BT-Drucksache 18/5832

Finanzierung des Bedarfsplans Straße im Haushaltsjahr 2016

Vom 19. August 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5832
18. Wahlperiode 19.08.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer,
Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Christian Kühn
(Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzierung des Bedarfsplans Straße im Haushaltsjahr 2016

Im Sommer 2014 erteilte der Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-
struktur Alexander Dobrindt für 27 Vorhaben des Bedarfsplans Straße mit einem
Gesamtvolumen von rund 1,7 Mrd. Euro die Baufreigabe. Fast die Hälfte der
Mittel soll demnach in neue Ortsumgehungen und Bundesstraßen fließen. Am
20. Juli 2015 gab der Bundesverkehrsminister gleich 72 Straßenprojekte im
Wert von insgesamt 2,7 Mrd. Euro zum Bau frei. Darunter sind wieder eine
Reihe von Vorhaben, die eigentlich für den Bundesverkehrswegeplan 2015 neu
bewertet werden sollten. Auch für das Jahr 2015 setzt sich damit der Investi-
tionsschwerpunkt der vergangenen Jahre fort: Der überwiegende Teil der Vor-
haben liegt im Bundesstraßennetz. Von der in der Grundkonzeption für den Bun-
desverkehrswegeplan 2015 angekündigten neuen Schwerpunktsetzung zur
Beseitigung von Engpässen im Autobahnnetz – 80 Prozent der Mittel sollten
dafür eingesetzt werden – ist bisher nichts zu erkennen. Erneut wird der Bundes-
haushalt 2016 und in den darauffolgenden Jahren mit der Abfinanzierung einer
Vielzahl von Straßenbauvorhaben belastet, die praktisch keine Netzfunktion
haben, stattdessen aber vor allem der Befriedigung der Interessen von Wahl-
kreisabgeordneten dienen.
Ob das geplante Anheben der Investitionslinie für den Erhalt des Bundesfern-
straßennetzes auf rund 3,3 Mrd. Euro auch im Haushaltsvollzug gelingt, bleibt
angesichts der Anzahl der laufenden und in den Jahren 2014 und 2015 zum Bau
freigegebenen Projekte des Bedarfsplans Straße fraglich.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die nicht im Entwurf des Stra-

ßenbauplans 2016 veranschlagt werden bzw. für die bisher keine Baufreigabe
erteilt wurde, liegt aktuell ein Planfeststellungsbeschluss vor (bitte mit Da-
tum des Planfeststellungsbeschlusses angeben), und welche aktualisierten
Kosten werden für die jeweiligen Projekte derzeit veranschlagt?

2. Bei welchen planfestgestellten Vorhaben des Bedarfsplans Straße ist derzeit
eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig?

3. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße liegen dem Bundesministe-
rium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit Entwurfsunter-
lagen für Bedarfsplanprojekte (Vorentwurf) zur Erteilung des Gesehenver-
merks vor (bitte mit Angabe aktualisierter Projektkosten)?

Drucksache 18/5832 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße wurde seit dem 1. Oktober
2014 ein Gesehenvermerk erteilt (bitte mit Datum des Gesehenvermerks)?

5. Plant die Bundesregierung nach der Baufreigabe für 72 Bedarfsplanprojekte
im Juli 2015 für weitere Straßenbauvorhaben auf Grundlage der Haushalts-
und Finanzierungsprogrammbesprechung im Herbst 2015 weitere Baufrei-
gaben im Laufe des Jahres 2016 zu erteilen?

6. Welche Investitionen sind für die Fertigstellung der laufenden und als lau-
fend geltenden Vorhaben des Bedarfsplans Straße noch zu tätigen (ein-
schließlich der am 20. Juli 2015 zum Bau freigegebenen Vorhaben; bitte
projektbezogen in Relation zu den Gesamtkosten angeben)?

7. Von welchen projektbezogenen aktualisierten Gesamtkosten geht die Bun-
desregierung bei den laufenden und als laufend geltenden Vorhaben des Be-
darfsplans Straße nunmehr aus?

