BT-Drucksache 18/5583

Neue Drohnen zur Aufklärung in mittlerer Reichweite für das Heer und die Marine ab dem Jahr 2018

Vom 14. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5583
18. Wahlperiode 14.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat,
Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Neue Drohnen zur Aufklärung in mittlerer Reichweite für das Heer und
die Marine ab dem Jahr 2018

Die geplante Nutzungsdauer der von der Bundeswehr (Heer) genutzten Drohnen
des Typs LUNA und KZO ist bis zum Jahr 2020 begrenzt (Newsletter Verteidi-
gung vom 21. Mai 2015). Die Drohnen dienen zur „luftgestützten Aufklärung im
Interessenbereich bis 100 Kilometer“. Zum Ausgleich einer „Fähigkeitslücke“
entwickelt die Bundeswehr derzeit das Nachfolgesystem „HUSAR“ („Hochef-
fizientes Unbemanntes System zur Aufklärung mittlerer Reichweite“). Entspre-
chende Forderungen an das System wurden im Dokument „Fähigkeitslücke und
Funktionale Forderung“ (FFF) mit dem Vorhabenbegriff „AAmRbO“ („Abbil-
dende Aufklärung in mittlerer Reichweite für bodengebundene Operationen“)
zusammengefasst. Zu den „Kernleistungen“ zählen „höchste Mobilität und Ver-
fügbarkeit durch Start- und Landefähigkeit ohne Verwendung ortsfester Struk-
turen“, „ballistischer Schutz für die Bediener“, „Flugzeiten von mehr als
12 Stunden“, „Reichweiten von bis zu 100 Kilometern“, „Einsatzhöhen bis
6.000 Meter“, „Verwendung von leistungsfähiger, marktverfügbarer, modularer
Multi-Sensorik“, „Einbindung in NATO-Architekturen“, „konsequente Berück-
sichtigung der für taktische UAS geforderten STANAG“ sowie „Berücksichti-
gung der geltenden Zulassungsrichtlinien“. Durch Erfüllung der Kriterien soll
sich „HUSAR“ in ein „Gesamtkonzept UAS“ der Bundeswehr einpassen und
die Systeme MALE (vermutlich „Heron TP“ oder „Reaper“) und HALE (ver-
mutlich „Triton“) der Deutschen Luftwaffe im unteren Flughöhenbereich und
bei tiefen Wolkenuntergrenzen ergänzen. Unklar ist, ob für „HUSAR“ neue
Drohnen gekauft, bestehende Drohnen verbessert oder neue Drohnen entwickelt
werden sollen. Die verschiedenen Ansätze könnten auch kombiniert werden.
Die derzeitigen Planungen gehen laut dem Newsletter Verteidigung von einer
Verfügbarkeit des ersten neuen „HUSAR“-Systems im zweiten Halbjahr 2018
aus.
Auch die Marine will eine „Fähigkeitslücke“ zur „Aufklärung und Identifizie-
rung im maritimen Einsatzgebiet“ („AImEG“) mithilfe von Drohnen schließen.
Im Mittelpunkt steht der „Aufklärungs- und Identifizierungsbedarf“ der Kor-
vette K130 auf Hoher See und in den Küstenregionen. Gefordert werden das
Entdecken, Erkennen und Klassifizieren von Objekten. Hierzu gehören etwa
schwimmende oder knapp unterhalb der Wasseroberfläche tauchende Soldaten
bzw. Wasserfahrzeuge. Diese können ziviler und militärischer Herkunft sein.
Auch Objekte in Küstennähe bzw. an einer „Schnittstelle See – Land“ könnten
aufgeklärt werden. Zu den Systemanforderungen des „AImEG“ gehören laut
dem Newsletter Verteidigung ein „sicherer Flugbetrieb auf Basis einer deut-

