BT-Drucksache 18/5486

Maritime Koordination der Bundesregierung

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5486
18. Wahlperiode 02.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dieter Janecek, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Maritime Koordination der Bundesregierung

Das Amt des Maritimen Koordinators der Bundesregierung (Maritimer Koordi-
nator) wurde im Jahr 2000 geschaffen. Seitdem soll der Maritime Koordinator
die regelmäßig stattfindenden Maritimen Konferenzen organisieren und versu-
chen, das Querschnittsthema Maritime Wirtschaft besser mit anderen Themen-
feldern zu verzahnen. Die Bundesregierung beschreibt die Aufgaben des mari-
timen Koordinators folgendermaßen: „Zu seinem Aufgabenbereich gehört die
Koordinierung und Bündelung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Stär-
kung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland in
den Bereichen Schiffbau, Seeschifffahrt, Hafenwirtschaft und Meerestechnik.“
(www.bund.de/Content/DE/DEBehoerden/K/Koordinator-der-Bundesregierung-
fuer-die-maritime-Wirtschaft/Koordinator-der-Bundesregierung-fuer-die-
maritime-Wirtschaft.html?nn=4641496).
Nach den Bundestagswahlen gab es immer wieder das Verlangen, das Amt mit
mehr Befugnissen auszustatten, da die Amtsbezeichnung falsche Hoffnungen
weckt, insbesondere während der seit dem Jahr 2008 andauernden Schifffahrts-
krise. Der Maritime Koordinator der Bundesregierung ist im Bundesministe-
rium für Wirtschaft und Energie (BMWi) angesiedelt. Allerdings sind seine
Kompetenzen begrenzt, so ist bei Fragen des Seehafenhinterlandverkehrs wei-
terhin vorrangig das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) zuständig und der Maritime Koordinator wird gegebenenfalls gehört.
Eine Vetowirkung hat die Beteiligung des Maritimen Koordinators nicht. Es ist
daher zu hinterfragen, welchen Themen sich der neue Maritime Koordinator seit
Anfang des Jahres 2014 mit welcher Wirkung und welchem Erfolg widmet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Welche Themen sind durch den Maritimen Koordinator innerhalb der

Bundesregierung vorrangig zu betreuen (bitte Rechtsgrundlage angeben)?
b) Welche Themen werden darüber hinaus durch den Maritimen Koordinator

betreut, bzw. welche Themen kann der Maritime Koordinator an sich zie-
hen, wenn er es für erforderlich hält, und wie oft ist dies bei welchen The-
men seit dem Jahr 2014 geschehen?

c) Bei welchen Vorhaben wurde seit Anfang des Jahres 2014 nach der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (§ 21 Absatz 1
GGO) der Maritime Koordinator durch andere Bundesministerien als dem
BMWi befasst (bitte jeweils das Bundesministerium nennen sowie kurze
Themenbeschreibung angeben)?

Drucksache 18/5486 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) Von welchen Vorhaben hat der Maritime Koordinator seit Anfang des Jah-
res 2014 andere Ministerien neben dem BMWi über maritime Themen in
Kenntnis gesetzt (§ 21 Absatz 2 GGO)?

e) Im Zuge welcher Vorhaben der Bundesregierung wurde gemäß § 45 Ab-
satz 3 GGO der Maritime Koordinator in welcher Form und mit welchem
Ergebnis seit dem Jahr 2014 beteiligt?

f) Im Zuge welcher Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union wurde
gemäß § 74 GGO der Maritime Koordinator in welcher Form und mit wel-
chem Ergebnis seit dem Jahr 2014 beteiligt?

g) Aus welchen Gründen ist der Maritime Koordinator nicht ausdrücklich bei
jedem Verfahren zu beteiligen, sofern es maritime Aspekte betrifft oder
sofern sich maritime Aspekte mit eventuell höherrangigen Belangen ande-
rer Bundesministerien überschneiden (z. B. Verkehrsbelange, Verteidi-
gungsbelange, Umweltbelange etc.)?

