BT-Drucksache 18/5634

Überblick über Straf- und Gewalttaten unter Bezugnahme auf den "Nationalsozialistischen Untergrund"

Vom 15. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5634
18. Wahlperiode 15.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke,
Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Überblick über Straf- und Gewalttaten unter Bezugnahme auf den
„Nationalsozialistischen Untergrund“

Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit dem Bundes-
minister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, am 30. Juni 2015 den Verfassungs-
schutzbericht 2014 vorgelegt hat, muss davon ausgegangen werden, dass für das
Jahr 2014 vonseiten der Länder und des Bundeskriminalamts (BKA) keine
Nachmeldungen von Straf- und Gewalttaten im Bereich politisch motivierter
Kriminalität (PMK)-rechts für die Jahre 2013 und 2014 erfolgen werden. Vor
diesem Hintergrund und angesichts der offensichtlich zunehmenden Verherrli-
chung der rassistischen Mord- und Sprengstoffanschlagsserie des „Nationalso-
zialistischen Untergrunds“ (NSU) ist eine aktuelle Bestandsaufnahme und ein
Überblick zu der Anzahl der Straf- und Gewalttaten mit NSU-Bezug dringend
notwendig (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/4162 und 18/2166). Denn
mit der deutlichen und glorifizierenden Bezugnahme auf den NSU geht auch
eine Einschüchterung potenzieller Opfer rassistischer und rechter Gewalt einher.
Beispielsweise im Stadtteil Silberhöhe in Halle/Saale, wo die neonazistische
Kameradschaft „Brigade Halle“ seit über einem Jahr gegen aus Rumänien zuge-
wanderte Roma hetzt, Aufmärsche veranstaltet und im Dezember 2014 mit einer
Banner-Aktion mit dem Slogan „Heute ist nicht alle Tage – wir kommen wieder,
keine Frage“ und der Pink-Panther-Figur einen deutlichen Bezug auf das so ge-
nannte Bekennervideo des NSU nahm (Mitteldeutsche Zeitung vom 6. Juni
2015, www.mz-web.de/halle-saalekreis/verfassungsschutz-sachsen-anhalt-
brigade-halle-unter-beobachtung,20640778,30886120.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Straftaten sind dem BKA und/oder dem Gemeinsamen Extremis-

mus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) seit dem 4. November 2011
und damit dem breiten öffentlichen Bekanntwerden der Existenz des NSU
bekannt geworden, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den
NSU und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Klein-
unternehmern Bezug nehmen (bitte nach Jahr, Tatdatum, Tatort, Bundesland,
Delikt und Anzahl der Tatbeteiligten aufschlüsseln)?

2. Wie viele im Sinne von Frage 1 einschlägige Straf- und Gewalttaten seit dem
4. November 2011 sind dem BKA und/oder dem GETZ im Jahr 2013 für das
Jahr 2012 nachgemeldet worden (bitte nach Jahr, Tatdatum, Tatort, Bundes-
land, Delikt und Anzahl der Tatbeteiligten aufschlüsseln)?

Drucksache 18/5634 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie viele im Sinne von Frage 1 einschlägige Straf- und Gewalttaten seit
dem 4. November 2011 sind dem BKA und/oder dem GETZ im Jahr 2014
für das Jahr 2013 nachgemeldet worden (bitte nach Jahr, Tatdatum, Tatort,
Bundesland und Delikt, Anzahl der tatbeteiligten Frauen und Männer auf-
schlüsseln)?

4. Wie viele im Sinne von Frage 1 einschlägige Straf- und Gewalttaten seit
dem 4. November 2011 sind dem BKA und/oder dem GETZ im Jahr 2015
für das Jahr 2014 nachgemeldet worden?

5. Bei wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den NSU
und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunter-
nehmern Bezug nehmen, handelt es sich um Gewalttaten (bitte nach Tatort,
Tatdatum, Bundesland und Delikt aufschlüsseln)?

6. Bei wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den NSU
und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunter-
nehmern Bezug nehmen, handelt es sich um Propagandadelikte (bitte nach
Tatort, Tatdatum, Bundesland und Delikt aufschlüsseln)?

