BT-Drucksache 18/6015

Kennzeichnungspflicht von kleinen Drohnen und Vorratsdatenspeicherung von deren Besitzerinnen und Besitzern

Vom 15. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6015
18. Wahlperiode 15.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,

Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert,

Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und

der Fraktion DIE LINKE.

Kennzeichnungspflicht von kleinen Drohnen und Vorratsdatenspeicherung von
deren Besitzerinnen und Besitzern

Der Aufsichtsratschef der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), Klaus-Dieter
Scheurle, fordert eine Kennzeichnungspflicht für privat genutzte Drohnen (Nach-
richtenagentur Reuters vom 26. August 2015). Dabei geht es um kleine Quadro-
kopter, die mittlerweile in vielen Ausführungen und Preisklassen in Elektronik-
märkten erhältlich sind. Mit einer Kennzeichnungspflicht würden die kleinen
Quadrokopter ihren Besitzerinnen und Besitzern zugeordnet und damit ähnlich
behandelt wie größere Drohnen. Laut dem früher als Staatssekretär im Bundes-
ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur tätigen DFS-Manager Klaus-
Dieter Scheurle könnten die Behörden „jemanden, der so ein Gerät missbräuch-
lich benutzt, identifizieren und aus dem Verkehr ziehen“. Klaus-Dieter Scheurle
bemüht den Vergleich mit der bemannten Luftfahrt, wo über Transponder neben
Informationen über das Flugzeug permanent Daten über Richtung und Geschwin-
digkeit ausgesendet werden.

Der deutsche Vorschlag setzt damit eine EU-Initiative um. Im März 2015 hatten
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zusammen mit der Europäi-
schen Kommission das „Statement von Riga“ (http://ec.europa.eu/transport/
modes/air/news/doc/2015-03-06-drones/2015-03-06-riga-declaration-drones.pdf)
verabschiedet. Auch dort wird gefordert, Besitzerinnen und Besitzer von kleinen
Drohnen für Gesetzesverstöße haftbar machen zu können. Die europäischen Re-
gierungen werden aufgefordert, ihre Gesetze entsprechend anzupassen. Angeraten
wird, den „am wenigsten bürokratischen Weg“ zu wählen. Der Vorschlag hebt
hervor, dass einige Staaten bereits entsprechende „Chips“ in Drohnen vorschrei-
ben wollen. Klaus-Dieter Scheurle schlägt hierzu vor, „in der Landkarten-Soft-
ware der Drohnen Verbotszonen zu verankern“. Dann könnten bestimmte Gebiete
nicht mehr durchflogen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit hält die Bundesregierung die Erstellung eines „Generalplans für
das europäische Flugverkehrsmanagement“ für notwendig, wie er von der
Europäischen Kommission gefordert wird (KOM(2014) 207 endg.; Ratsdok.
8777/14 vom 8. April 2014; bitte begründen)?

2. Was müsste aus Sicht der Bundesregierung in einem solchen Generalplan
hinsichtlich kleiner und mittelgroßer Drohnen geregelt werden?

Drucksache 18/6015 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

3. Welche Sicherheitserfordernisse hinsichtlich kleiner, privat genutzter Droh-
nen sieht die Bundesregierung derzeit?

a) Welche rechtlichen Verpflichtungen für welche relevanten Akteurinnen und
Akteure leiten sich daraus ab?

b) Inwiefern wären hiervon auch Navigationsdienstleister, Drohnen-Betreiber
oder Telekommunikationsdienstleister erfasst?

4. Auf welche Weise war die Bundesregierung am Zustandekommen des
„Statement von Riga“ beteiligt, und welche Vorschläge hatte sie hierzu ge-
macht?

5. Inwieweit hält die Bundesregierung es für notwendig, Pilotinnen und Piloten
kleiner Drohnen einfacher für Gesetzesverstöße haftbar machen zu können
(bitte begründen)?

6. Welche Verfahren hält die Bundesregierung für denkbar, Drohnen und ihre
Besitzerinnen und Besitzer identifizieren zu können?

7. Welche dieser Verfahren hält die Bundesregierung für am besten geeignet?

8. Welche Gesetzesinitiativen werden hierzu bereits vorbereitet?

9. Inwieweit hält die Bundesregierung es für möglich, RFID-Chips oder andere
aktiv funkende Transponder in die kleinen Drohnen einzubauen, um deren
Kennzeichnung und Standort zu übertragen (bitte begründen)?

10. Inwieweit hält die Bundesregierung es für möglich, „in der Landkarten-Soft-
ware der Drohnen Verbotszonen zu verankern“ (das sogenannte Geofencing;
bitte begründen), und wie könnten diese Verbotszonen dann regelmäßig ak-
tualisiert werden?

11. Inwieweit hält die Bundesregierung es für möglich, ein Register anzulegen,
in dem Personen und Kennzeichnungen der Drohnen gespeichert würden
(bitte begründen)?

12. Welche Behörden würden dann auf diese Daten zugreifen?

13. Wie würde im Falle der Einrichtung eines Registers die Balance zwischen
„Sicherheit, Gefahrenabwehr und die Wahrung der Bürgerrechte“
(KOM(2014) 207 endg.; Ratsdok. 8777/14 vom 8. April 2014)) umgesetzt?

14. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung be-
reits einen Rechtsrahmen für Drohnen bis 150 Kilogramm eingeführt, und
welche weiteren sind dabei, entsprechende Regelungen zu schaffen?

15. Inwiefern betrachtet es die Bundesregierung als notwendig, die Regulie-
rungskompetenz für kleine Drohnen wie jene für Drohnen ab 150 Kilogramm
bei der EU anzusiedeln?

16. Wie hat sich die Bundesregierung dazu positioniert, dass die Verordnung
(EG) Nr. 216/2008 entsprechend geändert werden soll (Legal Tribune Online
vom 31. August 2015)?

17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den am
31. Juli 2015 von der European Aviation Safety Agency (EASA) im Auftrag
der Europäischen Kommission konkretisierten Regulierungsvorschlägen
(A-NPA 2015-10)?

18. Wie wird sich die Bundesregierung hinsichtlich eines bereits bis Ende des
Jahres 2015 anvisierten Gesetzesvorschlages positionieren, und welche Hal-
tung hat sie in entsprechenden Diskussionen bereits eingenommen?

19. Welche Betriebsbeschränkungen hält die Bundesregierung hierzu hinsicht-
lich kleiner Drohnen (bis 25 Kilogramm) für umsetzbar bzw. durchsetzbar?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6015

20. Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung eine vorherige Risikobewertung
und Betriebserlaubnis mit strengeren Auflagen für den Betrieb von Drohnen
der zweiten Kategorie (über 25 Kilogramm) umgesetzt werden?

21. Inwiefern entspricht die Aussage von Klaus-Dieter Scheurle, die dieser in
einer Keynote als Noch-Staatssekretär gehalten hatte (Telepolis vom
30. März 2012) und darin forderte, auch Polizeibehörden müssten größere
Drohnen beschaffen, die hochauflösende, schwere Kameras befördern und
rund um die Uhr in ganz Deutschland einsatzbereit sein könnten, der Haltung
der Bundesregierung?

22. Inwiefern hält es die Bundesregierung für denkbar, dass Hunderte bis zum
Jahr 2020 ausgemusterte Militärdrohnen dann an Polizeibehörden abgegeben
werden könnten (Bundestagsdrucksache 18/5810)?

23. Welche weitere Verwendung ist für die bis zum Jahr 2020 vermutlich ausge-
musterten Drohnen „LUNA“ oder „KZO“ vorgesehen?

Berlin, den 15. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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