BT-Drucksache 18/5881

Makeni-Projekt der Deutschen Entwicklungs- und Investitionsgesellschaft in Sierra Leone

Vom 25. August 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5881
18. Wahlperiode 25.08.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.

Makeni-Projekt der Deutschen Entwicklungs- und Investitionsgesellschaft
in Sierra Leone

Gemeinsam mit sieben weiteren europäischen und afrikanischen Entwicklungs-
institutionen hat die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
(DEG), ein Tochterunternehmen der KfW Entwicklungsbank, in Sierra Leone
ein Investitionsvorhaben namens „Makeni Project“ der Addax Bioenergy S. A.
Sierra Leone (ABSL), einer Tochtergesellschaft des Schweizer Energieunter-
nehmens The Addax and Oryx Group Limited (AOG), unterstützt. Es umfasst in
seiner Konzeption den Aufbau einer Zuckerrohrplantage, den Betrieb einer
Bioethanolfabrik und eines Biomassekraftwerks, das rund 15 bis 20 Megawatt
in das nationale Stromnetz von Sierra Leone einspeisen sollte. Mit 400 Mio.
Euro ist es die größte landwirtschaftliche Investition, die es in Sierra Leone
jemals gab und das erste Projekt in Afrika, das vom Round Table on Sustainable
Biomaterials (RSB) zertifiziert worden ist. Das Vorhaben sollte in seiner Kon-
zeption Maßnahmen zur Förderung der Nahrungsmittelsicherheit und der sozio-
ökonomischen Entwicklung in einer der ärmsten Regionen des Landes beinhal-
ten und ein Modell für eine soziale und nachhaltige Bioethanolproduktion
(Agrosprit) werden. Die Bundesregierung betonte noch im Juni 2014 diesen als
besonders innovativ und ethisch wichtig geltenden Ansatz und strich heraus:
„Die umwelt- und sozialrelevante Projektprüfung wurde sehr eng mit dem BMZ
abgestimmt, insbesondere Fragen der Landnutzung und Landpacht.“ Der
Umsetzung des Projekts „ging eine mehrjährige Umwelt- und Sozialprüfung der
internationalen Financiers auf Basis internationaler Standards voraus“ (siehe
Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage „Der Beitrag der
Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft zu einer transparenten
deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ auf Bundestagsdrucksache 18/1717).
Geplant waren dauerhaft 3 500 neue Arbeitsplätze.
Am 24. Juni 2015 hat ABSL überraschend angekündigt, das „Makeni Project“
ab dem 1. Juli 2015 für die Dauer von sechs Monaten ruhen zu lassen (www.
addaxbioenergy.com/data/news/Update_on_Addax_Bioenergy_operation_in_
Sierra_Leone_24_June_2015.pdf). Es zeichnet sich ab, dass sich ABSL nach
Jahren der entwicklungspolitischen Förderung als Großinvestor gänzlich aus
Sierra Leone zurückziehen wird. Das Vorzeigeprojekt wäre dann nichts weiter,
als ein weiteres trauriges Beispiel eines multinationalen Unternehmens, das jah-
relang die Entwicklungspolitik und ein Land an der Nase herumführt, um nach
kräftiger Profitabschöpfung das Land wieder zu verlassen und eher noch Um-
welt- und Menschenrechtsprobleme zurücklässt (Stichwort: „Heuschrecke“).
Am 4. August 2015 wurde eine wissenschaftliche Studie des Stockholm
Environment Institute (SEI) veröffentlicht, das über den Zeitraum von zwei

