BT-Drucksache 18/5485

Bundesverkehrswegeplan 2015 - Öffentlichkeitsbeteiligung, Projektinformationssystem (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4045)

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5485
18. Wahlperiode 02.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch,
Annette Groth, Kerstin Kassner, Thomas Lutze, Dr. Kirsten Tackmann und
der Fraktion DIE LINKE.

Bundesverkehrswegeplan 2015 – Öffentlichkeitsbeteiligung,
Projektinformationssystem
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/4045)

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4045 vom 18. Februar 2015 wurden, wie
auch auf vorhergehende Anfragen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP
2015), viele Fragen aus Sicht der Fragesteller nur unzureichend beantwortet. Die
Bundesregierung begründete dies damit, dass die Prüfung bzw. Überprüfung
und Konsolidierung der Schienenprojekte und der Straßenbauprojekte noch
nicht abgeschlossen war; dies sollte ursprünglich bereits im Herbst 2014 abge-
schlossen sein (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen An-
frage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2061). Bei den
Wasserstraßenprojekten lagen die Ergebnisse der Vorprüfung zwar vor, wurden
aber noch nicht veröffentlicht.
Über den aktuellen Zeitplan und die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung in-
formierte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
den Verkehrs- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 2. Juni
2015 (Ausschussdrucksache 18(15)234). Insbesondere bezüglich der vorge-
sehenen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie des Umfangs und der Qualität der dar-
gestellten Prüfungsergebnisse und weiterer Projektinformationen im geplanten
Projektinformationssystem (PRINS) bestehen für die Fragesteller noch erheb-
liche Unklarheiten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurden die Antragsteller derjenigen angemeldeten Wasserstraßenprojekte,

die nach der Vorprüfung nicht in die Hauptbewertung übernommen wurden,
mittlerweile informiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4045)?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum wurden diese Ergebnisse dennoch bislang nicht, anderes als
in der Antwort angegeben, veröffentlicht?

2. Wann genau im Jahr 2015 soll der Verkehrsinfrastrukturbericht veröffentlicht
werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Klei-
nen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4045)?

Drucksache 18/5485 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Inwiefern wird die Bundesregierung dabei die Kritik des Bundesrechnungs-
hofes (BRH, vgl. Bericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung
über die Erhaltungsbedarfsprognose im Bundesfernstraßenbau vom 22. Mai
2015, Ausschussdrucksache 18(8)2120) berücksichtigen?
a) Wird in der Erhaltungsbedarfsprognose 2016 bis 2030 ein anspruchs-

volleres Ziel für das Instandhaltungsniveau als das nach Ansicht des BRH
unbefriedigende Ziel des Erhalts des Zustands des Jahres 2010 unterstellt
(bitte begründen), und welches Instandhaltungsniveau wird warum unter-
stellt?

b) Wie will die Bundesregierung die vom BRH festgestellte Zweckentfrem-
dung von Erhaltungsmitteln – eine stichprobenartige Prüfung ergab fal-
sche Buchungen in einem Umfang von 12,4 Prozent der Mittel – zukünftig
unterbinden (bitte begründen)?

4. Soll der Entwurf des BVWP 2015 vor dem Verkehrsinfrastrukturbericht vor-
gelegt werden?
Wenn ja, inwiefern soll im Entwurf des BVWP 2015 dann der Finanzbedarf
für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur berücksichtigt werden?
Wird es für den Entwurf des BVWP 2015, wie bei den vorherigen Bundes-
verkehrswegeplänen, einen Gesamtfinanzrahmen geben?

5. Sollen für die Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bun-
des, wie auch im BVWP 2003, wo dies dem Nachweis dafür diente, dass in
Straßen und Schienenwege über die Laufzeit des BVWP 2003 hinweg an-
nähernd gleich große Summen investiert werden, anteilige Investitionen aus
den Regionalisierungsmitteln unterstellt werden – im Bundesverkehrswege-
plan 2013 waren dies 850 Mio. Euro im Jahr (S. 36, 42 f; bitte begründen),
und wenn ja, in welcher Höhe?

6. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2003 bis
2014 die Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes aus
Regionalisierungsmitteln (bitte gesamt und pro Jahr angeben)?

7. Welche Schienenprojekte werden „nach einer erfolgreichen Erstbewertung
der ausführlicheren Zweitbewertung unterzogen“ (vgl. Antwort der Bundes-
regierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdruck-
sache 18/4045)?
a) Wann wurde die Konsolidierung und Vorprüfung der Schienenprojekte

abgeschlossen?
b) Warum wurden die Ergebnisse dieser Konsolidierung und Vorprüfung bis-

lang noch nicht veröffentlicht?
8. Ist die der eigentlichen Bewertung vorausgehende Konsolidierung und Prü-

fung der Straßenbauprojekte mittlerweile abgeschlossen?
Wenn ja, seit wann, und wieso wurden die Ergebnisse nicht der Öffentlichkeit
bekannt gemacht?
Wenn nein, warum noch nicht?

9. Ist die der eigentlichen Bewertung ebenfalls vorausgehende Trassenplausibi-
lisierung der Straßenbauprojekte mittlerweile abgeschlossen?
Wenn ja, seit wann, und wieso wurden die Ergebnisse nicht der Öffentlichkeit
bekannt gemacht?
Wenn nein, warum noch nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5485
10. Welche Projekte aller drei Verkehrsträger werden im Vergleich zur Aus-
schussdrucksache 18(15)45 zusätzlich als laufend angesehen, und warum
erfolgte jeweils deren damit verbundene Herausnahme aus der erneuten
Überprüfung?

11. Werden auch die zehn Projekte an Bundesfernstraßen, deren Realisierung als
ÖPP-Projekte (ÖPP – öffentlich-private Partnerschaft) die Bundesregierung
am 30. April 2015 verkündete (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemit-
teilungen/2015/033-neue-generationoepp.html?linkToOverview=DE%2F
Presse%2FPressemitteilungen%2Fpressemitteilungen_node.html%3Fgtp%
3D36166_list%25253D3%23id156300), jetzt alle dem Bezugsfall zugeord-
net (bitte begründen)?
Welche dieser Projekte waren zuvor bereits dem Bezugsfall zugeordnet?
In welche Kategorie des geltenden Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen
sind sie jeweils eingestuft?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung bei den Projekten, die bisher nicht
dem Bezugsfall zugeordnet waren, dass für diese nun keine erneute Über-
prüfung erfolgt?

12. Plant oder überlegt die Bundesregierung, weitere Projekte an Bundesfern-
straßen, insbesondere solche, die aus dem am 21. Mai 2015 vom Deutschen
Bundestag beschlossenen Nachtragshaushalt 2015, aus dem knapp 1,9 Mrd.
Euro zusätzlich für den Straßenbau zur Verfügung gestellt werden sollen,
zusätzlich dem Bezugsfall zuzuordnen?
Wenn ja, wann werden diese Projekte anhand welcher Kriterien festgelegt?

13. Ist die Bewertungsmethodik mittlerweile abschließend festgelegt (vgl. Ant-
wort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestags-
drucksache 18/4045)?
Wenn nein, warum nicht, und wie will die Bundesregierung ihren Zeitplan
mit Vorlage eines Referentenentwurfs im September oder Oktober 2015 ein-
halten?
Wenn ja, warum ist diese noch nicht veröffentlicht?

14. Ist eine Veröffentlichung der vollständigen Bewertungsmethodik – die für
den BVWP 2003 wurde ebenfalls veröffentlicht – geplant?
Wenn ja, wann soll dies erfolgen?
Wenn nein, warum nicht, und wie sollen insbesondere die Verbände die
Plausibilität der Prüfungsergebnisse ansonsten nachvollziehen können?