2. a) Welche maritimen Themen sind mit Abteilungen, Unterabteilungen und
Referaten im BMWi angesiedelt?

b) Werden sämtliche in der Frage 2a genannten maritimen Themen, die das
BMWi betreffen, auch durch den Maritimen Koordinator vorrangig nach
außen vertreten, und wenn nein, welche Themen werden durch welchen
Parlamentarischen Staatssekretär oder den Bundesminister vorrangig nach
außen vertreten?

3. a) Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die Funktion des
Maritimen Koordinators nach 15 Jahren seit Einführung dieses Amtes auf-
werten?

b) Wenn die Bundesregierung keine Aufwertung des Amtes verfolgt, warum
nicht?

c) Aus welchen Gründen ist in dieser Bundesregierung eine Ansiedlung des
Maritimen Koordinators beim BMWi erfolgt?

d) Aus welchen Gründen ist in dieser Bundesregierung die Ansiedlung des
Maritimen Koordinators nicht beim BMVI erfolgt?

4. a) Inwieweit verhandelt der Maritime Koordinator im Auftrag der Bundes-
regierung mit den anderen Bündnispartnern im Maritimen Bündnis (so ge-
nannte Lübeck-Absprachen) zwischen Bund, Ländern, Reedern und Ge-
werkschaft?

b) Welche Rolle nimmt hier das BMVI ein?
c) Welche Rolle nimmt hier das Bundesministerium des Innern (BMI) ein?
d) Welche Rolle nimmt hier das Bundeskanzleramt ein?
e) Inwieweit wird der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD um-

gesetzt, in dem es heißt, das „Maritime Bündnis für Ausbildung und Be-
schäftigung entwickeln wir weiter“?

5. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der seit dem Jahr
2008 anhaltenden Schifffahrtskrise, und durch welche konkreten Maßnah-
men wird sie ihre Schifffahrtspolitik den veränderten Bedürfnissen der
Seeschifffahrt anpassen?

b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Wettbe-
werbsfähigkeit von Schiffen unter deutscher Flagge im internationalen
Verkehr zu verbessern (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4027, Frage 10)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5486
c) Wird die Bundesregierung, wie durch den Parlamentarischen Staatssek-
retär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak
Ferlemann, am 16. Juni 2015 im Rahmen des Branchenforums Seeschiff-
fahrt angekündigt, die Schiffsbesetzungsverordnung anpassen, um Wett-
bewerbsnachteile der deutschen Flagge zu verringern (vgl. DVZ vom
19. Juni 2015, S. 9), und wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

6. a) Zu wie vielen Treffen zur Krise in der Schiffsfinanzierung bzw. zur Krise
der deutschen Seeschifffahrt hat der Maritime Koordinator seit dem Jahr
2014 eingeladen (bitte jeweiliges Datum sowie Teilnehmer nennen)?

b) Welche Maßnahmen sind bei den Treffen jeweils beraten worden, und
welche Maßnahmen sollen zur Überwindung der Krise in der Seeschiff-
fahrt bzw. in der Schiffsfinanzierung weiter verfolgt werden?

c) Mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung die Problematik der
Besteuerung des sogenannten Unterschiedsbetrags bei Schiffsgesellschaf-
ten im Falle des Verkaufs oder der Verschrottung von Schiffen im Zusam-
menhang mit der Kapazitätsreduzierung der deutschen Schiffsflotte über-
prüft, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

7. Welche „konkreten Maßnahmen zur Sicherung des beruflichen Nachwuch-
ses“, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen,
hat die Bundesregierung die maritime Ausbildung betreffend in Abstimmung
mit den Bundesländern bereits umgesetzt, und welche konkreten Maß-
nahmen werden bis zum Jahr 2017 folgen (bitte sowohl für Primär- als auch
Sekundärbereich ausführen)?

8. a) Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossene „Vernet-
zung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-Windenergiebranche“
voranbringen?

b) Inwieweit ist an der Entwicklung von Maßnahmen der Maritime Koordi-
nator beteiligt, und welche seiner Vorschläge konnten bereits umgesetzt
werden?

