BT-Drucksache 18/5707

Zur Rolle von ukrainischen neofaschistischen Bataillonen im Bürgerkrieg im Donbass, in der Südukraine und in Transkarpatien (Ruthenien)

Vom 29. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5707
18. Wahlperiode 29.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Zur Rolle von ukrainischen neofaschistischen Bataillonen im Bürgerkrieg im
Donbass, in der Südukraine und in Transkarpatien (Ruthenien)

Seit Beginn der bewaffneten Auseinandersetzungen im Südosten der Ukraine
kämpfen aufseiten der ukrainischen Regierung und des ukrainischen Präsiden-
ten neofaschistische bzw. extrem rechte Freiwilligenbataillone. Eine heraus-
ragende Rolle spielt dabei der „Rechte Sektor“, der beim Sturz des ukrainischen
Präsidenten Viktor Janukowitsch und dem damit verbundenen Regime-Change
in Kiew im Februar 2014 eine besondere Rolle gespielt hat. Er war „eine der
treibenden Kräfte der Maidan-Revolution“ (www.spiegel.de/politik/ausland/
ukraine-droht-neuer-konflikt-diesmal-an-der-westgrenze-a-1043616.html). Die
Organisation hat laut dem US-Sender „Radio Free Europe“ circa 10 000 Mit-
glieder (www.rferl.org/content/war-in-ukraine-second-front-transcarpathia-
russia/27125339.html).
Am Wochenende des 11. und 12. Juli 2015 kam es in der transkarpatischen Stadt
Mukatschewe zu einem Feuergefecht zwischen Mitgliedern bzw. Kämpfern des
extrem rechten „Rechten Sektors“ und der ukrainischen Polizei bzw. Kräften des
ukrainischen Innenministeriums. Nach der „Schießerei unter Einsatz von Gra-
natwerfern“, „verschanzten sich die Radikalen in einem Waldstück nahe der
Karpatenstadt“ Mukatschewe (www.fr-online.de/ukraine/ukraine-zweite-front-
in-den-karpaten,26429068,31215834.html). Ein Dutzend Personen wurde ver-
letzt, darunter Zivilisten. Zwei Kämpfer des „Rechten Sektors“ starben. Ein
Sprecher der Nationalistengarde und Angehöriger des „Rechten Sektors“ kün-
digte an, „bei Bedarf bewaffnete Kampfverbände in die ukrainische Hauptstadt
zu schicken. Im Kriegsgebiet Donbass seien nur zwei Einheiten im Einsatz. Im
ganzen Land befänden sich aber weitere ‚18 oder 19 Bataillone‘ in Wartestel-
lung.“ (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-droht-neuer-konflikt-diesmal-
an-der-westgrenze-a-1043616.html). Anführer des „Rechten Sektors“ erklärten
auch, dass sie Checkpoints in der Ukraine errichten würden, um den Transport
von Polizeieinheiten zu unterbinden (www.rferl.org/content/right-sector-
standoff-ukraine-shootout/27124178.html). Dabei kann sich der „Rechte Sektor“
auf die Unterstützung weiterer neofaschistischer bzw. extrem rechter Freiwilli-
genbataillone, wie z. B. „Asow“, sicher sein (www.spiegel.de/politik/ausland/
ukraine-droht-neuer-konflikt-diesmal-an-der-westgrenze-a-1043616.html).
„Dmitry Jarosch, der Chef des Rechten Sektors, mimt derweil den besonnenen
Staatsmann. Er eilte umgehend nach Mukatschewe, angeblich ‚um die Krise
friedlich beizulegen.‘“ Doch „seine Loyalität gegenüber der Regierung [ist] be-
grenzt“ (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-droht-neuer-konflikt-diesmal-
an-der-westgrenze-a-1043616.html), euphemistisch ausgedrückt. „Immerhin
drohte Dmytro Jarosch schon mit einem ‚Marsch auf Kiew‘ und drückte die

