BT-Drucksache 18/5755

Binnenschifffahrtsaufkommen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern

Vom 10. August 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5755
18. Wahlperiode 10.08.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Markus Tressel,
Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Steffi Lemke und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Binnenschifffahrtsaufkommen in Brandenburg, Berlin und
Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem Jahr 2008 kündigt die Bundesregierung ein Wassertourismuskonzept
an, mit dessen Hilfe die touristischen Wasserstraßen des Bundes dauerhaft erhal-
ten werden sollen. Ein solches Konzept steht weiterhin aus, unter anderem weil
sich die Bundesregierung mit weiteren Beteiligten, etwa den Ländern und Kom-
munen, wo sich die Wasserstraßen befinden, nicht einig wird oder nicht in dieser
Sache in Verhandlungen getreten ist. Eine Lösung ist jedoch zwingend erforder-
lich, wenn das touristische Wasserstraßennetz langfristig erhalten werden soll.
Betroffen hiervon sind neben anderen vor allem die Bundesländer Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.
Weitere Wasserstraßen, wie Teile der Havel, Oder, Spree und weitere Kanäle,
sind für die Güterschifffahrt relevant. In der Nähe von Potsdam (Brandenburg)
befindet sich die auch durch die Güterschifffahrt genutzte Schleuse Kleinmach-
now, deren Kapazität einst erweitert werden sollte. Aufgrund realistischer prog-
nostizierten Transportmengen wurden die Pläne wieder aufgegeben.
Die Kleinmachnower Schleuse im Teltowkanal soll nach dem Willen der Bun-
desregierung nur noch grundlegend instandgesetzt und nicht mehr ausgebaut
werden (www.pnn.de „Kein Neubau der Schleuse Kleinmachnow“ vom 26. Ja-
nuar 2013). Neben den damit unterbleibenden Eingriffen in die umliegende
Natur und Landschaft rechtfertigt das bisherige Schifffahrtsaufkommen sowie
der Ausbauzustand des Teltowkanals diese Entscheidung. Nichtsdestotrotz ver-
sucht der Verein „Weitblick ‒ Verkehrsinfrastruktur, Wirtschaft und Logistik“
die Bundesregierung zu einem privatfinanzierten Ausbau und Betrieb der
Schleuse zu bewegen, weil von diesem in der Kleinmachnower Schleuse ein an-
geblicher Engpass gerade für Schubverbände gesehen wird (www.rbb-online.de
„Unternehmer wollen Schleusen selbst betreiben“ vom 11. November 2013).
Im April 2015 unterzeichnete die Bundesregierung mit der polnischen Regie-
rung ein Abkommen für Hochwasserschutzmaßnahmen und verbesserte Schiff-
fahrtsverhältnisse an der Oder. Die Auswirkungen der Erklärung sind teilweise
noch unklar.

Drucksache 18/5755 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie viele Schiffe insgesamt hatten jährlich seit dem Jahr 2009 bis heute

den Teltowkanal befahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Welche Gütermenge wurde seit dem Jahr 2009 bis heute über den Teltow-

kanal transportiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Wie viele Schubverbände haben jährlich seit dem Jahr 2009 bis heute den

Teltowkanal befahren (bitte nach Jahren und Schubverbandslängen auf-
schlüsseln)?

d) Wie viele Fahrgastschiffe und Sportboote haben seit dem Jahr 2009 bis
heute den Teltowkanal befahren (bitte getrennt aufführen und nach Jahren
aufschlüsseln)?

e) Wie viele Schiffe und Schubverbände haben jährlich seit dem Jahr 2009
bis heute mit Sondergenehmigung aufgrund der Abmessungen der Schiffe
den Teltowkanal befahren (bitte nach Jahren und Schubverbandslängen
aufschlüsseln)?

f) Wie viele Freizeitschiffe sind seit dem Jahr 2009 bis heute auf dem Tel-
towkanal gefahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2. a) Wie viele Schiffe haben seit dem Jahr 2009 die Kleinmachnower Schleuse
durchfahren (bitte nach Jahren und in Güter- bzw. touristischen Schiffs-
verkehr aufschlüsseln)?

b) Wie viele Schiffe mit Sondergenehmigung aufgrund der Abmessungen
haben seit dem Jahr 2009 die Kleinmachnower Schleuse durchfahren
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3. Werden aktuell und in Zukunft Sondergenehmigungen für das Befahren des
Teltowkanals mit Fahrzeugen und Schubverbänden, die die erlaubten Ab-
messungen von 85 m bzw. von 124 m überschreiten, erteilt?