7. Wie viele der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen Strafta-
ten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den NSU und/
oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunterneh-
mern Bezug nehmen, richteten sich gegen Migranten, Flüchtlinge oder von
Rassismus betroffene Personen und/oder deren Wohnhäuser, Ladenge-
schäfte und Unterkünfte (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland, Delikt
und Anzahl der tatbeteiligten Frauen und Männer aufschlüsseln)?

8. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den NSU
und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunter-
nehmern Bezug nehmen, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
zu einer Verurteilung von Tatbeteiligten gekommen (bitte nach Tatort, Tat-
datum, Bundesland, Urteil und zuständigem Gericht aufschlüsseln)?

9. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den NSU
und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunter-
nehmern Bezug nehmen, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
zu Freisprüchen von Angeklagten gekommen (bitte nach Tatort, Tatdatum,
Bundesland, Urteil und zuständigem Gericht aufschlüsseln)?

10. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den NSU
und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunter-
nehmern Bezug nehmen, sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung Be-
züge zu neonazistischen Kameradschaften, Vereinigungen oder Parteien er-
kennbar (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland, Name der jeweiligen
Neonazi-Kameradschaft, Vereinigung und Partei aufschlüsseln)?

11. In wie vielen der dem BKA und/oder dem GETZ bekannt gewordenen
Straftaten, bei denen die mutmaßlichen Täterinnen und Täter auf den NSU
und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunter-
nehmern Bezug nehmen, haben Staatsanwaltschaften nach Kenntnis der
Bundesregierung Ermittlungsverfahren wegen Werbung für eine terroristi-
sche Vereinigung nach § 129a Absatz 5 Satz 2 des Strafgesetzbuchs (StGB)
eingeleitet (bitte nach Tatort, Tatdatum, Bundesland und zuständiger Staats-
anwaltschaft aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5634
12. Inwieweit ist das GETZ mit Straf- und Gewalttaten befasst, bei denen sich
die Täterinnen und Täter auf die Mordserie des NSU und den NSU bezie-
hen?

13. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes und nach
Kenntnis der Bundesregierung der Länder bei Rechtsextremistinnen und
Rechtsextremisten seit dem 1. Januar 2012 Waffen, Sprengstoffe, Spreng-
körper und Hinweise auf Planungen und Durchführungen von Wehrsport-
übungen gefunden sowie Hinweise feststellen können, dass sich diese
Personen ausdrücklich auf die rassistisch motivierte Mordserie und Bom-
benanschläge des NSU beziehen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Bundes-
land, Art der Waffen- bzw. Sprengstofffunde und Wehrsportübung auflis-
ten)?

14. Inwieweit sind das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremis-
mus (GAR) bzw. das GETZ mit Straf- und Gewalttaten befasst, bei denen
sich die Täterinnen und Täter auf die Mordserie des NSU und den NSU be-
ziehen, und inwieweit hat sich das GAR bzw. das GETZ in den einzelnen
Fällen mit den mutmaßlichen Tätern und deren Umfeld beschäftigt, und
konnten hier Tendenzen zu einer Radikalisierung und zur Debatte über ter-
roristische Ansätze festgestellt werden (bitte einzeln auflisten)?

15. Inwieweit wurden namentlich die Aktivitäten der „Brigade Halle“ im GAR
bzw. im GETZ untersucht, und zu welchen Ergebnisse ist das GAR bzw. das
GETZ hierbei gekommen?

16. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes und nach
Kenntnis der Bundesregierung der Länder bei Rechtsextremistinnen und
Rechtsextremisten seit dem 1. Januar 2012 feststellen können, dass diese
Personen in Netzwerken und Gruppierungen operieren bzw. neue Netz-
werke und Gruppierungen bilden, und dass sie sich dabei positiv auf die ras-
sistisch motivierte Mordserie und Bombenanschläge des NSU beziehen
(bitte einzeln, auch nach Bundesländern, auflisten)?

17. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden des Bundes und nach
Kenntnis der Bundesregierung der Länder bei rechtsextremen, rassistischen
Netzwerken und Gruppierungen mit internationalen Beziehungen feststel-
len können, dass diese sich positiv auf die rassistisch motivierte Mordserie
und Bombenanschläge des NSU beziehen (bitte einzeln, auch nach Bundes-
ländern, auflisten)?

Berlin, den 15. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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