BT-Drucksache 18/5660

Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben zur Nutzung autonomer Autos

Vom 24. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5660
18. Wahlperiode 24.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Annette Groth, Kerstin Kassner,
Sabine Leidig und der Fraktion DIE LINKE.

Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben zur Nutzung autonomer Autos

Das „Handelsblatt“ berichtet in seiner Ausgabe vom 8. Juli 2015 unter dem Titel
„Code ,AF 2020‘ – ungeklärt“ über ungeklärte Rechtsfragen in Bezug auf die
Nutzung selbstfahrender bzw. autonomer Fahrzeuge sowie über Pläne des Bun-
desministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, und
unterschiedliche Positionen verschiedener Ministerien. Unter anderem heißt es
in dem Artikel, dass der Bundesverkehrsminister, Alexander Dobrindt, mit dem
automatisierten Fahren den „Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutsch-
land“ stärken will.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welcher Begründung lehnt das Bundesministerium der Justiz und für

Verbraucherschutz (BMJV) eine Haftungsfreistellung von „Fahrern“ autono-
mer Autos ab, wenn diese selbstständig fahren?

2. Welche „18 Maßnahmen“ in welchen „neun Handlungsfeldern“ will der Bun-
desverkehrsminister Alexander Dobrindt vorstellen?

3. Welches sind die Eckpunkte der Strategie „AF 2020“, und wie ist der Zeitplan
für die Umsetzung?

4. Unter welchen Umständen ist eine Technik nach Ansicht des BMJV „erprobt
und sicher bewährt“?

5. Welchen Inhalt hat die im Artikel des „Handelsblatt“ genannte „Vereinba-
rung“, die der Bund, das Land Bayern, der Bundesverband Informationswirt-
schaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) und der Verband
der Automobilindustrie (VDA) unterzeichnen wollen?

Berlin, den 24. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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