BT-Drucksache 18/6071

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/5273 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Vom 23. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6071
18. Wahlperiode 23.09.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/5273 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

A. Problem

Die Änderungsrichtlinie 2013/49/EU vom 11. Oktober 2013 zur Änderung des
Artikels 2.18 Nummer 6 des Anhangs II der Richtlinie 2006/87/EG bedarf der
Umsetzung in nationales Recht. Nach dieser Änderungsrichtlinie sind die Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, ihre Schiffsbestandsdaten ab
dem 1. November 2014 an eine von der Europäischen Kommission geführte elek-
tronische Schiffsdatenbank zu liefern. Für diese Datenübermittlung ist eine neue
Rechtsgrundlage erforderlich.

B. Lösung

Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes mit dem Ziel, in dessen § 9
eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten an eine von der Europäi-
schen Kommission geführte Datenbank zu schaffen und redaktionelle Änderun-
gen vorzunehmen.

Einstimmige Annahme des Gesetzwurfs in unveränderter Fassung.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/6071 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5273 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 23. September 2015

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Dr. Valerie Wilms
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6071
Bericht der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5273 in seiner 115. Sitzung am 2. Juli 2015
beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Beratung überwiesen. Der Parlamentari-
sche Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen eine Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes mit dem
Ziel, in dessen § 9 eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten an eine von der Europäischen Kommis-
sion geführte Datenbank zu schaffen. Erforderlich ist diese Gesetzesänderung zur Umsetzung der Änderungs-
richtlinie 2013/49/EU vom 11. Oktober 2013 zur Änderung des Artikels 2.18 Nummer 6 des Anhangs II der
Richtlinie 2006/87/EG in nationales Recht. Nach dieser Änderungsrichtlinie sind die Mitgliedstaaten der Europä-
ischen Union verpflichtet, ihre Schiffsbestandsdaten ab dem 1. November 2014 an eine von der Europäischen
Kommission geführte elektronische Schiffsdatenbank zu liefern.

III. Gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende Stellungnahme
übermittelt (Ausschussdrucksachen 18(15)229, 18(23)42-3):

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) am 21. Mai 2015 mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes
zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (BR-Drs. 199/15) befasst und festgestellt:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist nicht gegeben.

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:

‚Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft.

Das Gesetz berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung.‘

Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist zwar nicht ganz plausibel, denn die Registrierung von Schiffen
auf europäischer Ebene ist ein Schritt hin, um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards besser überprüfen zu
können. Wegen dieser tendenziell positiven Nachhaltigkeitswirkung wird von einer Prüfbitte abgesehen.

Eine Prüfbitte ist nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf in seiner 47. Sitzung am 23. Sep-
tember 2015 beraten und empfiehlt einstimmig dessen Annahme.

Berlin, den 23. September 2015

Dr. Valerie Wilms
Berichterstatterin

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