BT-Drucksache 18/6024

Gesundheitsrisiken der Erdgasförderung insbesondere mittels Fracking

Vom 14. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6024
18. Wahlperiode 11.09.2015

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Herbert Behrens, Caren Lay,

Dr. Dietmar Bartsch, Eva Bulling-Schröter, Dr. Diether Dehm, Kerstin Kassner,

Jutta Krellmann, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Birgit Menz,

Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Gesundheitsrisiken der Erdgasförderung insbesondere mittels Fracking

Im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat das Epidemiologische
Krebsregister Niedersachsen (EKN) eine Erhebung über die Häufigkeit von
Krebsfällen in der von der Erdgasindustrie stark beeinträchtigten Samtgemeinde
Bothel erstellt. Das besorgniserregende Ergebnis: Männer im Alter von 60 bis
74 Jahren, die in dieser Gemeinde leben, sind doppelt so häufig von Tumoren des
blutbildenden Systems, z. B. Lymphdrüsenkrebs und Plasmazelltumoren, betrof-
fen („Leukämie und Lymphomen“, Sammelbegriff im Krebsregister), als zu er-
warten gewesen wäre (www.krebsregister-niedersachsen.de/index.php/
sonderauswertungen/36-daten/sonderauswertungen/95-samtgemeindebothel). Im
Juni 2015 veröffentlichte das EKN dann eine Untersuchung zu Krebserkrankun-
gen in den Nachbargemeinden zur Samtgemeinde Bothel und stellte fest: „Damit
ist in der […] Stadt Rotenburg […] die Anzahl der hämatologischen Krebsneuer-
krankungen bei Männern für den Zeitraum 2003-2012 statistisch deutlich erhöht.
Bei rund 55 erwarteten Fällen wurden 72 Erkrankungen beobachtet, dies ent-
spricht einer Erhöhung um 31 %“ (www.krebsregister-niedersachsen.de/
index.php/sonderauswertungen/36-daten/sonderauswertungen/111-
nachbargemeinden-der-samtgemeinde-bothel-landkreise-rotenburg-verden-hei-
dekreis) In der Vergangenheit kam es in den Landkreisen Rotenburg sowie Ver-
den und Heidekreis immer wieder zu Zwischenfällen bei der Gasförderung und
bei der Entsorgung des sogenannten Lagerstättenwassers. Dabei sind großflächig
Quecksilber und Benzol ausgetreten, weshalb Anwohnerinnen und Anwohner so-
wie Bürgerinitiativen einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und
der Erdgasförderung, insbesondere mittels der Anwendung von Fracking, vermu-
ten: „[D]ie Hinweise auf einen Zusammenhang mit der Erdgasförderung verdich-
teten [sich]. Das Multiple Myelom sei eine Plasmazell-Erkrankung mit jahrzehn-
telanger Latenzzeit, dessen mögliche Ursache in der Fachliteratur mit Schadstoff-
belastungen in Zusammenhang gebracht werde. Die dort diskutierten chemischen
Auslöser-Schadstoffe seien weitgehend identisch mit den in der Öl- und Gasför-
derung vorkommenden Emissionen und Immissionen. Sehr häufig werde Benzol
genannt, auch Dioxine und bestimmte Pestizide könnten Auslöser sein“
(www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/behoerden-
fordern-nach-erhoehten-krebszahlen-rotenburg-sachliche-debatte-5156049.html).

In der aktuellen Diskussion um den Entwurf eines Gesetzes- und Verordnungs-
pakets zur Schaffung eines Rechtsrahmens für Fracking hat die Bundesregierung
diese Erfahrungen und Gesundheitsrisiken bisher weitgehend unbeachtet gelas-
sen. Diese erfordern eine deutlich stärkere Erforschung und Aufklärung. Daher

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stellt sich auch in Deutschland akut die Frage nach einer besseren Prävention von
Risiken und Gefahren der Erdgasförderung und insbesondere der Fracking-Tech-
nologie.

