BT-Drucksache 18/5947

Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Kernbrennstoffen im Forschungszentrum Jülich

Vom 7. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5947
18. Wahlperiode 07.09.2015

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,

Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Kernbrennstoffen im
Forschungszentrum Jülich

In der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich lagern 152 Castorbehälter mit
hochradioaktiven Kugel-Brennelementen aus dem Betrieb des Reaktors der Ar-
beitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) zur kommerziellen Stromerzeugung.
Die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung ist am 1. Juli 2013 ausgelau-
fen. Die zuständige Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte
daher mit zwei befristeten Duldungsverfügungen reagiert, bis sie schließlich am
2. Juli 2014 die Räumung anordnete und vom Betreiber ein Konzept für die Räu-
mung bzw. den weiteren Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen verlangte.
Bis heute ist nicht klar, was mit den radioaktiven Abfällen geschehen soll.

In einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Aachen ist der Verdacht formu-
liert worden, dass seit der Räumungsanordnung durch das Land NRW vom
2. Juli 2014 ein vom Betreiber – dem staatlichen Forschungszentrum Jülich
(FZJ) – schuldhaft herbeigeführter ungenehmigter Zustand bei der Lagerung von
Kernbrennstoffen eingetreten ist (siehe www.umweltfairaendern.de/2015/
06/atommuell-in-juelich-ehemaliger-mitarbeiter-erstattet-anzeige-unerlaubter-
umgang-mit-kernbrennstoffen).

Anhand zahlreicher Beispiele begründet der Anzeigende die Rechtsauffassung,
dass der Betreiber über einen längeren Zeitraum durch schuldhaftes Verhalten
diesen ungenehmigten Zustand herbeigeführt hat.

Laut Mitteilungen der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde – dem Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) – werden im immer noch laufenden Genehmigungsver-
fahren weitere Gutachten und Berichte zu offenen Sicherheitsfragen, insbeson-
dere zum bislang nicht erfolgten Nachweis einer ausreichenden Auslegung gegen
Erdbebenfolgen, erwartet (siehe www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/
dezentral/genehmigung/kkj.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit Ablauf der zweiten Dul-
dung und der Anordnung zur Räumung des Castorlagers in Jülich durch die
Atomaufsicht in NRW ein nichtgenehmigter, also nicht mehr gesetzeskon-
former Zustand für den Umgang mit Kernbrennstoffen eingetreten ist? Wenn
nein, wie genau ist dann der rechtliche Zustand der in Jülich gelagerten hoch-
radioaktiven Kugel-Brennelemente einzuordnen?

2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gestellte Strafanzeige
gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FZJ?

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Drucksache 18/5947 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

3. Welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung dafür verantwort-
lich, dass die vom BfS erteilte befristete atomrechtliche Genehmigung im
Juli 2013 auslief, ohne dass der Betreiber für die beantragte weitere atom-
rechtliche Genehmigung die erforderlichen Antragsunterlagen rechtzeitig er-
bracht hat?

4. Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kenntnisse Anhaltspunkte da-
für, dass der Betreiber FZJ die Anforderungen an eine atomrechtliche Ver-
längerungsgenehmigung beim BfS in sachlicher und zeitlicher Sicht falsch
eingeschätzt hat? Wenn ja, welche Anhaltspunkte sind dies? Wenn nein, wa-
rum nicht?

5. Welche Nachweise hat das BfS vom Betreiber FZJ jeweils wann (genaues
Datum) verlangt, die bis heute nicht erbracht worden sind (bitte detailliert
auflisten, welche Gutachten im Einzelnen mit welchen Aufgabenstellungen
zu erbringen wären)?

6. Bis wann sollen nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung die
noch jeweils ausstehenden Nachweise erbracht werden? Wenn kein Datum
bekannt ist, warum nicht?

7. Bis wann sollen nach Erkenntnissen der Bundesregierung abschließend prüf-
bare Unterlagen beim BfS vorliegen?

Berlin, den 2. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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