BT-Drucksache 18/5462

Deutschlands Beitrag zur internationalen humanitären Minenräumung

Vom 1. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5462

18. Wahlperiode 01.07.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu
und der Fraktion DIE LINKE.

Deutschlands Beitrag zur internationalen humanitären Minenräumung

Die auch von Deutschland im Jahr 1998 ratifizierte Ottawa-Konvention verbie-
tet den Einsatz, die Produktion, den Transfer und den Handel von Antipersonen-
minen. Zudem ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 das
Übereinkommen über Streumunition, das den Einsatz, die Entwicklung, die
Herstellung, den Erwerb, die Lagerung, die Zurückbehaltung sowie die Weiter-
gabe von Streumunition ächtet.

Auf der Webseite des Auswärtigen Amts heißt es: „Deutschland setzt sich inter-
national mit großem Nachdruck für humanitäres Minen- und Kampfmittelräu-
men, einschließlich des Räumens von Streumunition und Submunitionen, ein“
(www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Abruestung/
KonvRueKontrolle/Streumunition_node.html). Zudem setze sich die Bundes-
regierung für die Universalisierung des Übereinkommens über Streumunition
ein (ebd.). Sowohl Landminen als auch Streumunition verursachen regelmäßig
Verletzte und Todesfälle in der Zivilbevölkerung.

Das Übereinkommen über Streumunition sieht zudem vor, dass die beteiligten
Staaten sämtliche Streumunition bis spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten des
Übereinkommens (also bis zum Jahr 2018) vollständig vernichten. Der Haus-
haltsauschuss des Deutschen Bundestages hat am 20. November 2008 das Bun-
desministerium der Verteidigung dazu aufgefordert, jährlich detailliert über die
abgeflossenen Haushaltsmittel zur Aussonderung, Verwertung und Entwertung
von Streumunition zu berichten.

Nach Informationen des „Landmine & Cluster Munition Monitor“ waren im
Oktober 2014 insgesamt 59 Staaten und vier weitere Territorien von Minen
und nichtexplodierter Munition betroffen (www.the-monitor.org/index.php/
publications/display?url=lm/2013/sub/Major_Findings.html). In einigen Fällen
handelt es sich um Überreste längst vergangener Kriege, wie z. B. in Bosnien-
Herzegowina. Noch 20 Jahre nach dem Ende des Jugoslawien-Krieges sind dort
über 1200 km2 Land vermint. Das dortige Minenaktionszentrum hat sich vorge-
nommen, Bosnien-Herzegowina bis zum Jahr 2019 gänzlich von Minen zu be-
freien (www.bhmac.org/en/stream.daenet?kat=18).

Die Räumung nichtexplodierter Sprengkörper und Munitionen ist eine unab-
dingbare Voraussetzung für den Wiederaufbau betroffener Gebiete. Auch deut-
sche Organisationen leisten weltweit einen wichtigen Beitrag zur humanitären
Minenräumung. Diese wertvolle Arbeit wird allerdings durch die mangelnde
Räumung von Blindgängern, Munition und Munitionsresten durch die Bundes-

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Abruestung/KonvRueKontrolle/Streumunition_node.html
http://www.the-monitor.org/index.php/publications/display?url=lm/2013/sub/Major_Findings.html
http://www.the-monitor.org/index.php/publications/display?url=lm/2013/sub/Major_Findings.html
http://www.bhmac.org/en/stream.daenet?kat=18
http://www.bhmac.org/en/stream.daenet?kat=18
Drucksache 18/5462 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

wehr in Afghanistan unterminiert und infrage gestellt (Bundestagsdrucksache
18/3382).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchen finanziellen Mitteln beteiligt sich die Bundesregierung seit
dem Jahr 2005 an der internationalen humanitären Minenräumung (bitte in
Gänze und nach Einsatzland getrennt aufführen)?

2. Welche deutschen Minenräumungs-Organisationen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2005 in welchen Staaten im Einsatz?

3. Nach welchen Kriterien unterstützt die Bundesregierung deutsche Minen-
räumungs-Organisationen bei der Vergabe von Missionen?

4. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, welche von
Minen betroffenen Staaten sie finanziell bzw. mit deutschen Minenräume-
rinnen und Minenräumern unterstützt und welche sie nicht unterstützt?

5. Mit welchen konkreten Schritten hat sich die Bundesregierung seit Inkraft-
treten des Übereinkommens über Streumunition im Jahr 2010 für dessen
Universalisierung eingesetzt?

6. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg ihres Engage-
ments für eine Universalisierung des Übereinkommens über Streumunition?

7. Welche Haushaltsmittel hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des
Übereinkommens über Streumunition am 1. August 2010 für die Ausson-
derung, Verwertung und Entsorgung deutscher Streumunition verwendet
(bitte nach Munitionsarten und nach Jahren detailliert aufführen)?

8. Inwieweit verlaufen die Aussonderung, die Verwertung und die Entsorgung
deutscher Streumunition derzeit planmäßig?

9. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie die im Übereinkommen über
Streumunition vorgesehene Frist für die Aussonderung, Verwertung und
Entsorgung deutscher Streumunition einhalten wird?

10. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Sicherstellung
einer ausreichenden und langfristigen Ausbildung humanitärer Minenräu-
merinnen und Minenräumer?

11. Für wie realistisch hält die Bundesregierung das Ziel des Minenaktionszen-
trums Bosnien-Herzegowina (BHMAC), das Land bis zum Jahr 2019 gänz-
lich von Minen zu befreien?

12. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung gegeben
sein, damit es gelingt, Bosnien-Herzegowina bis zum Jahr 2019 gänzlich
von Minen zu befreien?

13. Welche aktuellen Informationen liegen der Bundesregierung über den Um-
fang der von der Bundeswehr und der NATO (Organisation des Nord-
atlantikvertrages) in Afghanistan hinterlassenen Blindgänger und Muni-
tionsreste vor?

14. Wie ist der aktuelle Stand der Räumung deutscher Blindgänger, Munition
und Munitionsreste in Afghanistan?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5462

15. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der vor-
bildlichen Arbeit deutscher Minenräumerinnen und Minenräumer und dem
Wirken der Bundeswehr in Afghanistan, die dort Blindgänger, Munition
und Munitionsreste hinterlassen hat?

Berlin, den 30. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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