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Ablösung eines stellvertretenden Innenministers durch.“ (www.neues-
deutschland.de/artikel/977733.putschist.html). Das gilt zwar auch für die ande-
ren extrem rechten Freiwilligenverbände. Insbesondere dann, wenn die Anfüh-
rer der Bataillone, wie „Asow“, „Aidar“ und „Donbass“, die vermeintlich unter
Kommando und Kontrolle des Verteidigungsministeriums stehen, die militä-
rische Lage anders einschätzen, als die Armeeführung (www.zeit.de/politik/
ausland/2015-04/ukraine-freiwilligenverbaende). Allerdings wurde der seit dem
Jahr 1989 in verschiedenen rechtsgerichteten Organisationen aktive Dmytro
Jarosch, der zudem im Jahr 1994 Mitbegründer der neofaschistischen Organisa-
tion „Trysub“ war und seit November 2013 den „Rechten Sektor“ führt, im
Frühjahr 2015 zum Berater des Generalstabs des Verteidigungsministerium ge-
macht (www.heise.de/tp/artikel/45/45418/1.html).
Vor dem Hintergrund des von Kiew erklärten sogenannten Antiterroreinsatzes in
der Ostukraine, in dem die extrem rechten Freiwilligenbataillone wegen der
mangelnden Kampffähigkeit und -willigkeit für die ukrainische Regierung und
den Präsidenten unerlässlich waren und sind, wird auch von der Bundesregie-
rung immer wieder versucht, die Bedeutung und Rolle der extremen Rechten in
der Ukraine herunter zu spielen (www.heise.de/tp/artikel/44/44780/1.html). Das
betrifft nicht zuletzt auch die Person Dmytro Jarosch. Schließlich sah die Bundes-
regierung „keine Veranlassung, ihre im ,Realitätscheck‘ zum Ukraine-Konflikt
dargelegten Einschätzungen zu ändern“, also auch nicht jene, die den Einfluss
extrem Rechter auf die Regierungspolitik betrifft (siehe Antwort der Bundes-
regierung auf die Schriftliche Frage 6 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf
Bundestagsdrucksache 18/4774).
Die Oblast Transkarpatien (auch: Ruthenien) spielt eine besondere Rolle in der
Ukraine, da sie die Heimat der ruthenischen Minderheit der Ukraine ist sowie
verschiedene Pipelines über Transkarpatien in die Slowakei führen. Im Jahr
1991 votierten bei einer Volksabstimmung 78 Prozent der Wähler für eine trans-
karpatische Autonomie innerhalb einer unabhängigen Ukraine (Sherrill Stro-
schein: Ethnic Struggle, Coexistence, and Democratization in Eastern Europe,
Cambridge 2012, S. 194). Bereits im Juni 2014 erklärten selbsterklärte Anführer
der ruthenischen Minderheit, dass sie gewillt sein, gegen die ukrainische Zen-
tralmacht bewaffnet vorzugehen. Die ruthenischen Aktivisten sehen die Regie-
rung der Ukraine als illegitim an und fordern die Verstaatlichung von weiten
Teilen der transkarpatischen Wirtschaft sowie die Abführung der Transitgebüh-
ren der durch das Gebiet verlaufenden Pipelines an die Verwaltung der Region
(www.jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=
42511&tx_ttnews%5BbackPid%5D=27&cHash=07e37128262b90444403068c
befda2f1#.VaYPgiusXTr). Experten halten den ruthenischen Separatismus
aber als übertrieben und ohne großen Rückhalt in der Bevölkerung
(www.economist.com/news/europe/21647828-russian-press-cooks-up-ethnic-
separatism-transcarpathia-long-live-ruthenia).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zwischenfall im

transkarpatischen Mukatschewe am 11. und 12. Juli 2015 (www.spiegel.de/
politik/ausland/ukraine-droht-neuer-konflikt-diesmal-an-der-westgrenze-a-
1043616.html)?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Errichtung von
Straßensperren in der Westukraine als Reaktion auf das Feuergefecht in der
transkarpatischen Stadt Mukatschewe (www.fr-online.de/ukraine/ukraine-
zweite-front-in-den-karpaten,26429068,31215834.html, www.derstandard.at/
2000019086618/Rechter-Sektor-probt-den-Aufstand-in-der-Ukraine)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5707
3. Kann die Bundesregierung die Behauptung bestätigen, dass der „Rechte
Sektor“ „in der grenznahen Region [Transkarpatiens] die Funktion von Ord-
nungshütern übernommen [hat]“ (www.derstandard.at/2000019086618/
Rechter-Sektor-probt-den-Aufstand-in-der-Ukraine)?

4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterstützung des
„Rechten Sektors“ durch das Bataillon „Ajdar“ sowie durch Mitglieder
des aufgelösten Bataillons „Tornado“ (www.jungewelt.de/2015/07-16/
036.php)?

