BT-Drucksache 18/5712

Die Deutsche Sporthilfe als Teil der Spitzensportförderung

Vom 29. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5712
18. Wahlperiode 29.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, Kerstin Kassner,
Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Die Deutsche Sporthilfe als Teil der Spitzensportförderung

Die Stiftung Deutsche Sporthilfe, gegründet am 26. Mai 1967, ist eine gemein-
nützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Stiftungszweck ist die ideelle und ma-
terielle Förderung von Sportlerinnen und Sportlern zum Ausgleich für ihre In-
anspruchnahme durch die Gesellschaft bei internationalen Meisterschaften und
bei nationaler Repräsentation.
Schirmherr der Deutschen Sporthilfe ist der Bundespräsident Joachim Gauck.
Vorsitzender des Stiftungsrates ist der ehemalige ZDF-Intendant Dr. h. c. Markus
Schächter. Vorstandsvorsitzender ist der ehemalige Wasserball-Nationalspieler
Dr. Michael Ilgner. Die Bundesregierung wird im Aufsichtsrat vom Bundes-
minister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vertreten.
„Als private Stiftung erhält die Deutsche Sporthilfe nahezu keine direkte staat-
liche Unterstützung“, heißt es in der öffentlichen Selbstdarstellung der Stiftung
im Internet. Und weiter: Auf 19,5 Mio. Euro beliefen sich die Gesamterträge der
Stiftung im Geschäftsjahr 2013. Davon wurden 10,6 Mio. Euro für direkte För-
derleistungen an Sportlerinnen und Sportler sowie 2,1 Mio. Euro für mittelbare
Förderleistungen aufgewendet. In der Geschäftsstelle in Frankfurt am Main sind
rund 40 Mitarbeiter hauptamtlich beschäftigt. 7 Prozent des Ertrages (entspricht
rund 1,3 Mio. Euro) werden für die Abwicklung des Geschäftsbetriebes (Perso-
nalaufwendungen, Gebäude, Reisekosten etc.) verwendet.
In der 32. Sitzung des Aufsichtsrates am 6. März 2015 stellte Dr. Christoph
Breuer von der Deutschen Sporthochschule Köln die Studie „Erfolgsfaktoren
der Athletenförderung in Deutschland“ vor. Dabei wurde deutlich, welche Be-
deutung das persönliche finanzielle Auskommen und die Möglichkeit zur Dua-
len Karriere für den sportlichen Erfolg haben. Dazu Athletensprecher Maximi-
lian Hartung, Fecht-Weltmeister und Mitglied im Sporthilfe-Aufsichtsrat: „Die
Unterstützung der Sporthilfe ist existenziell wichtig, damit ich überhaupt Spit-
zensport betreiben und studieren kann. Ich habe derzeit 950 Euro im Monat zur
Verfügung, davon 700 Euro von der Sporthilfe.“ (siehe Homepage der Sport-
hilfe).
Die Deutsche Sporthilfe ist eine private Stiftung und nimmt bisher im System
der Förderung des Spitzensports in der Bundesrepublik Deutschland eine wich-
tige Rolle ein. Dies wird u. a. durch die Repräsentanz der Politik in der Sport-
hilfe, aber auch durch den nicht unerheblichen Mittelzufluss aus der staatlichen
Lotterie sowie die vom Bundesministerium des Innern jährlich herausgegebenen
zuschlagsbeschwerten Briefmarkenserien „Für den Sport“ deutlich. Insofern ist
die Deutsche Sporthilfe auch Bestandteil der derzeitigen Diskussionen über Ver-
änderungen in der Spitzensportförderung Deutschlands.

Drucksache 18/5712 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung zukünftig der Deutschen

Sporthilfe bei einer Neuausrichtung der Spitzensportförderung bei?
2. Inwieweit sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf in der Arbeit der

Deutschen Sporthilfe im Zusammenhang mit bzw. im Rahmen der aktuellen
Diskussion über die Neuausrichtung der Spitzensportförderung?

3. Gibt es diesbezüglich Anregungen und Vorschläge der Bundesregierung an
die Gremien der Deutschen Sporthilfe, und wenn ja, welche?

