BT-Drucksache 18/5490

Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5490
18. Wahlperiode 02.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan Korte, Dr. André Hahn,
Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und
der Fraktion DIE LINKE.

Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes

In einem Prüfbericht zur Datei „Politisch motivierte Kriminalität – links-Zen-
tralstelle“ (PMK-links Z) hatte der damalige Bundesbeauftragte für den Daten-
schutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im September 2012 zahlreiche Kri-
tikpunkte und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen aufgeführt.
So seien in der Datei Personen gespeichert worden, ohne dass eine ausreichende
Tatsachengrundlage für eine Speicherung („Negativ- bzw. Gefahrenprognose“)
vorlag. Die Rüge bezog sich vor allem auf die Sammlung als „Sonstige Perso-
nen“. Es handelt sich dabei um eine von fünf möglichen Betroffenenkategorien.
Als „Sonstige Personen“ können alle anderen Personen, die im Rahmen der Er-
mittlungen auftauchen, gespeichert werden. Weitere Datenfelder sind „Beschul-
digte“, „Verdächtige“, „Kontakt-/Begleitpersonen“ und „Prüffälle“. „Besonders
problematisch“, so der BfDI, sehe er „die Speicherung von Versammlungsan-
meldungen, ohne dass Informationen über bevorstehende Straftaten vorlagen
bzw. obwohl in der KTA (KTA: kriminaltechnische Anfragen) bereits ein Hin-
weis enthalten war, dass derartige Veranstaltungen in der Vergangenheit meist
störungsfrei verlaufen seien“. Weiter heißt es im Prüfbericht: „In Bezug auf ge-
speicherte ‚sonstige Personen‘ fehlte in allen geprüften Fällen eine Speiche-
rungsgrundlage.“
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass der Dateiumfang der PMK-links Z von
3 819 Personen im März 2012 auf nunmehr 331 Personen gesunken ist. Das ist
ein Rückgang um über 90 Prozent, was die Fragesteller als Hinweis interpretie-
ren, dass ein Großteil der Speicherungen ohne Rechtsgrundlage erfolgte. Dies
wirft die Frage auf, inwiefern bei anderen Dateien zu Präventivzwecken der Da-
tenschutz ebenfalls verletzt wird.
Obwohl der Bericht auf den 13. September 2012 datiert ist, hat das Bundeskri-
minalamt (BKA) erst „seit 2014“ Überprüfungen seiner Staatsschutzdateien
vorgenommen. Die Überprüfung von 18 Dateien war im Mai 2015 noch immer
nicht abgeschlossen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche
Frage 22 der Abgeordneten Ulla Jelpke in der Fragestunde vom 6. Mai 2015,
Plenarprotokoll 18/82). Die Fragesteller können diesen langsamen Prozess der
Umsetzung der Empfehlungen des BfDI nicht nachvollziehen.
Weitere Zweifel daran, dass die deutschen Sicherheitsbehörden eine ausrei-
chende Sensibilität für den Stellenwert von Versammlungsfreiheit und Daten-
schutz haben, werden bei den Fragestellern dadurch geweckt, dass auch die
BfDI in ihrem neuesten Jahresbericht dem BKA und dem Bundesamt für Verfas-
sungsschutz (BfV) „schwerwiegende Rechtsverstöße“ vorwirft. Unter der Über-

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schrift „Unglaublich – aber wahr! Demonstranten als gewaltbereite Extremisten
erfasst“ schreibt die BfDI in Hinblick auf eine gemeinsame Projektdatei, das
BfV habe „eine Vielzahl von Personen gespeichert, die bei einer Anti-Atom-
kraft-Demonstration lediglich ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstra-
tionsfreiheit ausgeübt hatten.“ Der Verfassungsschutz habe dann eingeräumt,
dass er die Betroffenen nicht hätte speichern dürfen. Das Bundesministerium des
Innern (BMI) aber habe aus der Teilnahme von Personen an einer Demonstration
gegen Kernkraft gefolgert, sie wollten das kapitalistische System überwinden,
was offenbar als ausreichende Grundlage für die Speicherung in der Datei inter-
pretiert wurde. Ergänzend weist die BfDI darauf hin, dass selbst Sitzblockaden
oder andere, womöglich als Nötigung sanktionierbare Handlungen „nicht per se
vom BfV erfasst werden“ dürfen.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben mithin nicht den Eindruck, dass
die Bundessicherheitsbehörden aus den kritischen Hinweisen des BfDI hinsicht-
lich der PMK-links-Z-Datei gelernt haben. Sie haben vielmehr den Eindruck,
dass insbesondere BKA, BfV und die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)
so lange rechtswidrig Daten erheben, speichern und miteinander austauschen,
bis sie dabei erwischt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt die Bundesregierung, dass in der Datei PMK-links Z zahlreiche

Personen gespeichert waren, ohne dass eine ausreichende Grundlage für ihre
Speicherung bestanden hat?

