BT-Drucksache 18/5509

Einsätze von so genannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2015

Vom 3. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5509
18. Wahlperiode 03.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke,
Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Dr. Petra Sitte,
Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Einsätze von so genannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern,
Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2015

Berichte über die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre
untergraben das Vertrauen in die Freiheit des Internets und der Telekommunika-
tion. Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass dies vor allem den
polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz „stiller SMS“, so genannter WLAN-
Catcher und IMSI-Catcher nimmt stetig zu, die Ausgaben für Analysesoftware
steigen ebenfalls (Bundestagsdrucksachen 18/4130, 18/2257). Das Bundes-
kriminalamt hat zwei verschiedene Trojaner entwickelt und nutzt zeitgleich eine
„Übergangslösung“. Der Trojaner zur „Online-Durchsuchung“ kompletter
Rechnersysteme sei „einsatzbereit“ (Schriftliche Fragen 22 und 23 des Abge-
ordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/2352). Ein weiteres Sys-
tem zum ferngesteuerten Abhören von verschlüsselter Internettelefonie werde
noch erprobt. Damit verfügt die Behörde über mindestens drei verschiedene
Trojaner. Auch die Fähigkeiten zur Bildersuche in Polizeidatenbanken werden
weiterentwickelt; beispielsweise nutzt das Bundeskriminalamt immer häufiger
die Möglichkeit der Abfrage seiner Datenbestände mittels Aufnahmen aus
Überwachungskameras.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2015 von

„WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“ ein-

gesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen be-
dient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt
betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Straf-
verfolgung differenzieren)?

c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
d) Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt, und welche Änderungen

haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2014 ergeben (Bundestagsdruck-
sachen 17/14714, 18/2257, 18/4130)?

e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkennt-
nisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefah-
ren beitrugen?

Drucksache 18/5509 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Welche Bundesbehörden haben im ersten Halbjahr 2015 wie oft „IMSI-Cat-
cher“ eingesetzt?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“ einge-

setzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen be-
dient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt
betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Straf-
verfolgung differenzieren)?

c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
d) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkennt-

nisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefah-
ren beitrugen?

e) Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer Produkte
wurden seitens der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2015 Ausfuhrge-
nehmigungen für so genannte IMSI-Catcher in welche Bestimmungslän-
der erteilt?

3. Wie hat sich die Zahl der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informations-
technik oder von anderen zuständigen Bundesbehörden (auch in deren Auf-
trag) aufgespürten IMSI-Catcher bzw. ähnlichen Abhöranlagen für den
Mobilfunkverkehr im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer
Bundesbehörden seit dem Jahr 2010 entwickelt, und in welchen Fällen konn-
ten die Betreiber der Anlagen durch Bundesbehörden ausfindig gemacht wer-
den (bitte diese Verantwortlichen jeweils benennen)?

4. Welche Bundesbehörden sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an
Mobiltelefone „stille SMS“ zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitze-
rinnen und Besitzer oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen zu ver-
schicken, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem zweiten Halb-
jahr 2014 ergeben?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „stillen SMS“ einge-

setzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen be-
dient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele „stille SMS“ haben diese Behörden in den letzten fünf Jahren
durch andere Behörden versenden lassen (bitte nach Halbjahren darstel-
len)?

c) Wie viele „stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden im ersten
Halbjahr 2015 bzw. in deren Auftrag durch andere Behörden oder Firmen
insgesamt jeweils versandt (bitte bezüglich des Zollkriminalamts nach den
einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)?

d) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen
(bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
differenzieren)?

e) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
f) Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt, und welche Änderungen

haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2014 ergeben (Bundestagsdruck-
sache 18/2257)?

g) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkennt-
nisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefah-
ren beitrugen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5509
5. Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Bundesbe-
hörden im ersten Halbjahr 2015 vorgenommen (bitte wie auf Bundestags-
drucksache 17/14714 beantworten)?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der Funk-

zellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Be-
hörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden
benennen)?

b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils
insgesamt betroffen?

c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden
(bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
differenzieren)?

d) Welche Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter des General-
bundesanwalts beim Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang
mit welchen Ermittlungen fanden diese statt?

e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkennt-
nisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefah-
ren beitrugen?

6. Inwiefern sind Bundesbehörden des Innern, der Verteidigung, der Finanzen
oder des Bundeskanzleramtes mittlerweile in der Lage, Mikrofone von Mobil-
telefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu
nutzen, in welchem Umfang wird dies bereits genutzt, und welche Soft- oder
Hardware wird hierfür genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich gegen-
über dem zweiten Halbjahr 2014 ergeben?

7. Welche weiteren Hersteller haben im ersten Halbjahr 2015 an polizeiliche
oder geheimdienstliche Bundesbehörden Software zur computergestützten
Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen (auch testweise) geliefert, nach wel-
chem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt, bzw. wel-
che Nutzung ist anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilun-
gen sind bzw. wären darüber zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen
kommen bzw. kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung, bzw.
welche Änderungen haben sich gegenüber dem zweiten Halbjahr 2014 erge-
ben?
a) Welche Kosten sind für Tests oder Beschaffung entsprechender Software

entstanden?
b) Auf welche Datensätze kann die etwaige, neu beschaffte Software zugrei-

fen, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils
genutzt, und welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind
darüber zugriffsberechtigt?

c) Inwiefern kann die Bundesregierung mitteilen, ob die Anwendung von
Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen
im Vergleich zum Jahr 2014 zu- oder abnimmt?

d) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkennt-
nisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefah-
ren beitrugen, bzw. inwiefern lässt sich dies überhaupt rekonstruieren?

Drucksache 18/5509 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Welche Software welcher Hersteller kommt bei Bundesbehörden zur krimi-
nalpolizeilichen Vorgangsverwaltung und Fallbearbeitung zur Anwendung
(bitte nach Vorgangsbearbeitung, kriminalistischer Fallbearbeitung auf-
schlüsseln), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem zweiten
Halbjahr 2014 ergeben?
a) Welche Kosten sind Bundesbehörden im Einzelfall und unter Berück-

sichtigung der Arbeitszeit innerhalb der Behörde für die Beschaffung,
Anpassung, den Service und die Pflege der Software im ersten Halbjahr
2015 entstanden?

b) Welche weiteren Produkte der Firma rola Security Solutions GmbH
(auch „Zusatzmodule“) wurden für welche Behörden und welche Ein-
satzzwecke beschafft, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber
dem zweiten Halbjahr 2014 ergeben?

c) Inwiefern und wofür werden Anwendungen von rola Security Solutions
auch bei In- und Auslandsgeheimdiensten der Bundesregierung genutzt,
bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem zweiten Halbjahr
2014 ergeben?

9. Inwiefern und auf welche Weise wird der Internetknoten DE-CIX bzw. wer-
den andere in Deutschland oder auch im Ausland befindliche, internationale
Schnittstellen von Glasfaserkabeln durch welche Bundesbehörden über-
wacht, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu ergeben (Bundestags-
drucksachen 17/14714, 18/2257, 18/4130)?

10. Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2015 Trojaner-
Programme bzw. sonstige beim CC ITÜ vorgehaltene Überwachungssoft-
ware eingesetzt oder einsetzen lassen?
a) Welche der verfügbaren Programme (etwa „Übergangslösung“, Trojaner

zur „Online-Durchsuchung“, Trojaner zur „Quellen-TKÜ“, TKÜ – Tele-
kommunikationsüberwachung) kam dabei jeweils zur Anwendung?

b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen
(bitte differenzieren in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung)?

c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
d) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Er-

kenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw.
Gefahren beitrugen?

Berlin, den 2. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.