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Jahren die Umsetzung des „Makeni Project“ begleitet und empirisch ausgewer-
tet hat. Die Wissenschaftler des SEI kommen zu dem Ergebnis, dass die Ziele
des „Makeni Project“ verfehlt worden seien. Die Ankündigung von ABSL, das
„Makeni Project“ zu einem „Role Model for Energy Investment in Africa“ zu
entwickeln, sei nicht umgesetzt worden. Das SEI sieht insbesondere die betei-
ligten Entwicklungsbanken wie die DEG in der Pflicht, sich mehr für den Erfolg
des Projektes zu engagieren (www.sei-international.org/mediamanager/
documents/Publications/Climate/SEI-PR-2015-09-Makeni-Project.pdf).
Seit Jahren weisen zudem lokal und international tätige Entwicklungsorganisa-
tionen auf soziale und ökologische Probleme, hervorgerufen durch das von der
DEG geförderte „Makeni Project“, hin. Besonders erwähnenswert ist hier eine
Studie des Sierra Leone Network on Right to Food (SiLNoRF – www.
brotfueralle.ch/fileadmin/deutsch/2_Entwicklungpolitik_allgemein/C_Wirtschaft
%20und%20MR/Landgrab/2014_Addax/20140612_Addax_Monitoring_Report
_2014.pdf) und ein Bericht der Schweizer Nichtregierungsorganisation (NGO)
„Brot für alle“ (www. brotfueralle.ch/index.php?id=2356). Diese wiesen früh-
zeitig darauf hin, dass ABSL die Vorgaben des RSB in drei Bereichen verletze:
Lebensmittelsicherheit, free and prior informed consent (Mitwirkung der betrof-
fenen Bevölkerung), unfreiwillige Umsiedelungen. Sie belegen beispielsweise,
dass der lokalen Bevölkerung Vertragsbedingungen für Landpachtungen aufge-
drückt und nicht verhandelt wurden und zumindest 30 Personen im Jahr 2013
zur Umsiedlung gezwungen wurden. Auch das Zertifizierungssystem des RSB
wird stark kritisiert. Die Zertifizierung basiere vor allem auf Informationen des
Unternehmens selbst. Nur ein Dorf wurde im Laufe des Zertifizierungsprozesses
besucht; die eingesandten Gutachten des SiLNoRF wurden gar nicht berück-
sichtigt.
Trotz dieser Kritik, die von der Fraktion DIE LINKE. auch mehrfach an die
DEG herangetragen wurde, haben die DEG sowie die Bundesregierung die
Investition von Addax in Sierra Leone immer als vorbildlich bezeichnet. So hieß
es im Juli 2014 in einem Brief der DEG an den Bundestagsabgeordneten Niema
Movassat u. a.: „Die Anwendung der Standards unterstützt transparente, partizi-
pative Verfahren auf Ebene der Dorfgemeinschaften. […] Die Einbindung der
lokalen Bevölkerung ist integraler Bestandteil des Projekts. Die DEG ist über-
zeugt, dass es sich um ein entwicklungspolitisch, sozial und ökologisch verant-
wortungsvolles und sinnvolles Projekt handelt. Das Beschwerdeverfahren steht
natürlich auch Kleinbauernorganisationen offen, um in einem fairen und trans-
parenten Verfahren Anliegen adressieren und Vorwürfe klären zu können.“

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), seine Rolle im
Aufsichtsrat der DEG im Hinblick auf die Aufsicht und Kontrolle des
„Makeni Project“ wahrgenommen?

2. Inwiefern und in welcher Weise wurde die betroffene Bevölkerung in alle
Phasen (Konzeption, Planung, Durchführung, Monitoring, Evaluierung, etc.)
des „Makeni Projects“ eingebunden?

3. Werden die Lehren aus dem „Makeni Project“ zum Anlass genommen, die
Einbindung der betroffenen Bevölkerung auf allen Ebenen (Konzeption, Pla-
nung, Durchführung, Monitoring, Evaluierung, etc.) künftig zu verbessern?
Wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen?

4. Inwiefern wird in der Risikoanalyse von DEG-geförderten Projekten be-
rücksichtigt, dass Landverpachtungen im großen Stil und die Ausweitung
eines industriellen Agrarmodells meist auch viele lokal schon existierende

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informelle und formelle Arbeitsplätze zerstören, Menschen ihrer Existenz-
grundlagen berauben und die in Aussicht gestellten neuen Arbeitsplätze nicht
ausreichen, um ausreichend nachhaltigen Ersatz für die wegfallenden Ar-
beitsplätze zu schaffen?

5. Welche Monitoring- und Evaluationsmechanismen bestehen in DEG-Projek-
ten wie dem „Makeni Project“?
a) In welchen Abständen werden diese allgemein durchgeführt?
b) Welche Personengruppen und Organisationen werden normalerweise hie-

ran beteiligt oder konsultiert?
c) Inwiefern werden systematisch und regelmäßig auch kritische NGO-Stim-

men zu DEG-geförderten Projekten in diesem Monitorings- und Evalua-
tionsprozess aufgegriffen, analysiert, angehört und berücksichtigt?

d) Welche Schwächen weist der bestehende Evaluationsmechanismus nach
einer rückblickenden Analyse auf, und inwiefern soll dieser eventuell
künftig geändert werden?

e) Welche Mechanismen bestehen in der DEG, um die von dritten herange-
tragene Kritik an von der DEG finanzierten Projekten in die Evaluierung
einzubeziehen?

f) Inwiefern sind die kritischen Berichte, die der DEG laut eigener Aussage
auch alle vorlagen, in die Bewertung der Addax-Aktivitäten eingeflossen,
bzw. warum haben diese nicht zu einer Neubewertung und Überprüfung
der Projektförderung geführt?

