BT-Drucksache 18/5470

Situation der Jesidinnen und Jesiden aus Shengal

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5470
18. Wahlperiode 02.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, Annette Groth, Andrej Hunko, Martina Renner, Dr. Petra Sitte
und der Fraktion DIE LINKE.

Situation der Jesidinnen und Jesiden aus Shengal

Am 3. August 2014 begann der Überfall der Terrororganisation Islamischer
Staat (IS bzw. ISIS) auf die Region Sindschar (Shengal) im Nordirak. Hier be-
findet sich das Hauptsiedlungsgebiet der Glaubensgemeinschaft der Jesiden,
einer jahrtausendealten monotheistischen Religionsgemeinschaft, die von den
Dschihadisten als Ungläubige für vogelfrei angesehen und damit zur Ermordung
oder Versklavung freigegeben wurde. Die Peschmerga der Demokratischen Par-
tei Kurdistans (KDP), die zum Schutz der Jesiden in dem außerhalb des kurdi-
schen Autonomiegebietes gelegenen Distrikt Shengal stationiert waren, zogen
sich beim Angriff des IS kampflos zurück und ließen die Zivilbevölkerung, der
sie zuvor noch deren Waffen abnahmen, wehrlos zurück. Viele Jesidinnen und
Jesiden beschuldigen daher die kurdische Regionalregierung bzw. die darin füh-
rende KDP, eine Mitverantwortung an den nachfolgenden Massakern des IS zu
tragen. So bezeichnete der Oberkommandeur einer jesidischen Miliz, Heydar
Shesho, am 11. Januar 2015 auf einer Versammlung in Oldenburg die zuvor in
der Region stationierten rund 11 000 Peschmerga „als die Verantwortlichen für
diesen Genozid“ (www.ezidipress.com/blog/oberkommandeur-heydar-shesho-
eziden-haben-das-recht-auf-selbstverwaltung/). Die kurdische Regierung hat bis
heute keine Erklärung für den Rückzug ihrer Streitkräfte vor dem IS vorgelegt.
Volks- und Frauenverteidigungseinheiten (YPG bzw. YPJ) aus dem Selbstver-
waltungsgebiet Rojava im Norden Syriens sowie Guerillaeinheiten der Arbeiter-
partei Kurdistans (PKK) gelang es, kurz nach dem IS-Angriff einen Fluchtkor-
ridor für zehntausende Jesidinnen und Jesiden sowie andere verfolgte Minder-
heiten freizukämpfen. Ohne diese Hilfe wären viele der 400 000 Bewohnerinnen
und Bewohner der Region abgeschlachtet worden, zeigte sich der Präsident der
Übergangsregierung von Shengal, Said Hasan, am 18. Juni 2015 gegenüber der
Fraktion DIE LINKE. überzeugt.
Nach dem Überfall des IS wurden mehrere Tausend Männer, die sich weigerten,
zum Islam nach dem Verständnis des IS zu konvertieren, massakriert. Gleichzei-
tig wurden Tausende Frauen und Mädchen vergewaltigt und in die Sklaverei
verschleppt. Die jesidische Abgeordnete im irakischen Parlament, Vian Dakhil,
sprach im Juni 2015 von 2 000 bis 2 500 verschleppten Jesidinnen, die noch
vermisst würden. 1 786 Männer, Frauen und Kinder seien freigekauft worden
oder aus der IS-Gefangenschaft geflohen (www.diepresse.com/home/politik/
aussenpolitik/4749927/Irak_Jesiden-haben-kein-Vertrauen-mehr).
Andere Schätzungen gehen von wesentlich mehr versklavten Jesidinnen aus. So
nannte die Journalistin Nareen Shammo, die dem Internationalen Strafgerichts-
hof Beweise für die an den Jesiden begangenen Verbrechen übergab und für ihr