9. a) Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die im Koalitions-
vertrag beschlossene Funktionsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals sicher-
stellen (bitte abschnittsweise geplante Ausbau- bzw. Erneuerungsmaßnah-
men mit den jeweiligen aktuellen Kosten nennen)?

b) Ist die Funktionsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals zum heutigen Zeit-
punkt dauerhaft sichergestellt, und wenn nein, warum nicht?

c) Zu welchem Zeitpunkt wird die neue Brunsbütteler Schleusenkammer in
Betrieb gehen, welche Zeitplanung hat die Bundesregierung bezüglich
der Teilschritte der Baumaßnahme, und wird nach aktuellem Zeitplan,
wie durch den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur,
Alexander Dobrindt, angekündigt, das erste Schiff im Jahr 2020 die
Schleuse passieren können, und wenn nein, wann wird die Verkehrsfrei-
gabe stattfinden (www.fr-online.de/newsticker/dobrindt--2020-passiert-
erstes-schiff-neue-kanalschleuse,26577320,26419350.html)?

d) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Kosten des Bauprojekts
„5. Schleuse Brunsbüttel“ bei den bisher veranschlagten 540 Mio. Euro
(insgesamt einschließlich Vorkosten) bleiben werden, und wenn nein,
warum nicht, und von welchen Kostensteigerungen geht sie aus?

Drucksache 18/5486 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
10. a) Bis wann wird die Bundesregierung einen im Koalitionsvertrag vorge-
sehenen Verkehrsinfrastrukturbericht vorlegen, welche Konsequenzen
wird sie daraus für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur ziehen, und bis
wann wird sie den angekündigten Maßnahmenplan für den Erhalt der
Bundeswasserstraßen vorlegen?

b) Inwieweit wurde bzw. wird der Maritime Koordinator an der Erstellung
des Verkehrsinfrastrukturberichts beteiligt, wann ist eine Beteiligung
vorgesehen, und falls keine Beteiligung erfolgt, warum nicht?

11. a) In welcher Form wird die Bundesregierung den Entwicklungsplan Meer
gemäß Koalitionsvertrag umsetzen (bitte Maßnahmen, Teilschritte und
jeweiligen Zeitplan nennen)?

b) Inwieweit und durch welche konkreten Maßnahmen ist der Maritime Ko-
ordinator an der Umsetzung des Entwicklungsplans Meer beteiligt?

12. a) Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundes-
regierung die Flaggenstaatsverwaltung „grundlegend modernisieren und
vereinheitlichen“, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD beschlossen?

b) Inwieweit ist im Prozess der Modernisierung und Vereinheitlichung der
Flaggenstaatsverwaltung der Maritime Koordinator beteiligt, und welche
Treffen unter Beteiligung des BMWi und welcher weiterer Ressorts der
Bundesregierung fanden bisher dazu seit dem Jahr 2014 statt?

13. a) Welche konkreten Regularien des Schifffahrtsrechts wird die Bundes-
regierung bis wann, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD beschlossen, „modernisieren“?

b) Inwieweit hatte der Maritime Koordinator das Thema Modernisierung
des Schifffahrtsrechts seit dem Jahr 2014 aufgegriffen und Vorschläge
innerhalb der Bundesregierung eingebracht bzw. an die Öffentlichkeit
gegeben?

c) Welche Termine hatte der Maritime Koordinator dazu bisher wahrge-
nommen, und welche Treffen unter Beteiligung des BMWi fanden bisher
dazu seit dem Jahr 2014 statt?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die Akzeptanz des neuen Seehandels-
rechts, wird sie die Auswirkungen überprüfen, und liegen ihr Erkennt-
nisse vor, wie viele Schifffahrts- und Logistikunternehmen das deutsche
Seehandelsrecht in ihre Vertragsbeziehungen integrieren?

14. Wie war bzw. ist das BMWi sowie der maritime Koordinator bisher am Pro-
zess der Erarbeitung und Fortschreibung des Nationalen Hafenkonzepts
beteiligt, und welche Maßnahmen werden durch das BMWi sowie den
Maritimen Koordinator noch bis zur vorgesehenen Veröffentlichung bis
zum Herbst 2015 eingebracht?