2. Warum hat das BKA nicht unmittelbar nach Zugang des Berichts des BfDI
im September 2012, sondern erst „seit 2014“ mit der Überprüfung der Staats-
schutzdateien begonnen?

3. Inwiefern hat das BMI aus Sicht der Bundesregierung durch die erst spät ein-
geleitete Überprüfung der Staatsschutzdateien möglicherweise seine Rolle
als Fach- und Rechtsaufsicht über das BKA verletzt, zumal bezüglich der
Datei PMK-links Z spätestens seit dem Jahr 2012 Hinweise auf rechtswidrig
gespeicherte Daten vorlagen?

4. Welche Staatsschutzdateien wurden bis jetzt überprüft, und welche noch
nicht?
Nach welcher Maßgabe wurde hierbei differenziert bzw. priorisiert?
Bis wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die Überprüfung aller
18 Staatsschutzdateien abgeschlossen sein wird?

5. Wie viele Personen bzw. Tatvorwürfe wurden aufgrund von Meldungen der
Landeskriminalämter über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst PMK in
den Staatsschutzdateien erfasst (bitte nach Bundesland, Datei und Tatvorwurf
aufschlüsseln)?

6. Wie viele Neuaufnahmen in die Datei PMK-links Z hat es in den Jahren 2013,
2014 und 2015 gegeben?
a) Falls die Zahl der Neuaufnahmen signifikant niedriger ist als früher, inter-

pretiert die Bundesregierung diese Veränderung als Hinweis darauf, dass
früher häufig rechtswidrig Speicherungen vorgenommen wurden (bitte
begründen, falls nicht)?

b) Wie viele Personen waren in den Jahren 2010 und 2011 jeweils in den ein-
zelnen Kategorien der Datei PMK-links Z gespeichert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5490
c) Wie viele Personen waren in den Jahren 2010 und 2011 in den Kategorien
Beschuldigte, Verdächtige, Hinweisgeber/Zeuge/sonstige Auskunftsper-
sonen, Kontakt- und Begleitpersonen, Sonstige Personen, Prüffälle ge-
speichert?

d) Wie viele Personen waren darüber hinaus in den Jahren 2012, 2014 und
2015 in der Kategorie Hinweisgeber/Zeuge/sonstige Auskunftspersonen
gespeichert?

e) Aus welchem Grund wurden mittlerweile nicht nur fast alle „Prüffälle“
und „Sonstige Personen“ aus der Datei PMK-links Z gelöscht, sondern
auch ein Großteil der Beschuldigten und Verdächtigen?

f) Sofern dies mit einer „zwischenzeitlich erfolgte[n] Löschung von Altda-
tensätzen“ begründet wird, die „aufgrund verkürzter Aussonderungsprüf-
fristen“ erfolgt sei, wann und aus welchem Grund wurden diese Fristen
verkürzt?

g) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung erklärt, nach den kriti-
schen BfDI-Prüfberichten und erfolgten Löschungen sei die Fortbildung
für BKA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter „intensiviert“ worden (Ant-
wort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 41 der Abgeordneten
Ulla Jelpke in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22. April
2015, Plenarprotokoll 18/99), und welchen Inhalt haben die hierfür erar-
beiteten Materialien?

