BT-Drucksache 18/6014

Vorbereitungen zur "Valletta Conference on Migration" in Malta zur Kontrolle unerwünschter Migration

Vom 11. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6014
18. Wahlperiode 11.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,

Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,

Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbereitungen zur „Valletta Conference on Migration“ in Malta zur Kontrolle
unerwünschter Migration

Am 11. und 12. November 2015 findet in La Valletta in Malta die „Valletta Con-
ference on Migration“ (auch: „Valletta-Gipfel“) statt (Ratsdok. 10387/15). Prio-
rität ist laut der Bundesregierung, „auf integrierte Weise gegen irreguläre Migra-
tion vorzugehen“ (Bundestagsdrucksache 18/5895). Zu den zentralen Zielen ge-
hören demnach die Unterstützung der „Partnerländer“ beim Kampf gegen kom-
merzielle Fluchthilfe („Schleuser“) sowie der Ausbau von Abschiebeabkommen
(„verstärkte Zusammenarbeit bei einer wirksamen Rückkehrpolitik“) als zwei
von fünf „Aktionsfeldern“.

Über die „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft“ bzw. die Hochrangige Gruppe
Asyl und Migration ist auch das Auswärtige Amt in die Vorbereitung eingebun-
den. Die Bundesregierung unterstützt hierzu den Europäischen Auswärtigen
Dienst (EAD) und will an allen Treffen der teilnehmenden Staaten und Instituti-
onen zur Gipfelvorbereitung teilnehmen. Außer den EU-Mitgliedstaaten sind
auch die Mitgliedstaaten des Rabat-Prozesses (inklusive Libyen), des Khartum-
Prozesses sowie die Kommissionen der Afrikanischen Union und der ECOWAS
eingeladen. Als gegenwärtige Vorsitzende des Khartum- und Rabat-Prozesses
kommt den Regierungen Ägyptens und Marokkos in der Bekämpfung von „irre-
gulärer Migration“ eine besondere Rolle zu. Die Bundesregierung sieht kein
Problem darin, hinsichtlich der „Bekämpfung von Menschenhandel und Men-
schenschmuggel“ auch mit diktatorischen Regimes in Eritrea, Somalia oder dem
Sudan zu kooperieren.

In einem gemeinsam mit den Regierungen Italiens und Frankreichs verfassten
„Non-Paper” hat die Bundesregierung Anfang September 2015 ihre Migrations-
politik gegenüber Libyen, Ost- und Westafrika umrissen (www.state-
watch.org/news/2015/sep/eu-Mogherin-n-Non-Paper.pdf). Die UN-Anstrengun-
gen zur Bildung einer Einheitsregierung in Libyen müssten demnach unterstützt
werden; danach müsse das Land eine belastbare Sicherheitsarchitektur errichten.
Dies betreffe insbesondere die Grenzkontrolle. Hierzu müsse die EU auch Tune-
sien unterstützen. Vor allem über Projekte in Mali, Niger und Nigeria müssten
die Länder der Sahel-Region in dem Aufbau des Grenzmanagements unterstützt
werden. Der EAD solle daher prüfen, wie die EUCAP Sahel Mali-Mission und
die EUCAP Sahel Niger-Mission hinsichtlich der Migrationskontrolle ausgebaut
werden könnten. „Schlüssel-Transitländer“ müssten in der Migrationskontrolle
und dem Migrationsmanagement unter Mitarbeit der Vereinten Nationen und an-
derer „relevanten internationalen Organisationen“ unterstützt werden. Bei allen
Ländern Ost- und Westafrikas müsse gelten, dass jene Regierungen unterstützt

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würden, die ihre „Rückübernahmepolitik verbessern“ hinsichtlich „Wirtschafts-
migranten“. Dies müsse in Abkommen niedergelegt werden, in denen die Regie-
rungen erklären, wie sie Abschiebungen und den „Kampf gegen den Schmuggel
von Migranten“ verbessern wollen und Abschiebeabkommen umsetzen. Entspre-
chende Anstrengungen müssten honoriert werden, indem die EU-Mitgliedstaaten
mehr Entwicklungszusammenarbeit zusagen, das Staatswesen, den „Sicher-
heitssektor“, das Grenzmanagement, den Bildungssektor stärken sowie Möglich-
keiten legaler Migration schaffen. Zur Vorbereitung dieser „maßgeschneiderten
Unterstützungspakete“ könnte die EU „spezielle Migrationsexperten“ an die Bot-
schaften der Mitgliedstaaten abordnen.