Drucksache 18/5470 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Engagement den Clara-Zetkin-Frauenpreis der Linkspartei erhielt, die Zahl von
7 000 Entführten. Darunter seien 5 000 Frauen, die nach Saudi-Arabien, Libyen,
Afghanistan, Libanon und Syrien verkauft oder an IS-Mitglieder als „Geschenk“
vergeben wurden. Zudem würden 1 500 jesidische Kinder per Gehirnwäsche zu
Dschihadisten umerzogen und in terroristischen Praktiken geübt (www.jungle-
world.com/artikel/2015/14/51729.html). Zum Kampf gegen den IS, die Vertei-
digung jesidischer Heiligtümer und die Zurückeroberung der Region bildeten
Jesidinnen und Jesiden im Sommer 2014 eigene Milizen. Die Widerstandsein-
heiten Shengals (YBS), denen auch Frauen angehören, wurden dazu von Mit-
gliedern der YPG bzw. YPJ geschult und unterstehen dem Volksrat von Shengal.
Daneben existiert laut Medienberichten die rund 3 000 Mitglieder umfassende
Verteidigungskraft Shengal (HPS) unter dem Kommando von Heydar Shesho,
einem deutschen Staatsbürger. Nach Angaben der Bundesministerin der Vertei-
digung, Dr. Ursula von der Leyen, bildet die Bundeswehr jetzt auch ein Bataillon
jesidischer Kämpfer zur Zurückeroberung Shengals aus (vgl. www.spiegel.de
vom 22. Juni 2015 „Anti-IS-Einsatz: Bundeswehr soll auch Jesiden im Nordirak
ausbilden“). Dies sei durch Peschmerga-Kämpfer vorbereitet worden, die be-
reits seit vergangenem Jahr von der Bundeswehr durch Waffenlieferungen und
Training unterstützt werden.
Am 14. Januar 2015 trat am Fuße des Shengal-Gebirges ein neugegründeter Rat
der Jesiden von Shengal zusammen. 200 Delegierte aus den jesidischen Flücht-
lingslagern in Rojava und der Region Kurdistan-Irak sowie der im Shengal-
Gebirge verbliebenen Jesidinnen und Jesiden wählten einen 27-köpfigen Über-
gangsrat mit einer siebenköpfigen Exekutive. Wie der Ratsvorsitzende und Prä-
sident der Übergangsregierung, Said Hasan, gegenüber der Fraktion DIE
LINKE. erklärte, hätten die Jesiden ihr Vertrauen in andere Kräfte verloren und
wollten nun ihre Geschicke in die eigenen Hände nehmen. Ziel sei es, einen
selbstverwalteten Kanton „Shengal“ mit eigenen Verteidigungskräften innerhalb
des Irak zu bilden. Während andere in der kurdischen Regionalregierung vertre-
tene Parteien wie die Patriotische Union Kurdistans (PUK) und die Bewegung
für den Wandel (Goran) an der Gründungsversammlung des Rates teilnahmen,
beschuldigte die KDP die PKK, hinter der Gründung des Rates zu stehen und
sich in Shengal einzumischen. Der Präsident der kurdischen Regionalregierung
(KRG), Massud Barzani, widersetzt sich Bestrebungen zur Bildung einer jesidi-
schen Selbstverwaltung in Shengal. So hatte Massud Barzani im November
2014 bereits erklärt: „Die KDP und die Eziden sind untrennbare Teile des selben
Körpers, und das gilt auch für die KDP und Shengal“ (www.heise.de/tp/artikel/
44/44392/1.html). Auch die jesidische Abgeordnete im irakischen Parlament,
Vian Dakhil, fordert, die Shengal-Region solle Teil des kurdischen Autonomie-
gebietes werden (www.diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4749927/Irak
_Jesiden-haben-kein-Vertrauen-mehr).
Der verteidigungspolitische Sprecher des Rates der Jesiden aus Shengal, Nuri
Mirza, beklagte im Gespräch mit der Fraktion DIE LINKE. ein Embargo der
KDP gegen Shengal mit dem Ziel der Entvölkerung der Region. Die trotz der
andauernden IS-Besetzung eines Teils von Shengal weiterhin dort ausharrenden
rund 10 000 Jesidinnen und Jesiden müsste über Rojava/Nordsyrien versorgt
werden. Jesiden, die die Politik der kurdischen Regionalregierung gegenüber
Shengal kritisieren, sehen sich im Nordirak Repressionen durch die Sicher-
heitskräfte der KDP ausgesetzt. So wurde am 8. Februar 2015 der in Hannover
lebende Ali Sacik, ein Vorstandsmitglied der Föderation der Yezidischen Ver-
eine e. V. (FKE) aus Deutschland, von Sicherheitskräften der kurdischen Re-
gionalregierung verhaftet. Ali Sacik hatte sich zuvor in Flüchtlingslagern in Do-
huk und Saxo humanitär engagiert. Er kam nach rund 100 Tagen Haft, während
der er nach eigenen Angaben Misshandlungen ausgesetzt war, wieder frei, ohne
dass der Vorwurf seiner Inhaftierung bekannt wurde (www.civaka-azad.org/
kriminalisierung-und-verhaftungen-der-eziden-im-nord-irak/ und Aussagen des

