BT-Drucksache 18/6084

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/5268 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden

Vom 23. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6084
18. Wahlperiode 23.09.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/5268 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2005
zum Übereinkommen vom 10. März 1988
zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen
gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt
und zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2005
zum Protokoll vom 10. März 1988
zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen
gegen die Sicherheit fester Plattformen,
die sich auf dem Festlandsockel befinden

A. Problem

Der Beitritt zu dem SUA-Änderungsprotokoll und dem Plattform-Änderungspro-
tokoll, die beide international bereits in Kraft getreten sind, soll ermöglicht wer-
den. Für die dazu erforderliche Ratifikation bedarf es nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung in Form eines Bundesgesetzes, weil
die Protokolle einen völkerrechtlichen Vertrag ändern und ergänzen, der sich auf
Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht.

B. Lösung

Schaffung der Voraussetzungen für die Ratifikation durch Annahme des Gesetz-
entwurfs der Bundesregierung.

Einstimmige Annahme des Gesetzwurfs in unveränderter Fassung.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/6084 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5268 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 23. September 2015

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Herbert Behrens
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6084
Bericht des Abgeordneten Herbert Behrens

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5268 in seiner 115. Sitzung am 2. Juli 2015
beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie an den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nach-
haltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetzentwurf soll der Beitritt zu dem SUA-Änderungsprotokoll und dem Plattform-Änderungsproto-
koll, die beide international bereits in Kraft getreten sind, ermöglicht werden. Für die Ratifikation bedarf es nach
Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung in Form eines Bundesgesetzes, weil die Protokolle
einen völkerrechtlichen Vertrag ändern und ergänzen, der sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht.

Das SUA-Änderungsprotokoll und das Plattform-Änderungsprotokoll sollen dazu beitragen, die Wirksamkeit des
Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und des
Protokolls zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf
dem Festlandsockel befinden, zu verbessern. Insbesondere sollen sie dazu dienen, widerrechtliche Handlungen
gegen Seefahrzeuge oder mithilfe von Seefahrzeugen auf Hoher See wirksam zu bekämpfen und die Proliferation
von Massenvernichtungswaffen auf dem Seewege effektiver zu verhindern.

III. Stellungnahmen des mitberatenden Ausschusses und des Parlamentarischen Beirats

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 23. Septem-
ber 2015 beraten und empfiehlt einstimmig dessen Annahme.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende Stellungnahme
übermittelt (Ausschussdrucksachen 18(15)230/18(23)42-2):

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) am 21. Mai 2015 mit dem Entwurf eines Gesetzes zu dem
Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher
Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Protokoll
vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die
sich auf dem Festlandsockel befinden (BR-Drs. 203/15) befasst und festgestellt:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
ergibt sich hinsichtlich folgenden Indikators:

Indikator (15) Kriminalität – Persönliche Sicherheit weiter erhöhen.

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:

„Das Gesetz trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Vorliegend ist der Nachhaltigkeitsindikator 15 „Kriminalität“ betroffen.
Mit der Umsetzung der Änderungsprotokolle wird eine Verbesserung der Bekämpfung der internationalen Kri-
minalität auf Hoher See angestrebt. Damit besteht ein Bezug zum Anliegen der Strategie, die persönliche Sicher-
heit weiter zu erhöhen.“

Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.

Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

Drucksache 18/6084 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf in seiner 47. Sitzung am 23. Sep-
tember 2015 beraten und empfiehlt einstimmig dessen Annahme.

Berlin, den 23. September 2015

Herbert Behrens
Berichterstatter

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