Schon jetzt werden mehrere Länder der Sahel-Region vom Auswärtigen Amt im
Aufbau und Betrieb von Grenzanlagen unterstützt (Bundestagsdrucksa-
che 18/5895). Es handelt sich dabei aus Sicht der Fragestellerinnen und Frage-
steller um eine Vorverlagerung der EU-Außengrenzen bis weit in den afrikani-
schen Kontinent hinein. Einige der Maßnahmen gehören zum sogenannten Sahel-
Aktionsplan der EU und ergänzen damit Polizeiprojekte europäischer Innenmini-
sterien in Libyen und Tunesien. Das Auswärtige Amt finanziert Grenzpolizeista-
tionen und Grenzanlagen in Niger, Burkina Faso, Mauretanien und Mali. Weitere
Anlagen entstehen im Tschad und in Kamerun. Die dort tätigen Beamtinnen und
Beamten werden von deutschem Personal der Deutschen Gesellschaft für Inter-
nationale Zusammenarbeit fortgebildet. Auch die Staatsschutzabteilung des Bun-
deskriminalamtes führt „Expertentreffen“ und Fortbildungen durch. Die Maßnah-
men des Auswärtigen Amts dienen einer Bekämpfung angeblich „krimineller
Schleusungen“. Die Geflüchteten sind aber aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller zur Inanspruchnahme von Helferinnen und Helfern gezwungen. Bes-
ser wäre, legale Einreisemöglichkeiten in die EU zu schaffen, damit die Betroffe-
nen dort Asyl beantragen können. Stattdessen beabsichtigen die EU-Mitgliedstaa-
ten den Aufbau eines Asylzentrums in Niger. So sollen die Geflüchteten davon
abgehalten werden, die Überfahrt über das Mittelmeer zu wagen.

Die gegenwärtige Flüchtlingskrise kann aus Sicht der Fragestellerinnen und Fra-
gesteller auch als Folge eines neuen Zyklus von Kriegen verstanden werden: der
im Irak in den Jahren 1991 und 2003, in Jugoslawien im Jahr 1999, in Afghanistan
im Jahr 2001, in Libyen im Jahr 2011 und in Syrien seit dem Jahr 2011 begann.
Es sind genau diese Regionen, aus denen heute die meisten Geflüchteten kom-
men. Die technologisch immer perfektionierteren Abschottungsversuche an eini-
gen Stellen der EU-Außengrenzen führten nur zu immer riskanteren Fluchtrouten
an anderen Stellen. Erst die Illegalisierung der Flucht führte zur Illegalisierung
der Fluchthilfe. Die zweifellos oftmals menschenverachtend agierenden kommer-
ziellen Fluchthelfer sind das Symptom dieser Illegalisierung. Die Vorstellung der
militärischen Bekämpfung der „Schlepper“, die beispielsweise dem aktuellen
EU-Mandat für die „European Union Naval Force – Mediterranean“ zu Grunde
liegt, ist ebenso menschenverachtend, wie manche dieser „Schlepper“ selbst. Die
aktuelle Flüchtlingskrise wirft aber auch die Frage nach der grundsätzlichen Aus-
richtung der EU auf. Die EU muss deshalb die Einreise für Geflüchtete legalisie-
ren und zugleich eine Nachbarschaftspolitik betreiben, die auf Kriege und Rüs-
tungsexporte verzichtet und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Län-
der in Nord-, Ost- und Westafrika fördert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Was ist der Bundesregierung über den Inhalt von „Schlüsselbotschaften“
(„key messages“) bekannt, die vom „Valletta-Gipfel“ ausgehen sollen, und
inwiefern werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung bereits von der
Europäischen Kommission oder dem EAD ventiliert?

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Welche Termine und Orte weiterer Treffen der teilnehmenden Staaten und
Institutionen zur Gipfelvorbereitung in Valletta sind der Bundesregierung
bekannt?

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung aus ihre Mitarbeit in
der „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft“ darüber, welche europäischen
und afrikanischen Regierungen welcher Länder ihre Beteiligung am „Val-
letta-Gipfel“ zugesagt haben?

Wie haben die Regierungen in Libyen, Gambia, Eritrea, Somalia und dem
Sudan auf die Einladung zum „Valletta-Gipfel“ nach Kenntnis der Bundes-
regierung reagiert, und welche Bedingungen für ihr Kommen haben sie ge-
stellt?