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5470
Betroffenen gegenüber der Fraktion DIE LINKE. am 18. Juni 2015). Im April
2015 wurde der HPS-Kommandeur Heydar Shesho von Sicherheitskräften in
Dohuk verhaftet und für acht Tage gefangen gehalten. Der Vorwurf lautete
auf „Bildung einer illegitimen Miliz“ (www.spiegel.de/politik/ausland/jesiden-
kurden-nehmen-deutschen-haydar-shesho-im-irak-fest-a-1027245.html;
www.ezidipress.com/blog/heydar-shesho-die-hps-wird-komme-was-wolle-
bestehen-bleiben/).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Situation in

der Region Shengal im Nordirak?
a) Wie stellt sich die derzeitige militärische Lage in Shengal da?

Wie viele und welche Bereiche der Region und der Stadt Shengal werden
noch vom IS kontrolliert, und welche Kräfte kontrollieren die übrigen
Landesteile?

b) Wie stellt sich die derzeitige humanitäre Lage in Shengal da?
Wie viele Menschen leben noch in Shengal?
Wie sind deren Lebensbedingungen?
Von wo werden sie mit lebensnotwendigen Gütern versorgt?
Welche Versorgungsengpässe und logistischen Mängel in der Versorgung
der Bevölkerung gibt es?

2. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der
IS-Offensive aus Shengal im August 2014 getötet, verschleppt oder vertrie-
ben, und auf welche Quellen und Schätzungen stützen sich diese Erkennt-
nisse?

3. Welche Bemühungen jesidischer und nichtjesidischer Verbände sowie inter-
nationaler Gremien und Organisationen zur Einstufung des IS-Angriffs auf
die jesidische Bevölkerung von Shengal als Völkermord sind der Bundesre-
gierung bekannt, und inwieweit sieht die Bundesregierung selber Anhalts-
punkte dafür, dass es sich beim Vorgehen des IS in Shengal um einen ver-
suchten Genozid an den dort lebenden Jesidinnen und Jesiden handelt?

4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über jesidische Frauen und
Mädchen, die vom IS verschleppt und versklavt wurden?
a) Wie viele Frauen und Mädchen wurden verschleppt?
b) Wie viele davon sind mittlerweile wieder auf welche Weise freigekommen

(Freikauf, Flucht, Freilassung etc.)?
c) Wie viele der Verschleppten wurden getötet oder verstarben in Gefangen-

schaft?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitigen Auf-

enthaltsorte der Verschleppten?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen Weiterverkauf

der Verschleppten als Sklavinnen?
An wen und in welche Länder wurden die Verschleppten verkauft?

f) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen,
um den Aufenthaltsort verschleppter und versklavter Jesidinnen festzu-
stellen und deren Freilassung zu erwirken?

