BT-Drucksache 18/5873

Gesetz zur Konzernnachhaftung für nukleare Entsorgung

Vom 26. August 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5873
18. Wahlperiode 26.08.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Harald Ebner,
Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gesetz zur Konzernnachhaftung für nukleare Entsorgung

Am 3. Juli 2015 kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie,
Sigmar Gabriel, in der Sitzung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver
Abfallstoffe“ im Deutschen Bundestag an, die Konzernnachhaftung für nukleare
Entsorgung, d. h. für die Kosten für Atomkraftwerke-Rückbau und Atommüll-
Zwischenlagerung und -Endlagerung, noch in diesem Jahr gesetzlich neu regeln
zu wollen. Am 20. Juli 2015 antwortete die Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 9 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, für dieses Gesetzesvorhaben
existiere noch kein Zeitplan und es könne auch noch nicht gesagt werden, in
welchem Rechtsgebiet – Gesellschaftsrecht, Atomrecht etc. – die Neuregelung
vorgenommen werde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5633).
Am 5. August 2015 berichtete die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ)
in dem Onlineartikel „Bundesregierung nimmt Eon-Aufspaltung unter die
Lupe“, dass dem Energiekonzern E.ON Energie Deutschland GmbH (E.ON)
laut dessen eigener Aussage ein Arbeitsstand des Gesetzes zur Neuregelung der
Konzernnachhaftung im Bereich der Kostentragung für Atomkraftwerke-Rück-
bau und Atommüll-Entsorgung bekannt sei. Am 13. August 2015 berichtete das
„Handelsblatt“ in dem Artikel „Haften bis zum letzten Tag“ von einer Ressort-
abstimmung eines Arbeitsentwurfes des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWi) mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Bundesministerium der Finanzen
(BMF).
Bemerkenswert daran ist aus Sicht der Fragesteller nicht nur, dass ein von einer
gesetzlichen Neuregelung betroffenes Unternehmen bereits vor der offiziellen
Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf (vgl. hierzu Datum des o. g. WAZ-
Artikels mit der nachfolgend genannten Antwort der Bundesregierung auf Bun-
destagsdrucksache 18/5768) offensichtlich einen Vorgang aus dem Kernbereich
der exekutiven Eigenverantwortung erhalten bzw. erlangt hat, sondern auch, wie
vergleichsweise wenig Informationen demgegenüber das Parlament zu der Neu-
regelung bislang erhielt. So beantwortete die Bundesregierung am 7. August
2015 erneut nicht, in welchem Rechtsgebiet die Neuregelung vorgenommen
werden soll, und ob auch der schwedische Konzern Vattenfall AB von der Haf-
tungsneuregelung umfasst werde (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 1 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundes-
tagsdrucksache 18/5768). Laut dem o. g. Bericht des „Handelsblatts“ soll letzte-
res der Fall sein. Ferner berichtete das „Handelsblatt“, dass das BMWi von der
Kanzlei Becker, Büttner, Held beraten werde.

Drucksache 18/5873 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von wann stammt nach Kenntnis der Bundesregierung der Arbeitsstand, der

dem E.ON-Konzern laut „WAZ“-Bericht vom 5. August 2015 zu diesem
Zeitpunkt bereits vorlag, und welche Arbeitsstände welchen Datums und
mit welchem Umfang (Seitenanzahl) gab bzw. gibt es bis dato?

2. Welche Bundesbehörden und dort jeweils wer bzw. welche Referate und
welche Externe wie beispielsweise Berater der Bundesregierung (vgl. Vor-
bemerkung der Fragesteller) erhielten vom BMWi die bislang existierenden
Arbeitsstände jeweils wann (bitte Kalenderdatum angeben)?

3. Wer bzw. welches Referat welchen Bundesressorts hat konkret dem Ener-
giekonzern E.ON einen oder ggf. auch mehrere Arbeitsstände vor der offi-
ziellen Verbändeanhörung übermittelt, wann genau, auf wessen Veranlas-
sung hin und aus welchem Grund?

4. Wurden analog – also vor der offiziellen Verbändeanhörung – ein oder meh-
rere Arbeitsstände auch an Vertreter der Energiekonzerne RWE AG, EnBW
AG und Vattenfall AB übermittelt?

5. Falls ja, wann genau, von wem, auf wessen Veranlassung hin und aus wel-
chem Grund?

6. Falls nein, warum erhielt nur E.ON einen Arbeitsstand?
7. Welche Gespräche zum Bereich der Konzern-Rückstellungen für Atom-

kraftwerke-Rückbau und Atommüll-Entsorgung oder Gespräche, bei denen
eine Diskussion dieses Bereichs zumindest nicht ausgeschlossen werden
kann, fanden zwischen der Bundesregierung und Vertretern und/oder Be-
vollmächtigten der Atomkraftwerke betreibenden Energiekonzerne seit der
Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 22 der Abgeordne-
ten Sylvia Kotting-Uhl in der Fragestunde vom 18. März 2015 statt (vgl.
Plenarprotokoll 18/93, Seite 8839; um analoge Auflistung wird gebeten)?

8. Welche Kontakte, bei denen es konkret um das Gesetzesvorhaben zur Neu-
regelung der Konzernnachhaftung für nukleare Entsorgung ging, gab es auf
Leitungsebene zwischen welchen Bundesressorts (insbesondere BMWi,
BMUB und Bundeskanzleramt) und welchen Vertretern oder Bevollmäch-
tigten welcher Atomkraftwerke betreibenden Energiekonzerne jeweils
wann genau und was war jeweils der wesentliche Inhalt (bitte vollständig
alle Kontakte auf Leitungsebene, also neben Gesprächen auch Telefonate,
E-Mails, SMS etc. angeben)?

9. Welche Stellungnahmen etc. von welchen Autoren und mit jeweils welchen
wesentlichen Aussagen erhielten welche Bundesressorts seit Juni 2015 von
welchen Energiekonzernen oder welchen von diesen Bevollmächtigten oder
welchen Dritten oder anderen Bundesressorts jeweils wann genau (bitte
vollständig angeben)?

10. Hat sich die Bundesregierung diese Stellungnahmen bei der Er- bzw. Über-
arbeitung des Gesetzentwurfes ganz oder teilweise zu eigen gemacht, und
falls ja, jeweils welche Aspekte inwiefern?

11. Welche wesentlichen inhaltlichen Veränderungen bzw. Unterschiede exis-
tieren zwischen den bis dato existierenden Arbeitsständen, Gesetzentwürfen
etc.?

12. In welchem Rechtsgebiet wird die Neuregelung vorgenommen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5873
13. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für das Gesetzesvorhaben der-
zeit vor (bitte alle derzeit angestrebten Meilensteine wie Verbändeanhörung,
erste Kabinettsbefassung, Einbringung in den Bundestag, Bundesratsbefas-
sung, Inkrafttreten etc. angeben)?

Berlin, den 26. August 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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