BT-Drucksache 18/5907

Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5559)

Vom 2. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5907
18. Wahlperiode 02.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Matthias Gastel,
Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/5559)

Die Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist bereits
seit den 90er Jahren immer wieder Bestandteil politischer Debatten. Nach ersten
kleinen Reformen sollte im Jahr 2012 nach Vorliegen des sogenannten 5. Be-
richts eine umfassende Reform erfolgen. Doch deren Umsetzung verzögert sich
weiter oder wird teilweise durch ausbleibende oder nach Auffassung der Frage-
steller nicht zielführende neue Maßnahmen konterkariert.

So sollte ab dem Jahr 2013 schrittweise die Generaldirektion in Bonn aufgebaut
werden, um die bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD)
aufzulösen und dadurch die WSV um eine Hierarchieebene zu reduzieren. Bis
jetzt arbeiten in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) am
zentralen Standort Bonn nach Auskunft der Bundesregierung gerade einmal zehn
Personen, vorgesehen war, bis zum Jahr 2020 rund 400 Mitarbeiter in Bonn an-
zusiedeln. Die bisherigen WSD-Standorte werden somit bis mindestens zum
Jahr 2025 weiter erhalten. Eine Struktur oder Aufgabenbeschreibungen der neuen
der GDWS unterstellten Ämter und deren Zuschnitte liegen weiterhin nicht vor.

Zum Erhalt des ehemaligen WSD-Standorts Aurich wurde unter anderem die
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gegründet. Bisher ist den
Fragestellern nicht klar ersichtlich, welche Aufgaben diese wahrnimmt und wa-
rum diese Aufgaben nicht auch durch andere Ämter, etwa das Bundesverwal-
tungsamt wahrgenommen werden können.

Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Reform 2012 ein Zuständigkeitsan-
passungsgesetz angekündigt, um die Reform rechtlich abzusichern. Dieses hat
sie nun per Referentenentwurf vorgelegt. Es ist zu hinterfragen, ob in diesem
Zusammenhang nicht zur besseren Übersichtlichkeit auch ein Schifffahrtsgesetz-
buch durch die Bundesregierung erstellt werden müsste, das alle wichtigen Ge-
setze und Verordnungen für die Binnen- oder Seeschifffahrt klar ersichtlich zu-
sammenführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was beinhaltet die funktionale Zuständigkeit der GDWS, und wer definiert
diese Aufgaben?

Drucksache 18/5907 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

2. a) Von welchem Dienstsitz aus hat der Präsident der GDWS seine Amtsge-
schäfte in den Jahren 2014 und 2015 wahrgenommen (bitte tabellarisch in
Zeiträumen tagesgenau angeben)?

b) Inwiefern ist es notwendig, dass die Amtsgeschäfte vom Dienstsitz Bonn
aus wahrgenommen werden, und aus welchen Gründen kann davon abge-
wichen werden?

c) Ist zwischenzeitlich der Dienstort und/oder der dienstliche Wohnsitz für
den Präsidenten sowie für die Abteilungsleiter der GDWS nach Bonn ver-
legt worden? Wenn nein, warum nicht?

3. Gilt die Freiwilligkeit der Versetzung aus den Außenstellen der GDWS zum
Standort Bonn auch für die an den Außenstellen arbeitenden Bundesbeam-
tinnen und Bundesbeamten?

4. Gibt es eine Einstellungssperre für alle freiwerdenden Dienstposten bei den
sieben Außenstellen, und wie viele Planstellen/Stellen sind mit KW-Ver-
merk versehen?

5. Wie viele Dienststellen und Dienststellenstandorte gab es in der WSV im
Jahr 2007, und wie viele sind es aktuell im Jahr 2015 (bitte tabellarisch dar-
stellen und jeweilige Orte nennen)?

6. a) Welche Altersstruktur weist die WSV auf (bitte je Altersgruppe die Anzahl
der Mitarbeiter aufführen)?

b) Welches Durchschnittsalter haben die Mitarbeiter in der WSV, und wie hat
sich die Kennzahl seit dem Jahr 2007 bis heute jährlich entwickelt?