6. Welche Beschwerdemechanismen bestehen in DEG-Projekten, wie dem
„Makeni Project“?
a) Inwiefern gab und gibt es Beschwerdemechanismen bei der Firma ABSL,

sowie den beteiligten Entwicklungsbanken des „Makeni Projects“, insbe-
sondere der DEG, und wie funktionieren diese?

b) Warum hat der bei der DEG neu eingeführte Beschwerdemechanismus im
Fall des „Makeni-Projects“ nicht gegriffen?

c) Wie werden vorhandene Beschwerdemechanismen und -möglichkeiten
der betroffenen Bevölkerung transparent bekannt gemacht und diese zur
Nutzung dieser Mechanismen befähigt?

d) Welche Konsequenzen haben allgemein und speziell beim „Makeni Pro-
ject“ eingereichte Beschwerden, inwiefern werden diese bearbeitet und
berücksichtigt?

e) Inwiefern, wann, von wem, und mit welchem vorgebrachten Inhalt, wur-
den diese Beschwerdemechanismen bei der Firma ABSL oder den Ent-
wicklungsbanken, insbesondere der DEG im Laufe des „Makeni Projects“
genutzt, wie wurden etwaig eingereichte Beschwerden gehandhabt, und
welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

7. Wie oft reisten seit dem Jahr 2008 Vertreter des BMZ und der DEG nach
Sierra Leone, um sich über die Umsetzung des „Makeni Project“ durch den
von der DEG geförderten Investor ABSL zu informieren (bitte alle Reisen
und Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Reisen auflisten)?

8. Wie genau sahen diese Inspektionen durch das BMZ oder die DEG vor Ort
aus?
a) Welche Vertreter der DEG oder des BMZ waren anwesend (bitte auflis-

ten)?
b) Wie lange dauerten die Reisen?

Drucksache 18/5881 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Welche Orte wurden besichtigt?
d) Mit welchen Personen wurde gesprochen?

9. Traten die DEG- und BMZ-Vertreter in Kontakt mit Repräsentanten der
NGO Sierra Leone Network on Right to Food (SiLNoRF)?
a) Wenn ja, welche Ergebnisse hatte das Treffen?
b) Wenn nein, warum nicht?

10. Traten die DEG- und BMZ-Vertreter in Kontakt mit Repräsentanten der
NGO Green Scenery?
a) Wenn ja, welche Ergebnisse hatte das Treffen?
b) Wenn nein, warum nicht?

11. Wurden aus Sicht der DEG- und BMZ-Inspektoren die formulierten sozia-
len und ökologischen Standards des „Makeni Projects“ in einem befriedi-
genden Maße umgesetzt?
Wenn nein, welche Ergebnisse waren unbefriedigend, und welche Konse-
quenzen hat die DEG daraus gezogen?

12. Wurden die Ergebnisse der Inspektionen vor Ort dokumentiert und können
zur Verfügung gestellt werden?
a) Wenn ja, bitte die Inspektionsergebnisse hier veröffentlichen.
b) Wenn nein, warum nicht?

13. Inwiefern reicht der Bundesregierung als Nachweis aus, dass ein industriel-
les Agrarmodell in einem Projekt umgesetzt und in Partnerländern imple-
mentiert werden soll, um davon zu sprechen, dass ein solches Projekt die
Ernährungssicherheit ebenso wie andere erwünschte entwicklungspoliti-
sche Wirkungen (z. B. Arbeitsplätze) im betreffenden Land grundsätzlich
fördere?

14. Sieht die Bundesregierung den Vorfall mit ABSL als Anlass, die Politik der
DEG, großflächige agrarindustrielle Projekte in Entwicklungsländern zu
unterstützen, aufgrund der oftmals geringen entwicklungspolitischen Vor-
teile und großen Risiken für die lokale Bevölkerung prinzipiell zu überden-
ken?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?

15. Weshalb haben die DEG und die Bundesregierung die Förderung von Ad-
dax in Sierra Leone mehrfach verteidigt und scheinbar keine grundsätz-
lichen Projektanpassungen vorgenommen, obwohl sie von der Fraktion DIE
LINKE. wiederholt über kritische Berichte zu den Addax-Aktivitäten infor-
miert wurden?

16. Warum hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Investor ABSL be-
schlossen, ab dem 1. Juli 2015 ihre Beteiligung am „Makeni Project“ für die
Dauer von sechs Monaten ruhen zu lassen?

17. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, ob der Investor
ABSL beabsichtigt, seine mit dem „Makeni Project“ zusammenhängenden
Investitionen zu verkaufen oder gänzlich aufzugeben und sich aus dem Pro-
jekt komplett zurückzuziehen?

18. Wie bewerten die Bundesregierung und die DEG den vorübergehenden
Ausstieg des Investors ABSL aus dem „Makeni Project“?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5881
19. Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Teilrückzug von ABSL
aus dem „Makeni Project“ und einen etwaigen künftigen kompletten Rück-
zug vor dem Hintergrund, dass gerade diesem Projekt eingehende Studien
vorausgingen und es ein nach dem RSB zertifiziertes Pilotprojekt sein
sollte, und viel Hoffnung auf die Erreichung tatsächlicher Ernährungs-
sicherheit geweckt wurde?

