BT-Drucksache 18/6032

Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge in Deutschland mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks

Vom 21. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6032
18. Wahlperiode 21.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner,

Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge in Deutschland
mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) hilft gegenwärtig auch bei der
Versorgung und Unterbringung der neuankommenden Flüchtlinge in Deutsch-
land. Das THW richtet Notunterkünfte für die Flüchtlinge ein; darüber hinaus
bringen THW-Angehörige ihre Expertise in die Planstäbe mehrerer Bundesländer
ein und leisten in diversen Bereichen technische Unterstützung. Ferner errichten
THW-Helferinnen und THW-Helfer Zeltstädte, stellen Feldbetten zur Verfügung
und leisten Unterstützung beim Transport und Bau von Lagerräumen. Das THW
ist beim Umbau von unzähligen Einrichtungen zu Notunterkünften beteiligt.

Das THW leistet nicht nur technische Unterstützung für die Versorgung und Un-
terbringung der Flüchtlinge, sondern ist auch aktiv mit mehreren THW-Ortsver-
einigungen an der Unterbringung der Flüchtlinge in festen Bauwerken beteiligt.
Unterkunftsliegenschaften und Fahrzeughallen des THWs werden für die Unter-
bringung von Flüchtlingen verwendet. Das THW muss parallel sicherstellen, dass
zugleich die Einsatzbereitschaft der THW-Einrichtungen gewährleistet ist. Der
gegenwärtige Aufwand für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge
führt zu einer Überlastung der THW-Ortsverbände. Dies wiederum wird auf ab-
sehbare Zeit die Einsatzbereitschaft der Ortsverbände einschränken.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchem Umfang ist das THW in die Unterbringung und Versorgung von
Asylsuchenden und Flüchtlingen eingebunden?

2. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass THW-Ortsverbände in ge-
steigertem Umfang in der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von
Asylsuchenden und Flüchtlingen eingebunden sind?

3. Kann die Bundesregierung den geleisteten Aufwand hinsichtlich Personal-
stunden (sowohl Ehrenamtliche als auch Hauptamtliche), technische Hilfs-
mittel, Liegenschaften und weiteres Einsatzmaterial beziffern?

4. Von welcher weiteren Entwicklung geht die Bundesregierung in Bezug auf
die Beanspruchung des THWs bei der Versorgung und Unterbringung von
Asylsuchenden und Flüchtlingen aus, und welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht sie daraus?

5. Besteht die Absicht, grundsätzlich auch weiterhin Liegenschaften des THWs
für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zu benutzen, und
wie wird jeweils die Eignung der Liegenschaften festgestellt?

Drucksache 18/6032 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

6. Welche Maßnahmen werden durch die Bundesregierung ergriffen oder sind
in Planung, um die Einsatzbereitschaft des THWs aufrechtzuerhalten?

7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen finanziellen Auf-
wand für die Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden und Flücht-
linge (bitte für die Bundesanstalt und die Ortsverbände des THWs getrennt
angeben), welche finanziellen Mittel werden dem THW dafür zur Verfügung
gestellt, und ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus Ände-
rungsbedarf für den Entwurf des Bundeshaushalts 2016?

Berlin, den 21. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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