BT-Drucksache 18/5973

Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen und Unterlagen von V-Leuten beim Bundesamt für Verfassungsschutz

Vom 8. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5973
18. Wahlperiode 08.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau und der

Fraktion DIE LINKE.

Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen und Unterlagen von V-Leuten
beim Bundesamt für Verfassungsschutz

Im Zusammenhang mit dem Tod des im Schutzprogramm des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) verstorbenen neonazistischen V-Manns Thomas R.
alias „Corelli“ wurde bekannt, dass das BfV auch persönliche Gegenstände von
V-Leuten in besonderen Situationen an sich nimmt und dort zeitweilig einlagert.
Es liegt nahe, dass dies nicht nur im Rahmen der Aufnahme von V-Leuten in
Schutzprogrammen erfolgt, sondern auch bei Umzügen der V-Leute, während
einer Untersuchungs- oder Strafhaft, bei Auslandsaufenthalten oder anlässlich
eines Todesfalles.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In wie vielen Fällen hat das BfV im Zeitraum vom 1. Januar 1989 bis zum
31. Dezember 2014 Gegenstände, Unterlagen, Computer, Bild-, Ton- und
Datenträger und Mobiltelefone von V-Leuten an sich genommen und diese
verwahrt (bitte nach Jahreszahl und Nennung des Phänomenbereichs auf-
listen, in dem die V-Person eingesetzt war, und Begründung, warum persön-
liche Gegenstände durch das BfV in Verwahrung genommen wurden)?

2. Wie werden die persönlichen Gegenstände, Unterlagen, Computer, Bild-,
Ton- und Datenträger und Mobiltelefone von V-Leuten, die das BfV an sich
nimmt und verwahrt, registriert, aufbewahrt und unter welchen Umständen
an wen herausgegeben?

3. In wie vielen Fällen wurden Gegenstände, Unterlagen, Computer, Bild-,
Ton- und Datenträger und Mobiltelefone von V-Leuten des BfV durch das
BfV an Strafverfolgungsbehörden übermittelt bzw. Strafverfolgungsbehör-
den zu Strafverfolgungszwecken übergeben (bitte unter Angabe der Jahres-
zahlen und der jeweiligen Strafverfolgungsbehörde)?

4. Existieren im BfV Fristen, Bestimmungen, Vorschriften, Anordnungen oder
Anweisungen zum Umgang mit persönlichen Gegenständen, Unterlagen,
Computern, Bild-, Ton- und Datenträgern und Mobiltelefonen von V-Leu-
ten, die vom BfV verwahrt werden?

5. Für den Fall, dass Frage 4 bejaht wird, seit wann existieren im BfV Fristen,
Bestimmungen, Vorschriften, Anordnungen oder Anweisungen zum Um-
gang mit persönlichen Gegenständen, Unterlagen, Computern, Bild-, Ton-
und Datenträgern und Mobiltelefonen von V-Leuten, die vom BfV verwahrt
werden?

Drucksache 18/5973 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Auswertung von
persönlichen Gegenständen, Unterlagen, Computern, Bild-, Ton- und Daten-
trägern und Mobiltelefonen von V-Leuten in Verwahrung des BfV durch das
BfV erfolgte bzw. erfolgt?

7. In welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle kam es aus wel-
chen Gründen bzw. Anlässen und durch wessen Anweisung zu einer tatsäch-
lichen Auswertung der vom BfV verwahrten persönlichen Gegenstände,
Unterlagen, Computer, Bild-, Ton- und Datenträger und Mobiltelefonen
(bitte nach Jahreszahl und Phänomenbereich auflisten)?

8. In welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle wurden vom BfV
Waffen oder waffenähnliche Gegenstände von V-Leuten in Gewahrsam
genommen (bitte nach Jahreszahl und Phänomenbereich auflisten)?

9. Welche Abteilung ist im BfV zuständig für die Entgegennahme und Verwah-
rung von persönlichen Gegenständen von V-Leuten?

Berlin, den 8. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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