7. Welche Ergebnisse brachte die Überprüfung der Staatsschutzdateien des
BKA im Einzelnen mit sich (bitte für jede Datei einzeln angeben)?
a) Wie viele Personen waren in den Dateien zum Zeitpunkt im März 2012

jeweils gespeichert?
b) Wie viele Personen sind derzeit darin jeweils gespeichert, und wie viele in

jeweils welchen Kategorien?
c) Wie viele Neuaufnahmen hat es seit dem Jahr 2012 jeweils gegeben, und

wie viele davon wurden jeweils welchen Kategorien zugeordnet?
d) Bezüglich welcher Dateien wurde dabei festgestellt, dass Personen darin

gespeichert waren, die nicht hätten gespeichert werden dürfen, und welche
Angaben kann die Bundesregierung ggf. zum zahlenmäßigen Umfang sol-
cher rechtswidriger Speicherungen machen?

e) Welche Angaben kann die Bundesregierung zum (rechtswidrigen) Spei-
cherungsgrund machen (wie etwa Versammlungsanmeldung, -teilnahme
usw.)?

f) Wie viele Personen waren im März 2012 in jenen Dateien gespeichert,
deren Überprüfung gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist, und wie
viele Personen sind darin derzeit gespeichert?

g) Welche Schlussfolgerungen wurden aus den Ergebnissen der Überprüfun-
gen gezogen?

8. Auf welche Speicherungsgrundlagen stützt sich die Speicherung von Per-
sonen in den Staatsschutzdateien jeweils (bitte nach den einschlägigen Be-
stimmungen in § 7 Absatz 1 sowie § 8 Absatz 1 bis 5 des Bundeskriminal-
amtgesetzes – BKAG – aufgliedern)?
Kann die Bundesregierung angeben, wie viele Personen jeweils gespeichert
sind, die von einem Straftatvorwurf vor Gericht freigesprochen worden sind?
a) Inwiefern erfolgte hierzu nach Abschluss des eingeleiteten Ermittlungs-

oder Strafverfahrens eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung
der betroffenen Personen?

Drucksache 18/5490 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Wie wird sichergestellt, dass eine Weitergabe von Personendaten durch
die ermittelnden Behörden nicht rechtswidrig erfolgt, etwa wenn aktuelle
Entwicklungen in Ermittlungs- bzw. Strafverfahren nicht an die spei-
chernden Stellen gemeldet wurden, und diese ggf. keine Neubewertung
der Speicherung vornehmen können (siehe den 24. Tätigkeitsbericht des
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
S. 97 zur PMK-links Z, in denen gesetzgeberischer Handlungsbedarf
skizziert wird)?

9. Falls seit dem Jahr 2012 Staatsschutzdateien gelöscht wurden, aus welchem
Grund ist dies erfolgt, wie viele Datensätze sowie Angaben zu wie vielen
Personen waren darin jeweils enthalten, und was ist mit diesen Daten ge-
schehen (bitte angeben, in welche anderen Dateien diese Daten ggf. ganz
oder teilweise übernommen worden sind)?

10. Ist die Problematik rechtswidriger Speicherungen auch gemeinsam mit den
Landeskriminalämtern (LKÄ) und LfV erörtert worden, und wenn ja, wel-
che Schlussfolgerungen wurden dabei gezogen?

11. Wie viele Staatsschutzdateien werden beim BfV geführt (bitte jeweils Da-
teinamen angeben und die Errichtungsanordnungen zusammenfassen), wie
viele Datensätze sind darin enthalten, und zu wie vielen Personen sind An-
gaben darin enthalten?

12. Hat es im Bereich des BfV im Nachgang zu den Überprüfungen des BfDI
im Jahr 2012 oder der im aktuellen BfDI-Bericht erwähnten Überprüfung
ebenfalls eigenständige Überprüfungen hinsichtlich weiterer Dateien gege-
ben, und wenn ja,
a) welche Dateien wurden vom BfV überprüft,
b) bezüglich welcher Dateien wurde festgestellt, dass Angaben über Perso-

nen gespeichert worden waren, für die die erforderliche Rechtsgrundlage
gefehlt hat,

c) welche Angaben kann die Bundesregierung zum zahlenmäßigen Umfang
der rechtswidrigen Speicherungen machen,

d) welche Angaben kann die Bundesregierung zum (rechtswidrigen) Spei-
cherungsgrund machen (wie etwa Versammlungsanmeldung, -teilnahme
usw.)?