20. Welche Auswirkungen hat der vorübergehende Ausstieg des Investors
ABSL aus dem „Makeni Project“ auf die laufenden Verträge mit der DEG?

21. In welcher Höhe hat die DEG den Investor ABSL durch die Förderung des
„Makeni Project“ unterstützt?

22. Ergibt sich ein Kreditausfallrisiko für die DEG allgemein und nun speziell
durch den (noch vorläufigen) Rückzug des Investors ABSL und vielleicht
noch weiterer Investoren und Projektbeteiligter?

23. Wurden die Kredite bislang vertragskonform bedient?
24. Welche Konsequenzen hätte ein Verkauf des „Makeni Project“ durch ABSL

an einen Dritten für die laufenden Kreditverträge?
25. Wie bewerten die Bundesregierung und die DEG die Ergebnisse der SEI-

Studie?
26. Welche Folgen haben die Ergebnisse der SEI-Studie auf die Unterstützung

des Investors ABSL durch die DEG?
27. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung objektiv und öffentlich

nachvollziehbar überprüft werden, ob die DEG die eigenen und die von der
Bundesregierung gesteckten entwicklungspolitischen Zielsetzungen und
umwelt- und menschenrechtlichen Standards einhält und dies auch bei sei-
nen Geschäftspartnern durchsetzt, wenn sie regelmäßig systematische
Informationen über ihre Geschäftsbeziehungen mit dem Verweis auf die
Vertraulichkeit der Investitionsverträge dem Prinzip der Informationsfrei-
heit entgegenstellt?

28. Inwiefern gedenken die Bundesregierung und die DEG, ihre internen Ver-
fahren (insbesondere bei Partizipation und Beschwerdemechanismen) zu
verändern und insgesamt für Transparenz im Sinne der selbst angemahnten
„Good Governance“ in künftigen Projekten zu sorgen?

29. Wie schätzen die Bundesregierung und die DEG angesichts des vorüberge-
henden Ausstieg des Investors ABSL aus dem „Makeni Project“ die Wahr-
scheinlichkeit ein, dass durch das „Makeni Project“ die von ABSL ange-
kündigten nachhaltigen 3 500 Arbeitsplätze in der Region Makeni erhalten
bleiben?

30. Welche konkreten Pläne gibt es von Seiten der DEG, die doppelt geschädig-
ten Betroffenen in Sierra Leone (zuerst durch das „Makeni Project“ und nun
durch die jetzt wahrscheinlichen Arbeitsplatzverluste) zu unterstützen?

31. Welche Lehren ziehen die Bundesregierung und die DEG aus dem wohl ge-
scheiterten „Makeni Project“?
a) In welcher Form wurde das Makeni-Projekt von der DEG evaluiert, wel-

che Schwächen weist der bestehende Evaluationsmechanismus auf, und
wie soll dieser eventuell geändert werden?

b) Ist die Einbindung der betroffenen Bevölkerung in die Konzeption, Pla-
nung, Durchführung und Evaluierung von Projekten im ausreichenden
Maß sichergestellt, und ist vorgesehen, diese Einbindung zukünftig zu
verbessern, und wenn ja, wie?

Drucksache 18/5881 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Welche Mechanismen bestehen in der DEG, um auf von Dritten heran-
getragene Kritik an von der DEG finanzierten Projekten in die Evaluie-
rung einzubeziehen?

32. Warum hat der bei der DEG neu eingeführte Beschwerdemechanismus im
Fall des Makeni-Projekts nach Meinung der Bundesregierung nicht gegrif-
fen?

33. Sieht die Bundesregierung den Vorfall als Anlass, die Politik der DEG,
großflächige agrarindustrielle Projekte in Entwicklungsländern zu unter-
stützen, aufgrund der oftmals geringen Benefits und großen Risiken für die
lokale Bevölkerung prinzipiell zu überdenken?

34. Inwiefern ist es der Bundesregierung im Angesicht ihres Unwissens
(siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdruck-
sache 18/1717) wichtig oder unwichtig, dass die DEG bei den von ihr finan-
zierten Unternehmen und Projekten die Einhaltung der „Voluntary Guide-
lines on the Responsible Governance of Tenure on Land, Fisheries and
Forests in the Context of National Food Security“ überprüft bzw. garantiert?
a) Wird die Bundesregierung diesen Fall zum Anlass nehmen, in laufenden

und künftigen DEG- und KfW-Projektförderungen auf eine Einhaltung
dieser „Voluntary Guidelines“ zu drängen?

b) Wird die Bundesregierung eine effektive Kontrolle einführen, um selber
besser informiert zu sein, ob und inwiefern Standards wie die „Voluntary
Guidelines“ eingehalten werden oder nicht?

Berlin, den 25. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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