Drucksache 18/5583 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
schen militärischen Muster- und Verkehrszulassung“, „integrier- und betreibbar
auf der Korvette K130 im weltweiten Einsatz unter maritimen Einsatzbedingun-
gen“, „automatische Start- und Landefähigkeit auf der Korvette K130“, „Ein-
satzradius von mindestens 30 NM“, „Geschwindigkeit des Fluggerätes von min-
destens 70 Knoten“, „2 Flüge pro Tag mit einer Dauer von jeweils mindestens
4 Stunden“, „kombinierte EO/IR-Sensorik mit Full Motion Video“, „Möglich-
keit der zusätzlichen Übertragung von Bild- und Videodaten an ein bodengebun-
denes Remote Video Terminal“, „modulare Systemarchitektur“ und „modulares
Nutzlastkonzept und Personalumfang für den Systembetrieb: maximal 5 Perso-
nen“. Bereits erarbeitete Lösungsvorschläge reichen demnach wie beim Heer
vom Ankauf marktverfügbarer Drohnen über die „Produktverbesserung in Nut-
zung befindlicher“ taktischer Drohnen bis hin zur „vollständigen Neuentwick-
lung“. Auch hier wird die Marktverfügbarkeit des ersten „AImEG“ mit dem
zweiten Halbjahr 2018 angegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern trifft es zu, dass die Nutzungsdauer der von der Bundeswehr (Heer)

genutzten Drohnen des Typs LUNA und KZO bis zum Jahr 2020 begrenzt
ist?

2. Woraus besteht das System „HUSAR“, und welcher Zweck wird damit ver-
folgt?

3. Wann wurden entsprechende Forderungen an das System „HUSAR“ erarbei-
tet, und welche Angaben werden hierzu im Dokument „Fähigkeitslücke und
Funktionale Forderung“ gemacht?

4. Welche Studien, Vorstudien oder ähnliche Untersuchungen wurden bereits
zum System „HUSAR“ durchgeführt, wer wurde damit beauftragt, und wel-
che Kosten entstanden hierfür?

5. Welche Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung aus diesen Studien,
Vorstudien oder ähnlichen Untersuchungen?

6. Mit welchen Herstellern von Drohnen oder privaten Instituten hatten das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bzw. die Bundeswehr zur Ent-
wicklung eines Systems „HUSAR“ bereits Kontakt?

7. Welche Forschungen werden derzeit zum System „HUSAR“ durchgeführt,
wer ist damit beauftragt, welche Kosten entstehen hierfür, und wann sollen
Ergebnisse vorliegen?

8. Auf welche bereits abgeschlossenen (auch zivilen) Forschungen bzw. von an-
deren Teilen der Bundeswehr vorgenommen Forschungen stützt sich die Ent-
wicklung des Systems „HUSAR“?

9. Welche marktverfügbaren, weiterzuentwickelnden oder neu zu entwickeln-
den Drohnen wurden und werden für das System „HUSAR“ begutachtet oder
untersucht, bzw. welche Drohnen wurden und werden bei einer Marktsich-
tung überhaupt berücksichtigt?
a) Welche Verfahren zur „höchsten Mobilität und Verfügbarkeit durch Start-

und Landefähigkeit ohne Verwendung ortsfester Strukturen“ sind der
Bundeswehr im Rahmen der Vorbereitung eines Systems „HUSAR“ dabei
bekannt geworden, und inwiefern hält sie diese für geeignet?

b) Welche Verfahren des „ballistischen Schutzes für die Bediener“ sind der
Bundeswehr im Rahmen der Vorbereitung eines Systems „HUSAR“ dabei
bekannt geworden, und inwiefern hält sie diese für geeignet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5583
c) Welche Drohnen erfüllen die Forderung nach konsequenter Berücksich-
tigung der für taktische Drohnen geforderten STANAG (Standardization
Agreement) und Berücksichtigung der geltenden Zulassungsrichtlinien,
und inwiefern hält die Bundeswehr diese Drohnen deshalb (sofern auch
die anderen Anforderungen erfüllt werden) für das System „HUSAR“
geeignet?

d) Welche Drohnen erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung die Forde-
rung nach Flugzeiten von mehr als 12 Stunden, Reichweiten von bis zu
100 Kilometern und Einsatzhöhen bis 6 000 Meter, und inwiefern hält
die Bundeswehr diese Drohnen deshalb (sofern auch die anderen Anfor-
derungen erfüllt werden) für das System „HUSAR“ geeignet?

10. Was ist mit einer „Verwendung von leistungsfähiger, marktverfügbarer, mo-
dularer Multi-Sensorik“ gemeint, und woraus soll diese bestehen?