13. Um welche Projektdatei von BfV und BKA handelt es sich, die von der
BfDI in ihrem neuesten Tätigkeitsbericht moniert wird (bitte Bezeichnung
angeben)?
a) Wann ist diese Datei angelegt worden, und zu welchem Zweck?
b) Wie viele personenbezogene Datensätze waren bzw. sind darin enthal-

ten?
c) Nach welchen Kriterien wurden personenbezogene Daten darin gespei-

chert?
d) Aus welchen Dateien stammten die Daten jeweils?
e) Wie viele Datensätze wurden infolge der Überprüfung durch die BfDI

gesperrt bzw. gelöscht, und wie viele nicht gesperrte personenbezogene
Datensätze sind derzeit noch darin enthalten?

f) Wer hat die Datei eingerichtet, und wer hatte schreibenden sowie lesen-
den Zugriff darauf?

g) Wie viele personenbezogene Datensätze aus dieser Datei wurden zwi-
schen BfV und BKA ausgetauscht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5490
h) Wie erklärt die Bundesregierung, dass in der Datei Angaben über Perso-
nen gespeichert wurden, die bei einer Demonstration lediglich ihr Grund-
recht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ausgeübt hatten?

i) Trifft es zu, wie von der BfDI kritisiert, dass das BMI aus der Teilnahme
an einer Demonstration gegen Kernenergie eine linksextremistische Hal-
tung ableitet, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
Wenn nein, warum wurden die Demonstranten dann in der Datei gespei-
chert?

j) Trifft es zu, dass das BMI eine – unterstellte – Absicht, das kapitalistische
System überwinden zu wollen, per se für eine ausreichende Grundlage
hält, die betreffende Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Da-
teien zu speichern, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
Wenn nein, warum wurden die Demonstranten dann in der Datei gespei-
chert?

k) Inwiefern trifft es zu, dass die Datei „gesperrt“ ist, und was bedeutet das
für die Verarbeitung der enthaltenen Informationen?

l) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der
BfDI?

14. Welche weitere zentrale Bund-Länder-Datei der Geheimdienste ist bzw.
war, wie im Bericht der BfDI erwähnt, derzeit nach einer kritischen Prüfung
gesperrt?

15. Wie viele gemeinsame Projektdateien haben deutsche Geheimdienste, Poli-
zei- und Zollbehörden seit dem Jahr 2006 geführt, und welchem Zweck
dienten diese jeweils (bitte mit Titel angeben)?

16. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Projektdateien
(bitte möglichst konkrete Angaben zu Definition und Art des Erfolgs und
zur Relevanz der Projektdatei dafür machen)?

17. Wie viele gemeinsame Projektdateien führen die Institutionen LfV, LKÄ,
BfV, BKA, Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesnachrichtendienst
(BND) und/oder Zollkriminalamt nach Kenntnis der Bundesregierung der-
zeit, und welchem Zweck dienen diese jeweils (bitte jeweils vollständig mit
Bezeichnung der Dateien angeben)?
a) Wie viele Datensätze sind derzeit darin enthalten?
b) Aus welchen Dateien stammen die Datensätze in den Projektdateien je-

weils?
c) Wer hat die Dateien jeweils eingerichtet?
d) Wer hat jeweils schreibenden sowie lesenden Zugriff auf die Dateien?
e) Ist sich die Bundesregierung sicher, dass die Speicherungen von Perso-

nendaten in diesen Dateien jeweils rechtmäßig erfolgt sind?
18. Sind im Zuge von Dateiüberprüfungen beim BKA infolge des BfDI-Berich-

tes und allfälliger Überprüfungen beim BfV auch gemeinsame Projekt-
dateien der Institutionen BfV, BKA, MAD, BND, LfV, LKÄ und/oder Zoll-
kriminalamt überprüft worden, und wenn ja,
a) welche,
b) mit welchem Ergebnis,
c) wie viele Personen waren vor Beginn der Überprüfung jeweils in den

Projektdateien gespeichert, und wie viele sind es gegenwärtig,

Drucksache 18/5490 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) falls sich herausgestellt hat, dass Personen gespeichert waren, die nicht
hätten gespeichert werden dürfen, welche Projektdateien waren bzw.
sind davon betroffen, um wie viele rechtswidrige Einträge hat es sich
gehandelt, welche Angaben kann die Bundesregierung zum (rechtswid-
rigen) Speicherungsgrund machen (wie etwa Versammlungsanmeldung,
-teilnahme usw.), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie-
rung daraus?