15. a) Welche Ergebnisse hat die durch den Bund beauftragte Studie zum Bund-
Länder-Verhältnis in der Hafenpolitik, und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung daraus (vgl. www.hafenausschuss.bremische-
buergerschaft.de/sixcms/media.php/13/Vorlage%20Studie%20Bund-
L%E4nder-Verh%E4ltnis%20in%20der%20Hafenpolitik.pdf)?

b) Sollte noch kein Ergebnis vorliegen, bis wann wird die Studie fertig-
gestellt sein?

16. Bis wann wird die Bundesregierung zum Erhalt der Traditionsschifffahrt
welche konkreten Maßnahmen und Regelungen erarbeiten, wie im Koali-
tionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5486
17. Welche verpflichtende Beteiligung des Maritimen Koordinators beim Pro-
zess der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes war
bisher vorgesehen, und welche Punkte wurden durch den Maritimen Koor-
dinator in den Prozess eingebracht?

18. Inwieweit ist der Maritime Koordinator im BLANO (Bund-Länder-Aus-
schuss Nord- und Ostsee) eingebunden, und inwieweit bringt sich der Ma-
ritime Koordinator bei der Beseitigung der Munitionsaltlasten in Nord- und
Ostsee, die mit unterschiedlichen Zuständigkeiten eine gemeinsame Auf-
gabe von Bund und Küstenländern ist, koordinierend ein?

19. Welche Zuständigkeit hat der Maritime Koordinator im Bereich Meeres-
schutz, durch welche Maßnahmen hat er sich hier seit dem Jahr 2014 einge-
bracht, und wie ist er in die Erarbeitung der Maßnahmenpläne zur Umset-
zung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) eingebunden?

20. Welche Zuständigkeit hat der Maritime Koordinator bei der deutschen
oder europäischen Gesetzgebung für Offshore-Ölförderungen und Off-
shore-Gasförderungen, wie wurde er seit dem Jahr 2014 dazu tätig, und
inwieweit wurde er durch andere Bundesministerien an dieser Thematik
beteiligt?

21. a) Welche Zuständigkeiten hat der Maritime Koordinator im Bereich der
Küstenwachfunktionen der Einrichtungen des Bundes und der Länder
im Rahmen des Maritimen Sicherheitszentrums, und welche Bundes-
behörde ist hier federführend?

b) Welche direkte oder indirekte Einflussmöglichkeit hat der Maritime
Koordinator auf das gemeinsame Havariekommando des Bundes und der
Küstenländer, und welche Bundesbehörde ist hier federführend?

c) Welche Beteiligungsmöglichkeit hat der Maritime Koordinator bei der
Verwaltung und strategischen Ausrichtung der Europäischen Agentur für
die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), und welche Bundesbehörde(n)
vertritt die Bundesregierung regelmäßig in deren Gremien?

22. a) Inwieweit wird der Maritime Koordinator im Rahmen von Entscheidun-
gen des BMWi oder des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)
zu Rüstungsexporten, etwa für Marineschiffe bzw. -boote, mitbeteiligt
oder dessen Auffassung mitberücksichtigt?

b) Inwieweit wird der Maritime Koordinator im Rahmen von Entschei-
dungen des BMVg zu Rüstungsaufträgen, etwa für Marineschiffe bzw.
-boote, mitbeteiligt oder dessen Auffassung mitberücksichtigt?

23. a) Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung zwischenzeitlich aus
dem Gesetz zur Zertifizierung von Sicherheitsdiensten an Bord deut-
scher Schiffe gezogen (Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfah-
rens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen, Bundestagsdruck-
sache 17/10960)?

b) Wie viele Schiffe haben davon bisher Gebrauch gemacht?
c) Wie viele Sicherheitsunternehmen und wie viele Sicherheitskräfte wur-

den seitdem nach diesem Gesetz erfolgreich bzw. nicht erfolgreich zerti-
fiziert?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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