BT-Drucksache 18/5503

Zukunfts- und leistungsfähiger Bahnverkehr im östlichen Bodenseeraum

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5503
18. Wahlperiode 02.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Agnieszka Brugger, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zukunfts- und leistungsfähiger Bahnverkehr im östlichen Bodenseeraum

Der Bodenseeraum stellt einen bedeutenden Wirtschaftsstandort, eine beliebte
Tourismusregion und einen wertvollen Naturraum dar. Aufgrund der kulturellen
und sprachlichen Gemeinsamkeiten zwischen Deutschland, Österreich und der
Schweiz bestehen starke grenzüberschreitende Verflechtungen. Leistungsfä-
hige, umweltfreundliche, öffentliche Verkehrsverbindungen sind daher für diese
Region von besonderer Bedeutung. Für eine nachhaltige Entwicklung ist dabei
ein besonderes Augenmerk auf die Schienenwege für die Gewährleistung der lo-
kalen, regionalen aber auch überregionalen sowie grenzüberschreitenden Mobi-
lität von Berufspendlern wie von Erholungsuchenden zu richten.
Die Elektrifizierungen der Südbahn zwischen Ulm und Friedrichshafen und der
Abschnitt zwischen Friedrichshafen und Lindau (Bodenseegürtelbahn) sind
schon lange ein Thema. Leider bestehen nach wie vor Unklarheiten bezüglich
des Finanzierungsvertrages. Der Baubeginn ist weiterhin offen. Bis zu einer
Elektrifizierung dieser Strecke sind zeitraubende Lokwechsel in Ulm erforder-
lich. Die Bodenseegürtelbahn ist jedoch auch eingleisig, was deren Kapazität
beschränkt und sich nachteilig auf die Pünktlichkeit der Züge auswirkt. Doppel-
spurabschnitte auf dieser Strecke fehlen gänzlich. Es sind lediglich Ausweich-
stellen u. a. in Langenargen, Nonnenhorn und Enzisweiler vorhanden. Jedoch
sind gleichzeitige Einfahrten aus beiden Richtungen wegen fehlender Durch-
rutschwege nicht möglich. Hinzu kommt eine Signaltechnik, die aufgrund ihres
Alters längst nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Die Stell-
werke werden noch von Hand bedient. Bereits mit punktuellen Streckenausbau-
ten und Modernisierungen von Anlagen lassen sich positive Auswirkungen auf
die Fahrplangestaltung und Fahrzeitgewinne von bis zu vier Minuten an jedem
der genannten Haltepunkte erzielen.
In Nonnenhorn liegen die Bahnsteige sehr tief und der Mittelbahnsteig ist sehr
schmal. In Lindau-Aeschach erschweren ein maroder „Bahnsteig“ und marode
Treppen die Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in beson-
derer Weise. Der überwiegende Teil der Haltepunkte entlang der Bodenseegür-
telbahn sind von einer Barrierefreiheit weit entfernt und stellen auch für Rei-
sende mit Gepäck und Fahrrädern große Hürden dar.
In Lindau-Aeschach verlaufen die Gleise aus bzw. nach Richtung Wangen in ei-
ner Entfernung von nur rund zehn Metern Entfernung zur Station der Bodensee-
gürtelbahn. Perspektivisch kann sich hier die Möglichkeit einer attraktiven Um-
steigemöglichkeit zwischen beiden Bahnen ergeben, wenn auch an der Strecke
von bzw. nach Wangen Haltestellenkanten errichtet werden.