5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Besetzung einer Fa-
brik durch den „Rechten Sektor“ in der südukrainischen Oblast Cherson bei
der „die [eintreffenden ukrainischen] Beamten mit Granatwerfern [bedroht
wurden]“ (www.fr-online.de/ukraine/ukraine-zweite-front-in-den-karpaten,
26429068,31215834.html)?

6. Inwieweit bleibt die Bundesregierung bei ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 6 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 18/
4774, wonach nach „ihrem Kenntnisstand mittlerweile sämtliche Freiwilli-
genbataillone, die im Gebiet der Anti-Terror-Operation im Einsatz sind, den
ukrainischen Streit- und Sicherheitskräften untergeordnet wurden“, obwohl
die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) be-
reits vor Wochen berichtete, dass der „Rechte Sektor“ weiterhin nicht bereit
ist, seine Freiwilligenbataillone der ukrainischen Regierung zu unterstellen
bzw. in die Nationalgarde zu integrieren, solange das Innenministerium
nicht „gesäubert“ wurde oder in die Streitkräfte einzugliedern, weil sich
dann das Bataillon hätte auflösen müssen (www.osce.org/ukraine-smm/
156721)?

7. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Versuche des ukrainischen
Präsidenten Petro Poroschenko, „die paramilitärische Organisation [Rechter
Sektor] in staatliche Strukturen einzubinden, […] bisher gescheitert [sind]“
(www.dw.com/de/palermo-in-der-ukraine/a-18581925)?

8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das in der Oblast
Odessa formierte „Polizeibataillon Schtorm“ (www.jamestown.org/single/
?tx_ttnews%5Btt_news%5D=42390&no_cache=1#.VZ6O2CuKVsI)?

9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es zwischen dem
„Rechten Sektor“ und mindestens einem seiner paramilitärischen Frei-
willigenkorps – „heute die wichtigste jener weitgehend unkontrollierten
Bürgermilizen“ – Auseinandersetzungen mit dem ukrainischen Streitkräften
gibt (www.osce.org/ukraine-smm/154661; faz.net/aktuell/politik/ausland/
europa/ukraine-bruderzwist-am-rande-des-krieges-13569787.html)?
Inwieweit ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass „Formatio-
nen, die dem Verteidigungs- oder Innenministerium unterstellt sind, […] das
Gewaltmonopol nicht [verletzen] würden (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 19 auf Bundes-
tagsdrucksache 18/3009)?

10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Ermitt-
lungsverfahren, welche die ukrainische Staatsanwaltschaft wegen durch das
Bataillon „Ajdar“ begangene Kriegsverbrechen oder Menschenrechts-
verletzungen eingeleitet hat (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache
18/3009)?

11. Inwieweit ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass „[die] Ent-
scheidungen der ukrainischen Regierung und des ukrainischen Parlaments
[…] keinerlei rechtsextreme Tendenzen erkennen [lassen], so dass es aus
Sicht der Bundesregierung keinen Anlass gibt, von einem nennenswerten

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Einfluss derartiger Verbände auszugehen [ist]“ (Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 18/3009)?

12. Inwieweit reicht nach Auffassung der Bundesregierung der Wechsel der
Mitgliedschaft extrem Rechter, wie etwa von Tetjana Tschornowol und
Andrij Parubij, in eine prowestliche Partei aus, um jeglichen Vorwurf des
Rechtsextremismus zurückweisen zu können, vor dem Hintergrund, dass
Parteizugehörigkeiten in der Ukraine oft wenig dauerhaft sind, da Parteien
eher als kurzfristige politische Vehikel fungieren und Andrij Parubij oder
Tetjana Tschornowol nach wie vor Ansichten vertreten, die man in Deutsch-
land am ehesten der NPD zuordnen würde (www.heise.de/tp/artikel/44/
44780/1.html)?

13. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis den Vorwurf, dass
extrem Rechte mit Zugang zur Macht in der Ukraine mal als „rechtsnatio-
nal“ oder „rechtspopulistisch“ statt als „rechtsextrem“, „faschistisch“ oder
„faschistoid“ bezeichnet werden, weil dies offenbar noch als politisch ak-
zeptabel gilt, im Gegensatz zum Vorwurf des Faschismus (www.heise.de/tp/
artikel/44/44780/1.html)?

14. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus dem Umstand,
dass das Führungspersonal einzelner Freiwilligenbataillone extrem rechte
Ansichten vertritt, durchaus auch darauf zu schließen ist, dass dies für die
Mehrheit der Freiwilligenbataillone oder gar für alle Freiwilligenbataillone
gelte, weil dieses Führungspersonal bei der Auswahl auch entsprechende
politisch-ideologische Kriterien abverlangt (www.heise.de/tp/artikel/44/
44780/1.html)?

15. Welche konkreten Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bun-
desregierung zu der Truppenstärke, der Ausrüstung, den Kommandeuren,
der formalen Unterstellung (Innen- oder Verteidigungsministerium, SBU
etc.), dem Einsatzort bezüglich der Freiwilligenbataillone
a) Aidar,
b) Asow,
c) Donbass,
d) Dnipro-1,
e) Rechter Sektor,
f) Ukraina,
g) Schachtjor,
h) Oplot,
i) Kiew-1,
j) Kiew-2,
k) Charkiw-2,
l) Goldenes Tor (Zoloti Worota),
m)Luhansk-1,
n) Heilige Maria (Swjata Marija),
o) Artemiwsk,
p) Mirotworez,
q) Mariupol,
r) Temur,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5707
s) Dudajew,
t) OUN und
u) Ruch Oporu?

16. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass min-
destens 19 Kommandeure und Kämpfer von Freiwilligenbataillonen im
ukrainischen Parlament (Werchowna Rada) vertreten sind (www.laender-
analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen150.pdf)?

17. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass der Anteil
der Mitglieder von Freiwilligen-Bataillonen an den Fraktionen der Re-
gierungskoalition aktuell etwa 5 Prozent betragen soll, davon beim „Block
Poroschenko“ 1 Prozent, bei „Vaterland“ von Julia Timoschenko 5 Pro-
zent, bei „Selbsthilfe“ von Andrij Sadowyj 6 Prozent, bei „Volksfront“
von Arsenij Jazenjuk 11 Prozent und bei der „Radikalen Partei“ von Oleh
Ljaschko 14 Prozent (www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/Ukraine
Analysen150.pdf)?

18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Spezialeinheiten der
Polizei „Skif“ und „Cherson“?

19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle von früheren
Berkut-Mitgliedern in der westukrainischen Oblast Transkarpatien?

20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Forderungen des
„Volksrates der Ruthenen in Transkarpatien“, die ruthenische Sprache als
Ethnie in der Ukraine anzuerkennen, sowie die Reaktionen der ukrainischen
Regierung, des ukrainischen Parlaments und des ukrainischen Präsidenten
Petro Poroschenko auf diese Forderung (www.economist.com/news/europe/
21647828-russian-press-cooks-up-ethnic-separatism-transcarpathia-long-
live-ruthenia)?

21. Teilt die Bundesregierung die Forderung nach Autonomie der Ungarn in
Transkarpatien, wie sie durch den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor
Orbáns (Vizepräsident der Europäischen Volkspartei und einer der Vize-
präsidenten der Christlich Demokratischen Internationale) erhoben wird
(www.economist.com/news/europe/21647828-russian-press-cooks-up-
ethnic-separatism-transcarpathia-long-live-ruthenia)?

22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Annahme von unga-
rischen Pässen durch Einwohner der Oblast Transkarpatien seit dem Jahr
2010 (www.economist.com/news/europe/21647828-russian-press-cooks-
up-ethnic-separatism-transcarpathia-long-live-ruthenia)?

23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den ruthenischen Soim
und die im Jahr 2008 gegründete ruthenische Separatistenregierung
(www.jamestown.org/single/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=
34084#.VaYp4CusXTo)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass für den aktuel-
len Konflikt in der Westukraine von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung
ist, dass der Oblast Transkarpatien die Heimat der ruthenischen Minderheit
der Ukraine ist und verschiedene Pipelines über Transkarpatien in die
Slowakei führen?

24. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass im Jahr 1991 bei einer
Volksabstimmung 78 Prozent der Wählerinnen und Wähler für eine trans-
karpatische Autonomie innerhalb einer unabhängigen Ukraine votierten
(Sherrill Stroschein: Ethnic Struggle, Coexistence, and Democratization in
Eastern Europe, Cambridge 2012, S. 194)?

