BT-Drucksache 18/5909

Entwicklungsstand beim Open-Data-Portal govdata.de

Vom 2. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5909
18. Wahlperiode 02.09.2015

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Martina Renner,

Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklungsstand beim Open-Data-Portal govdata.de

Open Data ist die zentrale Zukunftsressource für eine innovative Bundesverwal-
tung. Dabei profitieren von einem offenen Zugang zu Verwaltungsdaten nicht
nur die Verwaltungen selbst, sondern auch öffentlich betriebene Einrichtungen
wie Krankenhäuser und Schulen sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bür-
ger. Die Umsetzung von Open Data ist einer der Grundpfeiler einer gelungenen
Gestaltung der Digitalisierung in Deutschland und kann zu einem Aushänge-
schild mit globaler Reichweite werden.

Es ist entscheidend Open Data sowohl als technische als auch als soziale Innova-
tion zu begreifen und zu gestalten. Das heißt im Besonderen die Verzahnung von
Datenbereitsteller- und Datennutzerperspektive zu gewährleisten und um eine
Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten zu erweitern. Hierbei ist es hilfreich,
sich an bereits bestehenden und erfolgreichen Open-Data-Projekten zu orientie-
ren. Denn die offene Bereitstellung von Daten darf nicht nur als Zusatz der tradi-
tionellen Verwaltungsarbeit implementiert werden, vielmehr ergibt sich durch
die Digitalisierung ein Strukturwandel mit zahlreichen Chancen für Gesellschaft
und Wirtschaft. Im Fokus steht dabei die Entwicklung einer engeren und partner-
schaftlichen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Gesellschaft. Dieser
Kulturwandel und Open Data gehen Hand in Hand und bedingen einander, wenn
sie erfolgreich sein sollen.

Deshalb sind neben der technischen Umsetzung die rechtlichen Rahmenbedin-
gungen und die Einstellung, mit der Open Data von der Bundesverwaltung um-
gesetzt wird, von entscheidender Bedeutung. Das heißt unter anderem größtmög-
liche Rechtssicherheit bei Datenbereitstellern und -nutzern zu schaffen und auf
international anerkannte Lizenzen zu setzen; aber auch die Einsicht, dass Infor-
mationen für deren Erhebung bereits Steuergeld bezahlt wurde, ihren größten
volkswirtschaftlichen Nutzen haben, wenn sie grenzen- und kostenlos genutzt
werden können, da für die Mehrfachnutzung von Daten keine weiteren Kosten
anfallen. Dies kommt im wirtschaftlichen Sektor vor allen Dingen kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) und Start-Ups entgegen und erhöht damit die In-
novationsfreundlichkeit Deutschlands. Aber auch andere gesellschaftliche Grup-
pen können davon bei ihrer täglichen Arbeit profitieren. Daher ist es notwendig,
gerade die wertvollsten und relevanten Datenbestände jeder Bundesverwaltung
bei der Transformation zu Open Data zu priorisieren.

Das Portal ist am 1. Januar 2015 aus dem Probebetrieb in den beginnenden Re-
gelbetrieb überführt worden und wird vom Bund sowie acht Bundesländern ge-
tragen. Die Führung der Geschäftsstelle ging zu diesem Zeitpunkt auf die Freie
Hansestadt Hamburg über. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis
zum ersten Quartal 2015 aus jeder Bundesbehörde mindestens zwei Datensätze

Drucksache 18/5909 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

verfügbar zu machen (Digitale Verwaltung 2020. Regierungsprogramm
18. Wahlperiode, S. 59). Im vierten Quartal 2015 soll der Regelbetrieb von
govdata.de mit einer kompletten Neuaufsetzung der Seite vollendet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind die Zugriffszahlen auf govdata.de je Monat seit Januar 2015?

2. Welche zehn Datensätze haben derzeit die höchsten Downloadzahlen auf
govdata.de?

3. Gibt es Planungen, ein Institut ähnlich dem Open Data Institute (ODI) in
Großbritannien zu gründen, um die Entwicklung einer Open-Data-Kultur vo-
ranzutreiben?