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g) Inwieweit sind jesidische Verbände mit dem Anliegen an die Bundesregie-
rung herangetreten, bei der Befreiung verschleppter Jesidinnen zu helfen,
und wie reagierte die Bundesregierung auf dieses Ansinnen?

h) Inwieweit, bei welcher Gelegenheit und mit welchem Erfolg hat die
Bundesregierung das Schicksal verschleppter Jesidinnen gegenüber den
Regierungen von Ländern, in die diese Frauen und Mädchen verkauft
wurden, thematisiert?

5. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Einsatz ver-
schleppter jesidischer Kinder und Jugendlicher als Kindersoldaten durch den
IS?
Wie viele Kinder wurden zu diesem Zweck nach Kenntnis der Bundesregie-
rung durch den IS verschleppt?

6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Situation
der Flüchtlinge aus Shengal (bitte aufschlüsseln, ob es sich dabei um Jesiden
oder Angehörige anderer ethnischer und religiöser Gruppierungen handelt)?
a) In welchen Ländern und Regionen befinden sich derzeit wie viele Flücht-

linge aus Shengal?
b) Wo leben diese Flüchtlinge jeweils (private oder staatliche Camps, Privat-

wohnungen etc.) , welche politischen Kräfte oder Nichtregierungsorgane
kontrollieren die Flüchtlingscamps, und wie und von wem werden sie mit
humanitärer Hilfe versorgt?

c) Wie viele Flüchtlinge aus welchen Fluchtländern sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischenzeitlich nach Shengal zurückgekehrt?

7. Wie viele jesidische Flüchtlinge aus Shengal sind seit August 2014 nach
Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland gekommen?
a) Wie viele dieser Flüchtlinge erhielten zwischenzeitlich welchen Aufent-

haltsstatus?
b) Welche besonderen Aufnahmeprogramme für Jesidinnen und Jesiden aus

Shengal auf Landesebene sind der Bundesregierung bekannt, und wie
viele Menschen kamen bislang über diese Programme nach Deutschland?

c) Wie viele Anträge wurden gestellt?
Wie viele Verfahren laufen noch?
Erfolgt die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel, oder wird ver-
sucht, die Jesidinnen und Jesiden konzentriert in einer Region unterzu-
bringen?

8. Welche staatlichen und – nach Kenntnis der Bundesregierung – privaten
Hilfsprogramme und -initiativen für Jesidinnen und Jesiden aus Shengal gibt
es in der Bundesrepublik Deutschland, was haben diese seit August 2014 er-
reicht, und welche Ziele verfolgen sie im Einzelnen?

9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im Januar 2015 erfolgte
Bildung eines Rates der Jesiden aus Shengal?
a) Welche politischen Parteien, Gruppierungen und Persönlichkeiten beteili-

gen sich nach Kenntnis der Bundesregierung an diesem Rat?
b) Welche unter den Jesiden aus Shengal vertretenen politischen Parteien,

Gruppierungen und Persönlichkeiten haben nach Kenntnis der Bundes-
regierung die Gründung dieses Rates boykottiert, und aus welchem Grund
erfolgte diese Ablehnung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5470
c) Für wie repräsentativ für die Bevölkerung von Shengal hält die Bundes-
regierung diesen Rat und die daraus entstandene Übergangsregierung,
und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

d) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis dieses Rates
zur kurdischen Regionalregierung und zur irakischen Zentralregierung?

e) Bestehen Kontakte zwischen diesem Rat und der Bundesregierung?
Wenn ja, welcher Art?
Wenn nein, warum nicht?

10. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich das Recht der
Jesidinnen und Jesiden in Shengal auf Selbstbestimmung einschließlich der
Bildung einer selbstverwalteten Region innerhalb des Irak?

11. Inwieweit erlaubt die irakische Verfassung nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die Bildung einer selbstverwalteten Region bzw. eines Kantons in
Shengal?

12. Hat die Bundesregierung die Rolle der Peschmerga in Shengal und deren
Rückzug während des IS-Angriffs gegenüber der kurdischen Regional-
regierung thematisiert, und wenn ja, wann, zu welcher Gelegenheit und mit
welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung eine Klärung diesbezüglicher Vorwürfe anlässlich
der deutschen Militärhilfe für die Peschmerga für sinnvoll?
Wenn nein, warum nicht?