11. Welche entsprechende Sensorik ist der Bundeswehr im Rahmen der Vorbe-
reitung eines Systems „HUSAR“ bekannt geworden, und inwiefern hält sie
diese für geeignet?

12. Auf welche Weise könnten die Drohnen des Systems „HUSAR“ in „NATO-
Architekturen“ eingebunden werden, und welche „Architekturen“ sind ge-
meint?

13. Wann soll das System „HUSAR“ verfügbar sein, und welcher Zeitplan unter
Einbindung der zuständigen Dienststellen existiert hierfür?

14. Wann werden der Generalinspekteur der Bundeswehr und der Deutsche
Bundestag hierzu eingebunden?

15. Woraus soll das zukünftige System der Marine zur „Aufklärung und Identi-
fizierung im maritimen Einsatzgebiet“ („AImEG“) bestehen, und welcher
Zweck wird damit verfolgt?

16. Wann wurden entsprechende Forderungen an das Schließen der „Fähig-
keitslücke“ eines „AImEG“ erarbeitet, und welche Angaben werden hierzu
im Dokument „Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung“ gemacht?

17. Welche Studien, Vorstudien oder ähnlichen Untersuchungen wurden hierzu
bereits durchgeführt, wer wurde damit beauftragt, und welche Kosten ent-
standen hierfür?

18. Welche Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung aus diesen Studien,
Vorstudien oder ähnlichen Untersuchungen?

19. Mit welchen Herstellern von Drohnen oder privaten Instituten hatten das
BMVg bzw. die Bundeswehr hierzu bereits Kontakt?

20. Welche Forschungen werden derzeit durchgeführt, wer ist damit beauftragt,
welche Kosten entstehen hierfür, und wann sollen Ergebnisse vorliegen?

21. Auf welche bereits abgeschlossenen (auch zivilen) Forschungen bzw. von
anderen Teilen der Bundeswehr vorgenommen Forschungen stützt sich die
Entwicklung eines neuen Systems?

22. Welche marktverfügbaren, weiterzuentwickelnden oder neu zu entwickeln-
den Drohnen wurden und werden für das Schließen der „Fähigkeitslücke“
eines „AImEG“ begutachtet oder untersucht, bzw. welche Drohnen wurden
und werden bei einer Marktsichtung überhaupt berücksichtigt?

Drucksache 18/5583 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
23. Welche marktverfügbaren Drohnen bzw. Sensorsysteme hält die Bundes-
wehr derzeit für das Entdecken, Erkennen und Klassifizieren von Objekten
in Küstennähe bzw. an einer „Schnittstelle See – Land“ für geeignet?
a) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systeman-

forderung des „AImEG“ für einen sicheren Flugbetrieb auf Basis einer
deutschen militärischen Muster- und Verkehrszulassung?

b) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen sind auf der Korvette
K130 im weltweiten Einsatz unter maritimen Einsatzbedingungen „inte-
grier- und betreibbar“?

c) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systeman-
forderung des „AImEG“ einer „automatischen Start- und Landefähig-
keit“ auf der Korvette K130?

d) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systeman-
forderung des „AImEG“ eines Einsatzradius von mindestens 30 NM?

e) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systeman-
forderung des „AImEG“ einer Geschwindigkeit von mindestens 70 Kno-
ten?

f) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systeman-
forderung des „AImEG“ von Flügen pro Tag mit einer Dauer von jeweils
mindestens 4 Stunden?

g) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systeman-
forderung des „AImEG“ einer „kombinierten EO/IR-Sensorik mit Full
Motion Video“?

h) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen bzw. Sensortechniken
erfüllen die Systemanforderung des „AImEG“ einer zusätzlichen Über-
tragung von Bild- und Videodaten an ein bodengebundenes „Remote
Video Terminal“?

i) Welche begutachteten oder untersuchten Drohnen erfüllen die Systeman-
forderung des „AImEG“ einer „modularen Systemarchitektur“?

24. Wann soll das System „AImEG“ verfügbar sein, und welcher Zeitplan unter
Einbindung der zuständigen Dienststellen existiert hierfür?

25. Wann werden der Generalinspekteur der Bundeswehr und der Deutsche
Bundestag hierzu eingebunden?

Berlin, den 14. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.