BT-Drucksache 18/5679

Angebot und Qualität der Kindertagesbetreuung

Vom 22. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5679
18. Wahlperiode 22.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner,
Beate Walter-Rosenheimer, Ulle Schauws, Doris Wagner,
Kai Gehring, Tabea Rößner, Kordula Schulz-Asche
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Angebot und Qualität der Kindertagesbetreuung

Am 6. November 2014 haben sich auf einer Konferenz die Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schlesig, und die Fachministe-
rinnen und Fachminister der Länder auf einen gemeinsamen Qualitätsprozess
hin zu gemeinsamen Qualitätszielen für die Kindertagesbetreuung verständigt,
der gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und unter Einbeziehung
der in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbände und Organisationen
erfolgen soll. Verabredet wurde, dass turnusmäßige Konferenzen von Bund und
Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände abgehalten wer-
den. Ebenso sollte eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertre-
tern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt
werden, in die auch Verbände und Organisationen einbezogen werden sollen.
Ende des Jahres 2016 soll ein erster Bericht vorgelegt werden.
All dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich im Zuge des „Krippengipfels“
im April 2007 Bund, Länder und Kommunen über den Ausbau der Betreuungs-
plätze für Kinder unter drei Jahren bis August 2013 verständigt hatten; rund
750 000 Betreuungsplätze sollten bis dahin geschaffen werden. Dies sollte dem
Bedarf entsprechen. Zum Stichtag 1. August 2013 sollte dann der Rechtsan-
spruch in Kraft treten.
Im März 2014 haben dem Fünften Bericht zur Evaluation des Kinderförderungs-
gesetzes (kurz KiföG-Bericht) nach, 660 750 unter Dreijährige ein öffentlich ge-
fördertes Angebot der Kindertagesbetreuung wahrgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage ihres Fünften KiföG-Be-

richts, dass am 1. März 2014 für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot
noch rund 185 000 Plätze fehlen (ausgehend davon, dass im Jahr 2014
41,5 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsplatz
wünschten, die Betreuungsquote zu diesem Zeitpunkt jedoch 32,3 Prozent
betrug)?

2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass 18,4 Prozent der in den Jahren 2013 bzw. 2014 vom Deutschen
Jugendinstitut befragten Eltern angegeben haben, große oder sehr große
Schwierigkeiten bei der Suche nach einem passenden Angebot gehabt zu ha-
ben?

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3. Gedenkt die Bundesregierung ein Programm aufzulegen, das Teilzeitbe-
schäftigte in den Kindertagesstätten zur Ausweitung ihrer Wochenarbeits-
zeit motiviert (wenn ja, bitte konkrete Schritte benennen)?
Wenn nein, warum nicht?

4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil der bezahlten
Arbeitszeit, den pädagogische Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung für
die mittelbare Arbeit (Leitungszeiten und Verfügungszeiten, wie z. B. Aus-
fallzeiten, Elterngespräche, Weiterbildungszeiten, Vor- und Nachbereitung,
Supervision etc.) tatsächlich verwenden?

5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Empfehlungen von Exper-
tinnen und Experten oder Fachverbänden hinsichtlich des Anteils, der Fach-
kräften für mittelbare Arbeiten zur Verfügung stehen sollte?

6. Welche turnusmäßigen Konferenzen sind bis Ende des Jahres 2016 geplant
(bitte geplante Termine, ggf. Themenschwerpunkte etc. angeben)?

7. Zu welchen Terminen hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwi-
ckeln und finanziell sichern“ bisher getagt, und welche Termine sind bis
Ende des Jahres 2016 geplant (bitte ggf. Themenschwerpunkte etc. ange-
ben)?

8. Welche Fachkraft-Kind-Relationen in der Kindertagesbetreuung (bzw. Ziel-
werte) hält die Arbeitsgruppe für fachlich begründet und erstrebenswert?

9. Welche Qualitätsaspekte sind der Bundesregierung ein besonderes Anlie-
gen, und welche Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe bisher erzielt?

10. Welche Expertisen und Forschungsaufträge hat die Arbeitsgruppe bisher in
Auftrag gegeben bzw. plant sie in Auftrag zu geben (bitte Themen und ge-
plante Fertigstellung benennen)?

11. Welchen Einfluss haben die gegenwärtigen Verhandlungen zwischen den
Gewerkschaften und den kommunalen Arbeitgebern hinsichtlich der Wert-
schätzung und tariflichen Entlohnung der Fachkräfte in den Kindertages-
stätten, Horten und ähnlichen Einrichtungen auf die Verhandlungen in der
Arbeitsgruppe?

12. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Kostenbeiträge der
Eltern für die Kindertagesbetreuung ihrer Kinder ein, wenn sich die tarifli-
che Entlohnung der Fachkräfte in den Kindertagesstätten verbessert?

13. Teilt die Bundesregierung die Sorge der Bundeselternvertretung der Kinder
in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, dass die Elternbeiträge
steigen werden, und diese dann mancherorts für geringverdienende Eltern
zur Belastung werden können?

14. Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des Programmes „Bundes-
programm KitaPlus“, für das laut Bundesregierung zusätzlich 100 Mio.
Euro ab dem 1. Januar 2016 als Investitionen in Plätze für Kindertagesein-
richtungen zur Verfügung stehen und mit denen der Ausbau von 24-Stun-
den-Kitas ermöglicht werden soll, geplant?

15. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vergabe der Fördermittel aus dem
angekündigten Sonderprogramm zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung
an Qualitätskriterien (z. B. die Fachkraft-Kind-Relation) zu binden?
Wenn nein, warum nicht?

16. Hat die Bundesregierung prognostiziert, wie viele Kindertageseinrichtun-
gen über das Sonderprogramm zur Förderung von 24-Stunden-Kitas geför-
dert werden können (wenn ja, bitte Angabe der Zahlen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5679
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (interne oder externe) vor, die
den Bedarf an 24-Stunden-Kitas darlegen?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dann diesen Förderschwer-
punkt?

18. Liegen der Bundesregierung Zahlen (interne oder externe Berechnungen)
vor, wie viele Eltern – insbesondere Alleinerziehende und Schichtarbeite-
rinnen und Schichtarbeiter – mit dem Programm erreicht werden können?

19. Welche Voraussetzungen müssen Kindertageseinrichtungen erfüllen, damit
sie Fördermittel aus dem Bundesprogramm erhalten?

20. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Fördermittel konkret für den
Ausbau von 24-Stunden-Kitas zur Verfügung stehen?

21. Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Einrichtungen, die
sich um die Investitionsmittel bewerben, ihr Angebot über den Programm-
zeitraum bis Ende 31. Dezember 2018 hinaus erhalten?

Berlin, den 22. Juli 2015

Katrin Göring-Eckhardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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