Drucksache 18/5503 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Beginn dieser Kleinen Anfrage werden die Fragen 1 bis 3 aus einer vor-
herigen Kleinen Anfrage nochmal aufgegriffen (vgl. Bundestagsdrucksache
18/5140). Diese wurden nach Auffassung der Fragesteller leider nicht zufrieden-
stellend beantwortet, so war u. a. nach dem Wortlaut einer Aussage der Par-
lamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale
Infrastruktur, Dorothee Bär, und dessen Bedeutung gefragt worden. Die bean-
standeten Antworten sind vor dem Hintergrund des grundgesetzlich verankerten
Interpellationsrechts nicht hinnehmbar: Die Bundesregierung ist grundsätzlich
verpflichtet – dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung
vom 1. Juli 2009, 2 BvE 5/06, erneut bekräftigt – die vom Parlament an sie ge-
stellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine eigen-
mächtige Einschränkung auf Aspekte, die die Bundesregierung beantworten
will, ist nicht zulässig. Es wird daher gebeten, die Fragen 1 bis 3 der Kleinen An-
frage vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Nachfragen zur Kleinen Anfrage „Ausbau und Elektrifizierung der Südbahn
(ABS Ulm–Friedrichshafen–Lindau“, Bundestagsdrucksache 18/5140)
1. Welche Aussage zur Finanzierungsvereinbarung und zur eventuellen Neu-

bewertung für den kommenden Bundesverkehrswegeplan in Bezug auf die
Elektrifizierung der Südbahn hat die Parlamentarische Staatssekretärin
Dorothee Bär im Rahmen der Spatenstichveranstaltung zur B31-Westumfah-
rung von Friedrichshafen, im Wortlaut gemacht?

2. Was genau meinte die Parlamentarische Staatssekretärin Dorothee Bär, als sie
die Finanzierung der Elektrifizierung der Südbahn durch den Bund, ohne eine
Neubewertung des Projektes, zugesagt hat?

3. Heißt das, dass die Elektrifizierung der Südbahn jetzt zum Bezugsfall gewor-
den ist?
Steht eine Neubewertung für dieses Projekt noch an oder nicht?
Welche konkreten Schritte sind für das weitere Vorgehen vorgesehen?
Wie viel Zeit werden diese in Anspruch nehmen?
Welche Kriterien liegen der Entscheidung „Bezugsfall“ bzw. „nicht Bezugs-
fall“ für die Projekte Elektrifizierung der Südbahn, Elektrifizierung der All-
gäu-Bahn, „Stuttgart 21“ und „Neubaustrecke Wendlingen–Ulm“ zugrunde?

4. Für welchen Monat dieses Jahres ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
Abschluss der Finanzierungsvereinbarung für den Ausbau der „Südbahn“
vorgesehen?

Bodenseegürtelbahn
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Reisendenzahlen pro

Werktag (DTV, durchschnittlicher Werktagsverkehr) zwischen Friedrichs-
hafen und Friedrichshafen Ost, zwischen Kressbronn und Nonnenhorn, zwi-
schen Enzisweiler und Lindau-Aeschach sowie zwischen Lindau-Aeschach
und Lindau-Hauptbahnhof, und wie hoch waren sie in den jeweiligen Erhe-
bungen der zehn Jahre zuvor (bitte tabellarische Darstellung differenziert
nach Nah- und Fernverkehr)?

6. Wie viele Zu- und Aussteiger wurden zuletzt und in den zehn Jahren zuvor
an den einzelnen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten zwischen Friedrichshafen
Stadtbahnhof und Lindau Hauptbahnhof nach Kenntnis der Bundesregierung
gezählt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5503
7. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Dieselver-
brauch beim heutigen Fahrplan auf der Strecke Ulm–Friedrichshafen–
Lindau, und welche Kosten fielen für den Treibstoff in den Jahren 2000 bis
2014 an?

8. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bau bzw. die Wiederinbetrieb-
nahme der Güterzugkurve östlich von Friedrichshafen und damit die Ver-
meidung des Kopfmachens von Güterzügen im Stadtbahnhof geplant?

