BT-Drucksache 18/6017

Bau des Offshore-Terminals Bremerhaven

Vom 15. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6017
18. Wahlperiode 15.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Jutta Krellmann, Ralph Lenkert,

Birgit Menz, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Bau des Offshore-Terminals Bremerhaven

Mit dem Offshore-Terminal-Bremerhaven (OTB) soll ein Spezialhafen für den
Warenausgang der in Bremerhaven ansässigen Windenergiebranche geschaffen
werden. Neben der Errichtung einer Schwerlastumschlagsanlage am seeschifftie-
fen Wasser ist die Erschließung von Produktions- und Montageflächen für die
Komponenten von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) geplant.

Die Rahmenbedingungen für die Offshore-Energiebranche haben sich seit Ein-
führung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 verändert. Mit
der vierten Novelle des EEG im Juni 2014 wurde das Ausbauziel für Windener-
gieproduktion auf See für das Jahr 2020 von 10 auf 6,5 Gigawatt (GW) reduziert.
Für das Jahr 2030 sind statt 25 GW nur noch 15 GW angestrebt. Mit der Fertig-
stellung der Produktionsstätten für OWEA in Hull (Großbritannien) Anfang 2016
und Cuxhaven durch den Siemens-Konzern wird eine starke Konkurrenz für den
Standort Bremerhaven entstehen. Der zu beobachtende Trend zu einer durch-
schnittlich wachsenden Anlagengröße bedingt eine insgesamt sinkende Installa-
tionszahl und damit auch einen schrumpfenden Umschlag von Windenergieanla-
gen (WEA; www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/media.php/13/20150702
_OTB%20Schlussbericht.pdf, S. 44).

Vor diesem Hintergrund muss die Wirtschaftlichkeit einer Investition von min-
destens 180 Mio. Euro in eine neue Hafeninfrastruktur durch das verschuldete
Bundesland Bremen neu geprüft und bewertet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Inbetriebnahme des Hafens
im Jahr 2018 erfolgt (bitte begründen)?

Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit der Inbetriebnahme des
OTB?

2. Inwieweit hält die Bundesregierung die errechneten Kosten von 33 Euro/m²
zur Flächenherrichtung auf Luneplate als zutreffend (bitte begründen;
www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/media.php/13/20150630_Prog-
nos_OTB_IV_final.pdf, S. 36)?

3. Welche Kosten sind in der Vergangenheit bei vergleichbaren Projekten an-
gefallen?

Drucksache 18/6017 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

4. Inwieweit hält die Bundesregierung die errechneten Kosten von 203 Euro/m²
zur Erschließung von Luneplate als zutreffend (bitte begründen;
www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/media.php/13/20150630_
Prognos_OTB_IV_final.pdf, S. 36)?

Welche Kosten sind in der Vergangenheit bei ähnlichen Projekten angefal-
len?

5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass 10 Mio. Euro für die Kompen-
sation der überbauten Flächen auf Luneplate ausreichend sind (bitte begrün-
den; www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/media.php/13/20150630_
Prognos_OTB_IV_final.pdf, S. 36)?

Welche Kosten sind in der Vergangenheit bei ähnlichen Projekten angefal-
len?

6. Inwieweit hält die Bundesregierung das errechnete Umschlagszenario für
den OTB von rund 100 WEA im 200-Seemeilen-Radius beziehungsweise
von 142 OWEA im 300-Seemeilen-Radius als zutreffend (bitte begründen;
www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/media.php/13/20150630_
Prognos_OTB_IV_final.pdf, S. 32)?

Wenn ja, hält die Bundesregierung angesichts der Konkurrenzhäfen, unter
anderem in Hull, Esbjerg und Cuxhaven, einen Marktanteil von 55 Prozent
des OTB für die Deutsche Nordsee für realistisch (bitte begründen)?

7. Inwieweit hält die Bundesregierung das für den OTB formulierte Um-
schlagsziel von jährlich 100 bis 160 OWEA für realistisch und realisier-
bar angesichts der Entscheidung von Siemens, eine Offshore-Windkraft-
fabrik nicht in Bremerhaven, sondern in Cuxhaven zu bauen
(www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/media.php/13/20150630
_Prognos_OTB_IV_final.pdf, S. 32; www.siemens.com/press/de/
feature/2015/windpower-renewables/2015-08-cuxhaven.php)?

8. Welche Auswirkungen hätte der saisonbedingte Umschlag nach Einschät-
zung der Bundesregierung auf die Struktur der Arbeitsplätze im OTB (bitte
nach Normalarbeitsverhältnissen Vollzeit, unbefristet und atypischer Be-
schäftigung aufschlüsseln)?