13. Auf welcher politischen und rechtlichen Grundlage fiel die Entscheidung
der Bundesregierung, jesidische Kämpfer auszubilden und zu bewaffnen?

14. Welche bewaffneten Kräfte im Einzelnen kämpfen nach Kenntnis der Bun-
desregierung in Shengal gegen den IS?
a) Über welche personelle Stärke verfügen diese jeweils?
b) Welchen Parteien oder politischen Organisationen gehören diese Kräfte

jeweils an oder stehen ihnen nahe?
c) Inwieweit unterstehen die jeweiligen Kräfte jeweils der kurdischen Re-

gionalregierung, der irakischen Zentralregierung oder welcher auslän-
dischen Regierung?

d) Über welche Bewaffnung aus welchen Quellen verfügen diese Kräfte
jeweils?

e) Welche dieser Gruppierungen verfügen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung über Waffen aus deutschen Lieferungen, um welche Art und Menge
von deutschen Waffen handelt es sich dabei, und wie gelangten die jewei-
ligen Gruppierungen direkt oder indirekt an diese Waffen?

15. Welche Ausbildungs- und Bewaffnungsprogramme für jesidische Kämpfer
gibt es bei der Bundesregierung?
a) Welche und wie viele jesidischen Kämpfer werden seit wann von der

Bundeswehr ausgebildet?
b) Welchen Verbänden oder Organisationen gehören die ausgebildeten Jesi-

den an, und wem – Regionalregierung bzw. Peschmergaministerium, Rat
der Jesiden aus Shengal, Parteien oder Kommandeure – unterstehen die
ausgebildeten jesidischen Peschmerga?

c) Wo genau findet diese Ausbildung statt?

Drucksache 18/5470 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) Was wird im Einzelnen in dieser Ausbildung unterrichtet?
e) Werden auch jesidische Kämpferinnen von der Bundeswehr ausgebildet?

Wenn nein, warum nicht?
f) In welchem Verhältnis stehen die von der Bundeswehr ausgebildeten

jesidischen Verbände zu anderen in Shengal gegen den IS kämpfenden
jesidischen und nichtjesidischen Verbänden wie YBS, HPS, Peschmerga,
HPG (PKK), YPG bzw. YPJ?
Inwieweit gab oder gibt es gemeinsame Operationen oder ein gemein-
sames Kommando?

g) Wurden den durch die Bundeswehr auszubildenden Jesiden deutsche
Waffen übergeben, bzw. ist eine Versorgung dieser Verbände mit deut-
schen Waffen geplant, und wenn ja, um wie viele und welche Waffen
handelt es sich im Einzelnen?

16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Verhältnis der kur-
dischen Regionalregierung und der darin dominanten Demokratischen Par-
tei Kurdistans (KDP) zur Region Shengal?
a) Inwieweit sind der Bundesregierung ggf. Äußerungen von Vertretern der

Regionalregierung oder der KDP bekannt, wonach Shengal als Bestand-
teil der Region Kurdistan betrachtet wird oder eine Eingliederung Shen-
gals in die Autonomieregion gefordert wird?

b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über ein nach Informa-
tionen der Fragesteller gegebenes faktisches Embargo der kurdischen
Regionalregierung bzw. der KDP gegen Shengal?
Welche Absicht wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesem
Embargo verfolgt, und welche Auswirkungen hat dieses auf die Lebens-
bedingungen in Shengal?

c) Inwiefern sind der Bundesregierung, Versuche der kurdischen Regional-
regierung bzw. der KDP bekannt, in Shengal im Kampf gegen den IS
aktive Milizen unter ihre Kontrolle zu bringen?

17. Welche generellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Repressionen der kurdischen Regionalregierung bzw. der KDP gegen
jesidische Kritikerinnen und Kritiker der KDP-Politik gegenüber Shengal?

