BT-Drucksache 18/5614

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2015

Vom 15. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5614
18. Wahlperiode 15.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, Petra Pau,
Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und
der Fraktion DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge
zum Stand 30. Juni 2015

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungs-
bzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, wes-
halb die Fraktion DIE LINKE. diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt. Der
Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr 2013
seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit einem
Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die An-
fragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR Mid-
Year Trends 2013“, S. 6).
So ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden
Flüchtlinge in den letzten beiden Jahrzehnten – trotz zuletzt steigender Zugangs-
zahlen – gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte
und Personen mit Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr
1997 auf 147 500 zum Stand 31. Dezember 2014 (vgl. Bundestagsdrucksachen
16/8321 und 18/3987), vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über
70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen.
Ende 2014 lebten weiterhin gut 50 000 Menschen mit einem so genannten sub-
sidiären Schutzstatus in Deutschland.
Rund 60 000 Personen verfügten Ende 2014 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a des
Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000 aufgrund langjährigen Aufent-
halts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie
23 700 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25
Absatz 4 AufenthG). Weitere 6 000 Personen verfügten über einen Aufenthalts-
titel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flücht-
linge sank im langjährigen Vergleich noch stärker von knapp 650 000 (Ende
1997) auf etwa 291 000 Personen (Ende 2014).
Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichen Aufenthalts-
status in Deutschland, mit und ohne rechtliche Anerkennung, sank von über eine
Million im Jahr 1997 auf etwa 629 000 im Jahr 2014.

Drucksache 18/5614 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik

Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder we-
niger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flücht-
linge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – und § 60
Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder we-
niger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz,
bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2015 in
der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundeslän-

der?
4. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Wider-

rufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2015
anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und dem
Status differenzieren)?

5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuel-
lem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach
§ 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Bundesländern?

7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutsch-
land mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Ge-
schlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern,
den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen a, b und c in
Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG differenzieren)?

8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 30. Juni 2015 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der
Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht und Bun-
desländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5614
9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeer-
klärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufent-
halt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt
wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?

12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und in der
Summe auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?

14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 Auf-
enthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weni-
ger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?

15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw.
Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Ge-
schlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundes-
ländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele mit einer Dul-
dung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland als Familienangehörige international oder subsidiär Schutzbe-
rechtigter (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?

Drucksache 18/5614 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn,
zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter [0 bis 11, 12 bis 15,
16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre
und älter als 70 Jahre] und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Ge-
schlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundeslän-
dern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Personen lebten zum 30. Juni
2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufent-
haltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wur-
den im ersten Halbjahr 2015 durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) bzw. – soweit vorliegend und bekannt – durch Ge-
richte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

23. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2015
mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

24. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2015 im Ausländerzentralregister
(AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine
Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
waren hierunter, und wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreise-
pflichtig (bitte jeweils nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren)?

25. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2015
vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Bun-
desländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

26. Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2015 einen Antrag auf Ertei-
lung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten bereits
mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach Geschlecht, den Bundeslän-
dern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

27. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Ge-
schlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach
den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und welche Angaben
oder Einschätzungen fachkundiger Bundesbediensteter lassen sich dazu ma-
chen, wie viele dieser Personen in einem anderen Mitgliedstaat eine Aner-
kennung als international oder subsidiär Schutzberechtigte erlangt haben
(bitte so differenziert wie möglich darstellen)?

28. Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2015 abgeschoben, zurück-
geschoben oder zurückgewiesen (bitte differenzieren, auch nach Bundes-
ländern, und bitte zudem auch die jeweils 15 wichtigsten Herkunfts- und
Zielstaaten angeben)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5614
29. Welche Angaben oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung vor zur
Zahl der freiwilligen Ausreisen ausreisepflichtiger Personen oder können
von ihr beschafft werden (bitte im Einzelnen und differenziert für die Jahre
2014 bzw. für das erste Halbjahr 2015 sowie differenziert nach Bundeslän-
dern angeben; gegebenenfalls auch Annährungswerte nennen, wie etwa fi-
nanziell geförderte freiwillige Ausreisen, in Verbindung mit einer Einschät-
zung dazu, welcher ungefähre Anteil freiwilliger Ausreisen finanziell unter-
stützt wird)?

30. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
18/4025 zu Frage 19 erklärte, valide Angaben zu der Frage, welche Ausrei-
sen freiwillig oder erzwungen waren, ließen sich aus dem AZR nicht ermit-
teln, wie ist dann zu erklären, dass die Bundesregierung auf Bundestags-
drucksache 18/4596 zu Frage 9 genaue Angaben dazu machen konnte, wie
viele ausgewiesene Personen freiwillig ausgereist sind bzw. abgeschoben
wurden (bitte ausführen)?

31. Welche Angaben liegen dazu vor, wie viele Personen mit einem im Jahr
2014 bestandskräftig abgelehnten Asylantrag bzw. mit einer im Jahr 2014
erfolgten Ausreiseentscheidung bzw. eingetretenen Ausreisepflicht (bitte
differenzieren, wie viele Personen dies jeweils waren und jeweils nach den
15 wichtigsten Herkunftsstaaten aufschlüsseln) im Jahr 2014 oder 2015 aus-
gereist sind oder abgeschoben wurden (bitte soweit wie möglich differen-
zieren und nach Bundesländern und den jeweils 15 wichtigsten Herkunfts-
staaten auflisten)?

32. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2
Nummer 11 des AZR-Gesetzes: illegale Einreise bzw. Aufenthalt) verur-
teilt wurden, waren zum 30. Juni 2015 im AZR erfasst, wie viele von ih-
nen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland,
und wie viele seit mehr als sechs Jahren (bitte nach Geschlecht, Aufent-
haltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR bislang im Jahr 2015
nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und
wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2015 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufent-
haltsstatus, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern dif-
ferenzieren)?

c) Wie viele Personen wurden im bisherigen Jahr 2015 bzw. waren zum 30.
Juni 2015 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten
zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren)?

d) Wie viele Personen wurden im bisherigen Jahr 2015 aufgegriffen, die
über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel bzw.
Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern und Geschlecht differenziert antwor-
ten)?

Drucksache 18/5614 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
33. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im bisherigen
Jahr 2015 bzw. insgesamt bis zum 30. Juni 2015 die Zustimmung zur Be-
schäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgen-
den), und wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2015 noch in der Bundes-
republik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Zustimmungen im bisherigen Jahr 2015 erfolgten ohne Vor-

rang-Prüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2
AufenthG (bitte nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differen-
zieren)?

b) Wie viele Zustimmungen wurden im bisherigen Jahr 2015 nach § 32 der
Beschäftigungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder Asyl-
suchende erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

c) Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung bzw.
fachkundige Bedienstete dazu, in wie vielen Fällen bzw. zu welchem An-
teil im bisherigen Jahr 2015 die Beschäftigung von Geduldeten nach § 33
BeschV nicht erlaubt wurde?

d) In wie vielen Fällen kam im bisherigen Jahr 2015 die Zustimmungsfik-
tion nach § 36 BeschV zur Anwendung, wie häufig nutzten Arbeitgeber
die Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV, und wie
bewertet die Bundesregierung die Regelung inzwischen?

e) Wie häufig wurde im bisherigen Jahr 2015 eine Zustimmung nach § 37
BeschV erteilt?

Berlin, den 15. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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