An welche Stelle welcher Regierung in Libyen ist die Einladung zum „Val-
letta-Gipfel“ nach Kenntnis der Bundesregierung ergangen, und wer sprach
diese aus?

Auf welchen weiteren Abkommen außer dem Rabat-Prozess und dem Khar-
tum-Prozess soll der „Valletta-Gipfel“ aus Sicht der Bundesregierung auf-
bauen?

Welche aktuellen Aktionspläne, Rahmenabkommen oder gemeinsamen Er-
klärungen der EU sind aus Sicht der Bundesregierung dabei maßgeblich?

Inwiefern soll der „Valletta-Gipfel“ aus Sicht der Bundesregierung auch auf
der Erklärung der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom
23. April 2015 aufbauen?

Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung zur „Verhin-
derung irregulärer Migrationsströme“ „unter anderem Tunesien, Ägypten,
Sudan, Mali und Niger verstärkt bei der Überwachung und Kontrolle ihrer
Landgrenzen und der Landwege“ unterstützt werden?

Auf welche „bestehenden GSVP-Operationen in der Region“ könnte sich
dabei gestützt werden?

Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung „angesichts der
Lage in Syrien und im Irak“ die Zusammenarbeit mit der Türkei intensi-
viert werden?

Mit welchen konkreten Vorhaben könnte aus Sicht der Bundesregierung
die Grenzkontrolle oder das Grenzmanagement in Libyen (auch in den
angrenzenden Ländern Ägypten, Sudan, Niger, Tschad, Algerien, Tune-
sien) unterstützt werden?

Was ist der Bundesregierung über von den EU-Mitgliedstaaten oder der Eu-
ropäischen Kommission beabsichtigten finanziellen Ergebnisse des „Val-
letta-Gipfels“ bekannt?

Was ist der Bundesregierung über den Stand des Vorhabens bekannt, ein
„multifunktionales Zentrum“ zur Migrationskontrolle in Agadez/Niger ein-
zurichten, und wann könnte dieses einsatzbereit sein?

Welche Mittel wurden bereits für das „Multifunktionszentrum Niger“ be-
schlossen bzw. freigegeben?

Auf welche Weise soll das Zentrum auch gegen kommerzielle Fluchthilfe
oder Grenzkontrollen agieren?

Auf welche Weise soll das Zentrum auch für Möglichkeiten beschleunig-
ter Abschiebungen sorgen?

Auf welche Weise könnte das Zentrum auch mit EU-Militärmissionen in
der Region kooperieren?

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Was ist der Bundesregierung über das Verhältnis von Zahlen der in afrikani-
schen Ländern verbleibenden Geflüchteten („Binnenflüchtlinge“) zu den
Zahlen jener Geflüchteten bekannt, denen es gelingt, in EU-Mitgliedstaaten
weiterzureisen?

Was ist damit gemeint, wenn die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel davon
spricht, „analoge Projekte“ müssten auch in Mauretanien, Mali, oder Äthio-
pien begonnen bzw. die Länder mit finanziellen Anreizen zu entsprechenden
Initiativen motiviert werden (www.statewatch.org/news/2015/sep/eu-crisis-
letter-Hollande-Merkel-aux-autorites-europeennes.pdf)?

Was ist der Bundesregierung über Pläne für weitere „Zentren“ zur Migrati-
onskontrolle in afrikanischen Ländern bekannt, und inwiefern setzt sie sich
selbst dafür ein?

Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung die Regierungen
in Mali, Niger und Nigeria im weiteren Ausbau des Grenzmanagements oder
der Migrationskontrolle unterstützt werden?

Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung anregt zu prüfen, inwie-
fern die EUCAP Sahel Mali-Mission und die EUCAP Sahel Niger-Mission
hinsichtlich der Migrationskontrolle ausgebaut werden könnten?

Welche der im „Non-Paper“ angesprochenen „Schlüssel-Transitländer“
müssten aus Sicht der Bundesregierung in der Migrationskontrolle und im
Migrationsmanagement unterstützt werden?

Mit welchen „relevanten internationalen Organisationen“ könnten diese un-
terstützt werden?

Wie definiert die Bundesregierung den im „Non-Paper“ verwendeten Begriff
von „Wirtschaftsmigranten“ („economic migrants“)?

Hinsichtlich welcher afrikanischen Länder erkennt die Bundesregierung
derzeit „Kriegsflüchtlinge“ oder „Bürgerkriegsflüchtlinge“ an?