8. Welche Mittel stehen für das Jahr 2015 für den Neu- und Ausbau von
Projekten des Bedarfsplans Straße den Ländern zur Verfügung, und wie ent-
wickelt sich die Investitionslinie auf Basis der mittelfristigen Finanzpla-
nung (bitte in Jahresscheiben angeben und nach Ländern aufschlüsseln)?

9. Welche Mittel stehen für das Jahr 2015 für den Erhalt von Bundesfernstra-
ßen zur Verfügung, und wie entwickeln sich die Mittel auf Basis der mittel-
fristigen Finanzplanung (bitte in Jahresscheiben angeben und nach Ländern
aufschlüsseln)?

10. Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Straße (laufende wie abgeschlos-
sene Vorhaben), die seit dem Jahr 2009 erstmalig im Bundeshaushalt veran-
schlagt waren, hat sich seit Einstellung in den Straßenbauplan eine Kosten-
steigerung von mehr als 15 Prozent ergeben (bitte tabellarisch nach Bundes-
ländern und Projekten aufschlüsseln, Darstellung der relativen und absolu-
ten Kostensteigerung gegenüber den genehmigten Kosten)?

11. Mit welchem Kostenanschlag wurden die 27 Vorhaben des Bedarfsplans
Straße, die im Sommer 2014 eine Baufreigabe erhielten, in den Straßenbau-
plan erstmalig eingestellt, und welche Kostenfortschreibungen ergeben sich
aktuell (bitte projektbezogen angeben)?

12. Welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, für welches das BMVI am
20. Juli 2015 die Baufreigabe erteilte, sind nach der „Übersicht über die lau-
fenden und die für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vor-
haben der Bundesfernstraßen“ (Stand: 4. September 2014) nicht Gegen-
stand des Bezugsfalls des Bundesverkehrswegeplans 2015 und sollten daher
für den Bundesverkehrswegeplan untersucht werden?

13. Für welche der jetzt zum Bau freigegebenen Vorhaben des Bedarfsplans
Straße, die nicht Bestandteil des Bezugsfalls sind, hat die Bewertung im
Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 stattgefunden,
und welche Ergebnisse hat die Überprüfung ergeben?

14. Sofern keine Bewertung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die nicht
Bestandteil des Bezugsfalls sind, stattgefunden hat, auf welcher Informa-
tionsbasis hat die Bundesregierung die Entscheidung für die Baufreigabe
gefällt?

15. Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung die Kostenberechnung für
die 72 Vorhaben des Bedarfsplans Straße, für die das BMVI am 20. Juli
2015 die Baufreigabe erteilte, genehmigt (bitte projektbezogen und jeweils
genehmigte Kosten angeben)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5832
16. Erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung die Kostenberechnungen bzw.
Kostenanschläge aller 72 zum Bau freigegebenen Vorhaben die Anforde-
rungen nach § 24 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)?

17. Wenn nein, welche Vorhaben erfüllen die Anforderungen nach § 24 BHO
noch nicht?

18. Erfüllen nach Kenntnis alle 72 zum Bau freigegebenen Vorhaben des Be-
darfsplans Straße die Anforderungen zur Einstellung in den Straßenbauplan
nach den §§ 6 und 7 der BHO?

19. Wenn nein, welche Vorhaben erfüllen die Anforderungen nach den §§ 6
und 7 der BHO nicht?

20. Für welche Maßnahmen, die am 20. Juli 2015 die Baufreigabe erhielten und
die deren Baukosten über 30 Mio. Euro liegen, liegt eine Einwilligung durch
das Bundesministerium für Finanzen vor?

21. Für welche neuen Vorhaben des Bedarfsplans Straße plant die Bundesregie-
rung eine Realisierung als ÖPP, und in welchem Stadium befinden sich die
Vorbereitungen für die Projekte der „Neuen Generation ÖPP“?

Berlin, den 19. August 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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