9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Planco Consulting GmbH,
dass ein Mindestumschlag von 100 OWEA pro Jahr notwendig ist, um die
notwendige Kostensenkung bis zum Jahr 2020 zu erreichen
(www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/media.php/13/20150702_OTB
%20Schlussbericht.pdf, S. 12)?

10. Wie hoch muss der jährliche OWEA-Umschlag nach Einschätzung der Bun-
desregierung sein, damit sich die öffentliche Investition von 180 Mio. Euro
aus Sicht der Bundesregierung rentiert, und auf welcher Dokumentation be-
ruht diese Einschätzung?

11. Wer trägt diese Kosten nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Stra-
ßen, Bahnstrecken, Elektrizitätstrassen sowie Gas- und Wasserleitungen auf-
schlüsseln)?

12. Mit wie vielen Arbeitsplätzen in Bremen, Bremerhaven und Niedersachsen
rechnet die Bundesregierung aufgrund des Baus und Betriebs des OTB, und
auf welcher Dokumentation beruht diese Schätzung (bitte nach befristeten
und unbefristeten Stellen, Branche und Bundesländer aufschlüsseln)?

13. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Hinterlandanbindung an den OTB
nach letztem Kenntnisstand der Bundesregierung (bitte nach Straßen, Bahn-
strecken, Elektrizitätstrassen sowie Gas- und Wasserleitungen aufschlüs-
seln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6017

14. Wie wirken sich die Reduzierungen des Ausbauziels von Offshore-Wind-
parks für das Jahr 2020 um 3,5 GW und bis zum Jahr 2030 um 10 GW im
Jahr 2014 novellierten EEG nach Einschätzung der Bundesregierung auf die
Wirtschaftlichkeit des OTB aus?

15. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung private Investoren, die aufgrund
der Reduzierung des Ausbauziels von Offshore-Windparks in der Novelle
des EEG im Jahr 2014 geplante Investitionen am OTB verzögert, eingestellt
oder zurückgezogen haben?

16. Welche privaten Investoren bzw. Unternehmen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung Interesse geäußert, am OTB in Anlagen, Werke oder
Dienstleistungen zu investieren?

17. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den zu erwartenden Beitrag des
OTB an der Realisierung des Ziels der Bundesregierung, den Energieanteil
an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2025 auf 40
bis 45 Prozent und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 Prozent auszubauen, und
auf welcher Dokumentation beruht diese Schätzung?

18. Sieht die Bundesregierung in der Konkurrenz zwischen den naheliegenden
Häfen Cuxhaven, Bremerhaven und Eemshaven ein mögliches Hindernis für
einen erfolgreichen Betrieb des OTB?

19. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen für eine länder-
übergreifende Offshore-Hafenkooperation, und wenn ja, welche Treffen un-
ter Beteiligung der norddeutschen Hafenbetriebe, der Landesministerien der
Küstenländer und/oder von Energieerzeugungsunternehmen hat es zu dem
Zweck seit dem Jahr 2009 gegeben (bitte nach Datum und Teilnehmer auf-
schlüsseln)?

20. Stimmt die Bundesregierung der Aussage des bremischen Senators für Wirt-
schaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner, dass Übergangsmöglichkeiten
bereits vor der Fertigstellung des OTB zugesichert werden konnten und die
„logistischen Abläufe optimal gestaltet“ worden wären, falls sich Siemens in
Bremerhaven angesiedelt hätte, zu (Bericht des Senators für die Hafen-De-
putation vom 11. August 2015)?

21. Ist die Vertiefung der Außenweser nach Kenntnis der Bundesregierung Teil
des Planfeststellungsverfahrens für den OTB (bitte begründen)?

22. Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verbot
der Vertiefung der Außenweser auf den Bau des OTB?

23. Sieht das Planungsverfahren für den OTB nach Kenntnis der Bundesregie-
rung neben dem Umschlag von OWEA auch den Transport von anderen Gü-
tern vor?

Wenn ja, von welchen, und in welchem Umfang (TEU)?

Wenn nein, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bun-
desregierung aus der Tatsache, dass in den Wintermonaten aufgrund von
rauen Seebedingungen die Aufbauarbeiten an Windparks gewöhnlich ru-
hen, und welche Auswirkungen hätte dies nach Kenntnis der Bundesregie-
rung auf die Umschlagsziele des OTB?

24. Würde der Bau des OTB nach Kenntnis der Bundesregierung den Schiffver-
kehr zwischen Nordsee und Weser einschränken, und wenn ja, auf welcher
Dokumentation beruht diese Einschätzung?

Berlin, den 15. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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