4. Plant die Bundesregierung ein noch weitergehendes Transparenzgesetz des
Bundes – wie es auf Landesebene etwa in Hamburg etabliert ist – zu erarbei-
ten, und wie weit ist dies fortgeschritten?

5. In welchem Stadium befindet sich die geplante rechtliche Regelung zu Open
Data, und welche konkreten Vorgaben soll diese enthalten?

6. Wann wird der Übergang von freiwilliger Datenveröffentlichung und Ein-
zelfreigaben zu einer standardmäßigen Veröffentlichung von Daten, sofern
es nicht gewichtige Gründe dagegen gibt, verwirklicht? Wenn dies nicht ge-
plant ist, warum nicht?

7. Wie viele Datensätze wurden auf Nachfragen an Verwaltungen (Einzelfrei-
gaben) veröffentlicht?

8. Wie viele Datensätze wurden bereits von den jeweiligen Bundesministerien
und nachgeordneten Behörden auf govdata.de veröffentlicht (bitte auflisten)?

9. Wie viele weitere Datensätze aus Bundesbehörden werden bis zum Ende die-
ses Jahres zur Veröffentlichung vorbereitet (bitte auflisten)?

10. Aus welchem Grund soll das Portal zum Ende des Jahres komplett neu ge-
staltet werden?

11. Welche neuen Funktionen sind bei der Neuaufsetzung von govdata.de ge-
plant?

12. Sollen weitere Bundesländer in die Finanzierung und Koordinierung des Por-
tals einbezogen werden?

13. Gibt es Überlegungen, die Datenlizenz Deutschland 2.0 langfristig in die in-
ternational anerkannte Creative-Commons-Lizenzen zu überführen? Wenn
nein, warum nicht?

14. Wie viele der bereits veröffentlichten Datenbestände auf govdata.de dürfen
nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden (bitte nach Bundesverwal-
tung/-Behörde aufschlüsseln)?

15. Sollen Datenbestände mit derzeit eingeschränkter kommerzieller Nutzungs-
möglichkeit zukünftig auch für eine kommerzielle Nutzungsmöglichkeit zu-
gelassen werden?

16. Welche Datensätze wurden von Firmen im zumindest teilweisen Besitz des
Bundes seit dem Jahr 2012 als Open Data veröffentlicht, und was war der
jeweilige Beitrag des Bundes zur jeweiligen Freigabe?

17. Welche Fälle der nicht lizenzkonformen Nachnutzung von Datensätzen der
Bundesverwaltung sind bekannt, und wie wurde jeweils seitens des Bundes
darauf reagiert (z. B. Aufforderung zur Einhaltung der Lizenzbedingungen,
Abmahnung, Klage)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5909

18. Welche Datensätze der Bundesverwaltung mussten nachträglich depubliziert
werden (bitte nach Grund der Depublikation aufschlüsseln)?

19. Welche Informationen zur tatsächlichen Nutzung der Anwendung und der
Webseite Geolizenz.org liegen der Bundesregierung vor (insbesondere nach
jeweiliger Variante und Versionierung der Geolizenz aufschlüsseln)?

20. Welche Datensätze (unabhängig von ihrer Verfügbarkeit als Open Data)
wurden von der Bundesverwaltung seit dem Jahr 2012 an Dritte lizenziert
(bitte nach Art der Daten, jeweilige Lizenzbedingungen, Lizenznehmer und
ggf. erfolgte Lizenzzahlungen auflisten)?

21. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Transformation hin zu Open
Data bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesverwaltungen zu
unterstützen?

22. Welche Werbemaßnahmen wurden bisher unternommen, um einen größeren
Teil der Bevölkerung auf govdata.de aufmerksam zu machen?

23. An welchen Treffen und Veranstaltungen der Open Government Partnership
inklusive der regionalen Sektionen haben Vertreter des Bundes seit OGP-
Gründung teilgenommen?

Berlin, den 2. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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