftigt. Aufgabe der In-
tegrationsbetriebe sei es, diese Menschen auszubilden, zu beschäftigen, arbeitsbegleitend zu betreuen und sie auf
Arbeitsplätze in anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten, heißt es zur Begründung der
Initiative. Integrationsbetriebe seien für Menschen mit Behinderungen Arbeitsstellen des ersten Arbeitsmarktes.
Mit Mitteln der Ausgleichsabgabe würden die Integrationsbetriebe finanziell gefördert, was aufgrund der beson-
deren Zusammensetzung der Belegschaft erforderlich sei. Nach Einschätzung der Antragsteller ist die Entwick-
lung der Integrationsbetriebe insgesamt eine Erfolgsgeschichte. Die Integrationsbetriebe würden vorbildlich die
in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehene Inklusion im Arbeitsleben umsetzen. Gleichwohl
könne aus finanziellen Gründen nicht jedem Antrag auf Neugründung oder Erweiterung stattgegeben werden,
weil die Mittel aus der Ausgleichsabgabe nicht ausreichten.

Menschen mit Behinderung hätten von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren nicht
ausreichend profitiert. Daher seien neue Investitionen in die Förderung ihrer Teilhabe notwendig. Laut Bunde-
sagentur für Arbeit seien Menschen mit Behinderung deutlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen
ohne Behinderung, obwohl die Ersteren einen höheren Anteil an Fachkräften aufwiesen. Gleichzeitig steige die
Zahl derer, die im geförderten Beschäftigungssektor bzw. in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiteten.

Um mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeits-
markt zu schaffen, müsse die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsbetriebe gestärkt und die Leistungsfähigkeit
der Integrationsämter verbessert werden. Zur Lösung dieses Problems schlagen die Antragssteller u. a. die Schaf-
fung neuer Plätze in Integrationsbetrieben, die Erweiterung des Personenkreises der in Integrationsbetrieben Be-
schäftigten auf langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen und die besondere Berücksichtigung von Integra-
tionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vor.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für Gesundheit, der Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie der Ausschuss für Tourismus haben
den Antrag auf Drucksache 18/5377 in ihren Sitzungen am 23. September 2015 beraten und dem Deutschen Bun-
destag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/5377 in seiner 49. Sitzung am 23. Sep-
tember 2015 abschließend beraten. Dabei hat der Ausschuss dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, dass der vorliegende Antrag eine erste Konsequenz aus der Staatenprü-
fung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sei. Es gelte für jeden schwerbehinderten Menschen,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6086
der dies annehmen wolle, eine Arbeitsplatzalternative auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und die Wahlfrei-
heit zu stärken. Die Integrationsbetriebe hätten eine Erfolgsgeschichte aufzuweisen. Sie könnten auch als Bei-
spiele für andere Unternehmen dienen, wie ein Betrieb mit einem großen Anteil schwerbehinderter Menschen an
der Belegschaft erfolgreich agieren und Potenziale nutzen könne.

Die Fraktion der SPD betonte die Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Dazu
gehöre die Stärkung der Integrationsbetriebe. Deren Entwicklung sei eine Erfolgsgeschichte. Sie schüfen auf dem
ersten Arbeitsmarkt erfolgreich sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auch für schwerbehinderte Menschen
– mit guter Qualifikation und Mindestlohn. Es werde damit für Menschen mit Schwerbehinderung die Teilhabe
am Arbeitsleben ermöglicht. Heute fehlten allerdings oft die finanziellen Mittel und in der Folge könnten Anträge
nicht bewilligt werden. Mit der vorliegenden Initiative sollten neue Akzente für die Stärkung des Wunsch- und
Wahlrechts und den Ausbau der Integrationsbetriebe gesetzt werden.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, der Antrag greife zu kurz. Zwar enthalte er unterstützenswerte Ansätze,
wie den Ausbau der Integrationsbetriebe. Allerdings seien die vorgesehenen Mittel über drei Jahre hinaus nicht
langfristig abgesichert. Auch sah die Fraktion bei der Miteinbeziehung von Langzeitarbeitslosen ohne Behinde-
rungen die Gefahr der Verdrängung von Menschen mit Behinderungen, was nicht geschehen dürfe. Darüber hin-
aus sei es notwendig, künftig Integrationsbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu bevorzugen und die
Ausgleichsabgabe zu erhöhen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte dem Antrag zu. Zwar habe die Fraktion weiterreichende
Vorstellungen und Forderungen, aber die vorgesehenen 50 Mio. Euro pro Jahr aus der Ausgleichsabgabe bedeu-
teten ungefähr eine Verdoppelung der bisherigen Mittel. Dem werde man sich nicht verschließen. Allerdings
müssten diese Mittel jeweils auf das folgende Haushaltsjahr übertragbar sein. Die positiven Neuerungen dürften
auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine verlässliche langfristige Finanzierung bisher nicht gesichert sei.
Ferner müsse sichergestellt werden, dass die neu einbezogene Gruppe der Langzeitarbeitslosen nicht über die
Ausgleichsabgabe finanziert werden dürfe und nicht in die 25- bis 50-Prozent-Quote einbezogen werde. Bei den
öffentlichen Vergaben dürfe zudem die Gemeinnützigkeit nicht zum Maßstab genommen werden, sondern die
Zahl der tatsächlich beschäftigten Schwerbehinderten.

Berlin, den 23. September 2015

Corinna Rüffer
Berichterstatterin

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