7. a) Welche Aufgaben aus welchen Referaten im Bundesministerium für Ver-
kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind für eine Übertragung auf die
GDWS nach welchem Zeitplan vorgesehen?

b) Inwiefern ist mit der Übertragung eine Reduzierung von Referaten und Per-
sonal vorgesehen?

8. a) Welche Einsparung an Haushaltsmitteln bzw. an Vollzeitäquivalent für Per-
sonalausgaben wurde jährlich seit dem Jahr 2007 bis heute erreicht?

b) An welcher Zielvorgabe orientiert sich die Bundesregierung in diesem Zu-
sammenhang?

c) Wie wurde die Vorgabe, jährlich 1,15 Prozent Personalkosten in der WSV
einzusparen, eingehalten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung daraus (vgl. ver.di Bund und Länder, Information für die Beschäftigten
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, S. 1)?

9. Inwiefern ist das Verfahren aus dem Jahr 1995, also vom damaligen Beginn
der ersten Reformmaßnahmen, mit den Schritten innerer und äußerer Re-
form sowie Festlegung auf Sozialverträglichkeit, so auch nach dem jetzigen
Stand der Reform beibehalten worden?

Wenn nicht, warum nicht, und was gilt stattdessen?

10. a) Aus welchen Gründen wurde die BAV aus der WSV heraus neu gegründet?

b) Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat die BAV aktuell?

c) Welche weiteren Aufgaben soll die BAV zukünftig zusätzlich zu den heu-
tigen Aufgaben übernehmen und jeweils aus welchen Gründen?

d) Welcher Teil der Aufgaben der BAV ist aktuell zur Erbringung von Dienst-
leistungen für die WSV und welcher Teil für welche anderen Behörden des
Bundes?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5907

11. a) Aus welchen Gründen dauern die für jede Haushaltsanmeldung notwendi-
gen Planstellen-/Stellenanforderungen sowie Stellenbemessungen und Be-
wertungen bei der GDWS bis Ende des Jahres 2017?

b) Sind diese Aufgaben nicht auch die Aufgabe der Bundesanstalt für Verwal-
tungsdienstleistungen (BAV)?

c) Warum wird zur Beschleunigung der Stellenbemessungen nicht das Bun-
desverwaltungsamt mit herangezogen?

12. Welchen Ablauf gibt es jeweils bei der Wiederbesetzung von Dienstposten
gemäß der neuen Zuständigkeitsregelung bei externen Einstellungen für

a) einen Bauingenieur im Sachbereich 2 eines WSA,

b) einen Schiffsführer für ein Vermessungsfahrzeug bei einem WSA,

c) einen Dreher für einen Bauhof bei einem WSA,

d) einen Vermessungsingenieur für ein Vermessungsfahrzeug beim Bun-
desamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH),

e) einen Kontrolleur für LKW im Bereich der ostdeutschen Grenzen beim
Bundesamt für Güterverkehr, und

f) einen Sachbearbeiter für Haushaltsangelegenheiten beim Eisenbahn-
Bundesamt?

13. Bis wann sollen nach aktuellen Kenntnissen die Außenstellen der GDWS
aufgelöst werden, und aus welchen Gründen scheint hier das Datum 2020
nicht mehr haltbar?

14. a) Welche örtlichen, fachlichen und verwaltungstechnischen Zuordnungen
werden die „weiteren Dienststellen“ (Fachstellen, Berufsbildungszentren
und Zentralstellen) zukünftig jeweils erhalten (bitte bisherige und neue/ge-
plante Zuordnung tabellarisch aufführen)?

b) Aus welchen Gründen wurde für die Zentralstelle Schiffsuntersuchungs-
kommission/Schiffseichsamt Koblenz (ZSUK) sowie für die Fachstellen
Maschinenwesen gemäß Begründung des Referentenentwurfs des Zustän-
digkeitsanpassungsgesetzes noch keine Zuordnung gefunden?

c) Bis wann wird die ZSUK der GDWS zugeordnet?

d) Falls sie nicht der GDWS zugeordnet werden soll, wo wird sie dann zuge-
ordnet, und welche weiteren Möglichkeiten der Zuordnung kommen nach
Auffassung der Bundesregierung in Frage?