9. In welchen Jahren ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Ausbau der
Bahnhöfe mit der Aufhöhung und Modernisierung der Bahnsteige an den
einzelnen Bahnhöfen und Haltepunkten zwischen Friedrichshafen und
Lindau zu rechnen, um den Zu- und Ausstieg für Menschen mit Mobili-
tätseinschränkungen und Reisende mit Kindern in Kinderwagen, mit viel
Gepäck oder Fahrrädern zu erleichtern?

10. Wie viel stationäres Personal wird von der Deutschen Bahn AG an den Hal-
tepunkten zwischen Friedrichshafen und Lindau nach Kenntnis der Bundes-
regierung an den Stellwerken beschäftigt, und in welchen Berufszweigen?

11. Welche Bahnübergänge zwischen Friedrichshafen und Lindau werden nach
Kenntnis der Bundesregierung wann und jeweils in welcher Weise und zu
welchen jeweiligen Kosten umgebaut oder beseitigt, und wie werden diese
Maßnahmen finanziert (bitte tabellarische Darstellung)?

12. In wieweit unterstützt die Bundesregierung die Idee einer Bodensee-S-Bahn
(www.bodensee-s-bahn.org/)?

13. Welche infrastrukturellen, betrieblichen, finanziellen und konzeptionellen
Voraussetzungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erfüllt,
und welche müssen noch erfüllt werden, um das Konzept der Bodensee-
S-Bahn umsetzen zu können?

14. Welche Finanzierungsquellen bei Bund und EU bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung, um im kleinen grenzüberschreitenden Verkehr einmalige
Investitionen bzw. wiederkehrende Folgekosten zur Verbesserung des Nah-
verkehrs zwischen den Anrainerstaaten des Bodensees finanzieren zu kön-
nen, sofern eine Finanzierung aus den üblichen Regionalisierungsmitteln
nicht möglich ist?

Künftiger Bahnverkehr in Lindau
15. Wie viele Personen überquerten nach Kenntnis der Bundesregierung in den

letzten zehn Jahren jährlich den Grenzübergang zwischen Lindau und
Bregenz, und welche Verkehrsmittel werden beim Grenzübergang in wel-
chem Umfang genutzt (bitte tabellarisch darstellen)?

16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die grenzüberschreiten-
den Pendlerströme zwischen den Regierungsbezirken Südwürttemberg bzw.
Bayrisch Schwaben und den Nachbarländern Vorarlberg, Liechtenstein
bzw. den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appen-
zell Ausserrhoden?
Welcher Anteil der pendelnden Personen nutzt dabei nach Kenntnis der
Bundesregierung die Schienenwege?

17. Ist in Lindau-Aeschach nach Kenntnis der Bundesregierung ein Haltepunkt
für Züge aus bzw. nach Hergatz zur Schaffung einer Umsteigemöglichkeit
von Zügen oder auf Züge der Bodenseegürtelbahn überprüft worden, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Idee?

Drucksache 18/5503 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
18. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die aktuellen Planungen der
Deutschen Bahn AG für eine „Zwei-Bahnhöfe-Lösung“ in Lindau, und wel-
che Vor- und welche Nachteile sieht sie bei dieser Lösung?

19. Welche Fahrplankonzepte liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den
aktuellen Planungen der Deutschen Bahn AG für eine „Zwei-Bahnhöfe-
Lösung“ in Lindau zugrunde?

20. Wie viele Bahnsteige sieht die „Zwei-Bahnhöfe-Lösung“ der Deutschen
Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung an den beiden Bahnhöfen (In-
selbahnhof und Bahnhof Reutin) vor, und über welche Bahnsteiglängen sol-
len die einzelnen Gleise verfügen?

21. Weshalb ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach den den Fragestellern
vorliegenden Informationen in Reutin ein Stumpfgleis vorgesehen, und wa-
rum werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht alle Gleise aus Grün-
den der betrieblichen Flexibilität als Durchgangsgleise ausgeführt?