In den Niederlanden wurde im Jahr 2005 ein Untersuchungsrat für Sicherheit
(Dutch Safety Board/Onderzoeksraad voor Veiligheid) gegründet, der unabhän-
gig Unfälle, Risiken und Zwischenfälle untersucht und bewertet. Der Dutch Sa-
fety Board wird von sich aus aktiv, untersucht Sicherheitsrisiken systematisch
und versucht diese samt Ursachen umfassend aufzuklären. Auf Grundlage dieser
Erkenntnisse soll Risiken und Gefahren zukünftig präventiv entgegengewirkt und
somit die niederländische Bevölkerung geschützt werden. So hat der Dutch Sa-
fety Board z. B. am 18. Februar 2015 einen Bericht über Erdbebenrisiken durch
die Erdgasförderung in der Provinz Groningen veröffentlicht. Darin wird festge-
halten, dass die Risiken und real verursachten Schäden durch die von der Erdgas-
förderung ausgelösten Erdbeben jahrelang unterschätzt wurden und die beteilig-
ten Förderunternehmen sowie die staatlichen Stellen bei Prävention und Aufsicht
versagt haben (www.onderzoeksraad.nl/uploads/phase-docs/844/972d8bf7f1d1
summary-gaswinning-groningen-en.pdf). Eine ähnliche Institution und daraus
folgende Untersuchungen wären auch für Deutschland und im aktuellen Fall für
die Krebserkrankten in der Erdgasförder- und Fracking-Region Rotenburg
(Wümme) angebracht, um unabhängig, umfassend und systematisch die Gefahr
bewerten zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen Akti-
vitäten der Öl- und Gasindustrie (Fracking sowie konventionelle Erdgasför-
derung – bezogen auf konventionelle Lagerstätten nach der Definition der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, www.bgr.bund.de/
DE/Themen/Energie/Projekte/laufend/NIKO/FAQ/faq_inhalt.html) und
Krebserkrankungen in Förderregionen angesichts der jüngst durch das
Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen veröffentlichten Studien
(www.krebsregister-niedersachsen.de/index.php/sonderauswertungen/36-daten/
sonderauswertungen/95-samtgemeindebothel und www.krebsregister-nieder-
sachsen.de/index.php/sonderauswertungen/36-daten/sonderauswertungen/
111-nachbargemeinden-der-samtgemeinde-bothel-landkreise-rotenburg-
verden-heidekreis), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

2. Zu welchem Ergebnis kamen die „von den zuständigen Landesgesundheits-
und -bergbehörden“ durchgeführten Untersuchungen, mit denen nach Aus-
sage der Bundesregierung vom 8. Oktober 2014 geklärt werden sollte, „ob
die Aktivitäten der Erdgasindustrie in einem möglichen Zusammenhang mit
den Krebsneuerkrankungen stehen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
die Mündliche Frage 58 des Abgeordneten Hubertus Zdebel in der Frage-
stunde vom 8. Oktober 2014, Plenarprotokoll 18/56), und welche Umwelt-
untersuchungen zur Feststellung möglicher Ursachen der auffälligen Krebs-
raten in der betroffenen Region (z. B. Proben von Luft, Grundwasser, Ober-
flächenwasser und Böden in der Nähe von Bohrlöchern) wurden nach Kennt-
nis der Bundesregierung seit Erscheinen der durch das Epidemiologische
Krebsregister Niedersachsen veröffentlichten Studie durchgeführt?

3. Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, aus welchem Grund ist die Bundesre-
gierung davon ausgegangen, dass „derzeit von den zuständigen Landesge-
sundheits- und -bergbehörden untersucht [wird], ob die Aktivitäten der Erd-
gasindustrie in einem möglichen Zusammenhang mit den Krebsneuerkran-
kungen stehen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche
Frage 58 des Abgeordneten Hubertus Zdebel in der Fragestunde vom 8. Ok-
tober 2014, Plenarprotokoll 18/56)?

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4. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Auswertung der Fragebo-
genaktion in der Samtgemeinde Bothel durch das Rotenburger Gesundheits-
amt zu (Antwort auf die Mündliche Frage 49 des Abgeordneten Herbert
Behrens in der Fragestunde von 1. Juli 2015, Plenarprotokoll 18/114), insbe-
sondere nach der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bun-
desminister für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer: „Erst mit diesen
individuellen Informationen aus der Befragung kann versucht werden, eine
Ursache für die vermehrten Krebserkrankungen zu identifizieren“?

5. Sollten sich nach voraussichtlich erst im Jahr 2016 abgeschlossener Auswer-
tung der Fragebögen (vgl. Frage 4) keine arbeitsplatzbezogenen oder sonsti-
gen Hypothesen über die Krebsentstehungsursachen ableiten lassen, welche
Maßnahmen sind dann zur Aufklärung vorgesehen?

6. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob zehn Monate seit Be-
kanntwerden der auffälligen Krebsraten in der Samtgemeinde Bothel keine
Ursachenuntersuchung unternommen worden ist, und wenn nein, warum dies
nicht der Fall ist?

7. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Ergebnis der in der
Antwort auf die Mündliche Frage 47 des Abgeordneten Herbert Behrens in
der Fragestunde von 1. Juli 2015, Plenarprotokoll 18/114, erwähnten Unter-
suchungen des Niedersächsischen Landesamts für Bergbau, Energie und Ge-
ologie zu den Quecksilberbelastungen von Boden und Grundwasser in der
Umgebung von Erdgasförderplätzen zu rechnen?

