BT-Drucksache 18/5505

Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II und Situation der Bahnhöfe in Baden-Württemberg

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5505
18. Wahlperiode 02.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Corinna Rüffer, Stephan Kühn (Dresden),
Harald Ebner, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II und
Situation der Bahnhöfe in Baden-Württemberg

Mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) wird der Deut-
schen Bahn AG (DB AG) für die Jahre 2015 bis 2019 mehr Geld für Ersatzin-
vestitionen zur Verfügung gestellt als nach der LuFV I. Mehr Geld für den Erhalt
der Bahninfrastruktur ist auch dringend erforderlich: Von den rund 25 000 Bahn-
brücken in Deutschland befinden sich über 1 000 in der schlechtesten Zustands-
kategorie. Ähnlich sieht es bei den Eisenbahntunneln aus (siehe diverse Kleine
Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Mit dieser Kleinen An-
frage wollen die Fragesteller erfahren, wohin die Mittel des Bundes fließen.
Handlungsbedarf besteht auch bei vielen Bahnhöfen (in dieser Kleinen Anfrage
sind damit auch die Haltepunkte nach § 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsord-
nung – EBO – zu verstehen). Viele sind in einem trostlosen Zustand und von
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gar nicht oder nur mit fremder Hilfe
und großem Aufwand nutzbar. Da ein Teil der LuFV-Mittel – aufgestockt durch
Mittel der DB AG und häufig auch der Kommunen – in die Sanierung der Bahn-
höfe fließt, wollen die Fragesteller Näheres über die Planungen bis zum Jahr
2019 erfahren.

Verwendung der LuFV-Mittel in Baden-Württemberg
1. Welcher Betrag wird nach Kenntnis der Bundesregierung an Mitteln aus der

LuFV II in den Jahren 2015 bis 2019 nach Baden-Württemberg fließen (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?

2. Wofür werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Mittel voraussicht-
lich verwendet (bitte nach Gleis- und Weichenerneuerungen, Brücken,
Tunnel, Sicherungstechnik, Modernisierungen der Energieversorgung, Bahn-
höfen etc. aufschlüsseln sowie alle Einzelmaßnahmen mit voraussichtlichen
Kosten von mindestens 50 Mio. Euro einzeln, unter der Angabe von Ort,
voraussichtlichen Kosten, Baubeginn und geplantem Fertigstellungszeit-
punkt aufschlüsseln)?

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3. Wie viele Eisenbahnbrücken gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2014 in Baden-Württemberg, wie viele und welche davon (bitte mit ge-
nauer Ortsangabe, Streckennummer, Länge und Baujahr) befanden sich in
der Zustandskategorie 4, und welche dieser Brücken werden während der
Laufzeit der LuFV II mit dem Ziel saniert, die Einstufung in eine bessere Zu-
standskategorie zu erlangen?

4. Wie viele Eisenbahntunnel gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2014 in Baden-Württemberg, wie viele und welche davon (bitte mit ge-
nauer Ortsangabe, Streckennummer, Länge und Baujahr) befanden sich in
der Zustandskategorie 4, und welche dieser Tunnel werden während der
Laufzeit der LuFV II mit dem Ziel saniert, die Einstufung in eine bessere Zu-
standskategorie zu erlangen?

Situation der Stationen in Baden-Württemberg
5. Wie viele Stationen und wie viele Bahnsteige gibt es nach Kenntnis der Bun-

desregierung in Baden-Württemberg, die täglich von Zügen angefahren wer-
den?

6. Wie viele dieser Stationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung barriere-
frei dergestalt, dass
a) die genutzten Bahnsteige über hindernisfreie Wege zugänglich sind (bitte

mit Angabe, wie viele dieser hindernisfreien Wege mit taktilen Piktogram-
men und über das Wegleitsystem kenntlich gemacht sind),

b) der Zugang zu den genutzten Bahnsteigen über stufenfreie Wege möglich
ist,

c) der Zugang zu den genutzten Bahnsteigen über Aufzüge möglich ist (bitte
mit Angabe, wie lange diese Aufzüge im Jahr durchschnittlich außer Be-
trieb sind),

d) die hindernisfreien Wege zu den genutzten Bahnsteigen mit taktilen Bo-
denindikatoren ausgestattet sind,

e) die hindernisfreien Wege zu den genutzten Bahnsteigen mit Kurzinfor-
mationen in Braille-Schrift oder prismatischen Zeichen an Wänden und
Handläufen ausgestattet sind,

f) rollstuhlgerechte Toiletten verfügbar sind,
g) Wickeltische für Kleinstkinder bereitgestellt werden,
h) Sicherheitsinformationen, -anweisungen, Warn-, Verbots-, Gebotszei-

