BT-Drucksache 18/5680

Umsetzung der symbolischen finanziellen Anerkennung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene

Vom 29. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5680
18. Wahlperiode 29.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert,
Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion
DIE LINKE.

Umsetzung der symbolischen finanziellen Anerkennung für ehemalige
sowjetische Kriegsgefangene

Aufgrund des hohen Alters der Betroffenen kommt es bei der symbolischen fi-
nanziellen Anerkennung des Schicksals der ehemaligen sowjetischen Kriegsge-
fangenen darauf an, die vom Deutschen Bundestag getroffene Entscheidung
möglichst zügig umzusetzen. Entscheidend ist dabei, die Gruppe der noch leben-
den Antragsberechtigten schnell zu informieren, um möglichst rasch mit der
Auszahlung der zur Verfügung gestellten Mittel zu beginnen. Hierfür ist es er-
forderlich, alle Zugänge zur und Kenntnisse über die betreffende Gruppe in kur-
zer Zeit zusammenzutragen. Weiter muss sich die Bundesregierung darum be-
mühen, die Entscheidung des Deutschen Bundestages in Russland und den
Nachfolgestaaten der Sowjetunion bekannt zu machen, die Zugänge zur Antrag-
stellung so einfach wie möglich zu gestalten und die symbolische finanzielle
Anerkennung erfahrenen Leids mit einer Geste der Anerkennung deutscher Ver-
antwortung für dieses Leid zu begleiten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie stellt sich der Stand der Umsetzung der finanziellen Anerkennung für

ehemalige sowjetische Kriegsgefangene dar, und bis wann rechnet die Bun-
desregierung mit dem Beginn des Antragsverfahrens?

2. Welche Maßnahmen wurden vonseiten der Bundesregierung bisher getrof-
fen, um den Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten über den Beschluss
der finanziellen Anerkennung ihres Leids zu informieren, bzw. welche Maß-
nahmen sind geplant, und in welchen Ländern sollen sie durchgeführt wer-
den?

3. Welche Quellen, Einrichtungen bzw. Organisationen nutzt die Bundesregie-
rung, um den Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten zu ermitteln?
In welcher Form ist die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“
(EVZ) in die Umsetzung des Beschlusses eingebunden?
Werden die ehemaligen Partnerorganisationen der EVZ in die Umsetzung des
Beschlusses eingebunden, und welche ehemaligen Partnerorganisationen
sind bisher in welcher Form eingebunden worden?

Drucksache 18/5680 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
In welcher Form ist das Forschungsprojekt der Stiftung Sächsischer Ge-
denkstätten zur Schicksalsklärung von sowjetischen Kriegsgefangenen des
Zweiten Weltkrieges eingebunden?
In welcher Form ist der Verein „Kontakte-Kontakty“ eingebunden?
Welche anderen Einrichtungen und Organisationen sind in welcher Form in
die Umsetzung des Beschlusses eingebunden worden?

4. Welche Gründe sprachen aus Sicht der Bundesregierung dafür, das Bundes-
amt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) mit der Um-
setzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages zu beauftragen, und
über welche Erfahrungen in diesem Bereich verfügt das BADV konkret?

5. Trifft es zu, dass bei der Entscheidung gegen die EVZ vor allem die von-
seiten der EVZ nach Information der Fragesteller geltend gemachten Ver-
waltungsausgaben, die zu den bereitgestellten 10 Mio. Euro hätten hinzu-
kommen müssen, ausschlaggebend für die Beauftragung des BADV waren,
oder welche anderen Gründe sprachen aus Sicht der Bundesregierung gegen
die EVZ und für das BADV?

6. Mit welchen Kosten für notwendige Verwaltungsausgaben rechnet die Bun-
desregierung nach der Beauftragung des BADV im Einzelnen, und sollen
diese aus den vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bereit-
gestellten 10 Mio. Euro bestritten werden oder soll dafür ein weiterer Etat-
Beschluss erfolgen?

7. Wie viel Personal soll vonseiten des BADV für diese Aufgabe bereitgestellt
werden, und will die Bundesregierung weiteres (externes) Fachpersonal für
diese Aufgabe gewinnen?

8. Von wie vielen Anspruchsberechtigten geht die Bundesregierung gegenwär-
tig aus, und worauf stützt sich ihre Einschätzung?

9. Plant die Bundesregierung eine Aufstockung der Summe von 2 500 Euro als
Anerkennungsbetrag, sollten die 10 Mio. Euro nicht durch die Zahl der An-
träge ausgeschöpft werden?

10. Welche Nachweise müssen die potenziell Anspruchsberechtigten erbringen,
und wer überprüft in welchem Zeitrahmen die erforderlichen Nachweise?

11. Plant die Bundesregierung, um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, bei
ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen, die bereits im Rahmen der
Zwangsarbeiterentschädigung Anträge gestellt hatten und damals aufgrund
des fehlenden Anerkennungsanspruchs abgelehnt wurden, auf eine einge-
hende Prüfung der neuerlichen Anträge zu verzichten?

12. Befürwortet die Bundesregierung im Sinne einer unbürokratischen und
schnellen Antragsbearbeitung, dass Anträge von Personen, die auf Listen
ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener, z. B. vom Kontakte e. V., ste-
hen, ebenfalls ohne eingehende Prüfung bewilligt werden, oder welche an-
deren Formen der Verfahrensbeschleunigung erwägt die Bundesregierung?

13. Welche Fristen für die Antragstellung plant die Bundesregierung?
14. Hat die Bundesregierung Kontakt zu russischen Stellen bzw. zu staatlichen

Stellen in den anderen Nachfolgestatten der Sowjetunion aufgenommen, um
hier um Unterstützung zu bitten, und wie gestaltet sich diese Unterstützung
im Einzelnen?

15. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Möglich-
keiten einer finanziellen Anerkennung des Leids ehemaliger sowjetischer
Kriegsgefangener in Russland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion
bekannt zu machen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5680
16. Plant die Bundesregierung eine politische Begleitung der Auszahlung dieser
Anerkennung, in der sie noch einmal auf die deutsche Verantwortung für das
erfahrene Leid und die späte symbolische Anerkennung dieses Leids ein-
geht, und welche Planung gibt es dazu bisher?

Berlin, den 29. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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