BT-Drucksache 18/5513

Barrierefreie Bahnhöfe in Deutschland

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5513
18. Wahlperiode 02.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Matthias Gastel, Corinna Rüffer,
Stephan Kühn (Dresden), Harald Ebner, Tabea Rößner, Markus Tressel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Barrierefreie Bahnhöfe in Deutschland

Der Ausbau barrierefreier Bahnhöfe ist ein wichtiger Punkt, um barrierefreie
Mobilität im Schienenverkehr zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der UN-
Behindertenrechtskonvention besteht deutlicher Handlungsbedarf. Barrierefrei-
heit ist zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Mobi-
litätseinschränkungen unerlässlich.
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wurde in der Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO) das Ziel einer möglichst weitreichenden Barrierefrei-
heit verankert. Hier stellt sich die Frage, welche konkreten Verbesserungen er-
folgt sind und wie die Bundesregierung hier für weitere Verbesserungen sorgen
will.

Wir fragen die Bundesregierung:
Situation der barrierefreien Bahnhöfe in Deutschland
1. Bei welchen Bahnhöfen mit über 1 000 Reisenden pro Tag in Deutschland ist

nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute ohne Begleitung durch Bahn-
personal keine stufenfreie Erreichbarkeit der Bahnsteige gegeben, und an
welchen dieser Bahnhöfe werden nicht bahneigene Vorrichtungen in die stu-
fenfreie Erreichbarkeit miteinbezogen (bitte nach Bundesländern und Eigen-
tümern der nicht bahneigenen Anlagen aufschlüsseln)?

2. Welche Bahnhöfe mit über 1 000 Reisenden pro Tag wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren barrierefrei umgestal-
tet, und nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?

3. Welche Mittel stellt die Bundesregierung für die barrierefreie Umgestaltung
von Personenbahnhöfen zur Verfügung, und wie wird über die Mittelvergabe
entschieden?

4. Welche Zeitspanne hält die Bundesregierung für Umstiege von Menschen
mit Mobilitätseinschränkungen an Personenbahnhöfen für angemessen?

5. Wann ist aus Sicht der Bundesregierung ein Bahnhof als „barrierefrei“ anzu-
sehen, und welche Definition der Barrierefreiheit verwendet die Deutsche
Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung?

Drucksache 18/5513 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Welche Mittel stellt die Bundesregierung speziell zur Erreichung des in § 2
Absatz 3 der EBO genannten Ziels, eine möglichst weitreichende Barriere-
freiheit für die Nutzung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erreichen, zur
Verfügung, und welche Fristen sind zur Erreichung vorgesehen?

7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Ziel in § 8
Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), „für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen“, tatsächlich zu erreichen, und wie begründet
sie die unterschiedlichen Zielsetzungen in der EBO und im PBefG?

8. An welchen Fernverkehrs- und Hauptbahnhöfen können nach Kenntnis der
Bundesregierung Reisende mit Mobilitätseinschränkungen für alle dort an-
kommenden und abfahrenden Züge Unterstützung beim Ein-, Aus- und
Umsteigen erhalten, und an welchen ist dies nur zu bestimmten Zeiten mög-
lich (bitte den jeweiligen Zeitraum angeben)?

9. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Verfügbarkeit von Unterstützungen beim Ein-, Aus- und Umsteigen
auch im Hinblick auf Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention?

Bahnhof ohne Barrieren in Freiburg
10. a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Deutsche Bahn

AG beim Hauptbahnhof Freiburg von einer stufenfreien Erreichbarkeit
ausgeht und diesen auf Bundestagsdrucksache 16/14096 demzufolge
nicht erwähnt, obwohl die Bahnsteige nicht stufenfrei zu erreichen sind,
weil sie den Umweg über die nicht bahneigenen Aufzüge zur Stadtbahn-
brücke für ihre Fahrgäste für zumutbar hält, und welche Schlussfolgerun-
gen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Situation?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Freiburger Verkehrs AG als Be-
treiberin diese Aufzüge außerhalb der Stadtbahnbetriebszeiten abschal-
tet, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus
vor dem Hintergrund einer durchgängig notwendigen stufenfreien Er-
reichbarkeit der Bahnsteige?

11. Weshalb wurde der Hauptbahnhof Freiburg nach Kenntnis der Bundes-
regierung trotz seiner Bedeutung als ein zentraler regionaler, nationaler und
internationaler Verkehrsknotenpunkt am Oberrhein mit einem sehr hohen
Reisendenaufkommen bislang nicht für einen barrierefreien Ausbau vorge-
sehen, und bis wann ist dieser vorgesehen?

12. Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und nach Kenntnis der
Bundesregierung die Deutsche Bahn AG entsprechend der Vorgabe in § 8
Absatz 3 PBefG, nach dem sich der Zweckverband Regio-Nahverkehr Frei-
burg (ZRF) in seinem „Integrierte[n] regionale[n] Nahverkehrskonzept
Breisgau-S-Bahn 2020“ die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteige als
Ziel gesetzt hat, um die zur Zielerreichung notwendige barrierefreie Umge-
staltung des Hauptbahnhofs Freiburg bis 2020 zu erreichen?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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