8. Welche Erkenntnisse über Untersuchungen (z. B. durch das niedersächsische
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) hat die Bundesregierung ne-
ben Quecksilberbelastungen über die Belastungen von Boden und Wasser
nahe Erdgasförderplätzen mit bei der Erdgasförderung verwendeten Schad-
stoffen?

9. Welche Rolle misst die Bundesregierung der potenziellen Gefährdung durch
krebserregende polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und
andere flüchtige organische Verbindungen (VOC) durch Luftübertragungs-
wege bei der Förderung bzw. bei Optimierungsmaßnahmen, wie z. B. Abfa-
ckelung, Kaltfackel, Aufwältigung, zu?

10. Welche kontinuierlichen Überwachungsmaßnahmen sind in den vergange-
nen 60 Jahren erfolgt, um die Bevölkerung vor derartigen Immissionen zu
schützen?

11. Verfügt die Bundesregierung bzw. verfügen andere Behörden über eine voll-
ständige Kenntnis sämtlicher bei der Erdgasförderung in Niedersachsen ver-
wendeten Chemikalien?

12. Welche Stoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Erdgasbohrun-
gen mittels der Fracking-Technologie im Landkreis Rotenburg (Wümme)
verwendet worden (bitte nach Bohrung, Zeitraum, verwendeten Stoffen,
Mengen und Wassergefährdungsklasse aufschlüsseln)?

13. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere Ergebnisse der Ursa-
chenerkundung von erhöhten „Leukämie- und Lymphom“-Raten in Erd-
gas-/Erdölförderregionen mit Frackinganwendungen abzuwarten, bevor sie
durch gesetzliche Neuregelung einen Rechtsrahmen für den Einsatz der Gas-
fördermethode Fracking in Deutschland schaffen will?

14. An welcher Stelle sieht die Bundesregierung im vorliegenden Gesetzespaket
eine explizite oder implizite Sicherung des Gesundheitsschutzes der Bevöl-
kerung geregelt (die Bundesregierung sieht das „umgehende(n) Inkrafttreten
der vorgeschlagenen Neuregelungen (…) auch aus Aspekten des Gesund-
heitsschutzes“ als sinnvoll an (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 47 des

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Abgeordneten Hubertus Zdebel in der Fragestunde von 1. Juli 2015, Plenar-
protokoll 18/114)?

15. Da in den USA bereits schädliche Einflüsse von Fracking in Hinsicht auf die
Fehlgeburten- und Fehlbildungsrate in den Fracking-Regionen bis zu einem
Abstand von zehn Meilen von den Bohrstellen festgestellt wurden
(www.psehealthyenergy.org/data/SS_Vulnerable_Pop_3.7_.pdf), welche
Abstandsregelung zwischen Bohrstellen und Wohnbebauungen sind nach
Meinung der Bundesregierung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes,
insbesondere von schwangeren Frauen, auf der einen Seite notwendig und
auf der anderen Seite gesetzlich vorgesehen?

16. Misst die Bundesregierung dem präventiven Gesundheits- und Umwelt-
schutz einen hohen Stellenwert bei, und wenn ja, mit welcher Begründung
will die Bundesregierung die Anwendung der Fracking-Technologie gesetz-
lich ermöglichen, obwohl die Bundesregierung nach eigener Aussage „nicht
einschätzen [kann], ob die Aktivitäten der Erdgasindustrie in einem mögli-
chen Zusammenhang mit den Krebsneuerkrankungen stehen“ (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 59 des Abgeordneten
Hubertus Zdebel, Plenarprotokoll 18/56), und somit einen Kausalzusammen-
hang nicht ausschließt?

17. Inwieweit unternimmt die Bundesregierung aufgrund der Gesundheits- und
Umweltgefahren durch Fracking Anstrengungen, § 1 Absatz 5 der Zwölften
Bundes-Immissionsschutzverordnung (Störfall-Verordnung) so zu ändern,
dass die Gewinnung von Mineralien durch Bohrung mittels Fracking in jeg-
licher Form unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fällt, und
wenn nein, warum nicht?

18. Inwieweit ergreift die Bundesregierung Initiativen, um beim Umweltbundes-
amt (UBA) eine bundesweite zentrale Meldestelle für Ereignisse bei der Er-
kundung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels Fracking einzurichten,
wie sie mit der „Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Stö-
rungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ (ZEMA) für meldepflichtige Er-
eignisse nach der Störfall-Verordnung existiert?