22. Über wie viele Bahnsteiggleise sollte ein Bahnhof nach Kenntnis der Bun-
desregierung im Grundsatz verfügen, um als Knotenbahnhof für Züge ge-
nutzt werden zu können?

23. An welchem der beiden Bahnhofstandorte in Lindau (Reutin oder Insel-
bahnhof) ist es nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich und unab-
hängig von den verfügbaren Gleiskapazitäten realistischer, bei eher knap-
pen Fahrplansituationen möglichst viele Anschlüsse mit kurzen Gesamt-
reisezeiten herstellen zu können?
Welche Gleiskapazitäten wären hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung
an diesem Standort nötig, um die Züge aus mindestens fünf Richtungen
(Friedrichshafen, Memmingen, Kempten, Bludenz–Bregenz, St. Gallen–
Bregenz) in einem Knoten so aufnehmen zu können, dass zwischen Ankunft
und Abfahrt aller Züge nur maximal zehn Minuten vergehen müssen (inte-
graler Taktfahrplan)?

24. Welche Ausstattung ist nach Kenntnis der Bundesregierung am Bahnhof
Lindau-Reutin im Einzelnen vorgesehen (Überdachung der Bahnsteige,
barrierefreie Zugänge zu den Bahnsteigen – auch unter Berücksichtigung
der hohen Zahl an Fahrradtouristen –, Fahrkartenschalter, Information der
Fahrgäste, Wartehalle, Kiosk bzw. Einzelhandel usw.), und welche Min-
destumsteigezeiten entstehen hierdurch für die Fahrplanplanung?
Hält die Bundesregierung diese Merkmale für ein nutzerorientiertes Ange-
bot für ausreichend?

25. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung am Inselbahnhof die Aufrechterhal-
tung und am Bahnhof in Reutin die Einrichtung eines besetzten Fahrkarten-
schalters vorgesehen?

26. Wie viele Reisende nutzen derzeit pro Jahr nach Kenntnis der Bundesregie-
rung den Inselbahnhof (ohne Busreisende)
a) mit dem Ziel Lindau Insel,
b) zum Umstieg auf ein Schiff,
c) zum Umstieg in einen anderen Zug,
d) mit dem Ziel Lindau Festland, und
e) welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Umstieg

vom Zug auf das Schiff bzw. umgekehrt in Lindau Insel, und welche Zah-
len sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5503
27. Welche Züge sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer „Zwei-
Bahnhöfe-Lösung“ den Inselbahnhof, welche den Bahnhof in Reutin und
welche beide Bahnhöfe anfahren?

28. Welche Reisezeiten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung nach ge-
genwärtiger Planung im mindestens stündlichen Taktverkehr für Reisende
ab jedem einzelnen der beiden Bahnhöfe in die benachbarten Zentren Fried-
richshafen, Memmingen, Kempten, Bregenz und St. Gallen?

29. Mit welchen Fahrtzeitverkürzungen ist nach Kenntnis der Bundesregierung
in etwa auszugehen, wenn Fernzüge nicht mehr auf der Insel einen Kopf-
bahnhof nutzen müssen, sondern den Durchgangsbahnhof in Reutin nutzen
können?

30. Welche Züge würden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der „Zwei-
Bahnhöfe-Lösung“ den Inselbahnhof nicht mehr anfahren, wie wird dies be-
gründet, und welche Auswirkungen hätte dies auf die Anzahl der Fahrgäste,
die mit dem Zug auf die Insel kommen?

31. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Reisezeitverkür-
zungen der EC-Züge (EC – Eurocity) zwischen Zürich und München, die in
Lindau gewonnen werden, durch zusätzliche Halte in Wil und Gossau im
Kanton St. Gallen wieder „verloren“ gehen, wer hat diese EC-Halte gefor-
dert, und inwiefern sind diese mit der DB Fernverkehr AG abgestimmt?

32. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Halt von EC-Zügen in der Stadt
Wangen geplant, vorausgesetzt dass die Stadt Wangen im Zuge der Neuge-
staltung des Bahnhofsareals einen solchen ermöglicht?

33. Mit welchem jährlichen Reisendenaufkommen ist nach Kenntnis der Bun-
desregierung bei der „Zwei-Bahnhöfe-Lösung“
a) im Inselbahnhof,
b) im Bahnhof Reutin sowie
c) auf den jeweiligen Zulaufstrecken zwischen Enzisweiler und Lindau,

Hergatz und Lindau sowie Bregenz und Lindau
zu rechnen, bzw. in welchem Verhältnis werden sich die Reisenden vermut-
lich auf die beiden Bahnhöfe verteilen?

34. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung der weitere Bürger- und Ver-
bändebeteiligungsprozess für die konkrete Ausgestaltung der Bahnhofslö-
sung aussehen, wer trägt dafür die Prozessverantwortung, und wann wird
mit abschließenden Ergebnissen gerechnet?

35. Bis wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung genehmigungsfähige
Planungen für den Neubau eines Bahnhofs in Reutin und für einen Umbau
des Bahnhofs auf der Insel vorliegen?

36. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Baubeginn für den
Bahnhof in Reutin und mit dem Bahnhofsumbau auf der Insel zu rechnen?

37. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Fertigstellung des
Bahnhofs in Reutin und mit der Fertigstellung des umzubauenden Bahnhofs
auf der Insel zu rechnen?

38. Mit welchen Kosten ist nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bahn-
hofsneubau in Reutin und dem Bahnhofsumbau auf der Lindauer Insel zu
rechnen, und wie werden diese Kosten finanziert, bzw. bis wann soll ein
Finanzierungsplan vorliegen?

39. Welches Ergebnis erbrachte nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirt-
schaftlichkeitsberechnung für die „Zwei-Bahnhöfe-Lösung“, bzw. bis wann
soll diese vorliegen?

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40. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der „Zwei-
Bahnhöfe-Lösung“ in Lindau der Ausbau der „Aeschacher Kurve“ auf zwei
Gleise bei gleichzeitiger Herstellung von Lärmschutz für die Anwohner von
den räumlichen Verhältnissen her möglich, ist dieser Ausbau nach Einschät-
zung der Bundesregierung sinnvoll, und ist dieses zweite Gleis oder zumin-
dest die Vorhaltung einer Freihaltefläche für eine spätere Erweiterung vor-
gesehen?

41. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung betriebliche Einschränkungen und
Konsequenzen für die Realisierbarkeit von Anschlüssen bei einer Reali-
sierung der „Zwei-Bahnhöfe-Lösung“ in Lindau ohne eine zweigleisige
„Aeschacher Kurve“ zu erwarten, und wenn ja, welche?

42. Wird in den Plänen der Deutschen Bahn AG für die „Zwei Bahnhöfe-
Lösung“ nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Inselbahnhof und
geplantem Bahnhof in Reutin auf Höhe des östlichen Endes der „Aescha-
cher Kurve“ eine (teilweise) ein- oder (durchgängig) zweigleisige Lösung
verfolgt, und welche Geschwindigkeiten lassen die dort vorgesehenen Wei-
chen zu?
Welche Kurvengeschwindigkeiten im Bereich einer Verzweigungsweiche
zwischen einem zweiten, südlichen Gleis der Aeschacher Kurve und dem
bestehenden nördlichen Gleis zwischen Reutin und Insel wären möglich,
wenn im Bereich der Verzweigung auf Kurvenüberhöhungen verzichtet
würde?

43. Welche Inspektionsintervalle sind nach Kenntnis der Bundesregierung ge-
setzlich oder in Form interner Richtlinien der Deutschen Bahn AG jeweils
für die Gleise, Weichen, den Oberbau, die Signaltechnik und die Oberleitun-
gen in deutschen S-Bahn-Netzen vorgegeben?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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