4. Wie viele Güterschiffe nach Tonnage in den kleineren Schiffsklassen (bis
400 Tonnen, 650 Tonnen und 900 Tonnen) sind seit dem Jahr 2012 im
Teltowkanal gefahren vor dem Hintergrund, dass der statistische Verkehrs-
bericht 2012 nur die Anzahl der Binnenschiffe mit höheren Tonnagen (ab
900 Tonnen) aufschlüsselt und keine Informationen mehr für die kleineren
Schiffsklassen liefert, welche auf dem Teltowkanal hauptsächlich fahren?

5. a) Welche Termine hatte die Bundesregierung bisher seit dem Jahr 2008 mit
Vertretern der Bundesländer Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vor-
pommern bezüglich der wassertouristischen Infrastruktur wahrgenommen
(bitte jeweiliges Bundesressort, Datum, Teilnehmer und jeweilige Ergeb-
nisse nennen)?

b) Welche Vorschläge zur langfristigen Erhaltung des touristischen Wasser-
straßennetzes wurden dabei diskutiert, und zu welchen Ergebnissen kam
man jeweils?

c) Welche diskutierten Vorschläge werden durch die Bundesregierung weiter
verfolgt?

6. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das gesamte touristische bzw.
sonstige Wasserstraßennetz mit Stand des Jahres 2008 weiterhin erhalten
bleibt?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht, und welche Teile des Netzes sind davon betroffen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5755
7. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des
Zustands der touristischen Wasserstraßen seit dem Jahr 2008?
An welchen touristischen Wasserstraßen hat sich der Zustand gegenüber
dem Jahr 2008 verbessert, an welchen hingegen seit dem Jahr 2008 ver-
schlechtert?

b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Entwick-
lungen?

8. Welche Bewertung des Zustands der Infrastruktur der touristischen Wasser-
straßen des Bundes im Gebiet der Bundesländer Brandenburg, Berlin und
Mecklenburg-Vorpommern liegt der Bundesregierung vor (bitte Zustands-
bewertung bzw. -kategorie abschnittsweise für die jeweiligen touristischen
Wasserstraßen nennen)?

9. Welche Bewertung des Zustands der Schleusen, Wehre und Brücken der
touristischen Wasserstraßen des Bundes im Gebiet der Bundesländer Bran-
denburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern liegt der Bundesregierung
vor (bitte Zustandsbewertung bzw. -kategorie abschnittsweise für die jewei-
ligen Schleusen, Wehre und Brücken an touristischen Wasserstraßen nen-
nen)?

10. Welche Streckenabschnitte touristischer Wasserstraßen in Brandenburg,
Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung aufgrund ihrer häufigen Nutzung besonders relevant (bitte die Anzahl
der Schiffsdurchfahrten des jeweils relevanten Streckenabschnitts nennen)?

11. Welchen Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus dem
Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur
Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen
Grenzgebiet sieht die Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt vor (bitte
für jede Maßnahme einzeln mit Gesamtkosten und Kostenaufteilung
Deutschland, Polen, Dritte ausweisen)?

12. Welche Maßnahmen betreffen dabei eine verbesserte Befahrbarkeit der
Oder mit Güterschiffen (bitte jeweilige Maßnahmen und Kosten nennen)?

13. Welche Eingriffe in den Fluss sind für diese Maßnahmen nach Kenntnissen
der Bundesregierung notwendig, und wie werden diese so gering wie mög-
lich gehalten bzw. durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen?

14. Inwieweit sind darin Maßnahmen südlich von Schwedt vorgesehen, die zur
Verbesserung der Schifffahrt auf der Oder beitragen sollen?

15. Welche Maßnahmen werden an der Oder durch die Weltbank in welcher
Höhe mitfinanziert, und inwiefern ist bei diesen Maßnahmen als Ziel vorge-
sehen, eine verbesserte Befahrbarkeit der Oder zu gewährleisten?

16. Welche im deutsch-polnischen Abkommen genannten Maßnahmen an der
Oder sind durch Bundesmittel hinterlegt, und welche Projekte sollen in die
Haushalte der Jahre 2016, 2017 und 2018 aufgenommen werden (bitte je-
weils auch Verpflichtungsermächtigungen nennen)?

Berlin, den 10. August 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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