chen, Informationen über die Abfahrt von Zügen, Kennzeichnung von
Bahnhofseinrichtungen und ihrer Zugangswege als visuelle Informatio-
nen verfügbar sind,

i) Informationen über die Abfahrt von Zügen an mindestens einer Stelle des
Bahnhofs auf einer Höhe von maximal 160 cm verfügbar sind,

j) besetzte Fahrkarten-, Informations- und Kundenbetreuungsschalter über
Induktionsschleifen für Hörhilfen verfügen,

k) besetzte Fahrkarten-, Informations- und Kundenbetreuungsschalter für
Rollstuhlfahrer und kleinwüchsige Menschen zugänglich sind,

l) Fahrkartenautomaten von Rollstuhlfahrern und kleinwüchsigen Personen
bedienbar sind,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5505
m)bahnsteigseitige Hilfsvorrichtungen für den Ein- und Ausstieg verfügbar
sind,

n) das Bahnhofsgelände inklusive eventuell vorhandener genutzter Bahn-
hofsgebäude im Gesamten barrierefrei gestaltet ist,

o) die genutzten Bahnsteige im Gesamten barrierefrei erreichbar sind und
p) Fahrgäste mithilfe von fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen in den Zug

bzw. aus dem Zug heraus gelangen können?
7. Wie viele der Bahnsteige verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über

Bahnsteighöhen von weniger als 38 cm, wie viele verfügen über Bahnsteig-
höhen von 38 cm, wie viele verfügen über Bahnsteighöhen von 55 cm, wie
viele verfügen über eine Bahnsteighöhe von 76 cm, und wie viele verfügen
über eine Bahnsteighöhe von 96 cm?

8. Wie viele Bahnsteige werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus-
schließlich von Zügen angefahren, die die Produktbezeichnung „S-Bahn“
tragen, und wie viele davon verfügen über eine Bahnsteighöhe von 96 cm?

9. Wie viele Bahnsteige, die derzeit eine Höhe von weniger als 76 cm aufwei-
sen, sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr 2019 auf die
volle Länge der dort haltenden Züge und wie viele partiell aufgehöht wer-
den?

10. Wie viele Bahnsteige, die ausschließlich von Zügen mit der Produktbe-
zeichnung „S-Bahn“ angefahren werden, sollen nach Kenntnis der Bundes-
regierung bis zum Jahr 2019 auf die volle Länge der dort haltenden Züge
und wie viele partiell aufgehöht werden?

11. In welchen Stationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr
2019 Aufhöhungen von Bahnsteigen vorgesehen (bitte tabellarisch mit
Name der Station, Bahnsteignummer des aufzuhöhenden Bahnsteigs, Länge
der geplanten Aufhöhung, vorgesehenen Kosten und voraussichtlichem
Baubeginn sowie Bauende darstellen)?

12. In welchen Stationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr
2019 Investitionen im Umfang von mindestens 5 Mio. Euro vorgesehen
(bitte tabellarische Darstellung unter Angabe von Ort und Reisendenzahl
pro Tag mit genaueren Angaben zu den vorgesehenen Maßnahmen wie z. B.
Neubau von Bahnsteigen, Bahnsteigaufhöhung, Bahnsteigsanierung, Dach-
sanierung, Bau von Wetterschutz, Einbau von Aufzügen usw.)?

13. In welchen Stationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr
2019 Investitionen zur Herstellung der stufenlosen Erreichbarkeit und wei-
terer Aspekte der Barrierefreiheit vorgesehen (bitte tabellarisch mit Name
der Station, Beschreibung der Maßnahmen, vorgesehenen Kosten und vor-
aussichtlichem Baubeginn sowie Bauende darstellen)?

14. Wie viele der Stationen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
elektronische Reisendeninformationen mit Angaben zu Fahrplanänderun-
gen, und wie viele Bahnhöfe werden aus heutiger Sicht bis Ende des Jahres
2019 darüber verfügen?

15. An wie vielen der Bahnhöfe (Stand 30. Juni 2015) standen nach Kenntnis
der Bundesregierung Leihfahrräder, und an wie vielen Angebote für Car-
sharing zur Verfügung?

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16. An wie vielen Bahnsteigen halten nach Kenntnis der Bundesregierung aus-
schließlich und regelmäßig Personenzüge, deren Einstiegshöhe nicht der
Höhe der Bahnsteigkante entspricht?
Fördert der Bund in diesen Fällen durch die LuFV II die Niveauangleichung
durch eine Anpassung der Bahnsteighöhe?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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