4. Wie hoch ist das vom Bund in die Deutsche Sporthilfe eingebrachte Stif-
tungskapital (absolut in Euro und im Verhältnis zum gesamten Kapital)?

5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Stiftungsvermögen in
den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in Jahresscheiben angeben)?
Wie setzte sich das Stiftungsvermögen nach Kenntnis der Bundesregierung
in den letzten zehn Jahren jeweils zusammen?

6. Welche Unternehmen, zu deren Eigentümern der Bund gehört, unterstützen
die Deutsche Sporthilfe?

7. In welchem Umfang haben diese Unternehmen die Deutsche Sporthilfe
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 unterstützt?

8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen der
Sporthilfe im Jahr 2013 aus den Erlösen der Lotterie „GlücksSpirale“?

9. Wie hoch waren die Einnahmen der Sporthilfe im Jahr 2013 aus den Erlösen
durch die Zuschläge der Briefmarkenserie „Für den Sport“?

10. Wie hoch waren die Einnahmen der Sporthilfe in den Jahren 2013, 2014 und
2015 durch Förderprogramme und Zuwendungen des Bundes, und was ist
diesbezüglich im Entwurf des Bundeshaushalts 2016 geplant (bitte die ein-
zelnen Programme und Zuwendungen mit der jeweiligen Höhe nennen)?

11. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen der
Sporthilfe im Jahr 2013 durch Abführungen von Werbeeinnahmen durch
Sportlerinnen und Sportler in den „Solidarfonds“?

12. Wie viele Sportlerinnen und Sportler wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung im Jahr 2013 durch die Deutsche Sporthilfe direkt gefördert (bitte
getrennt nach A-, B-, C- und S-Kader, männlich und weiblich sowie Sport-
lerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen aufschlüsseln)?

13. Wie viele dieser Sportlerinnen und Sportler waren gleichzeitig bei der Bun-
deswehr oder der Bundespolizei oder einer anderen Bundesbehörde be-
schäftigt, wie viele nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Landes-
behörde oder im öffentlichen Dienst auf kommunaler Ebene, und wie viele
sind es aktuell (bitte getrennt nach A-, B-, C- und S-Kader, männlich und
weiblich sowie Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen
aufschlüsseln)?

14. Wie viele Sportlerinnen und Sportler wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung im Jahr 2013 durch die Deutsche Sporthilfe im Rahmen der Elite-
förderung unterstützt (bitte getrennt nach männlich und weiblich sowie
Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen)?

15. Wie viele Sportlerinnen und Sportler werden nach Kenntnis der Bundes-
regierung derzeit in Vorbereitung auf die Olympischen und Paralympischen
Spiele 2016 in Rio de Janeiro durch die Deutsche Sporthilfe im Rahmen der
Eliteförderung unterstützt (bitte getrennt nach männlich und weiblich sowie
Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5712
16. Gibt es bei der Eliteförderung nach Kenntnis der Bundesregierung Unter-
schiede bei der Höhe der monatlichen Zahlungen zwischen Sportlerinnen
und Sportlern mit und ohne Behinderungen, und wenn ja, welche, und worin
liegen diese begründet?

17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Verhältnis zwischen geförderten Sportlerinnen und Sportlern mit,
sowie Sportlerinnen und Sportler ohne Behinderung (bezugnehmend auf die
Fragen 12 bis 15)?
Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung, um dieses Verhält-
nis zu verändern?

18. Welche derzeitigen und ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung und
des Deutschen Bundestages sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Kuratorium der Deutschen Sporthilfe?

19. In welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwen-
dungen von Mitgliedern des Stiftungsrates sowie des Aufsichtsrates vergü-
tet?

20. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Vergü-
tungen des Vorstandsvorsitzenden sowie des zweiten hauptamtlichen Vor-
standsmitgliedes, und welche weiteren geldwerten Leistungen werden zur
Verfügung gestellt?

21. Inwieweit sieht die Bundesregierung diesbezüglich Änderungsbedarf bei
den Vergütungen?

Berlin, den 29. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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