Welche afrikanischen Länder sieht die Bundesregierung derzeit als „si-
chere Herkunftsländer“ an?

Hinsichtlich welcher afrikanischen „Partnerländer“ könnten aus Sicht der
Bundesregierung weitere Maßnahmen zum Kampf gegen kommerzielle
Fluchthilfe („Schleuser“) verhandelt und begonnen werden, und bezüglich
welcher Länder ist die Bundesregierung hierzu bereits aktiv geworden?

Hinsichtlich welcher weiteren afrikanischen „Partnerländer“ könnten aus
Sicht der Bundesregierung Abschiebeabkommen („verstärkte Zusammenar-
beit bei einer wirksamen Rückkehrpolitik“) verhandelt werden, und bezüg-
lich welcher Länder ist die Bundesregierung hierzu bereits aktiv geworden?

Auf welche Weise könnten die Anstrengungen aus Sicht der Bundesregie-
rung „honoriert“ werden?

Was ist im Einzelnen damit gemeint, wenn die Bundesregierung in ihrem
„Non-Paper“ davon spricht, die EU-Mitgliedstaaten könnten im Gegenzug
das Staatswesen, den „Sicherheitssektor“, das Grenzmanagement und den
Bildungssektor stärken sowie Möglichkeiten legaler Migration schaffen?

Was ist mit dem Vorschlag gemeint, zur Vorbereitung „maßgeschneiderter
Unterstützungspakete“ könnten „spezielle Migrationsexperten“ an die Bot-
schaften der Mitgliedstaaten abgeordnet werden, welche bereits in der Erklä-
rung des Rates für Außenbeziehungen vom 23. April 2015 als „europäische
Verbindungsbeamte für Migration“ bezeichnet worden waren, um „Informa-
tionen über Migrationsströme [zu] sammeln, sich mit den nationalen Verbin-
dungsbeamten ab[zu]stimmen und mit den Behörden vor Ort direkt zusam-
men[zu]arbeiten“?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6014

Welche Angehörigen welcher behördlichen oder privaten Einrichtungen
hielte die Bundesregierung an deutschen Botschaften hierzu für geeignet?

Mit welchen „Partnern in der Region“ könnten aus Sicht der Bundesregie-
rung „Kapazitäten für den Schutz der Seegrenzen und für Such- und Ret-
tungsoperationen“ aufgebaut werden (Erklärung des Rates für Außenbezie-
hungen vom 23. April 2015)?

Welche weiteren „regionale[n] Entwicklungs- und Schutzprogramme für
Nordafrika und das Horn von Afrika“ könnten aus Sicht der Bundesregierung
„auf den Weg“ gebracht werden (Erklärung des Rates für Außenbeziehungen
vom 23. April 2015)?

Inwiefern hält es die Bundesregierung für notwendig, „ein neues Rückkehr-
programm für die rasche Rückführung illegaler Migranten aus den Mitglied-
staaten an den Außengrenzen aufzulegen, das von FRONTEX koordiniert
wird“, und wie könnte dies umgesetzt werden (Erklärung des Rates für Au-
ßenbeziehungen vom 23. April 2015)?

Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem „Sharm
El Sheikh Plan of Action“, der nach Medienberichten Kooperationen zwi-
schen der EU und diktatorischen Regimen, wie in Eritrea oder dem Sudan,
behandelt (Deutsche Welle Onlineausgabe vom 4. September 2015), und in-
wiefern ist sie selbst daran beteiligt?

Mit welchen Maßnahmen soll der Aktionsplan „das Problem des Menschen-
handels und des Schmuggels von Migranten angehen, Hilfe für die Opfer,
Aufnahmezentren leiten, gestrandeten und gefährdeten Migranten beiste-
hen“?

Welche Aufgabe übernimmt die Bundesregierung in dem im Rahmen des
Khartum-Prozesses eingerichteten „Steering Committee of the Horn EU-
Horn Of Africa Migration Route Inititiative“?

Welche weiteren Mitglieder welcher Länder oder Institutionen sind in dem
Ausschuss vertreten?

Welche Unterausschüsse mit welchen Mitglieder und Aufgaben existieren
im Rahmen des „Steering Committee“ oder des „Sharm El Sheikh Plan of
Action“?

Aus welchem Grund hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Re-
gierungen Ägyptens, Äthiopiens, des Sudan, des Südsudan und Eritreas hin-
sichtlich der Menschenrechtssituation in den Ländern im „Steering Commit-
tee“ für vertretbar?