18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Festnahme und rund
einwöchige Inhaftierung des HPS-Oberkommandierenden und deutschen
Staatsbürgers Heydar Shesho im April 2015 in Dohuk durch Sicherheits-
kräfte der kurdischen Regionalregierung bzw. KDP?
a) Was waren die genauen Vorwürfe, aufgrund deren die Festnahme von

Haydar Shesho erfolgte, durch wen wurden diese Vorwürfe erhoben, und
wer war für die Gefangennahme verantwortlich?

b) Welche Schritte im Einzelnen hat die Bundesregierung aufgrund der Ge-
fangennahme von Heydar Shesho gegenüber der kurdischen Regional-
regierung bzw. KDP unternommen?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Heydar Shesho während seiner Haft
Misshandlungen ausgesetzt war, und wenn ja, in welcher Form?

d) Unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen erfolgte nach Kennt-
nis der Bundesregierung die Freilassung von Heydar Shesho, und wann
genau?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5470
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Festnahme und
mehrmonatige Inhaftierung des Vorstandsmitglieds der Föderation der
Yeziden e. V. aus Deutschland, Ali Sacik, durch Sicherheitskräfte der kur-
dischen Regionalregierung bzw. KDP im Februar 2015 in der Region Kur-
distan?
a) Was waren die genauen Vorwürfe, aufgrund deren die Festnahme von Ali

Sacik erfolgte, und welche politischen und juristischen Gremien waren
für die Inhaftierung verantwortlich?

b) Welche Schritte im Einzelnen hat die Bundesregierung aufgrund der Ge-
fangennahme von Ali Sacik gegenüber der kurdischen Regionalregie-
rung bzw. KDP unternommen?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Ali Sacik während seiner Haft Miss-
handlungen ausgesetzt war, und wenn ja, in welcher Form?

d) Unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen erfolgte nach Kennt-
nis der Bundesregierung die Freilassung von Ali Sacik, und wann genau?

20. Wie viele und welche weiteren Repräsentantinnen und Repräsentanten der
jesidischen Bevölkerung wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung
seit August 2014 durch Sicherheitskräfte der kurdischen Regionalregierung
bzw. KDP aufgrund welcher Vorwürfe inhaftiert?

21. Ist die Bundesregierung weiterhin der in einem auf den 16. Oktober 2014
datierten Bericht des Bundesministeriums des Innern für den Innenaus-
schuss des Deutschen Bundestages geäußerten Auffassung bezüglich Deut-
scher, die sich im Nahen Osten gegen den IS kämpfenden Gruppierungen
anschließen, wonach das „Gefährdungspotential, das von dieser Personen-
gruppe ausgeht“, „quantitativ zwar geringer, qualitativ aber nicht anders zu
bewerten“ als das von den Dschihadisten ausgehende Gefährdungspoten-
tial?
a) Wenn nein, wie ist die aktuelle Auffassung der Bundesregierung gegen-

über Personen aus Deutschland, die sich dem bewaffneten Kampf gegen
den IS im Nahen Osten anschließen wollen?

b) Sieht die Bundesregierung in den Aktivitäten von Heydar Shesho und
nach seinen Angaben rund 30 weiteren Deutschen in den Reihen der HPS
ein Gefährdungspotential, und wenn ja, welcher Art (www.ndr.de/
nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Jesiden-aus-
Niedersachsen-kaempfen-gegen-den-IS,jesiden314.html)?

c) Sieht die Bundesregierung in einem Anschluss von Deutschen oder aus
Deutschland stammenden Personen an die YBS ein Gefährdungspoten-
tial, und wenn ja, welcher Art?

d) Besteht nach Auffassung der Bundesregierung aus rechtlicher Sicht ein
Unterschied darin, ob sich ein deutscher Staatsbürger zum Kampf gegen
den IS den Peschmerga der KRG, den HPS oder YBS anschließt, und
wenn ja, welcher, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbe-
zügliche Auffassung?

Berlin, den 1. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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