BT-Drucksache 18/550

Fortschritte bei der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Vom 14. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/550
18. Wahlperiode 14.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fortschritte bei der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Im Juni 2012 hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung (BMVBS) die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes (WSV) vorgestellt. Ziel sind u. a. eine effizientere Ämterstruktur sowie
die Einstufung der Bundeswasserstraßen in drei Ausbaukategorien. Im Mai
2013 wurde die Generaldirektion Wasserstraße und Schifffahrt (GDWS) einge-
richtet. Doch seitdem scheint die Reform nicht spürbar voranzukommen.
Die SPD als neuer Koalitionspartner von CDU und CSU hat in der vergangenen
Legislaturperiode das Reformvorhaben wiederholt kritisiert und hierbei insbe-
sondere die Einrichtung der GDWS und die fehlende Einbeziehung der Mitar-
beiter bemängelt. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD soll der
„angestoßene Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun-
des unter Einbindung der Beschäftigten so entwickelt werden, dass die notwen-
digen regionalen Kompetenzen gesichert werden“.
Durch die Einsetzung der neuen Bundesregierung stellt sich die Frage, inwie-
weit sie weiterhin hinter dem Reformvorhaben steht und gewillt ist, diese auch
im Einvernehmen mit den Mitarbeitern umzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Bundesregierung an der WSV-Reform gemäß dem „5. Bericht des

BMVBS an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schiff-
fahrtsverwaltung des Bundes (WSV)“ und dem bisher eingeschlagenen Weg
festhalten (bitte jeweils begründen)?

2. Welche Änderungen des bisher eingeschlagenen Reformweges werden sich
nach Plänen der Bundesregierung für die folgenden Jahre aus welchen Grün-
den ergeben?

3. Wird die Bundesregierung an dem vormals für Anfang 2013 vorgesehenen
„Rechtsbereinigungsgesetz“ für die WSV-Reform weiter festhalten (bitte je-
weils begründen)?

4. Wird die Bundesregierung auf den Organisationserlass zur Einrichtung der
GDWS verzichten?

5. Wie wird durch die Bundesregierung die langfristige Umsetzung der WSV-
Reform sowie die Beteiligung des Deutschen Bundestages sichergestellt?

6. Wird im Zuge der WSV-Reform mit einem neuen Dialogprozess über die zu-
künftige Struktur der WSV begonnen, und wenn ja, wie wird dieser ausge-
staltet sein?

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7. Wird bei allen Planungen zum Umbau der WSV sowie der entsprechenden
Referate und Abteilungen des Bundesministeriums für Verkehr und Infra-
struktur (BMVI) für eine umfassende Transparenz gesorgt und die Betei-
ligung der Personalvertretungen an den Prozessen gewährleistet?

8. Welche Teilschritte der WSV-Reform konnten aus Sicht der Bundesregie-
rung bisher abgeschlossen werden?

9. Wie wird die Bundesregierung eine „nachhaltige Absicherung der Fach-
kompetenz in der WSV trotz Stellenabbau und Fachkräftemangel“ sicher-
stellen (Vergleiche „5. Bericht des BMVBS an den Deutschen Bundestag
zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)“
(5. Bericht), S. 6.)?

10. Bis wann wird mit den Ergebnissen der Personalbedarfsermittlung in der
WSV zu rechnen sein?

11. Konnten inzwischen auf allen Verwaltungsebenen der WSV verbindliche
Ziele, Vorgaben und Standards definiert werden, wie sie zur Aufgabenerle-
digung der Verwaltung notwendig sind und dort gemäß sog. 5. Bericht bis-
her fehlten?

12. Welche Arbeitsgruppen auf Regierungsebene gibt oder gab es bisher, die
sich mit der Umsetzung der WSV-Reform beschäftig(t)en, und welche Er-
gebnisse konnten diese Arbeitsgruppen bisher vorweisen?