Drucksache 18/5707 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
25. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass im Juni 2014 selbsterklärte
Anführer der ruthenischen Minderheit erklärten, dass sie gewillt seien,
gegen die ukrainische Zentralmacht bewaffnet vorzugehen, weil sie die Re-
gierung der Ukraine als illegitim ansehen und die Verstaatlichung von wei-
ten Teilen der transkarpatischen Wirtschaft sowie die Abführung der
Transitgebühren der durch das Gebiet verlaufenden Pipelines an die Verwal-
tung der Region forderten (www.jamestown.org/programs/edm/single/
?tx_ttnews%5Btt_news%5D=42511&tx_ttnews%5BbackPid%5D=27&cH
ash=07e37128262b90444403068cbefda2f1#.VaYPgiusXTr)?

26. Wie schätzt die Bundesregierung den Rückhalt der besagten Kräfte bzw. de-
ren Forderungen in der Bevölkerung der Region ein?

27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Festnahme und
Ausweisung von drei slowakischen Staatsbürgern aus der Ukraine im Juni
2015 (www.spectator.sme.sk/c/20058383/foreign-ministry-three-slovaks-
expelled-from-ukraine.html)?

28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Folter von Donbass-
Separatisten durch Kämpfer des „Rechten Sektors“ (www.dw.com/de/
palermo-in-der-ukraine/a-18581925)?

29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Teilnehmerzahl und die
Forderungen des sogenannten Marsches der Freiwilligen zu Ehren von
Großfürst Swjatoslaw (Swjatoslaw I.) dem Tapferen am 3. Juli 2015 in
Kiew, zu dem der „Rechte Sektor“ und das extrem rechte Bataillon „Asow“
aufgerufen hatte und an dem Kämpfer und Mitglieder der Allukrainische
Organisation „Trysub“ namens Stepan Bandera, der Bataillone „Aidar“ und
OUN, der Jugendorganisation des „Rechten Sektors“ etc. teilgenommen ha-
ben (www.bug.org.ua/news/pravyj-sektor-i-dobrovoltsi-projshly-marshem-
po-kyjevu-45901/)?

30. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregie-
rung über den bzw. die Eigentümer des ukrainischen Kampfsportaus-
rüsters SvaStone, der nicht nur durch den Namen, sondern auch durch das
Logo – ein kaum abgeändertes Hakenkreuz – sowie T-Shirts mit klarem,
extrem rechten Bezug, wie dem Bild des britischen B&H-Gründers
(B&H – Blood and Honour) Ian Stuart von der Band Skrewdriver und
Aufschriften wie „Hasta la vista Separatista“ die Zugehörigkeit zur Neo-
naziszene deutlich macht (www.svastone.com)?
a) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichten-

dienstliche), dass SvaStone Konzerte und Kampfsportveranstaltungen
organisiert und sponsert, um Geld für die Aktivitäten unter anderem
des Neonazi-Bataillon „Asow“ zu sammeln (www.vk.com/wall-
35015776_10954)?

b) Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregie-
rung über Kontakte von SvaStone zum B&H-Netzwerk?

c) Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregie-
rung über Kontakte von SvaStone zu deutschen Neonazis?

31. Wie viele internationale (diese bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)
und nationale Beschäftigte gehören der EU-Beratungsmission EUAM (EU
Advisory Mission) in der Ukraine aktuell an?

32. Wie viele Angehörige der Bundespolizei und welcher Länderpolizeien ge-
hörten ihr bisher an, wie viele gehören ihr aktuell an, und wann wird sich
die deutsche Beteiligung voraussichtlich die geplanten 20 Polizistinnen und
Polizisten, die sich an EUAM beteiligen sollen, erreichen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5707
33. Welche Resonanz gibt es aktuell auf den Aufruf der EU zur Teilnahme an
EUAM?

34. Welche der eingeladenen Drittstaaten (Albanien, Australien, Chile, Island,
Japan, Kanada, Kolumbien, Mazedonien, Montenegro, Neuseeland, Norwe-
gen, die Schweiz, Serbien, Südkorea, Türkei und die USA) sind derzeit mit
wie vielen Kräften an der Mission beteiligt, bzw. mit wie vielen Kräften
wollen sich besagte Staaten an der Mission nach Kenntnis der Bundesregie-
rung beteiligen?

Berlin, den 29. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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