Projektinformationssystem (PRINS)
15. Inwieweit unterscheidet sich das PRINS für den BVWP 2015 vom PRINS

für den BVWP 2003?
a) Wird es eine vollständige und auch für Nichtfachleute nachvollziehbare

Dokumentation der Projektdossiers im Internetportal geben?
b) Wird es Veränderungen bei der Kartendarstellung der Straßenprojekte

geben, und wird die mit den Projektanmeldungen einzureichende Melde-
linie dargestellt werden (bitte begründen)?

c) Werden die Verkehrsbelastungen pauschal über durchschnittliche täg-
liche Verkehrsstärke (DTV-Werte) plus der Lkw-Anteile dargestellt, oder
gibt es aussagekräftigere Zahlen, wie z. B. die Durchgangsverkehrs-
anteile bei Ortsumgehungen (bitte begründen)?

16. Wird es – anders als beim BVWP 2003 – eine Nummerierung der Bedarfs-
planprojekte geben, die später in den Haushaltsplänen beibehalten bzw. fort-
geführt wird (bitte begründen)?

Drucksache 18/5485 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
17. Werden die bereits im Vorfeld von den Ländern untersuchten und nicht wei-
ter verfolgten Alternativen zu den angemeldeten und sich nun in Prüfung
befindlichen Projekten im PRINS ebenfalls dargestellt?
a) Welchen Umfang wird die Darstellung der Prüfung der Alternativen

haben?
b) Wie wird die Öffentlichkeit nachvollziehen können, ob die Deutung

einer „vernünftigen Alternative“, wie sie die Grundkonzeption als Krite-
rium für die weitere, vertiefte Prüfung zugrunde legt, sachgerecht vorge-
nommen wurde?

c) Wird die Öffentlichkeit transparent nachvollziehen können, warum
Alternativen während der Projektprüfung ausgeschieden sind?

d) Ist die Nullvariante oder Null-Plus-Variante zu einem Projekt in jedem
Fall Gegenstand der Projektprüfung?

Öffentlichkeitsbeteiligung
18. Inwiefern werden die zuständigen Behörden aller Nachbarstaaten der Bun-

desrepublik Deutschland einbezogen?
19. Wie genau ist zu verstehen, dass in der Öffentlichkeitsbeteiligung (s. Aus-

schussdrucksache 18(15)234) voraussichtlich ab Oktober 2015 vor allem
gesamtplanbezogene Fragen bzw. die Netzwirkung im Mittelpunkt stehen
sollen?
a) Wird es im BVWP 2015 spezielle Aussagen zu den Netzwirkungen ge-

ben (bitte begründen)?
b) Wie werden die Umweltwirkungen, die bei der Strategischen Umwelt-

prüfung (SUP) im Mittelpunkt stehen sollen, dargestellt, und wird es
Aussagen zu der Gesamt-CO2-Minderung, der Schadstoffminderung, der
Lärmminderung usw. (den Umweltzielen der Grundkonzeption) geben?

c) Wird es bereits eine Zuordnung derjenigen Projekte geben, die in die so
genannte Kategorie VB+ eingestuft werden sollen (bitte begründen)?

20. Haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Rahmen der Öffent-
lichkeitsbeteiligung zusätzliche, bisher nicht benannte Alternativen zu ge-
planten Projekten vorzuschlagen?
Wenn nein, warum nicht, und geht die Bundesregierung also davon aus, dass
alle sinnvollen Alternativen zu allen untersuchten Projekten bereits Gegen-
stand der Untersuchung waren bzw. sind (bitte begründen)?
Wenn ja, wie ist der Zeitplan dafür?

21. Wie können die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, ob die Zielkon-
flikte zwischen den unterschiedlichen Zielen der Grundkonzeption (z. B.
Transportkostensenkung contra Vermeidung von weiterem Verlust unzer-
schnittener Räume) bei den einzelnen Projekten sachgerecht gelöst werden?
Wie viel Zeit plant die Bundesregierung für die Auswertung der einge-
gangenen Stellungnahmen zum BVWP 2015 ein, und wie viele Personen
werden damit befasst sein (bitte nach Bundesbediensteten und Externen
unterscheiden)?

Berlin, den 1. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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