Auf welche Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die „personel-
len und institutionellen Kapazitäten von Regierungen in Eritrea oder dem
Sudan beim Kampf gegen Menschenhandel und -schmuggel“ gestärkt wer-
den?

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Einrichtung eines „Treu-
hand-Fond“ für die Sahel-Region, den Tschad und das Horn von Afrika, wel-
che Themenfelder müssten hiervon erfasst werden, und wie könnte dieser aus
ihrer Sicht umgesetzt werden?

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In welchen Städten welcher Länder ist nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit die Errichtung sogenannter „Hotspots“ geplant?

Am Aufbau welcher dieser „Hotspots“ sind welche Bundesbehörden be-
teiligt?

Auf welche Weise sollen die „Hotspots“ in Catania, Piräus und anderen
Städten nach derzeitigem Stand mit den Agenturen Europol und
FRONTEX zusammenarbeiten?

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn Europol
davon spricht, in Piräus eine „Zelle“ einzurichten, um damit den
„Schmuggel“ von Schutzsuchenden aus der Türkei zu verhindern
(France24, Onlineausgabe vom 6. September 2015)?

Wie bewertet das Auswärtige Amt den Erfolg der auf Bundestagsdrucksa-
che 18/5895 beschriebenen Maßnahmen zum Aufbau von Grenzpolizeistati-
onen und Grenzanlagen in Niger, Burkina Faso, Mauretanien, Mali, dem
Tschad und Kamerun zur Bekämpfung angeblich „krimineller Schleusun-
gen“?

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welcher „Technik“ die
Polizeiorganisation Interpol in Burkina Faso, Mali, Marokko, Mauretanien,
Niger, Tunesien und dem Tschad eine einwöchige „Grenzkontroll-Opera-
tion“ durchführt (Bundestagsdrucksache 18/5895)?

Auf welche Weise könnten die EU-Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesre-
gierung dafür sorgen, in Libyen eine belastbare Sicherheitsarchitektur zu er-
richten, und welche Vorschläge hat die Bundesregierung hierzu in jüngster
Zeit gemacht?

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die EU-Mission
„EUBAM Libyen“ zur Unterstützung libyscher Polizeien, Militärs und Mili-
zen offiziell beendet oder verlängert werden soll?

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern im Rahmen von
EUBAM Libyen eingesetztes Personal oder Ausrüstung weiterhin in Libyen
oder den angrenzenden Ländern verbleibt oder bereits in die Herkunftsländer
zurückgeschafft wurde?

Auf welche Weise könnten die UN-Anstrengungen zur Bildung einer Ein-
heitsregierung in Libyen aus Sicht der Bundesregierung konkret unterstützt
werden?

Was ist der Bundesregierung über die Zielsetzung und die Teilnehmenden
einer „European Regional Task Force“ (EURTF) in Catania/Italien bekannt?

Auf welche Weise arbeitet diese „Task Force“ auch mit der Militärmission
EUNAVFOR MED zusammen?

Worum handelt es sich bei den von der Hohen Vertreterin am
3. September 2015 skizzierten 16 „Gelegenheiten“, in denen es gelungen sein
soll, durch die militärische Aufklärung in EUNAVFOR MED „Schmuggler
und Menschenhändler“ zu verfolgen?

Was ist der Bundesregierung über EU-Pläne bekannt, die EU-Grenzagentur
FRONTEX weiter auszubauen oder sogar eine „schlagkräftige, EU-weite
Grenzschutztruppe“ („powerful EU-wide border protection force“) aufzu-
bauen (The Independent vom 4. September 2015)?

Inwiefern existieren bereits Überlegungen im Bundesministerium des In-
nern, auch die Bundespolizei vermehrt an ausländischen Binnen- oder Au-
ßengrenzen der EU einzusetzen (vgl. Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten
Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/4494), und inwiefern steht dies

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6014

im Zusammenhang mit der geplanten Neueinstellung von 3 000 Bundespoli-
zistinnen und Bundespolizisten (DER TAGESSPIEGEL vom
7. September 2015)?

Was ist der Bundesregierung über ihre Mitarbeit im Europol-Focal Point
„Checkpoint“ darüber bekannt, wie viele vermeintliche „Schlepper“ von den
Behörden der EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 festgestellt wurden?

Inwiefern hält die Bundesregierung die von Europol ausgegebene Zahl von
30 000 Verdächtigen (The Irish Times vom 3. September 2015) für realis-
tisch, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Mitgliedstaaten?

Berlin, den 11. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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