19. Welche von den seit dem Jahr 1961 mehr als 300 durchgeführten Erdgasboh-
rungen mittels der Fracking-Technologie wären nach Einschätzung der Bun-
desregierung von dem aktuell vorliegenden Gesetzes- und Verordnungspaket
zur Regelung des Fracking verboten worden (bitte nach Bohrung und Grund
der Unzulässigkeit nach Maßstäben der Regelungsvorschläge der Bundesre-
gierung aufschlüsseln)?

20. Inwieweit strebt die Bundesregierung eine umfassende und intensive Aus-
wertung der mehr als 300 seit dem Jahr 1961 in Niedersachsen schon statt-
gefundenen Erdgasbohrungen mittels der Fracking-Technologie an, wo doch
seitens der Bundesregierung immer wieder betont wird, dass Fracking
hierzulande erst einmal erforscht werden müsse, da es an Erfahrungen fehle,
und wenn nein, warum nicht?

21. Welche Firmen bzw. staatlichen Behörden haben nach Kenntnis der Bundes-
regierung die Kosten für Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen berg-
baulicher Tätigkeiten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein getragen
(bitte nach einzelnen Umweltverträglichkeitsprüfungen, Höhe der Kosten
und Firmen bzw. staatlichen Behörden aufschlüsseln)?

22. Lassen sich die von der Bundesregierung gesetzten Klimaziele in Einklang
mit einer möglichen Schiefergasförderung in Deutschland bringen (u. a. an-
gesichts der Entweichung von großen Mengen des Treibhausgases Methan
vgl. www.klimaretter.info/umwelt/nachricht/19180-us-behoerde-unterschaetzt-
methan-emissionen)?

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23. Inwieweit muss ein Zusammenhang mit bergbaulichen Tätigkeiten vorlie-
gen, damit Energieversorgungsunternehmen gemäß dem Verursacherprinzip
die Kosten für Ursachenuntersuchungen bei möglichen Schäden für Mensch
und Natur übernehmen müssen?

24. Hält die Bundesregierung angesichts der Gesundheitsrisiken sowie der Erd-
bebengefahren in Erdgas-Förderregionen ein Moratorium, also einen befris-
teten Stopp der Gasförderung, zum Schutz der betroffenen Menschen sowie
privaten und öffentlichen Eigentums für geboten, bis die Risiken untersucht
worden sind und eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann?

25. Welche rechtlichen Möglichkeiten für ein Fördermoratorium zur Untersu-
chung von Risiken und zum Ausschließen von Gefahren sieht die Bundesre-
gierung?

26. Stimmt die Bundesregierung dem Umweltepidemiologen und Gesundheits-
toxikologen Prof. Dr. med. Rainer Frentzel-Beyme zu, wenn dieser die An-
sicht von Epidemiologen formuliert, dass „Prävention bereits bei Vorliegen
erster Hinweise auf gefährliche Zusammenhänge erfolgen muss, ohne die
wissenschaftliche Absicherung und Erklärung des gesamten Mechanismus
der Krankheitsgefährdung abzuwarten“, (www.kreiszeitung.de/lokales/
rotenburg/rotenburg-ort120515/kathrin-otte-erhoehten-krebszahlen-region-
5174407.html), und wenn ja, wie will sie eine solche Prävention künftig ge-
währleisten?

27. Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, auch in
Deutschland eine Behörde, wie den niederländischen Untersuchungsrat für
Sicherheit, eine im Jahr 2005 gegründete, unabhängige Untersuchungsbe-
hörde für Zwischenfälle, Unfälle und Katastrophen mit einem Budget von
unter 2 Mio. Euro pro Jahr, einzurichten, damit Zwischenfälle proaktiv und
im Interesse des Schutzes von Mensch und Natur angegangen werden?

28. Wie will die Bundesregierung den rechtlich durch die Technische Anleitung
zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zugesicherten Schutz der Bevölkerung
vor toxischen Luftbelastungen im Umfeld von Bohranlagen, insbesondere
gegenüber Immissionen durch Abfackelungen, sicherstellen?

29. Sieht die Bundesregierung bei den Gesundheitsrisiken der Erdgasförderung
in der Praxis das Verursacherprinzip als ausreichend gesichert und durch-
setzbar an?

30. Wenn ja, aufgrund welcher Mittel kommt sie zu dieser Einschätzung?

31. Wenn nein, wie plant die Bundesregierung die Kostenübernahme von ent-
standenen Schäden und von volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten der
Erdgasförderung sowie Entschädigungszahlungen im Fall von Gesundheits-
schädigungen durch deren Verursacher zu stärken?

32. Wie steht die Bundesregierung zur Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen
Fonds, in den die Erdgasförderunternehmen einzahlen, um damit das Verur-
sacherprinzip bei entstandenen Schäden und dauerhaften Folgekosten (Ewig-
keitskosten) langfristig sicherzustellen?

Berlin, den 11. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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