19. Wie viele Personen sind innerhalb des polizeilichen Informationssystems
derzeit jeweils mit Hinweisen wie Straftäter „linksmotiviert“, „rechtsmoti-
viert“ oder ggf. anderen politischen Markern erfasst, und welche Angaben
kann die Bundesregierung jeweils zu den Vergleichszahlen aus dem Jahr
2012 machen?
a) Inwiefern ist bekannt, ob die „Personengebundenen Hinweise“ (PHW)

tatsächlich, wie gefordert, vornehmlich zur Eigensicherung der Polizei-
kräfte beitragen bzw. genutzt werden und nicht auch für Ermittlungs-
zwecke zur Anwendung kommen?

b) Inwiefern bestehen Pläne für eine Evaluation der Speicherung und Nut-
zung politisch motivierter PHWs, bzw. inwiefern besteht aus Sicht der
Bundesregierung Bedarf für eine entsprechende Überarbeitung?

20. Ist bei der Überprüfung der Staatsschutzdateien auch die Vergabe dieser
Marker geprüft worden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Schluss-
folgerungen?

21. Wie viele der in der Datei „Innere Sicherheit“ gespeicherten Personen sind
den jeweiligen PMK-Bereichen zugeordnet?

22. Wie viele Ersuchen von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft aus den Ak-
ten sind beim BKA in den Jahren 2013 und 2014 jeweils eingetroffen?

23. Inwiefern hält die Bundesregierung das aus ihrer Interpretation des BKAG
und des Bundesdatenschutzgesetzes abgeleitete Fehlen einer Verpflichtung,
Betroffene über eine rechtswidrig erfolgte Speicherung zu benachrichtigen
(Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 22 der Abgeordne-
ten Ulla Jelpke vom 6. Mai 2015, Plenarprotokoll 18/82), für evaluations-
bzw. überarbeitungswürdig?
a) Wie viele rechtswidrig bzw. „fälschlicherweise“ in Staatsschutzdateien

gespeicherte Daten von Betroffenen wurden vor deren Überprüfung und
Löschung vom BKA an andere Behörden (z. B. BfV) übermittelt?

b) Inwiefern wurden die Betroffenen über diese rechtswidrig erfolgte Über-
mittlung informiert?

c) Inwiefern lässt sich die Erklärung der Bundesregierung für das Wachs-
tum der Datei PMK-links Z vom Jahr 2010 auf das Jahr 2011, dass es sich
„um eine relativ junge Datei handelt, die noch im Aufbau begriffen ist“,
nach mehreren kritischen Berichten der BfDI aufrechterhalten (Bundes-
tagsdrucksache 17/8530)?

24. Hält es die Bundesregierung für angemessen und bzw. oder zweckdienlich
im Sinne eines effektiven, bürgernahen Datenschutzes, ähnlich dem IT-Si-
cherheitsgesetz eine Meldepflicht gegenüber den Betroffenen sowie den
Datenschutzbeauftragten für fälschlicherweise bei Behörden des BMI ge-
speicherte Daten einzuführen (bitte begründen)?

25. Wie viele derartige Ersuchen sind im gleichen Zeitraum beim BfV einge-
troffen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5490
Inwiefern wird im Bereich des BfV statistisch erfasst,
a) wie häufig eine Auskunft ganz verweigert wurde,
b) wie häufig nur eine Teilauskunft erteilt wurde,
c) in wie vielen Fällen gegen den Auskunftsbescheid des BfV Widerspruch

eingelegt wurde, und in wie vielen Fällen diesem abgeholfen bzw. er zu-
rückgewiesen wurde,

d) in wie vielen Fällen die Antragsteller Klage gegen den Widerspruch-
bzw. Auskunftsbescheid eingereicht haben, und in wie vielen Fällen die-
sen Klagen stattgegeben wurde,

e) in wie vielen Fällen die Beobachtungstätigkeit des BfV bezüglich einer
natürlichen Person als rechtswidrig erkannt wurde,

oder inwiefern können diese Angaben rekonstruiert werden (sämtliche Zah-
len bitte soweit möglich angeben)?

26. Haben seit Inkrafttreten der Änderungen an den Gesetzen zur Antiterror-
datei und Rechtsextremismusdatei am 1. Januar 2015 Behörden von der
Möglichkeit zur erweiterten projektbezogenen Datennutzung Gebrauch ge-
macht?
Wenn ja, welche Behörden, und für welche Aufgaben?
Gab es Fälle, in denen die G10-Kommission des Deutschen Bundestages
Behörden des Bundes die Zustimmung zur erweiterten Nutzung verweigert
hat?

Berlin, den 1. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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