13. a) Welche „regionalen Kompetenzen“ („Deutschlands Zukunft gestalten –
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“ (Koalitionsvertrag),
S. 43.) sollen bei der WSV-Reform gesichert werden, und bis wann plant
die Bundesregierung, die GDWS (Bonn) mit ihren Außenstellen (Aurich,
Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, Münster, Würzburg) zusammenzu-
führen?

b) Inwieweit sollen dabei die Kompetenzen vor Ort in den Wasser- und
Schifffahrtsämtern (WSA) erhalten oder sogar gestärkt werden?

c) Welche Einbindung der von der WSV-Reform betroffenen Bundesländer
ist durch die Bundesregierung vorgesehen?

d) Wie viele Mitarbeiter sind inzwischen am GDWS-Standort Bonn ange-
siedelt, und wie viele Mitarbeiter soll die GDWS in Zukunft haben?

e) Aus welchen Abteilungen besteht die GDWS bisher, und welche sollen
am GDWS-Standort Bonn angesiedelt bzw. von anderen Behörden abge-
zogen werden?

14. a) Bis wann wird die Bundesregierung ein Standortkonzept für die WSV
vorlegen?

b) Welche regionalen Verschiebungen auf Ebene der WSA sind bezüglich
der regionalen und lokalen operativen Aufgaben vorgesehen?

c) Bis wann werden die ämterübergreifenden operativen Aufgaben (Aus-
führungsaufgaben) von den verbleibenden Außenstellen der GDWS auf
die GDWS in Bonn übertragen?

d) Welche Auswirkungen werden von einer neuen WSV-Ämterstruktur für
die Fachstellen der WSA ausgehen?

15. a) Welche Kriterien sollen bei der durch die Bundesregierung geplanten
Netzkategorisierung neben der Tonnage berücksichtigt werden (Ver-
gleiche ebenda.)?

b) Welchen Einfluss werden die Kriterien aus Frage 15a für die Netzkate-
gorisierung der Bundeswasserstraßen haben?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/550
c) Inwieweit wird die Bundesregierung im Rahmen der vorgesehenen
Überarbeitung der Grundkonzeption des Bundesverkehrswegeplans die
Netzkategorien der Bundeswasserstraßen auf die Verteilung der Kompe-
tenzen gemäß den Fragen 13a bzw. 13b abstimmen?

16. a) Von welchen jährlichen Kosteneinsparungen durch die WSV-Reform
geht die Bundesregierung aus (Vergleiche 5. Bericht, S. 14.) aus?

b) Ist nach Kenntnissen der Bundesregierung aufgrund eventueller Kosten-
einsparungen der WSV-Reform mit freiwerdenden Haushaltsmitteln zu
rechnen (bitte Begründung anführen)?

17. a) Inwieweit sollen die Bundeswasserstraßen in einem geplanten „natio-
nalen Prioritätenkonzept“ Berücksichtigung finden (Koalitionsvertrag,
S. 39.)?

b) Bundeswasserstraßen welcher Netzkategorie sollen in ein solches Kon-
zept einfließen können?

18. Wird die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in der WSV wie
geplant zum Frühjahr 2014 erfolgen können (bitte jeweils Begründung an-
geben)?

19. Bis wann ist mit einer für vormals Ende 2012 vorgesehenen Novellierung
des Wasserstraßen-Gebührensystems zu rechnen?

20. Welche Position hat die neue Bundesregierung zu geschlossenen Finanzie-
rungskreisläufen im Verkehrsbereich?

21. Bis wann wird die Bundesregierung eine transparente Überprüfung der Nut-
zerentgelte der Bundeswasserstraßen unter Einbeziehung aller Nutzer
durchführen und die Ergebnisse dem Deutschen Bundestag vorlegen?

22. a) Wann wird die Bundesregierung das im Rahmen der WSV-Reform ange-
kündigte Wassertourismuskonzept vorlegen?

b) Welche Fortschritte sind bezüglich der Erstellung eines Wassertouris-
muskonzepts seit Beginn der WSV-Reform im Jahr 2012 zu verzeich-
nen?

23. Welche Planungen bestehen bei der Bundesregierung, zukünftig die Beree-
derung von WSV-Schiffen bzw. weiteren Schiffen des Bundes gemeinsam
durchzuführen und dadurch kostengünstiger und effizienter zu organisieren
(bitte Antwort begründen)?

Berlin, den 14. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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