15. a) Wo werden die Fachstellen, Berufsbildungszentren und Zentralstellen ver-
bleiben und inwiefern werden diese der GDWS zugeordnet? Wenn nicht,
wo werden sie dann zugeordnet?

b) Bleiben die Berufsbildungszentren Sonderstellen der GDWS oder erhalten
sie einen neuen Organisationsstatus?

c) Welche gebündelten Ausführungsaufgaben liegen in der Hoheit der WSÄ?

d) Welche unterschiedlichen Budgetverantwortungen gibt es in der WSV, und
durch welche Maßnahmen werden die Kompetenzen in den Ämtern weiter
gestärkt?

16. Welche Aufgaben hat die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) genau, und
wann wird sie im Auftrag der WSV tätig?

17. a) Welche Dienstpostenbeschreibungen und Bewertungen bestehen beim Ha-
variekommando?

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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
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b) Welche Personalkosten des Havariekommandos wurden jeweils in den Jah-
ren 2007 bis 2014 durch die Küstenländer getragen (bitte für die einzelnen
Küstenländer aufschlüsseln)?

18. Für welche technischen Berufe in der WSV sind derzeit nicht ausreichend
Bewerber vorhanden (bitte jeweilige Berufsbezeichnungen und jeweilige
Ausbildungsrichtungen nennen)?

19. a) In welchen Organisationseinheiten gibt es heute eine flächendeckende Kos-
ten- und Leistungsrechnung (KLR) nach den Vorgaben des Bundesministe-
riums für Finanzen?

b) Inwieweit existieren noch die Werkstattkostenrechnung WEKOR und Be-
triebsabrechnung BAR weiter, und welche Gründe gibt es dafür?

20. a) Gibt es für die vorhandenen Bauwerke und Anlagen der WSV eine flächen-
deckende Anlagenbuchhaltung aller Bauwerke und Anlagen nach dem ge-
genwärtigen Stand?

b) Wenn nein, wie weit ist die Erfassung des Zustandes und Wertes aller Bau-
werke und Anlagen fortgeschritten, und wann ist deren Abschluss vorgese-
hen?

c) Wenn ja, wann erfolgt die vollständige Information des Bundestages über
das Anlagenkataster?

21. a) Mit welcher Methode wurden die in der Begründung zum Zuständigkeits-
anpassungsgesetz genannten 50 Mrd. Euro Sachanlagevermögen ermittelt
(bitte nach Herstellungskosten bzw. Wiederbeschaffungswert oder anderen
Methoden)?

b) Aus welchen Gründen wurde diese Methode zur Ermittlung des Sachanla-
gewerts herangezogen?

c) Wurde dafür ein Gutachten herangezogen, wenn ja, durch wen wurde es
innerhalb welchen Zeitraums erstellt, und welche Kosten sind insgesamt
dafür angefallen bzw. werden noch anfallen?

22. a) Wie stehen die 50 Mrd. Euro in Verbindung mit der Mitteilung des Parla-
mentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und Digi-
tale Infrastruktur, Enak Ferlemann, an den Verkehrsausschuss des Deut-
schen Bundestages, erst rund 10 Prozent der Bundeswasserstraßen seien be-
wertet (vgl. Ausschussdrucksache 18(15)43)?

b) Kann davon ausgegangen werden, dass inzwischen in der Anlagenbuchhal-
tung sämtliche Sachanlagen erfasst und bewertet worden sind, und wenn ja,
mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen?

c) Kann davon ausgegangen werden, dass die unterschiedlichen Anlagebuch-
haltungs-Systeme inzwischen zusammengeführt oder durch KLR ersetzt
worden sind, und wenn nein, bis wann wird dies geschehen?

23. a) Wann veröffentlicht die Bundesregierung ein Wasserstraßengesetzbuch
bzw. ein Schifffahrtsgesetzbuch, das Schifffahrtsgesetze (Binnen und/
oder See) vereint?

b) Wenn die Bundesregierung kein solches Gesetzbuch vorsieht, welche
Nachteile würde ein solches Gesetzbuchvorhaben ihrer Auffassung nach
bringen?

Berlin, den 2. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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